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   BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 264/00   

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https://dejure.org/2001,1831
BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 264/00 (https://dejure.org/2001,1831)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2001 - 3 AZR 264/00 (https://dejure.org/2001,1831)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2001 - 3 AZR 264/00 (https://dejure.org/2001,1831)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrAVG § 5; ; BetrAVG § 7 Abs. 1; ; BGB §§ 1587 ff.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 5; BetrAVG § 7 Abs. 1; BGB § 1587 ff.
    Betriebsrentenberechnung nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 5, § 7 Abs. 1; BGB §§ 1587 ff.
    Betriebliche Altersversorgung; Versorgungsausgleich im Gesamtversorgungssystem; gesetzliche Rente; Berücksichtigung eines Versorgungsausgleichs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 5, § 7 Abs. 1; BGB §§ 1587 ff.
    Gesamtversorgung: Anrechnung der vollen Sozialversicherungsrente bei Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Betriebsrentenberechnung nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsrentenberechnung nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 198
  • MDR 2001, 1246
  • NZA 2002, 273
  • VersR 2002, 381
  • BB 2001, 2009
  • BB 2001, 840
  • DB 2001, 2355
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 28.01.2000 - 11 Sa 1085/99

    PSV; Altersrente; Gesamtversorgung; Scheidung; Versorgungsausgleich;

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 264/00
    3 AZR 264/00 11 Sa 1085/99.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. Januar 2000 - 11 Sa 1085/99 - wird zurückgewiesen.

  • ArbG Hamburg, 21.06.1995 - 24 Ca 9/95
    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 264/00
    Ohne eine ausdrückliche Regelung, die eine entsprechende Anspruchsberechnung anordnet, kann hiervon aber nicht ausgegangen werden (ebenso ArbG Hamburg 21. Juni 1995 - 24 Ca 9/95 - BetrAV 1995, 293; Ruland DB 1978, 1833, 1836; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 5 Rn. 87; Höfer BetrAVG Stand Juli 2000 § 5 Rn. 2337.1; aA MünchArbR/Förster/Rühmann 2. Aufl. § 109 Rn. 12).
  • BVerwG, 24.10.1991 - 2 B 123.91

    Beamtenversorgung - Anrechnung der fiktiven vollen Rente - Ruhegehalt -

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 264/00
    Der durch den Versorgungsausgleich Belastete hat andererseits auch im Umfang der Rentenminderung einen Rentenanspruch erdient und würde den Dienstherrn mit den Folgen einer Ehescheidung belasten, wenn nur der nach dem Versorgungsausgleich verminderte Rentenbetrag in die Ruhensberechnungen eingestellt würde (Schütz/Schachel BeamtVG Stand April 2000 Teil D § 55 Rn. 19; vgl. BVerwG 24. Oktober 1991 - 2 B 123/91 - NJW 1992, 852).
  • LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 3 Sa 342/02

    Berechnung einer gesetzlichen Rente bei Bestehen einer Versorgungszusage

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits für ein sog. Gesamtversorgungssystem festgestellt (vgl. BAG, Urt. vom 20.03.2001 - 3 AZR 264/00 - AP 3 zu § 1 BetrAVG Gesamtversorgung = NZA 2002, 274).

    Eine andere Betrachtungsweise müsse umgekehrt auch dazu führen, dass bei der Berechnung des Versorgungsanspruchs eines geschiedenen Arbeitnehmers, der im Versorgungsausgleich eine zusätzlich gesetzliche Rentenanwartschaft erworben hat, dieser gesetzliche Anspruch im Gesamtversorgungssystem mindernd zu berücksichtigen wäre (BAG, Urt. vom 20.03.2001 - 3 AZR 264/00 - a.a.O.).

    Daher kann auch im Falle einer Höchstbegrenzungsklausel eine Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs zugunsten des Arbeitnehmers nur dann in Betracht kommen, wenn die Versorgungsordnung insoweit eine ausdrückliche Regelung enthält (vgl. BAG, Urt. vom 20.03.2001 - 3 AZR 264/00 - a.a.O., m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2013 - 6 Sa 584/13

    Anrechnung der gesetzlichen Witwenrente auf BetriebsrenteScheidung einer

    Diese Norm soll verhindern, dass der Arbeitgeber die Nachteile der Teilung der Versorgungsrechte bei der Ehescheidung im Rahmen eines Gesamtversorgungssystems zu tragen hätte, obwohl der Arbeitnehmer für eine solche allein durch familieninterne Entwicklungen ausgelöste Erhöhung des Versorgungsanspruchs keine Gegenleistung erbracht hat (vgl. zu diesen allgemeinen Erwägungen BAG v. 20.03.2001 - 3 AZR 264/00 -, unter I. 2. der Gründe, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Gesamtversorgung).

    Es war für den Gesetzgeber ein Gebot der Gerechtigkeit, die als Ergebnis gemeinsamer Lebensleistung als wirtschaftliche Grundlage des Lebensabends erworbenen Versorgungsanwartschaften im Falle einer Scheidung der Ehe gleichmäßig zwischen den Eheleuten aufzuteilen (vgl. wiederum BAG v. 20.03.2001 a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2007 - 8 Sa 519/07

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Aufhebungsvertrags und eines

    Dies ergibt sich aus der insoweit eindeutigen Regelung in Artikel 8 Abs. 1 des Versorgungsplans und entspricht auch ansonsten der Rechtslage (vgl. BAG v. 20.03.2001 - 3 AZR 264/00 -, NZA 2002, 273).
  • LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage bei Besetzung einer freien Stelle;

    Verstößt der öffentliche Arbeitgeber dagegen, so können übergangene Bewerber/innen ihren Anspruch auf Beteiligung am Auswahlverfahren durchsetzen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. September 2001 - 9 AZR 410/00 - NZA 2002, 273 ff, unter II. 1. der Gründe).
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