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   BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09   

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BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09 (https://dejure.org/2009,2318)
BAG, Entscheidung vom 15.09.2009 - 3 AZR 294/09 (https://dejure.org/2009,2318)
BAG, Entscheidung vom 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 (https://dejure.org/2009,2318)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht stärkt Ansprüche eingetragener Lebenspartnerschaften auf betriebliche Altersversorgung // Auch Hinterbliebene von homosexuellen Betriebsrentnern können Versorgungsansprüche haben

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1474
  • NZA 2010, 216
  • FamRZ 2010, 370
  • BB 2010, 179
  • JR 2010, 506
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09
    a) Die maßgeblichen Grundsätze für die Behandlung eingetragener Lebenspartner in der Hinterbliebenenversorgung hat der Senat für die betriebliche Altersversorgung in seinem Urteil vom 14. Januar 2009 (- 3 AZR 20/07 - AP GG Art. 3 Nr. 315) herausgearbeitet.

    Ausreichend ist vielmehr, wenn der Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden oder Betriebsrentner ist und das damit begründete Rechtsverhältnis bei oder nach Inkrafttreten des AGG noch besteht (offengelassen noch bei BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 59, AP GG Art. 3 Nr. 315).

    Bedienen sich öffentliche Arbeitgeber arbeitsrechtlicher Regelungsmechanismen, führt dies dazu, dass die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze Anwendung finden (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 49, AP GG Art. 3 Nr. 315).

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09
    Die Berufung ist bezogen auf jeden Streitgegenstand in einer die Anforderungen an eine Berufungsbegründung erfüllenden Weise zu begründen (BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 28, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 40 = EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 6).

    Damit entspricht die Berufungsbegründung insoweit nicht den gesetzlichen Erfordernissen (BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 30, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 40 = EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 6).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - L 3 U 292/06

    Hinterbliebenenleistungen - Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09
    Im Übrigen wurden eingetragene Lebenspartner erst durch das Überarbeitungsgesetz im Unterhaltsrecht weitergehend Ehegatten gleichgestellt (vgl. LSG Rheinland-Pfalz 17. Februar 2009 - L 3 U 292/06 - juris Rn. 35).
  • VG Stuttgart, 16.07.2009 - 4 K 2711/08

    Witwergeld für überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09
    Ob und inwieweit nach Beamtenrecht eine Gleichstellung eingetragener Lebenspartner bei der Hinterbliebenenversorgung zu erfolgen hat, ist nicht Gegenstand der vorliegenden Entscheidung (vgl. dazu BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - NJW 2008, 209 sowie OVG Rheinland-Pfalz vom 9. März 2009 - 2 A 11403/08 - einerseits und VG Berlin 6. Mai 2009 - 5 A 99.08 - sowie VG Stuttgart 16. Juli 2009 - 4 K 2711/08 - andererseits).
  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98

    Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09
    Ein Vergleich der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes mit Beamten ist wegen erheblicher Unterschiede beider Rechtsverhältnisse grundsätzlich ungeeignet, um daraus Rechtsfolgen herzuleiten; das gilt auch für Vergütungsansprüche (BAG 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 91, 262).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2009 - 2 A 11403/08

    Kein Familienzuschlag für Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09
    Ob und inwieweit nach Beamtenrecht eine Gleichstellung eingetragener Lebenspartner bei der Hinterbliebenenversorgung zu erfolgen hat, ist nicht Gegenstand der vorliegenden Entscheidung (vgl. dazu BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - NJW 2008, 209 sowie OVG Rheinland-Pfalz vom 9. März 2009 - 2 A 11403/08 - einerseits und VG Berlin 6. Mai 2009 - 5 A 99.08 - sowie VG Stuttgart 16. Juli 2009 - 4 K 2711/08 - andererseits).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 5.07

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenrente; Gleichbehandlung von Ehegatten und

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09
    Die Vorentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (5. Februar 2008 - 12 B 5.07 - Rn. 35), die sich allein mit der Frage befasst, inwieweit der Gesetzgeber zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft unterscheiden darf, enthält jedenfalls keine Aussagen zu anderen arbeitsrechtlichen Regeln.
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09
    Wegen der mit derartigen Änderungen verbundenen Grundrechtseingriffe ist der Gesetzgeber aber an die allgemeinen rechtsstaatlichen Prinzipien des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit aber auch der Verhältnismäßigkeit gebunden, wie das allgemein bei der Auslegung und Anwendung von Grundrechten zu verlangen ist (vgl. BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - zu C IV 2 der Gründe, BVerfGE 76, 256).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09
    Ob und inwieweit nach Beamtenrecht eine Gleichstellung eingetragener Lebenspartner bei der Hinterbliebenenversorgung zu erfolgen hat, ist nicht Gegenstand der vorliegenden Entscheidung (vgl. dazu BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - NJW 2008, 209 sowie OVG Rheinland-Pfalz vom 9. März 2009 - 2 A 11403/08 - einerseits und VG Berlin 6. Mai 2009 - 5 A 99.08 - sowie VG Stuttgart 16. Juli 2009 - 4 K 2711/08 - andererseits).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09
    Insofern ist zu unterscheiden (vgl. BVerfG 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 97, 67) zwischen der echten Rückwirkung einerseits und unechten Rückwirkung, auch tatbestandliche Rückanknüpfung genannt, andererseits.
  • BVerwG, 21.07.2008 - 6 B 33.08

    Verfassungsmäßigkeit der versorgungsrechtlich ungleichen Behandlung verheirateter

  • VG Berlin, 06.05.2009 - 5 A 99.08

    Hinterbliebenenversorgung für eingetragenen Lebenspartner

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

  • BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 400/00

    Eingruppierung - Rechtskraft

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

  • LAG Niedersachsen, 24.02.2009 - 3 Sa 833/08

    Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaft bei der betrieblichen

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    c) Die in VII Ziff. 1 Satz 2 der VO S enthaltene Anspruchsvoraussetzung, dass die Ehe vor der Vollendung des 60. Lebensjahres durch den Versorgungsberechtigten geschlossen wurde, bewirkt eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters iSd. §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 und § 7 AGG, wobei auch für die Beurteilung, ob eine Diskriminierung vorliegt, auf den Beschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG) und nicht auf den Hinterbliebenen abzustellen ist (vgl. etwa BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 28) .
  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19

    Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

    Soweit in der Rechtsprechung eine Anspruchsgrundlage für ein gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit beispielsweise in Ableitung aus "der Wertung in § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 8 Abs. 2 AGG" (vgl. etwa BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 27; 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 45, BAGE 125, 133) angenommen wurde, spricht dies gerade nicht für eine klare und eindeutige Normierung des Rechtsanspruchs, sondern für eine richtlinienkonforme Auslegung des Gesetzes unter Berufung auf die Gesetzesbegründung.
  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Das Arbeitsverhältnis des Klägers bestand bei Inkrafttreten des Gesetzes am 18. August 2006 (Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14. August 2006, verkündet am 17. August 2006, BGBl. I S. 1897) ; das führt zur Anwendbarkeit des Gesetzes (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 31; 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 28 und 37) .
  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 781/16

    Diskriminierung wegen des Alters - Späteheklausel

    Für die Beurteilung der Frage, ob eine Benachteiligung vorliegt, ist allerdings auf den versorgungsberechtigten Arbeitnehmer und nicht auf den Hinterbliebenen abzustellen (vgl. etwa BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 28) .
  • BGH, 26.04.2017 - IV ZR 126/16

    Private Rentenversicherung mit Versorgung in Form von Witwenrente:

    Insoweit befinden sich mittlerweile gleichgeschlechtliche Lebenspartner hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung in einer der Ehe vergleichbaren Situation (vgl. BAGE 129, 105 Rn. 32 ff. und 62; BAG FamRZ 2010, 370 Rn. 24 f.).
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 226/19

    Altersdiskriminierung - Verbot geltungserhaltender Reduktion

    Zudem stellt § 2 Abs. 1 Nr. 2 iVm. § 8 Abs. 2 AGG für Arbeitsentgelt, zu dem auch die Hinterbliebenenversorgung gehört, eine Grundlage für Ansprüche auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit dar (BT-Drs. 16/1780 S. 25; dazu BAG 15. September 2009 - 3 AZR 797/08 - Rn. 19; 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 27; 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 52, BAGE 129, 105) .
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Nach § 6 Abs. 1 AGG gilt das Gesetz zudem nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für andere Beschäftigte, sondern auch für Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist (vgl. BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 28 u. 37, AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzA AGG § 2 Nr. 5).

    Die Hinterbliebenenversorgung nach dem Betriebsrentengesetz knüpft an das typisierte Versorgungsinteresse des Arbeitnehmers an (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 277/07 - Rn. 34, DB 2009, 294; 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 25, AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzA AGG § 2 Nr. 5).

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10

    Hinterbliebenenversorgung für einen eingetragenen Lebenspartner eines

    Damit ist es Sache des Gesetzgebers zu bestimmen, ob und inwieweit er zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine vergleichbare Situation schafft (BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 23, AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzA AGG § 2 Nr. 5) .

    Ist die gesetzliche Ausgestaltung jedoch gerade nicht unterschiedlich sondern vergleichbar, rechtfertigt sie keine unterschiedliche Behandlung im Arbeits- und im daran anknüpfenden Versorgungsverhältnis (BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 25, AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzA AGG § 2 Nr. 5) .

    Andererseits ist Kindererziehung auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht ausgeschlossen, wovon bereits § 9 LPartG ausgeht (BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 26, AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzA AGG § 2 Nr. 5) .

  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 560/17

    Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze

    cc) Zwischen dem eingetragenen Lebenspartner des Klägers und den Versorgungsschuldnern bestand am 18. August 2006 ein Rechtsverhältnis, nämlich ein Versorgungsverhältnis, sodass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch zeitlich Anwendung findet (vgl. BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 28 ff.).

    Die eingetragene Lebenspartnerschaft muss so behandelt werden, als wäre sie eine Ehe (vgl. BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 18 ff.) .

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 653/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Nach § 6 Abs. 1 AGG gilt das Gesetz zudem nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für andere Beschäftigte, sondern auch für Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist (vgl. BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09  - Rn. 28 und 37).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12

    Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

  • LAG Niedersachsen, 28.09.2010 - 3 Sa 540/10

    Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern in der

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an

  • LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenzen - Altersdiskriminierung -

  • LAG München, 24.02.2017 - 7 Sa 444/16

    Betriebliche Altersversorgung; Altersabstandsklausel; gekürzte Witwenrente

  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 293/17

    Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 481/10

    Berechnung einer Betriebsrente - Diskriminierung wegen Alters

  • LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11

    Altersversorgung eines angestellten Professors für Praktische Informatik

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08

    Hinterbliebenenversorgung - Lebenspartnerschaft

  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - 17 Sa 7/17

    Spätehenklausel - Hinterbliebenenversorgung - Unmittelbare Benachteiligung wegen

  • LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11

    Eine Altersabstandsklausel in der betrieblichen Witwenrente ist aus Gründen

  • LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10

    Hinterbliebenenversorgung

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 488/10

    Berechnung einer Betriebsrente - Diskriminierung wegen Alters

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 160/10

    Berechnung einer Betriebsrente - Diskriminierung wegen Alters

  • LAG Hamm, 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente

  • ArbG München, 21.05.2013 - 22 Ca 15307/12

    Betriebliche Altersversorgung, geschlechtsspezifische Tarife, Gleichbehandlung

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