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   BAG, 25.09.1990 - 3 AZR 266/89   

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BAG, 25.09.1990 - 3 AZR 266/89 (https://dejure.org/1990,1341)
BAG, Entscheidung vom 25.09.1990 - 3 AZR 266/89 (https://dejure.org/1990,1341)
BAG, Entscheidung vom 25. September 1990 - 3 AZR 266/89 (https://dejure.org/1990,1341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit zwischen Tarifvertragsparteien um die Reichweite einer tariflichen Versorgungsobergrenze - Selbstauflösung einer Gewerkschaft - Verlust der Parteifähigkeit - Verlust der Tariffähigkeit - Aufgaben einer Gewerkschaft in Liquidation

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbstauflösung einer Gewerkschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 10; ZPO §§ 50, 61; BGB § 49 Abs. 2; TVG § 9
    Selbstauflösung einer Gewerkschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 71
  • NZA 1991, 314
  • BB 1991, 418
  • DB 1991, 1476
  • ZUM 1992, 317
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.07.1956 - 1 AZB 18/55

    Tarifvertragsrecht: Begriff der Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 25.09.1990 - 3 AZR 266/89
    Zu den Merkmalen einer Gewerkschaft gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Tariffähigkeit, d.h. die Fähigkeit, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder durch Tarifvertrag zu regeln (BAGE 4, 351 [BAG 06.07.1956 - 1 AZB 18/55] = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG 1953; 23, 230 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; 29, 72 = AP Nr. 24 zu Art. 9 GG).
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 329/79

    Kündigungschutzkalge - Parteifähigkeit der GmbH

    Auszug aus BAG, 25.09.1990 - 3 AZR 266/89
    Das Rechtsmittel ist nicht deshalb unzulässig geworden, weil der Kläger vor der Einlegung der Revision seine Parteifähigkeit verloren hat (§ 50 ZPO); beim Streit über die Parteifähigkeit ist die Partei als parteifähig zu behandeln (BAGE 36, 125 = AP Nr. 4 zu § 50 ZPO; BAG Urteil vom 22. März 1988 - 3 AZR 350/86 - AP Nr. 6 zu § 50 ZPO; BGHZ 74, 212 [BGH 05.04.1979 - II ZR 73/78]).
  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

    Auszug aus BAG, 25.09.1990 - 3 AZR 266/89
    Zu den Merkmalen einer Gewerkschaft gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Tariffähigkeit, d.h. die Fähigkeit, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder durch Tarifvertrag zu regeln (BAGE 4, 351 [BAG 06.07.1956 - 1 AZB 18/55] = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG 1953; 23, 230 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; 29, 72 = AP Nr. 24 zu Art. 9 GG).
  • BAG, 22.03.1988 - 3 AZR 350/86

    Löschung des Registereintrags als Voraussetzungen eines Verlusts der Rechts- und

    Auszug aus BAG, 25.09.1990 - 3 AZR 266/89
    Das Rechtsmittel ist nicht deshalb unzulässig geworden, weil der Kläger vor der Einlegung der Revision seine Parteifähigkeit verloren hat (§ 50 ZPO); beim Streit über die Parteifähigkeit ist die Partei als parteifähig zu behandeln (BAGE 36, 125 = AP Nr. 4 zu § 50 ZPO; BAG Urteil vom 22. März 1988 - 3 AZR 350/86 - AP Nr. 6 zu § 50 ZPO; BGHZ 74, 212 [BGH 05.04.1979 - II ZR 73/78]).
  • BAG, 11.11.1970 - 4 AZR 522/69

    Auflösung eines eingetragenen Vereins - Tarifvertragspartei - Liquidationsstadium

    Auszug aus BAG, 25.09.1990 - 3 AZR 266/89
    Es kommt im Streitfall auch nicht darauf an, ob es zu den Aufgaben einer Gewerkschaft in Liquidation gehört, Rechte und Pflichten aus zuvor abgeschlossenen Tarifverträgen wahrzunehmen (vgl. dazu BAGE 23, 46 = AP Nr. 28 zu § 2 TVG, mit Anm. von Wiedemann).
  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus BAG, 25.09.1990 - 3 AZR 266/89
    Das Rechtsmittel ist nicht deshalb unzulässig geworden, weil der Kläger vor der Einlegung der Revision seine Parteifähigkeit verloren hat (§ 50 ZPO); beim Streit über die Parteifähigkeit ist die Partei als parteifähig zu behandeln (BAGE 36, 125 = AP Nr. 4 zu § 50 ZPO; BAG Urteil vom 22. März 1988 - 3 AZR 350/86 - AP Nr. 6 zu § 50 ZPO; BGHZ 74, 212 [BGH 05.04.1979 - II ZR 73/78]).
  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit angenommen hat, mit dem Verlust der Tariffähigkeit verliere eine Arbeitnehmervereinigung ihre Parteifähigkeit (vgl. BAG 25. September 1990 - 3 AZR 266/89 - zu B 2 der Gründe, BAGE 66, 71) , beruhte dies auf der Rechtsform als nichtrechtsfähiger Verein des damaligen Klägers sowie auf der alten Gesetzesfassung des § 50 Abs. 2 ZPO, der nichtrechtsfähigen Vereinen nur die passive, nicht aber die aktive Parteifähigkeit zusprach.

    tariffähige Arbeitnehmervereinigungen meint (vgl. BAG 25. September 1990 - 3 AZR 266/89 - zu B 2 a der Gründe, BAGE 66, 71; BeckOK ArbR/Poeche Stand 1. Juni 2018 ArbGG § 10 Rn. 4 mwN) , gewährt auch das Mitbestimmungsgesetz nur tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen Rechte (vgl. Raiser/Jacobs in Raiser/Veil/Jacobs MitbestG 6. Aufl. § 7 Rn. 16; WKS/Wißmann 5. Aufl. § 7 Rn. 47; aA für die soziale Mächtigkeit: Oetker in Hirte/Mülbert/Roth Großkomm AktG 5. Aufl. § 7 MitbestG Rn. 31; MHdB ArbR/Uffmann 4. Aufl. § 374 Rn. 28) .

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92

    Ladung der Betriebsratsmitglieder mit dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

    Durch den (etwa am 14. April 1989 gefaßten, vergleiche den Sachverhalt des BAG Urteils vom 25. September 1990 - 3 AZR 266/89 - AP Nr. 8 zu § 9 TVG 1969) Auflösungsbeschluß ist die Antragstellerin, ein nichtrechtsfähiger Verein, lediglich in das Liquidationsstadium getreten.

    Daß die Antragstellerin durch ihre Auflösung und die Abtretung ihrer Forderungen und Rechte aus den von ihr abgeschlossenen Tarifverträgen auf eine andere Gewerkschaft ihre Tariffähigkeit verloren hat (BAG Urteil vom 25. September 1990, aaO), ist für den vorliegenden Rechtsstreit unerheblich, weil die Antragstellerin hier nicht ihre Rechtsstellung als Tarifvertragspartei, sondern eine gewöhnliche schuldrechtliche Forderung geltend macht.

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 31/99

    Arbeitgeberverband im Konkurs

    Im Streitfall hatte nämlich der sich auflösende Arbeitgeberverband seine Auflösung der Gewerkschaft als Tarifpartnerin mitgeteilt; hierin hat das Bundesarbeitsgericht eine wirksame ordentliche Kündigung gesehen (vgl. weiter BAG 11. November 1970 - 4 AZR 522/69 - BAGE 23, 46 = AP TVG § 2 Nr. 28 mit Anmerkung von Wiedemann = SAE 1972, 107 mit Anmerkung von Blomeyer = AR-Blattei Tarifvertrag II Entscheidung 8 mit Anmerkung von Säcker; 28. Mai 1997 - 4 AZR 546/95 - BAGE 86, 43 und - 4 AZR 545/95 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 27; 25. September 1990 - 3 AZR 266/89 - BAGE 66, 71; siehe auch BFH 25. Oktober 1963 - VI 68/62 U - BFHE 77, 758; zur Übersicht über Entwicklung und Stand der Rechtsprechung und Literatur allgemein siehe nur Oetker in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 2 Rn. 33 f.; Buchner RdA 1997, 259 f.).
  • LAG Niedersachsen, 02.06.2004 - 7 Sa 819/04

    Zulässigkeit der Erkämpfung eines tariflichen Sozialplans im Wege eines Streiks ;

    Zutreffend hat das Arbeitsgericht ausgeführt, dass Unterorganisationen von Gewerkschaften parteifähig sind, wenn sie selbst körperschaftlich organisiert sind, gegenüber der Gesamtorganisation selbständig tätig werden können und handlungsfähig sind (siehe hierzu auch BAG vom 25. September 1990, 3 AZR 266/89, AP Nr. 8 zu § 9 TVG).
  • ArbG Hanau, 12.09.2008 - 3 Ga 3/08

    Rechtswidrigkeit eines Streiks bei Bestehen einer Gewerkschaft auf einem

    Das Bundesarbeitsgericht setzt für eine Parteifähigkeit von gewerkschaftlichen Unterorganisationen voraus, dass diese selbst körperschaftlich organisiert sind und gegenüber der Gesamtorganisation selbständig tätig werden können und handlungsfähig im Sinne eigener Tariffähigkeit sind ( BAG v. 25. September 1990, 3 AZR 266/89 , AP Nr. 8 zu § 9 TVG, B 2 a) u. b) der Entscheidungsgründe).
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