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   BAG, 15.05.1975 - 3 AZR 257/74   

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BAG, 15.05.1975 - 3 AZR 257/74 (https://dejure.org/1975,360)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1975 - 3 AZR 257/74 (https://dejure.org/1975,360)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 (https://dejure.org/1975,360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegehalt - VBL - Satzung - Altersversorgung - Kopplung an den öffentlichen Dienst - Versorgungszusage - Unmöglichkeit - Mitglied der VBL - Gleichwertige Zusatzversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung: Umfang bei Inbezugnahme der Altersversorgung im öffentlichen Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 941
  • DB 1975, 1755
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.01.1974 - 3 AZR 114/73

    Ruhegehalt - Anspruch des Arbeitnehmers auf Verschaffung einer Zusatzversorgung -

    Auszug aus BAG, 15.05.1975 - 3 AZR 257/74
    Rach der Rechtsprechung des Senats gilt die Ausschlußfrist des § 7o Abs. 2 BAT nicht für den Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verschaffung einer ZusatzVersorgung bei der VBL und auch rocht für einen Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen unterlassener Zusatzversorgung (Urteil vom 12. Januar 1974- - 3 AZR 114/73 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL [zu III 1 der Gründe] gez.
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gilt die Ausschlußfrist des § 70 BAT nicht für Ansprüche der Arbeitnehmer auf Verschaffung einer Zusatzversorgung (vgl. BAG Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 24. Mai 1974 - 3 AZR 422/73 - AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III der Gründe; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu 5 der Gründe; Urteil vom 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP Nr. 39 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Schon im Urteil vom 15. Mai 1975 (3 AZR 257/74 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL, zu 3 b der Gründe) hat der Senat ausgeführt, das Versprechen einer dem öffentlichen Dienst angepaßten Versorgung beziehe sich im Zweifel nicht auf eine bestimmte Versorgungsform, sondern auf die Berechnung des Ruhegehalts.

    Kann der Arbeitnehmer nach den Satzungsbestimmungen der Kasse nicht nachversichert werden, so muß der Arbeitgeber selbst eintreten (so ebenfalls schon Urteil des Senats vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP, aaO, sowie Beschluß vom 29. August 1989. BAGE 62, 334 = AP, aaO).

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZN 934/19

    Verschaffungsanspruch - Eigenbeiträge

    Sie ist in der Rechtsprechung des Senats (BAG 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 -) geklärt.

    Der Senat hat im genannten Urteil - auf das sich die anzufechtende Entscheidung maßgeblich stützt - erkannt, dass ein Arbeitnehmer, der einen wertgleichen Verschaffungsanspruch verfolgt, weil der Arbeitgeber ihm eine Versorgung nach der VBL-Satzung nicht verschaffen kann, sich dort aber mit einem Eigenbeitrag hätte beteiligen müssen, auch nur einen Verschaffungsanspruch unter Berücksichtigung seines im zugesagten Durchführungsweg erforderlichen Eigenbeitrags verlangen kann (BAG 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - zu 4 der Gründe [juris-Randnummer 34]) .

    Dies wird weder durch das Wort "grundsätzlich" noch durch den nachfolgenden Absatz (BAG 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - zu 4 der Gründe [juris-Randnummer 35]) in Frage gestellt.

    Der nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG einstandspflichtige Arbeitgeber muss - wie der Senat bereits ausgesprochen hat (BAG 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - zu 4 der Gründe)  - nicht mehr Kosten übernehmen als im zugesagten Durchführungsweg.

  • LAG München, 20.08.2002 - 8 Sa 101/02
    Insoweit werde auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juni 1969 ( 3 AZR 297/68 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt) und vom 15. Mai 1975 ( 3 AZR 257/74 - EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 42) verwiesen.

    Der Kläger kann sich auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Eingriffen in Anwartschaftsrechte von Arbeitnehmern in seinen Entscheidungen vom 27. Juni 1969 und 15. Mai 1975 (a.a.O.) berufen.

    Soweit der Kläger für seinen Anspruch insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Mai 1975 (a.a.O.) verweist, ist dem Folgendes entgegenzuhalten: Sie bezieht sich zwar auf die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung, trifft jedoch einen anderen, mit dem hier zu entscheidenden, nicht vergleichbaren Fall.

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 553/91

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung - Teilzeitbeschäftigte

    Schon im Urteil vom 15. Mai 1975 (- 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL, zu 3 b der Gründe) hat der Senat ausgeführt, das Versprechen einer dem öffentlichen Dienst angepaßten Versorgung beziehe sich im Zweifel nicht auf eine bestimmte Versorgungsform, sondern auf die Berechnung des Ruhegehalts.

    Kann der Arbeitnehmer nach den Satzungsbestimmungen der Kasse nicht nachversichert werden, so muß der Arbeitgeber selbst eintreten (so ebenfalls schon Urteil des Senats vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP, aaO, sowie Beschluß vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334 = AP, aaO).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2012 - 5 Sa 306/11

    Kein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung nach BAT im Tarifgebiet Ost bei

    Einen Altersversogrung aus Vertrauensschutzgesichtspunkten (vgl. beispielsweise BAG 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL = DB 1975, 1755) kommt allenfalls dann in Betracht, wenn es einen ausreichenden Anhaltspunkt für ein berechtigtes Vertrauen gibt.

    Damit seien die Ansprüche entweder als vertraglich versprochen begründet oder ihre Begründung ergebe sich aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes, wobei sich der Kläger insoweit insbesondere auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Mai 1975 (3 AZR 257/74 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL = DB 1975, 1755) bezieht.

    Insbesondere der Entscheidung des BAG vom 15. Mai 1975 (3 AZR 257/74 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL = DB 1975, 1755) liegt ein gänzlich anderer Sachverhalt zu Grunde, da der dortigen Arbeitnehmerin im Arbeitsvertrag zugesichert wurde, sie würde in "Fürsorgeangelegenheiten" so behandelt wie Tarifangestellte im öffentlichen Dienst.

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 175/92

    Anspruch auf Rentenzahlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Schon im Urteil vom 15. Mai 1975 (3 AZR 257/74 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL, zu 3 b der Gründe) hat der Senat ausgeführt, das Versprechen einer dem öffentlichen Dienst angepaßten Versorgung beziehe sich im Zweifel nicht auf eine bestimmte Versorgungsform, sondern auf die Berechnung des Ruhegehalts.

    Kann der Arbeitnehmer nach den Satzungsbestimmungen der Kasse nicht nachversichert werden, so muß der Arbeitgeber selbst eintreten (so ebenfalls schon Urteil des Senats vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP, aaO, sowie Beschluß vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334 = AP, aaO).

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 176/92
    Schon im Urteil vom 15. Mai 1975 (3 AZR 257/74 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL, zu 3 b der Gründe) hat der Senat ausgeführt, das Versprechen einer dem öffentlichen Dienst angepaßten Versorgung beziehe sich im Zweifel nicht auf eine bestimmte Versorgungsform, sondern auf die Berechnung des Ruhegehalts.

    Arbeitnehmer nach den Satzungsbestimmungen der Kasse nicht nach versichert werden, so muß der Arbeitgeber selbst eintreten (so ebenfalls schon Urteil des Senats vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP, aaO, sowie Beschluß vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334 = AP, aaO).

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte - Anspruch auf monatliche Rente im

    Schon im Urteil vom 15. Mai 1975 (- 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu 3 b der Gründe) hat der Senat ausgeführt, das Versprechen einer dem öffentlichen Dienst angepaßten Versorgung beziehe sich im Zweifel nicht auf eine bestimmte Versorgungsform, sondern auf die Berechnung des Ruhegehalts.

    Kann der Arbeitnehmer nach den Satzungsbestimmungen der Kasse nicht nachversichert werden, so muß der Arbeitgeber selbst eintreten (so ebenfalls schon Urteil des Senats vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP, aaO, sowie Beschluß vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334 = AP, aaO).

  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86

    Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine

    Verspricht ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Altersversorgung, die eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes erbringen soll, muß er eintreten, wenn der Versicherer nicht leistet, obwohl die Versicherungs- und Leistungsvoraussetzungen gegeben sind (BAG Urteil vom 27. Juni 1969 - 3 AZR 297/68 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, mit zustimmender Anmerkung von Weitnauer; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7, aa0, zu 3 a der Gründe; BAGE 32, 200, 202 = AP Nr. 10, aa0, zu II der Gründe).
  • LAG Bremen, 17.07.2019 - 3 Sa 14/19
  • LAG Hessen, 29.04.2015 - 6 Sa 1014/14

    Verpflichtung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Verschaffung einer

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94

    Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage

  • LAG Hamburg, 21.04.2005 - 7 Sa 75/04

    Vertragsauslegung - Versorgungszusage - kein Anspruch auf zusätzliche Alters- und

  • BAG, 12.06.1975 - 3 AZR 441/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Beweiswürdigung und Verfahrensmangel

  • BAG, 28.07.1987 - 3 AZR 694/85

    Dienstunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze als Voraussetzung für den

  • BAG, 13.12.1988 - 3 AZR 252/87

    Hinweispflicht auf Möglichkeit des rückwirkenden Abschlusses einer

  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85

    BAT - Zusatzversorgung - Zusatzversorgungskasse - Arbeitsvertrag -

  • LAG Hamm, 02.07.1998 - 4 Sa 339/96
  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 15 Sa 20/19

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

  • BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 404/78

    Hochschullehrer - Forschungsgemeinschaft - Geldmittel - Versorgung -

  • BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 537/80

    Anspruch auf eine Sonderzuwendung - Anspruch auf Leistungen der betrieblichen

  • LAG Hamm, 05.09.1996 - 4 Sa 2181/95

    Streitigkeit über einen Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Vergütung;

  • LAG Hamm, 05.09.1996 - 4 Sa 2282/95

    Streitigkeit über einen Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Vergütung;

  • BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 221/74

    Betriebliche Altersversorgung: Versorgungsansprüche eines im Privatdienst

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1652/96

    Eingruppierungsprozess im öffentlichen Dienst ; Mitbestimmungsrechte des

  • BAG, 25.08.1987 - 3 AZR 775/85

    Voraussetzungen der Gewährung einer Versorgungszusage bei der betrieblichen

  • LAG Hamm, 04.07.2000 - 6 Sa 2458/98

    Erfüllungsanspruch und Schadensersatzanspruch auf Zusatzversorgung bei

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1507/96

    Voraussetzungen für die Eingruppierung in eine höhere BAT- Vergütungsgruppe;

  • BAG, 14.12.1983 - 7 AZR 583/80
  • LG Karlsruhe, 23.03.2001 - 6 S 12/00

    Anspruch auf Versorgungsrente, wenn bereits Anwartschaft oder einen Anspruch auf

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