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   BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 252/14   

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https://dejure.org/2015,23134
BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 252/14 (https://dejure.org/2015,23134)
BAG, Entscheidung vom 14.07.2015 - 3 AZR 252/14 (https://dejure.org/2015,23134)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14 (https://dejure.org/2015,23134)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage der Versorgungsschuldnerin - Rentnergesellschaft - unzureichende Ausstattung - Schadensersatzanspruch gegen die Rentnergesellschaft

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage der Versorgungsschuldnerin - Rentnergesellschaft - unzureichende Ausstattung - Schadensersatzanspruch gegen die Rentnergesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 BetrAVG, § 16 Abs 2 BetrAVG, § 3 Abs 1 Nr 2 UmwG 1995, § 20 Abs 1 Nr 1 UmwG 1995, § 123 Abs 2 Nr 2 UmwG 1995
    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage der Versorgungsschuldnerin - Rentnergesellschaft - unzureichende Ausstattung - Schadensersatzanspruch gegen die Rentnergesellschaft

  • IWW

    § 16 Abs. 1 BetrAVG, § ... 3 Abs. 1 Nr. 2, § 191 Abs. 2 Nr. 3 UmwG, § 123 Abs. 2 Nr. 2, § 125 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG, § 16 BetrAVG, § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 272 Abs. 2 HGB, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 280 Abs. 1 BGB, § 826 BGB, § 123 Abs. 2 UmwG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage der Versorgungsschuldnerin - Rentnergesellschaft - unzureichende Ausstattung - Schadensersatzanspruch gegen die Rentnergesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Ablehnung einer Betriebsrentenanpassung bei ungenügendem Eigenkapital des Arbeitgebers

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage der Versorgungsschuldnerin - Rentnergesellschaft - unzureichende Ausstattung - Schadensersatzanspruch gegen die Rentnergesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung der Betriebsrente bei Auslagerung der Versorgungsverbindlichkeiten auf eine unzureichend ausgestattete sog. Rentnergesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anpassung der Betriebsrente in einer Rentnergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrentenanpassung - und die Rentergesellschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ablehnung von Betriebsrentenanpassung bei schlechter Wirtschaftslage des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage der Versorgungsschuldnerin - Rentnergesellschaft - unzureichende Ausstattung - Schadensersatzanspruch gegen die Rentnergesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2227
  • DB 2015, 2519
  • JR 2017, 547
  • NZA-RR 2015, 539
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 252/14
    Dabei sind auch Rentner- und Abwicklungsgesellschaften nicht verpflichtet, die Kosten für die Betriebsrentenanpassung aus ihrer Vermögenssubstanz aufzubringen (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 42 f. mwN) .

    Bei einem Eingriff in die Vermögenssubstanz bestünde zudem die Gefahr, dass der Versorgungsschuldner langfristig auch die laufenden Rentenzahlungen nicht mehr erbringen kann (vgl. ausführlich dazu BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 43 mwN) .

    Selbst wenn die frühere Versorgungschuldnerin des Klägers nicht für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Beklagten gesorgt haben sollte, würde dies nicht dazu führen, dass die Beklagte sich nicht auf ihre mangelnde Leistungsfähigkeit berufen kann (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 47 f.) .

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 1027/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung einer Betriebsrente -

    Auszug aus BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 252/14
    Dem Arbeitgeber ist deshalb zuzubilligen, dass er nach Eigenkapitalverlusten oder einer Eigenkapitalauszehrung möglichst rasch für eine ausreichende Kapitalausstattung sorgt und verlorene Vermögenssubstanz wieder aufbaut (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 3 AZR 1027/12 - Rn. 24 mwN; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, BAGE 129, 292) .

    Die Kapitalrücklagen müssen daher nicht für Betriebsrentenanpassungen verwandt werden (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 3 AZR 1027/12 - Rn. 31 mwN) .

    Im Rahmen des § 16 Abs. 1 BetrAVG ist die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers entscheidend, nicht eine fiktive, die bestanden hätte, wenn unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden wären (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 3 AZR 1027/12 - Rn. 22 mwN) .

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 116/13

    Bestimmung der angemessenen Eigenkapitalverzinsung

    Auszug aus BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 252/14
    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es auf die besonderen Interessen einer Partei und deren Vermögensverhältnisse ankommt (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 116/13 - Rn. 46 mwN) .

    Hat er die ordnungsgemäße Erstellung der Jahresabschlüsse substantiiert bestritten, hat der Arbeitgeber vorzutragen und unter Beweis zu stellen, weshalb die Jahresabschlüsse insoweit nicht zu beanstanden sind (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 116/13 - Rn. 47 mwN) .

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 739/13

    Berechnungsdurchgriff - Beherrschungsvertrag

    Auszug aus BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 252/14
    aa) Arbeitgeber im Sinne dieser Bestimmung ist dasjenige Unternehmen, das ursprünglich als Arbeitgeber die entsprechende Versorgungszusage erteilt oder im Wege der Rechtsnachfolge die sich daraus ergebenden Verpflichtungen übernommen hat (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 739/13 - Rn. 21) .

    Die wirtschaftlichen Daten nach dem Anpassungsstichtag bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz können die frühere Prognose bestätigen oder entkräften, soweit sie zum Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 739/13 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 252/14
    Erforderlich ist außerdem, dass berechtigte Interessen der gegnerischen Partei nicht beeinträchtigt werden (vgl. etwa BAG 18. November 2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 46 mwN) .
  • BGH, 14.02.2005 - II ZR 361/02

    Höhe des vom herrschenden Unternehmen geschuldeten Ausgleichs

    Auszug aus BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 252/14
    Mit dem Ausscheiden der einzigen persönlich haftenden Gesellschafterin - der B L GmbH - aus der B KG ist diese ohne Liquidation erloschen; die Versorgungsverbindlichkeiten gegenüber dem Kläger sind im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die einzige beschränkt haftende Gesellschafterin der KG - die B G AG - übergegangen (vgl. zur Gesamtrechtsnachfolge des Kommanditisten bei Ausscheiden des Komplementärs aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft bei vereinbarter Übernahme des Gesellschaftsvermögens durch den Kommanditisten: BGH 14. Februar 2005 - II ZR 361/02 - zu III der Gründe; 15. März 2004 - II ZR 247/01 - zu I der Gründe; 16. Dezember 1999 - VII ZR 53/97 - zu II 1 b der Gründe mwN; 25. März 1999 - I ZR 77/97 - zu II 1 der Gründe mwN; 10. Mai 1978 - VIII ZR 32/77 - zu II 2 a aa der Gründe mwN, BGHZ 71, 296) .
  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 247/01

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

    Auszug aus BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 252/14
    Mit dem Ausscheiden der einzigen persönlich haftenden Gesellschafterin - der B L GmbH - aus der B KG ist diese ohne Liquidation erloschen; die Versorgungsverbindlichkeiten gegenüber dem Kläger sind im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die einzige beschränkt haftende Gesellschafterin der KG - die B G AG - übergegangen (vgl. zur Gesamtrechtsnachfolge des Kommanditisten bei Ausscheiden des Komplementärs aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft bei vereinbarter Übernahme des Gesellschaftsvermögens durch den Kommanditisten: BGH 14. Februar 2005 - II ZR 361/02 - zu III der Gründe; 15. März 2004 - II ZR 247/01 - zu I der Gründe; 16. Dezember 1999 - VII ZR 53/97 - zu II 1 b der Gründe mwN; 25. März 1999 - I ZR 77/97 - zu II 1 der Gründe mwN; 10. Mai 1978 - VIII ZR 32/77 - zu II 2 a aa der Gründe mwN, BGHZ 71, 296) .
  • BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 32/77

    "Sondermasse" im Konkurs

    Auszug aus BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 252/14
    Mit dem Ausscheiden der einzigen persönlich haftenden Gesellschafterin - der B L GmbH - aus der B KG ist diese ohne Liquidation erloschen; die Versorgungsverbindlichkeiten gegenüber dem Kläger sind im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die einzige beschränkt haftende Gesellschafterin der KG - die B G AG - übergegangen (vgl. zur Gesamtrechtsnachfolge des Kommanditisten bei Ausscheiden des Komplementärs aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft bei vereinbarter Übernahme des Gesellschaftsvermögens durch den Kommanditisten: BGH 14. Februar 2005 - II ZR 361/02 - zu III der Gründe; 15. März 2004 - II ZR 247/01 - zu I der Gründe; 16. Dezember 1999 - VII ZR 53/97 - zu II 1 b der Gründe mwN; 25. März 1999 - I ZR 77/97 - zu II 1 der Gründe mwN; 10. Mai 1978 - VIII ZR 32/77 - zu II 2 a aa der Gründe mwN, BGHZ 71, 296) .
  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 734/13

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Auszug aus BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 252/14
    Zudem kommt es im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG auf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners an und nicht auf eine fiktive Lage, die bestanden hätte, wenn unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden wären (vgl. etwa BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 734/13 - Rn. 30 mwN) .
  • BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.

    Auszug aus BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 252/14
    Mit dem Ausscheiden der einzigen persönlich haftenden Gesellschafterin - der B L GmbH - aus der B KG ist diese ohne Liquidation erloschen; die Versorgungsverbindlichkeiten gegenüber dem Kläger sind im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die einzige beschränkt haftende Gesellschafterin der KG - die B G AG - übergegangen (vgl. zur Gesamtrechtsnachfolge des Kommanditisten bei Ausscheiden des Komplementärs aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft bei vereinbarter Übernahme des Gesellschaftsvermögens durch den Kommanditisten: BGH 14. Februar 2005 - II ZR 361/02 - zu III der Gründe; 15. März 2004 - II ZR 247/01 - zu I der Gründe; 16. Dezember 1999 - VII ZR 53/97 - zu II 1 b der Gründe mwN; 25. März 1999 - I ZR 77/97 - zu II 1 der Gründe mwN; 10. Mai 1978 - VIII ZR 32/77 - zu II 2 a aa der Gründe mwN, BGHZ 71, 296) .
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • BGH, 16.12.1999 - VII ZR 53/97

    Parteiwechsel bei Klage gegen eine Kommanditgesellschaft

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 117/13

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20

    Urlaubsabgeltung - Verjährung

    Nach § 559 Abs. 1 ZPO können im Revisionsverfahren neue prozessuale Ansprüche grundsätzlich nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (vgl. BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14 - Rn. 38) .
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    So können Klageerweiterungen, die nach § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich in der Revisionsinstanz ausgeschlossen sind, ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sich der neue Antrag auf einen vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt oder unstreitigen Parteivortrag stützt (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 34; 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14 - Rn. 38) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Erforderlich ist außerdem, dass berechtigte Interessen der gegnerischen Partei nicht beeinträchtigt werden (BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14 - Rn. 38) .
  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 337/21

    Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb

    Deshalb können im Revisionsverfahren neue prozessuale Ansprüche in der Regel nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (vgl. BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14 - Rn. 38) .
  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 339/21

    Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb

    Deshalb können im Revisionsverfahren neue prozessuale Ansprüche in der Regel nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (vgl. BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14 - Rn. 38) .
  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2015 - 17 Sa 2/15

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    (a) Grundsätzlich ist bei ablösenden Betriebsvereinbarungen für die Frage der Beurteilung, zu welchem Zeitpunkt eine wirtschaftlich ungünstige Entwicklung bzw. wirtschaftliche Schwierigkeiten vorliegen müssen, auf den Zeitpunkt der Ablösung der bisherigen Regelungen der betrieblichen Altersversorgung durch die Neuregelung abzustellen (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - juris; 19. April 2005 - 3 AZR 468/04 - NZA-RR 2005, 598; 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14 - NZA-RR 2015, 2227).

    Dem Arbeitgeber ist zuzubilligen, dass er nach Eigenkapitalverlusten bzw. einer Eigenkapitalauszehrung möglichst rasch für eine ausreichende Kapitalausstattung sorgt (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 3 AZR 1027/12 - juris; 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14 - juris).

  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 505/21

    Betriebsrentenanpassung - Gewinnabführungsvertrag

    Zudem kommt es im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG auf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners an und nicht auf eine fiktive Lage, die bestanden hätte, wenn unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden wären (BAG 15. September 2015 - 3 AZR 839/13 - Rn. 36, BAGE 152, 285; 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14 - Rn. 25; 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 48, BAGE 148, 244) .
  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 338/21

    Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb

    Deshalb können im Revisionsverfahren neue prozessuale Ansprüche in der Regel nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (vgl. BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14 - Rn. 38) .
  • LAG Hamm, 09.01.2018 - 9 Sa 989/17
    Die Begrenzung kann durch eine unzureichende Eigenkapitalrendite (BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 125/11 - NZA-RR 2013, 598, 601 Rn. 26) oder die Notwendigkeit eines Ausgleichs verbrauchten Eigenkapitals (BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14- BeckRS 2015, 71252) wie auch durch die Entwicklung der Nettoeinkommen vergleichbarer aktiver Arbeitnehmer ( BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - NZA-RR 2006, 485) begründet sein.
  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 506/21

    Betriebsrentenanpassung; Gewinnabführungsvertrag

    Zudem kommt es im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG auf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners an und nicht auf eine fiktive Lage, die bestanden hätte, wenn unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden wären (BAG 15. September 2015 - 3 AZR 839/13 - Rn. 36, BAGE 152, 285; 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14 - Rn. 25; 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 48, BAGE 148, 244) .
  • LAG Köln, 30.11.2015 - 2 Sa 7/15

    Betriebsrentenanpassung im ehemaligen Gerling-Konzern; Rentnergesellschaft;

  • LAG Köln, 30.11.2015 - 2 Sa 349/14

    Betriebsrentenanpassung; Rentnerbetrieb; Rentenanpassung; Gerlingproblematik;

  • LAG Köln, 30.11.2015 - 2 Sa 348/14

    Betriebsrentenanpassung; Rentnergesellschaft

  • LAG Nürnberg, 20.03.2014 - 7 Sa 369/13

    Altersversorgung - Anpassung - neuer Versorgungsschuldner

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