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   BAG, 15.04.1970 - 3 AZR 259/69   

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BAG, 15.04.1970 - 3 AZR 259/69 (https://dejure.org/1970,1101)
BAG, Entscheidung vom 15.04.1970 - 3 AZR 259/69 (https://dejure.org/1970,1101)
BAG, Entscheidung vom 15. April 1970 - 3 AZR 259/69 (https://dejure.org/1970,1101)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1970, 883
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 288/60

    Herausgabe von Schmiergeldern

    Auszug aus BAG, 15.04.1970 - 3 AZR 259/69
    Wer als Angestellter oder sog. freier Mitarbeiter die Aufgabe hat, einen Betrieb technisch, zu be treuen und selbständig das für den Betrieb be nötigte Arbeitsmaterial (hier: Baustoffe) zu be stellen, ist nicht berechtigt, für solche Aufträge von den Lieferfirmen sich eine Sondervergütung ver sprechen und zahlen zu lassen» Tut er es doch, so muß er die empfangenen Schmiergelder an den Be triebsinhaber herausgebeno (Bestätigung von BAG 11, 208 = AP Nr» 1 zu § 687 BGB») .

    I» Entgegender Annahme der beiden Vorinstanzen steht der Beklagten die zur Aufrechnung gestellte Forderung zu» § 687 Abs» 2 in Verbindung mit § 681 Satz 2 und § 667 DGB führt dazu, daß der Kläger Sonderprovisionen der hicöOtroÄtigqn Art als sogenannte "Schmiergelder" an den Beklagten abführen muß, Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 11, 208 = AP Nr, 1 zu § 687 BGB; BAG 12, 254 [274] = AP Nr, 1 zu § 611 BGB Erfinder [zu III 6]; AP Nr, 3 zu § 687 BGB [zu II 1 ]) und des Bundesgerichtshofs (BGIfZ 39, 1 [3] = AP Nr, 2 zu § 687 BGB [zu I, a E] = LM Nra 16 zu § 667 BGB), der auch das Schrifttum weitgehend zugestimmt hat (vgl, Isele in Anm, zu AP Nr, 1, 2 und 3 zu § 687 BGB und in RdA 1962, 52 ff» [55-57] mit weiteren Nachweisen), Von ihr abzuweichen besteht kein Anlaß, Die Voraussetzungen der genannten Vorschriften im einzelnen sind erfüllt,.

    solchen für ihn fremden Geschäfts zugleich im eigenen Namon mit der Lieferfirma eine ihn begünstigende Sondervercinbarung (Provisionsabrede) trifft, greift er in den Interessenbereich seines Auftraggebers ein und behandelt er das fremde Geschäft teilweise als sein eigenes (vgl, BAG 11, 208 [211] = AP Nr, 1 zu § 687 BGB), 2, § 687 Abs, 2 BGB setzt weiter voraus, daß der Mitarbeiter zu einer solchen Handlungsweise' nicht berechtigt ist, also eine Sondervergütung, wie sie der Kläger erhalten hat, nicht annehmen darf und dieses weiß.

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.04.1970 - 3 AZR 259/69
    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtsbeziehungen der Parteien als Arbeitsvertrag, unabhängiger Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, insbesondere Handelsvertretervertrag, oder als Gesellschaftsvertrag zu kennzeichnen sind" Der Kläger war der "Betreuer des Betriebes in technischer Hinsicht", dem zur selbständigen Erledigung u.a. die Beschaffung des Baumaterials oblag und dem Handlungsvollmacht erteilt war (Nr» 2 des Vertrages vom 28 o Juli 1965)» Diese umfassende Betreue?aufgabe und die damit verbundene besondere Vertrauensstellung verboten es dem Kläger, ohne besondere Erlaubnis der Beklagten von Lieferanten Sondervergütungen für eine Tätigkeit entgegen zunehmen, die er interessenbetont für die Beklagte zu verrichten hatte und für die er von dieser seine Vergütung erhielt» Diese Rechtsfolge ergibt sich aus der vertraglichen Treuepflicht, die in solchen Fällen den Arbeitnehmer ebenso wie den "freien Mitarbeiter" nach Art des Klägers trifft» (Vgl. dazu aus der Rechtsprechung im Falle eines Arbeitnehmers BAG AR Nr» i zu § 306 BGB [zu I 5]? Beschluß des Senats vom 17» Oktober 1969 ~ 3 AZR 44-2/68 - [demnächst] AP Kr» 7 zu § 611 BGB Treuepflicht [zu III 3a]; für den Handelsvertreter vgl» § 86 Abs» 1 HGB») Es kommt hinzu, daß sich der Kläger in Nr» 1 des Vertrages vom 28 » Juli 1963 verpflichtet hatte, eine gleiche oder gleichartige Tätigkeit für andere Firmen und Auftraggeber zu unterlassen» Damit war dem Kläger jede Tätigkeit verboten, die die schutzwerten geschäftlichen Interessen der Beklagten berührte» Dazu gehörte insbesondere die Annahme von Sonderprovisionen der hier streitigen Art» Sie werden in der Sprache des Alltags deshalb als "Schmiergelder" bezeichnet, weil sie erfahrungsgemäß den "Geschmierten" in einer meistlnicht näher mehr aufklärbaren Form daran hindern, die Interessen seines Auftraggebers mit der gebotenen Gründlichkeit und Zuverlässigkeit wahrzunehmen, und damit dazu führen, daß der Geschmierte auch der Interessenvertreter desjenigen wird, der die Sonderprovisionen zahlt».
  • BAG, 08.02.1962 - 2 AZR 252/60

    Arbeitnehmerstatus bei Entwicklung eines Maschine

    Auszug aus BAG, 15.04.1970 - 3 AZR 259/69
    I» Entgegender Annahme der beiden Vorinstanzen steht der Beklagten die zur Aufrechnung gestellte Forderung zu» § 687 Abs» 2 in Verbindung mit § 681 Satz 2 und § 667 DGB führt dazu, daß der Kläger Sonderprovisionen der hicöOtroÄtigqn Art als sogenannte "Schmiergelder" an den Beklagten abführen muß, Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 11, 208 = AP Nr, 1 zu § 687 BGB; BAG 12, 254 [274] = AP Nr, 1 zu § 611 BGB Erfinder [zu III 6]; AP Nr, 3 zu § 687 BGB [zu II 1 ]) und des Bundesgerichtshofs (BGIfZ 39, 1 [3] = AP Nr, 2 zu § 687 BGB [zu I, a E] = LM Nra 16 zu § 667 BGB), der auch das Schrifttum weitgehend zugestimmt hat (vgl, Isele in Anm, zu AP Nr, 1, 2 und 3 zu § 687 BGB und in RdA 1962, 52 ff» [55-57] mit weiteren Nachweisen), Von ihr abzuweichen besteht kein Anlaß, Die Voraussetzungen der genannten Vorschriften im einzelnen sind erfüllt,.
  • BAG, 25.02.2021 - 8 AZR 171/19

    Herausgabe- und Schadensersatzansprüche - Ansprüche aus eigenem und abgetretenem

    aa) Nach § 667 BGB umfasst die Herausgabepflicht "alle" für den Beauftragten persönlich bestimmten Vorteile (vgl. etwa BAG 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 29, BAGE 118, 16; vgl. auch BAG 15. April 1970 - 3 AZR 259/69 - zu I 3 der Gründe zur Berücksichtigung sämtlicher Schmiergelder sowie 14. Juli 1961 - 1 AZR 288/60 - BAGE 11, 208: Herausgabeanspruch in "leichten" und "schwerwiegenden" Fällen) bzw. "jeden" für den Beauftragten persönlich bestimmten Vorteil (BGH 28. Oktober 1965 - VII ZR 290/63 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch 2. April 2001 - II ZR 217/99 - zu II 2 a der Gründe "alles herauszugeben") , und setzt entgegen der Auffassung des Beklagten nicht erst bei einer bestimmten prozentualen Höhe des Verhältnisses von Umsatz und Schmiergeldzahlung an.
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Gerade eine solche Vorgehensweise zerstört das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit seines Mitarbeiters, da es naheliegt, daß der "Geschmierte" die Interessen seines Arbeitgebers nicht mehr mit der gebotenen Gründlichkeit und Zuverlässigkeit wahrnimmt, sondern auch der Interessenvertreter desjenigen wird, der die Zuwendungen zahlt (BAG Urteil vom 15. April 1970 - 3 AZR 259/69 - AP Nr. 4 zu § 687 BGB).
  • LAG München, 08.05.2012 - 6 Sa 957/11

    Herausgabe erhaltener Schmiergelder

    667 BGB herauszugeben (BAG v. 26.2. 1971 - 3 AZR 97/70, AP BGB § 687 Nr. 5; BAG v. 15.4. 1970 - 3 AZR 259/69, AP BGB § 687 Nr. 4; ferner BAG v. 14.7. 1961 - 1 AZR 288/60, AP BGB § 687 Nr. 1; Hessisches LAG v. 25.1. 2008 - 10 Sa 1195/06, ZInsO 2008, 1094; LAG Niedersachsen v. 14.9. 2005 - 15 Sa 1610/03, LAGE BGB 2002 § 667 Nr. 2; ErfK/Preis, 12. Aufl., § 611 BGB Rz. 23; HWK/Thüsing, 4. Aufl., § 611 BGB Rz. 366).
  • LAG Köln, 31.10.2018 - 6 Sa 652/18

    Schmiergeld

    Sie werden deshalb als "Schmiergelder" bezeichnet, weil sie erfahrungsgemäß den "Geschmierten" in einer meist nicht mehr näher aufklärbaren Form daran hindern, die Interessen seines Auftraggebers mit der gebotenen Gründlichkeit und Zuverlässigkeit wahrzunehmen, und damit dazu führen, dass der Geschmierte auch der Interessenvertreter desjenigen wird, der die Sonderprovisionen zahlt (BAG v. 15.04.1970 - 3 AZR 259/69 -).
  • LAG Niedersachsen, 14.09.2005 - 15 Sa 1610/03

    Herausgabeanspruch von Schmiergeld gegenüber einem Angestellten des öffentlichen

    Dass sie nach dem Willen des Dritten gerade nicht für den Auftraggeber bestimmt waren, ist dabei unbeachtlich (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 02.04.2001 - II ZR 217/99, NJW 2001, 2476 ff.; BAG, Urteil vom 15.04.1970 - 3 AZR 259/69, AP Nr. 4 zu § 687 BGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2006 - 10 Sa 66/06

    Verdachtskündigung: Beginn der Zwei-Wochen-Frist; Kündigung eines leitenden

    Dass sie nach dem Willen des Dritten gerade nicht für den Auftraggeber bestimmt waren, ist dabei unbeachtlich (vgl. BAG v. 15.04.1970 - 3 AZR 259/69, LAG Niedersachsen vom 14.09.2005 - 15 Sa 1610/03-; Preis in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Auflage, § 611 BGB, Rz. 32 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 06.06.2007 - 18 Sa 83/07

    Anspruch auf Herausgabe von Schmiergeld, Schadensersatz, Darlegungs- und

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 26.02.1971 - 3 AZR 97/70 - AP Nr. 5 zu § 687 BGB; BAG, Urteil vom 15.04.1970 - 3 AZR 259/69 - AP Nr. 4 zu § 687 BGB) leitet den Anspruch auf Herausgabe aus den Vorschriften zur unechten (angemaßten) Geschäftsführung her (§§ 687 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 681 Satz 2, 667 BGB).
  • LAG Köln, 05.10.2023 - 6 Sa 152/22

    Herausgabeanspruch bei Annahme von Schmiergeldzahlungen; Schadensersatz wegen

    "Schmiergelder" werden als solche bezeichnet, weil sie erfahrungsgemäß den "Geschmierten" in einer meist nicht mehr näher aufklärbaren Form daran hindern, die Interessen seines Auftraggebers mit der gebotenen Gründlichkeit und Zuverlässigkeit wahrzunehmen, und damit dazu führen, dass der Geschmierte auch der Interessenvertreter desjenigen wird, der die Sonderprovisionen zahlt (BAG v. 15.04.1970 - 3 AZR 259/69 -).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 973/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Gerade eine solche Vorgehensweise zerstört das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit seines Mitarbeiters, da es naheliegt, daß der "Geschmierte" die Interessen seines Arbeitgebers nicht mehr mit der gebotenen Gründlichkeit und Zuverlässigkeit wahrnimmt, sondern auch der Interessenvertreter desjenigen wird, der die Zuwendungen zahlt (BAG Urteil vom 15. April 1970 - 3 AZR 259/69 - AP Nr. 4 zu § 687 BGB).
  • ArbG Kassel, 03.05.2006 - 9 Ca 9/06

    Zahlungsanspruch wegen der Annahme von Schmiergeldern in einem Unternehmen;

    Dass diese Sondervorteile nach dem Willen des Dritten gerade nicht für den Auftraggeber bestimmt sind, ist dabei unbeachtlich (vgl. BGH 02.04.2001 - II ZR 217/99, NJW 2001, 2476; BAG 15.04.1970 - 3 AZR 259/69, AP Nr. 4 zu § 687 BGB).
  • LAG Köln, 01.09.1998 - 13 (11) Sa 754/97

    Provisionen, Herausgabe, Ausschreibung, Schmiergeld, Anbieterkartell, Steuer,

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