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   BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 250/81   

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BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 250/81 (https://dejure.org/1983,705)
BAG, Entscheidung vom 19.07.1983 - 3 AZR 250/81 (https://dejure.org/1983,705)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 250/81 (https://dejure.org/1983,705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 5; TVG § 1; TVG § 4; BetrVG § 77; BetrVG § 87; BGB §242; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertrag - Tarifliche Versorgungskasse - Versorgungsleistung - Versorgungsordnung - Unterstützungskasse - Ruhegehalt - Ruhegeld - Versorgungszusage - Zusatzversorgungskasse - Betriebsrente - Kassenrente - Vertrauensschutz - Tarifliche Ausschlußfrist - Rentenbetrag - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 188
  • NJW 1984, 751
  • ZIP 1983, 1367
  • VersR 1983, 1166
  • JR 1985, 132
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79

    Betriebliche Altersversorgung: Widerruf - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 250/81
    Die gegenteilige Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14.8.1980 - 3 AZR 437/79 - VersR 81, 491 = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen zu IV. der Gründe) wird aufgegeben.
  • LAG München, 04.11.1987 - 5 (6) Sa 209/86

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung

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  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Bereicherungsrecht

    Eine Ausnahme ist insoweit lediglich die Entscheidung vom 19. Juli 1983 (- 3 AZR 250/81 - BAGE 43, 188).

    Auch vorliegend kann offen bleiben, ob an der Entscheidung vom 19. Juli 1983 (- 3 AZR 250/81 - BAGE 43, 188) über § 16 BRTV-Bau überhaupt festzuhalten ist; jedenfalls ist die streitgegenständliche Ausschlussklausel des § 31 MTV deutlich enger gefasst; hier unterliegen nur Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und nicht solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, dem Verfall.

  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 216/88

    Ruhegeld und tarifliche Ausschlußfristen

    Der Senat ist auch bisher immer davon ausgegangen, daß Versorgungsstammrechte nicht von tariflichen Ausschlußfristen erfaßt werden (BAG Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III der Gründe; BAGE 43, 188, 197 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 1 der Gründe).

    Der Senat ist daher in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß eine tarifliche Ausschlußklausel sich nur dann auf Ruhegeldraten bezieht, wenn die Tarifvertragsparteien dies im Tarifvertrag deutlich zum Ausdruck bringen (vgl. dazu BAG Urteil vom 13. Juli 1978 - 3 AZR 278/77 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Wartezeit; Urteil vom 29. November 1979 - 3 AZR 289/87 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung, zu II 1 der Gründe; BAGE 39, 166, 173 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente, zu 3 der Gründe; Urteil vom 19. April 1983 - 3 AZR 4/81 - AP Nr. 6 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu 4 der Gründe; Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 250/81 - BAGE 43, 188, 197 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II der Gründe; BAGE 42, 180, 186 ff. = AP Nr. 11 zu § 70 BAT, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92

    Verrechnung einer tariflichen Jahressonderzahlung mit betrieblichen Leistungen -

    Die bei der Beklagten bestehende Regelung hinsichtlich der Zahlung einer Treueprämie war nicht tarifvertragsfest ausgestaltet; die Grundsätze des Urteils vom 18. August 1971 (BAGE 23, 399 = AP, aaO) können daher nicht übertragen werden (BAGE 43, 188 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).

    Eine solche Regelung ist zulässig (BAGE 43, 188 = AP, aaO); die Tarifvertragsparteien haben damit ihren Regelungsspielraum nicht überschritten.

  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 131/89

    Tarifvertrag: Beginn der Ausschlussfrist

    Unter Berufung auf dasUrteil des Dritten Senats vom 19. Juli 1983 (- 3 AZR 250/81 - BAGE 43, 188 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) ist es davon ausgegangen, daß monatlich fällig werdende Ruhegeldraten dann unter die tarifliche Ausschlußfrist fallen, wenn das aus dem Wortlaut der tariflichen Ausschlußfrist und dem Gesamtzusammenhang folgt, in dem sie steht.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob den Ausführungen des Dritten Senats in dem Urteil vom 19. Juli 1983 (a.a.O.) noch zu folgen ist: Dagegen spricht, daß die recht kurzen Ausführungen dieser Entscheidung zum Verfall des Rentenanspruchs in Widerspruch zum Urteil desselben Senatsvom 14. April 1983 (- 3 AZR 4/81 - AP Nr. 6 zu § 6 BetrAVG) stehen, das ebenfalls zu § 16 BRTV-Bau in einer sorgfältigen Begründung zu dem Ergebnis gekommen war, die einzelnen Rentenansprüche würden von § 16 BRTV-Bau nicht erfaßt.

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Dritten Senats mit Ausnahme des Urteils vom 19. Juli 1983 (a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 11 Sa 620/01

    Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche

    Je nach seinen sozialpolitischen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten bleibt es ihm überlassen, ob er eine in einer Betriebsvereinbarung geregelte Leistungsprämie uneingeschränkt neben der tariflichen Sondervergütung aufrechterhalten oder aber eine Kürzung der unter § 3 Nr. 5 TV-S NW fallenden betrieblichen Leistungen bis zur Höhe der tariflichen Sondervergütung vornehmen will (vgl. BAG 19.07.1983 - 3 AZR 250/81 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).

    Denn auch ohne eine gestaltende Willenserklärung, die nach § 3 Nr. 5 TV-S NW für die Ausübung des Anrechnungsrechts notwendig ist (vgl. BAG 19.07.1983 - 3 AZR 250/81 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu l 2 a der Gründe), wird durch die Zahlung der Leistungsprämie die tarifliche Sonderzahlung erfüllt.

  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 113/91

    Anrechnung einer ZVK-Rente auf Witwenrente

    Es bedarf einer Erklärung des Arbeitgebers, wenn er bestehende Versorgungszusagen an die tarifliche Lage anpassen und die Anrechnung von Renten der Zusatzversorgung auf Betriebsrenten einführen will (BAGE 43, 188 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).

    Das Landesarbeitsgericht kann seine abweichende Auffassung nicht auf die Senatsentscheidung vom 19. Juli 1983 (BAGE 43, 188 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) stützen.

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 11 Sa 620/01

    Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche

    Je nach seinen sozialpolitischen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten bleibt es ihm überlassen, ob er eine in einer Betriebsvereinbarung geregelte Leistungsprämie uneingeschränkt neben der tariflichen Sondervergütung aufrechterhalten oder aber eine Kürzung der unter § 3 Nr. 5 TV-S NW fallenden betrieblichen Leistungen bis zur Höhe der tariflichen Sondervergütung vornehmen will (vgl. BAG 19.07.1983 3 AZR 250/81 AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).

    Denn auch ohne eine gestaltende Willenserklärung, die nach § 3 Nr. 5 TV-S NW für die Ausübung des Anrechnungsrechts notwendig ist (vgl. BAG 19.07.1983 3 AZR 250/81 AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I 2 a der Gründe), wird durch die Zahlung der Leistungsprämie die tarifliche Sonderzahlung erfüllt.

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 11 (15) Sa 741/01

    Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche

    Je nach seinen sozialpolitischen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten bleibt es ihm überlassen, ob er eine in einer Betriebsvereinbarung geregelte Leistungsprämie uneingeschränkt neben der tariflichen Sondervergütung aufrechterhalten oder aber eine Kürzung der unter § 3 Nr. 5 TV-S NW fallenden betrieblichen Leistungen bis zur Höhe der tariflichen Sondervergütung vornehmen will (vgl. BAG 19.07.1983 - 3 AZR 250/81 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).

    Denn auch ohne eine gestaltende Willenserklärung, die nach § 3 Nr. 5 TV-S NW für die Ausübung des Anrechnungsrechts notwendig ist (vgl. BAG 19.07.1983 - 3 AZR 250/81 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I 2 a der Gründe), wird durch die Zahlung der Leistungsprämie die tarifliche Sonderzahlung erfüllt.

  • BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93

    Anrechnung von ZVK-Leistungen auf Betriebsrente

    Damit haben die Tarifvertragsparteien die Anrechnung der Leistungen der ZVK auf betriebliche Versorgungsansprüche nicht vorgeschrieben, sondern mit einer "Kann-Bestimmung" nur die Möglichkeit der Anrechnung eröffnet (BAGE 43, 188 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BAG Urteil vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 113/91 - AP Nr. 33 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91

    Anspruch auf Zusatzversorgung eines ABM-Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst -

  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 488/16

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Anrechnung auf ERA-Tarifentgelt

  • LAG Hamm, 15.06.1999 - 6 Sa 1423/98

    Betriebliche Altersversorgung - Ausschlußfristen

  • LAG Hessen, 19.02.2007 - 17 Sa 902/06

    Rückzahlung von überzahlter Zusatzrente - Tarifvertrag Übergangsversorgung für

  • BAG, 28.07.1987 - 3 AZR 694/85

    Dienstunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze als Voraussetzung für den

  • BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95

    Sonderzuwendungen: tarifliche Sonderzahlung - Anrechnung eines 13. Monatsgehalts

  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 505/16

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Anrechnung auf ERA-Tarifentgelt

  • LAG Hamm, 02.07.1998 - 4 Sa 339/96
  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 125/93

    Arbeitsentgelt: Anrechnung der betrieblichen Weihnachtsgratifikation auf

  • LAG Hamm, 05.09.1996 - 4 Sa 2181/95

    Streitigkeit über einen Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Vergütung;

  • LAG Hamm, 05.09.1996 - 4 Sa 2282/95

    Streitigkeit über einen Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Vergütung;

  • LAG Hessen, 17.02.1992 - 16 Sa 1338/91

    Anspruch auf teilweise Erstattung von im Rahmen der Insolvenzsicherung gezahlten

  • BAG, 25.02.1986 - 3 AZR 455/84

    Anrechnung von Tarifrenten durch Vertrag - Anrechnung von Versicherungsleistungen

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1652/96

    Eingruppierungsprozess im öffentlichen Dienst ; Mitbestimmungsrechte des

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 11 (17) Sa 743/01

    Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1507/96

    Voraussetzungen für die Eingruppierung in eine höhere BAT- Vergütungsgruppe;

  • BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 601/83
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