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   BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11   

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https://dejure.org/2013,27461
BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11 (https://dejure.org/2013,27461)
BAG, Entscheidung vom 15.10.2013 - 3 AZR 294/11 (https://dejure.org/2013,27461)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 (https://dejure.org/2013,27461)
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Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hinterbliebenenversorgung einer Unterstützungskasse und die Spätehenklausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Spätehenklausel in der Versorgungsordnung einer Unterstützungskasse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur betrieblichen Witwenrente - Erneute Heirat kann zu spät sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung und die Spätehenklausel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel - erneute Eheschließung mit der früheren Ehefrau nach Eintritt in den Ruhestand

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Ehe gilt in der bAV: sog. Spätehenklausel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Witwenrente bei erneuter Ehe mit der Ex-Ehefrau nach Eintritt in den Ruhestand - Spätehenklausel ist wirksam

  • Jurion (Kurzinformation)

    So genannte Spätehenklausel bei Hinterbliebenenversorgung wirksam

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu spät geheiratet - keine Witwenrente

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hinterbliebenenversorgung und Spätehenklausel - erneute Eheschließung mit der früheren Ehefrau nach Eintritt in den Ruhestand

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Hinterbliebenenversorgung bei erneuter Eheschließung nach Ruhestand

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschließung nach Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung: Wirksame Spätehenklausel in Versorgungsordnungen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Spätehenklausel einer Unterstützungskasse ist wirksam

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Spätehenklausel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Spätehenklausel in der betrieblichen Altersversorgung wegen Diskriminierung unwirksam

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung - Wirksame Spätehenklausel in Versorgungsordnungen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung nach dem AGG - Hinterbliebenenversorgung - erneute Heirat der früheren Ehefrau nach Eintritt in den Ruhestand - Spätehenklausel

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Betriebliche Versorgungsordnungen können Hinterbliebenenrenten bei Spätehen ausschließen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 200
  • ZIP 2013, 92
  • MDR 2014, 844
  • NZA 2014, 1203
  • FamRZ 2014, 660
  • BB 2014, 1204
  • BB 2014, 2619
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
    Auf diese Versorgungsrisiken sollen die Leistungspflichten des Arbeitgebers begrenzt werden (vgl. für den Fall einer auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellenden Spätehenklausel BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 73 ff., BAGE 134, 89; vgl. für den Fall einer auf die Vollendung des 50. Lebensjahres abstellenden Spätehenklausel BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - zu II 2 a bb (1) der Gründe, BAGE 115, 317) .

    Aus diesem Grund ist er grundsätzlich auch berechtigt, die Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen und damit Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 74 mwN, BAGE 134, 89) .

    Da Art. 2 der RL 2006/54/EG und Art. 141 EG (nunmehr: Art. 157 AEUV) sowie die das nunmehr in Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegte primärrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters konkretisierende Richtlinie 2000/78/EG durch das AGG in das nationale Recht umgesetzt wurden und die Prüfungsmaßstäbe nach den §§ 7, 3 und 1 AGG die gleichen sind wie bei den unionsrechtlichen Vorgaben (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 82, BAGE 134, 89) , verstößt § 9 Abs. 1 Satz 2 iVm. Abs. 3 VO MBB auch nicht gegen Unionsrecht.

    Die Bestimmung schränkt vielmehr von vornherein den Kreis derer, die einen Anspruch auf Witwenversorgung erwerben können, auf diejenigen Personen ein, die die Ehe bereits vor Beginn des Leistungsbezugs des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers geschlossen haben und legt damit den Inhalt der versprochenen Leistung im Hinblick auf den Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten erst fest (vgl. auch BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 58, BAGE 134, 89) .

    Soweit der Kläger Ungleichbehandlungen rügt, die an verpönte Merkmale iSd. § 1 AGG anknüpfen, enthält Art. 3 Abs. 1 GG keine weitergehenden Anforderungen als § 3 AGG (BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 84, BAGE 134, 89) .

    Das Ausbleiben eines erhofften Vorteils ist kein rechtlicher Nachteil (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 83, BAGE 134, 89) .

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
    Das rechtmäßige Ziel, das über das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung entscheidet, muss jedoch kein legitimes Ziel iSd. Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG sein, sondern schließt auch andere von der Rechtsordnung anerkannte Gründe für die Verwendung des neutralen Kriteriums ein (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 66, Slg. 2009, I-1569; BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - Rn. 21 mwN) .

    Ebenso ist geklärt, dass diejenigen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die mittelbare Diskriminierungen bewirken können, der Qualifikation als Diskriminierung entgehen, sofern sie durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569) .

    Die Frage, ob unter dem legitimen Ziel iSv. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b) der RL 2000/78/EG nur Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung zu verstehen sind, hat der EuGH bereits dahin geklärt, dass Art. 2 Abs. 2 Buchst. b) der RL 2000/78/EG eine solche Einschränkung nicht enthält (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 66, aaO) .

  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06

    Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
    Aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt keine Pflicht, dem überlebenden Ehegatten einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente einzuräumen (BVerfG 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 - Rn. 18 mwN, BVerfGK 17, 120) .

    Nur insoweit und nicht darüber hinausgehend unterfällt der Anspruch damit dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfG 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 - Rn. 20, BVerfGK 17, 120 zur berufsständischen Hinterbliebenenrente; 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 - zu C I 2 der Gründe, BVerfGE 97, 271 zur Hinterbliebenenversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung) .

  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 365/94

    Ermessensleistung nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
    Ob von der in einer Härtefallklausel vorgesehenen Möglichkeit zur Ausnahmeentscheidung Gebrauch gemacht wird, steht nicht im freien Belieben des Verpflichteten, sondern unterliegt als Ermessensentscheidung einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB (vgl. BAG 25. April 1995 - 3 AZR 365/94 - zu II 4 a der Gründe; 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - zu III 1 der Gründe) .

    Dabei ist das Verhältnis von Regel und Ausnahme zu beachten (BAG 25. April 1995 - 3 AZR 365/94 - zu II 4 a der Gründe mwN) .

  • BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10

    Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
    Deshalb sind grundsätzlich auch unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung sowie Betriebsrentenansprüche der Versorgungsempfänger eigentumsrechtlich geschützt (BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 22; BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 32 mwN) .

    Dieser Schutz reicht jedoch nur so weit, wie Ansprüche bereits bestehen; er verschafft diese nicht (BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - aaO) .

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
    Im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung handelt es sich bei der Versorgungszusage um einen Vertrag zugunsten Dritter (BGH 27. Februar 1961 - II ZR 60/59 - Rn. 11; BAG 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 86, 216; 29. Januar 1991 - 3 AZR 85/90 - zu III 2 der Gründe) .

    Seine Hinterbliebenen sind lediglich Begünstigte, die erst durch seinen Tod ein Forderungsrecht erwerben (vgl. BAG 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - aaO) .

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
    Nur insoweit und nicht darüber hinausgehend unterfällt der Anspruch damit dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfG 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 - Rn. 20, BVerfGK 17, 120 zur berufsständischen Hinterbliebenenrente; 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 - zu C I 2 der Gründe, BVerfGE 97, 271 zur Hinterbliebenenversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung) .
  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 333/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Zusatzversorgung nach dem

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
    Derartige Härtefallklauseln sollen verhindern, dass die Anwendung der Ruhegeldregelungen in besonders gelagerten und nicht vorhersehbaren Einzelfällen zu Ergebnissen führt, die unangemessen erscheinen und nicht dem Sinn der Regelung entsprechen (vgl. zu § 28 Satz 1 HmbZVG BAG 20. August 2013 - 3 AZR 333/11 - Rn. 41) .
  • BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 26/81

    Versorgungsordnung - Härteklausel - Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
    Dabei geht es nur um die Abmilderung der Rechtsfolgen in Grenzfällen (BAG 29. März 1983 - 3 AZR 26/81 - zu I 2 der Gründe) .
  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
    Zwar schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber Jedermann allgemein wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Ansprüche und sozialversicherungsrechtliche Rentenansprüche und Rentenanwartschaften, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben wurden (vgl. BVerfG 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 - Rn. 41 mwN, BVerfGE 131, 66) .
  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 10/02

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77

    Versorgungszusage - Generelle Versorgungsgrundsätze - Inhalt des Arbeitsvertrages

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10

    Hinterbliebenenversorgung

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 85/90

    Hinterbliebenenrente bei Freitod eines Arbeitnehmers - Voraussetzungen eines

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung -

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 457/04

    Wirksamkeit einer Spätehenklausel

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BGH, 27.02.1961 - II ZR 60/59
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Dieses Ziel ist zwar ein rechtmäßiges Ziel iSv. § 3 Abs. 2 AGG, das über das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung entscheidet (vgl. etwa BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 36 f.; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 30 f., BAGE 146, 200) .

    Ob es jedoch ein legitimes Ziel iSv. § 10 Satz 1 AGG ist und damit eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters rechtfertigen kann (vgl. dagegen noch etwa BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 36; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 30, aaO) , ist vor dem Hintergrund auch der angeführten neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht ohne Weiteres eindeutig zu beantworten.

    (cc) Die Vollendung des 60. Lebensjahres stellt auch - anders als das Ende des Arbeitsverhältnisses (vgl. hierzu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 38) oder der Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer selbst (vgl. hierzu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 32, BAGE 146, 200)  - keine "Zäsur" dar, die es der Rechtsvorgängerin der Beklagten ausnahmsweise hätte gestatten können, in den Bestimmungen über die Witwen-/Witwerversorgung zur Begrenzung des mit der Versorgungszusage verbundenen Risikos und Aufwands hieran anzuknüpfen und die Lebensgestaltung des Arbeitnehmers ab diesem Zeitpunkt bei der Abgrenzung ihrer Leistungspflichten unberücksichtigt zu lassen.

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Dieser berechtigt den Arbeitnehmer, die Leistungen auch selbst geltend zu machen (§ 335 BGB; vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 146, 200) .
  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 781/16

    Diskriminierung wegen des Alters - Späteheklausel

    Das Erreichen der festen Altersgrenze nach der Versorgungsordnung stellt - wie der Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer - eine Zäsur dar (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 38; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 32, BAGE 146, 200) .

    Solche Härtefallklauseln sollen verhindern, dass die Anwendung der Ruhegeldregelungen in besonders gelagerten und nicht vorhersehbaren Einzelfällen zu Ergebnissen führt, die unangemessen erscheinen und nicht dem Sinn der Regelung entsprechen (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 49 mwN, BAGE 146, 200) .

    Danach kommt ein Härtefall in Betracht, wenn jemand über das angestrebte Regelungsziel hinausgehend erheblich nachteilig von einer beschränkenden Regelung betroffen wird, weil er aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 49 mwN, BAGE 146, 200) .

    Ob von der in einer Härtefallklausel vorgesehenen Möglichkeit zur Ausnahmeentscheidung Gebrauch gemacht wird, steht nicht im freien Belieben des Verpflichteten, sondern unterliegt als Ermessensentscheidung einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 49 mwN, aaO) .

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