Rechtsprechung
   BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1669
BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06 (https://dejure.org/2008,1669)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2008 - 3 AZR 290/06 (https://dejure.org/2008,1669)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 (https://dejure.org/2008,1669)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Höhe der zustehenden Betriebsrenten bei Gesamtversorgung mit einer nicht ausdrücklich festgeschrieben jedoch tatsächlich stets weiter praktizierten sog. Gesamtrentenfortschreibung; Anpassung wegen Äquivalenzstörung einer Gesamtversorgungszusage bei Überschreitung des bei ...

  • Betriebs-Berater

    Anpassung von Gesamtversorgungszusagen

  • Judicialis

    BGB § 313

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313
    Betriebsrentenrecht - Gesamtversorgung; Störung der Geschäftsgrundlage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Störung der Geschäftsgrundlage bei einer Gesamtversorgung ? Erfordernis der Überschreitung der ursprünglichen Belastung um mehr als 50% ? Feststellung der Belastung anhand eines unternehmensbezogenen Barwertvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 1
  • NZA 2009, 77
  • BB 2008, 2188
  • DB 2008, 1387
  • NZA-RR 2008, 600
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98
    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06
    Dies hat der Senat bereits im Zusammenhang mit dem Abbau einer planwidrigen Überversorgung entschieden (vgl. 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, zu B I 1 b aa der Gründe).

    Ein entsprechender Vertrauenstatbestand konnte nicht entstehen (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, zu B I 3 b aa (3) der Gründe).

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96
    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06
    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

    Dies nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 292/99
    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06
    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

    Dies nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 mwN, zu B II 3 a der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 292/99 - BetrAV 2003, 466 mwN, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 69/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Befugnis zur Anpassung eines Versorgungswerks wegen Störung der Geschäftsgrundlage bestehen, wenn sich die zugrunde gelegte Rechtslage nach Schaffung des Versorgungswerks wesentlich und unerwartet geändert und dies beim Arbeitgeber zu erheblichen Mehrbelastungen geführt hat (Äquivalenzstörung) (vgl. etwa BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 18, BAGE 126, 1) .
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19

    Versorgungszusage - Störung der Geschäftsgrundlage

    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 23; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06  - Rn. 18 , BAGE 126, 1 ) .

    Dies nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde bzw. geführt hat (vgl. BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 24; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 19, BAGE 126, 1) .

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Senats - wie ausgeführt - ein Barwertvergleich vorzunehmen (vgl. hierzu ausführlich BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 30, BAGE 126, 1) .

    Einzubeziehen ist ein identischer Personenbestand, nämlich die Gesamtheit der anwartschaftsberechtigten Arbeitnehmer, denen zum Ablösestichtag eine Versorgung nach den Regeln zugesagt war, die verändert werden sollen (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 39; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 30, BAGE 126, 1) .

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats drückt dieser Vorbehalt damit nur klarstellend aus, was von Rechts wegen ohnehin gilt und begründet kein eigenständiges Widerrufsrecht, das einen Rückgriff auf § 313 BGB sperren könnte (vgl. 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 16, BAGE 126, 1) .

    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 18, BAGE 126, 1) .

    Dies nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 19, BAGE 126, 1) .

    dd) Dem steht die Entscheidung des Senats vom 19. Februar 2008 (- 3 AZR 290/06 - BAGE 126, 1) nicht entgegen.

    Dies stelle die Übernahme eines gesteigerten Risikos dar und komme einem Garantieversprechen gleich (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 27, BAGE 126, 1) .

    Entwickeln sich die Gesamtversorgung und das Sozialversicherungsrecht und damit auch die Betriebsrente nicht in gleicher oder ähnlicher Weise, so ist der Arbeitgeber dann zu einer Anpassung wegen Äquivalenzstörung befugt, wenn der ursprüngliche Dotierungsrahmen aufgrund von Änderungen der Rechtslage um mehr als 50 % überschritten wird (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 24, BAGE 126, 1) .

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 556/09

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats drückt dieser Vorbehalt damit nur klarstellend aus, was von Rechts wegen ohnehin gilt und begründet kein eigenständiges Widerrufsrecht, das einen Rückgriff auf § 313 BGB sperren könnte (vgl. 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 16, BAGE 126, 1) .

    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 18, BAGE 126, 1) .

    Dies nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 19, BAGE 126, 1) .

    dd) Dem steht die Entscheidung des Senats vom 19. Februar 2008 (- 3 AZR 290/06 - BAGE 126, 1) nicht entgegen.

    Dies stelle die Übernahme eines gesteigerten Risikos dar und komme einem Garantieversprechen gleich (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 27, BAGE 126, 1) .

    Entwickeln sich die Gesamtversorgung und das Sozialversicherungsrecht und damit auch die Betriebsrente nicht in gleicher oder ähnlicher Weise, so ist der Arbeitgeber dann zu einer Anpassung wegen Äquivalenzstörung befugt, wenn der ursprüngliche Dotierungsrahmen aufgrund von Änderungen der Rechtslage um mehr als 50 % überschritten wird (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 24, BAGE 126, 1) .

  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 65/19

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rückstellungen

    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 23; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06  - Rn. 18 , BAGE 126, 1 ) .

    Dies nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde bzw. geführt hat (vgl. BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 24; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 19, BAGE 126, 1) .

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Senats - wie ausgeführt - ein Barwertvergleich vorzunehmen (vgl. hierzu ausführlich BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 30, BAGE 126, 1) .

    Einzubeziehen ist ein identischer Personenbestand, nämlich die Gesamtheit der anwartschaftsberechtigten Arbeitnehmer, denen zum Ablösestichtag eine Versorgung nach den Regeln zugesagt war, die verändert werden sollen (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 39; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 30, BAGE 126, 1) .

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Zusagen, die Betriebsrenten im Rahmen einer Gesamtversorgung an die Entwicklung der Einkünfte aktiver Arbeitnehmer anbinden, sind von vornherein erheblichen Unsicherheiten ausgesetzt, weil zur Zeit der Schaffung des Versorgungswerks nicht nur die allgemeine Vergütungsentwicklung ungewiss ist, sondern auch die Höhe der anrechenbaren Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Schwankungen und sozialpolitischen Unwägbarkeiten unterliegt (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 27, BAGE 126, 1).

    Die Übernahme des mit der Zusage einer Gesamtversorgung gesteigerten Risikos durch den Arbeitgeber, dass sich die Berechnungsfaktoren der Betriebsrente zu seinen Lasten verändern können, hat nur Bedeutung für die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber bei Gesamtversorgungszusagen eine Anpassung der Zusagen wegen einer Äquivalenzstörung verlangen kann (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - aaO).

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    dem Barwert der Pensionsverpflichtungen aus dem Versorgungswerk nach der bei dessen Schaffung maßgeblichen Rechtslage gegenüberzustellen (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 30, BAGE 126, 1) .
  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 7 Ca 3967/11

    Auswirkungen der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen bzgl. des

    So kann durch Änderungen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts nach Schaffung des Versorgungswerks der ursprünglich zugrunde gelegte Dotierungsrahmen ganz wesentlich überschritten werden (BAG, Urteil vom 19.02.2008 - 3 AZR 290/06 - zitiert nach Juris, Rdnr. 18).

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (BAG, Urteil vom 19.02.2008 - 3 AZR 290/06 - zitiert nach Juris, Rdnr. 19).

    Wird die bei Schaffung des Versorgungswerks zugrunde gelegte Belastung allerdings um mehr als 50 Prozent überschritten, so ist das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung so stark gestört, dass die Grenze des vom Arbeitgeber mit der Gesamtversorgungszusage übernommenen Risikos überschritten und sein Interesse auch nicht mehr annähernd gewahrt ist (grundlegend BAG, Urteil vom 19.02.2008 - 3 AZR 290/06 - zitiert nach Juris, Rdnr. 24, 27).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.02.2008 - 3 AZR 290/06 - zitiert nach Juris, Rdnr. 29) ist bei kollektiven Gesamtzusagen auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Belastung in dem Zeitraum zwischen der Schaffung des Versorgungssystems und dem Zeitpunkt, zu dem eine Anpassung verlangt wird, abzustellen.

    Dieser Barwertvergleich ist anhand der Gesamtheit der Rentner durchzuführen (BAG, Urteil vom 19.02.2008 - 3 AZR 290/06 - zitiert nach Juris, Rdnr. 30).".

  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    So kann durch Änderungen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts nach Schaffung des Versorgungswerks der ursprünglich zugrunde gelegte Dotierungsrahmen ganz wesentlich überschritten werden (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 18, BAGE 126, 1) .
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 743/05

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Hinweise des Senats: Parallelsachen 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - (führend), - 3 AZR 743/05 - (vorliegend), - 3 AZR 744/05 -, - 3 AZR 745/05 -, - 3 AZR 746/05 -, - 3 AZR 190/06 -, - 3 AZR 210/06 -, - 3 AZR 211/06 -, - 3 AZR 212/06 -, - 3 AZR 245/06 -, - 3 AZR 392/06 -, - 3 AZR 547/06 -, - 3 AZR 548/06 -, - 3 AZR 118/07 -.
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09

    Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 102/17

    Direktzusage - betriebliche Altersversorgung - Anpassung bei Wegfall der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 456/17

    Direktzusage - betriebliche Altersversorgung - Anpassung bei Wegfall der

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 392/06

    Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • LAG Niedersachsen, 20.11.2018 - 3 Sa 496/16

    Wirksamkeit der Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 210/06

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2022 - 12 Sa 746/21

    Vertrauensschutz als Maßstab bei Teilkapitalisierung durch Arbeitgeber;

  • LAG Hamm, 28.05.2013 - 9 Sa 1237/12
  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 392/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 395/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • LAG Düsseldorf, 11.02.2022 - 6 Sa 760/21

    Betriebliche Altersversorgung; Umstellung in ein Kapitalleistungsversprechen

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 391/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 394/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 212/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 118/07

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • LAG Baden-Württemberg, 21.11.2012 - 4 Sa 89/12

    Versorgungsordnung mit "gespaltener Rentenformel" - außerplanmäßige Erhöhung der

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 547/06

    Rechtswidriger Eingriff der Arbeitgeberin in die Dynamisierungsformel einer

  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - 11 Sa 134/12

    Rentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Konzerneinbindung

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 120/10

    Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - außerplanmäßige Erhöhung der

  • ArbG Hamburg, 27.11.2018 - 9 Ca 170/18

    Abbau einer Überversorgung

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 14 Ca 4745/11

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung nach

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 190/06

    Versorgungszusage - Ruhegeldzahlung - Privatvermögen - Konkurs -

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 746/05

    Wegfall der Geschäftsgrundlage in der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Niedersachsen, 06.12.2012 - 4 Sa 454/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel bei

  • LAG Baden-Württemberg, 25.11.2011 - 18 Sa 75/11

    Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - außerplanmäßige Erhöhung der

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 211/06
  • LAG Hamburg, 16.05.2012 - 5 Sa 102/11

    Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - außerplanmäßige Anhebung der

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 548/06
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 744/05
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 745/05
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 245/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht