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   BAG, 04.02.1960 - 3 AZR 25/58   

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https://dejure.org/1960,284
BAG, 04.02.1960 - 3 AZR 25/58 (https://dejure.org/1960,284)
BAG, Entscheidung vom 04.02.1960 - 3 AZR 25/58 (https://dejure.org/1960,284)
BAG, Entscheidung vom 04. Februar 1960 - 3 AZR 25/58 (https://dejure.org/1960,284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Betriebliche Gründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 36
  • NJW 1960, 2070
  • DB 1960, 984
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 04.02.1960 - 3 AZR 25/58
    Aber auch wenn die geschilderten Maßnahmen an sich "dringende betriebliche Erfordernisse" im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG sein können, so dürfen dennoch die hier den Klägern gegenüber vom beklagten Lande ausgesprochenen Kündigungen nicht ohne weiteres als sozial gerecht fertigt hingenommen werden; denn es muß, wenn ein betrieblicher Grund vorliegt, jeweils noch gefragt werden, ob dieser Grund auch wichtig genug ist, um die Kündigung wirklich zu rechtfertigen, (vgl. Hueck, Kündigungsschutzgesetz, § 1 Anm. 33)° Hierzu bedarf es - ebenso wie im Ball der persönlich bedingten Kündigung - einer Interessenabwägung: Auch die betriebsbedingte Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die betrieblichen Gründe bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebes die Kündigung billigenswert und angemessen erscheinen lassen (vgl. für die persönlich bedingte Kündigung: BAG 1, 99 und 117 = AP Nr. 5 und 6 zu § 1 KSchG und AP Nr. 21 aaO...).
  • BVerwG, 30.07.1955 - I B 25.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 04.02.1960 - 3 AZR 25/58
    Zu Unrecht beruft sich die Revision auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30. Juli 1955 (DVBL 1955 S. 669); denn wenn dort davon die Rede ist, daß schriftliche Erklärungen eigenhändig unterzeichnet sein müssen, so sind nur solche gemeint, für die eine Schriftform verbindlich ist.
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    aa) Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat Kündigungen, bei der die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist nicht gewahrt war, als jeweils zum nächstzulässigen Termin wirkend angesehen, ohne sich zunächst festzulegen, ob dieses Ergebnis durch eine Auslegung nach §§ 133, 157 BGB oder durch Umdeutung nach § 140 BGB zu erzielen war (4. Februar 1960 - 3 AZR 25/58 - BAGE 9, 36, 40; Senat 18. April 1985 - 2 AZR 197/84 - AP BGB § 622 Nr. 20 = EzA BGB § 622 nF Nr. 21, zu II 1 c und e der Gründe).
  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 245/94

    Wirksamkeit der vorzeitigen Kündigung eines Pachtverhältnisses durch den Ersteher

    Wird dabei ein zu früher Endtermin angegeben, endet das Pachtverhältnis zu dem nach § 584 Abs. 2 BGB nächstmöglichen Termin, wenn den Umständen nach erkennbar ist, daß der Kündigende den Vertrag jedenfalls zu diesem Termin beenden will (vgl. Grapentin in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 2. Aufl. Kap. IV Rdn. 11; ebenso für Arbeitsverhältnisse BAG 9, 36, 40).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Der Siebte Senat gab insoweit die Grundsätze wieder, die der Dritte Senat in dem Urteil vom 4. Februar 1960 - 3 AZR 25/58 - (BAGE 9, 36 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu IV der Gründe) aufgestellt und der Vierte Senat in dem Urteil vom 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - (AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II der Gründe) übernommen hatte.
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98

    Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz

    Die Geltendmachung der tariflichen Kündigungsfrist führt aber im Erfolgsfalle nur dazu, daß die Kündigung als eine unter Einhaltung der beanspruchten tarifvertraglichen Frist ausgesprochen gilt, § 140 BGB (BAG Urteil vom 4. Februar 1960 - 3 AZR 25/58 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1951 Betriebsbedingte Kündigung, zu I der Gründe; KR-Friedrich, aaO, Rz 265).
  • BAG, 25.06.1975 - 5 AZR 260/74

    Parkplatz - Fürsorgepflicht - Verkehrssicherungspflicht - Betrieblicher Parkplatz

    Dort wird zwar erwogen, daÜ der Arbeitgeber u.U. einen Parkplatz umfrieden und einen Warter stellen mu sse (BAG 9, 36 = AP a.a.O., Bl. 2 R).
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung

    Die Vorgabe des Haushaltsplanes enthält keine sachlichen Kriterien, die die Umsetzung für einzelne Arbeitsverhältnisse ermöglichen (vgl. für den Bereich des § 1 Abs. 2 KSchG BAG, Großer Senat, Beschluß vom 28. November 1956, BAGE 3, 245 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG, zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 21. Mai 1957 - 3 AZR 79/55 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 4. Februar 1960, BAGE 9, 36 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III der Gründe).
  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

    Der Siebte Senat gibt insoweit die Grundsätze wieder, die der Dritte Senat in dem Urteil vom 4. Februar 1960 - 3 AZR 25/58 - (BAG 9, 36 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu IV der Gründe) aufgestellt und der Vierte Senat in dem Urteil vom 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - (AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II der Gründe) übernommen hatte.
  • BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 675/78

    Kündigungsschutz - Kurzarbeit - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale

    Eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ist dann nicht sozial gerecht fertigt, wenn die zu erwartenden Vorteile des Arbeitgebers zu den Nachteilen, die sich für den Arbeitnehmer daraus ergeben, in keinem vernünftigen Verhältnis stehen (BAG 9, 36 [42 ff.] und BAG 16, 134 [136] = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Betriebsbe dingte Kündigung [zu IV der Gründe] und AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu II der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG vom 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - [demnächst] AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteil des Senats vom 7. März 1980 - 7 AZR 1093/77 - [demnächst] AP Nr. 9 zu .
  • LAG Hamm, 01.02.1996 - 4 Sa 1044/95

    Kündigung: Schriftform der Kündigungsfristen bei Verleihbetrieben

    Ist die Frist nicht gewahrt, so wirkt die Kündigung zum nächstzulässigen Kündigungstermin, wenn nicht anzunehmen ist, daß gerade nur zu dem angegebenen Zeitpunkt gekündigt werden sollte (BAG vom 04.02.1960, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

    Ist die Frist nicht gewahrt, so wirkt die Kündigung zum nächstzulässigen Kündigungstermin, wenn nicht anzunehmen ist, daß gerade nur zu dem angegebenen Zeitpunkt gekündigt werden sollte ( BAG vom 04.02.1960, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 197/84

    Bemessung einer Kündigungsfrist - Beendigung des Arbeitsverhältnisses im

    Ebenso wie bei einer ordentlichen Kündigung, bei der die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist nicht gewahrt ist, wirkt die Kündigung vielmehr zu dem nächsten zulässigen Termin, d.h. zum 31. März 1983 (vgl. BAG Urteil vom 4. Februar 1960 - 3 AZR 25/58 - BAG 9, 36 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; Urteil des Senates vom 25. November 1982, aaO).
  • BAG, 30.05.1968 - 1 AZR 96/68

    Begründung einer Divergenz - Angeführte Entscheidungen - Divergenzvortrag

  • BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs und in der Insolvenz - Rechtmäßigkeit der

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 663/98

    Kündigung eines Arbeitnehmers durch einen Konkursverwalter - Folge der

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 775/98

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs und in der Insolvenz - Rechtmäßigkeit

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 1093/77

    Reinigungsarbeiten - Stationierungsstreitkräfte - Privatunternehmen - Kündigung -

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 756/98

    Kündigungsfrist des § 113 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) - Nichteinhaltung einer

  • LAG Niedersachsen, 23.05.1990 - 5 Sa 1164/89

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung; Anspruch auf Änderung der

  • BAG, 29.11.1962 - 2 AZR 176/62

    Vergütung - Umfang der geleisteten Arbeit - Schätzung der Vergütung -

  • ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04

    Massenentlassung: Richtlinienkonforme Auslegung; Folge der verspäteten Anzeige

  • BAG, 16.12.1960 - 1 AZR 548/58

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen -

  • BAG, 29.08.1980 - 7 AZR 420/78
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