Rechtsprechung
BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel
- openjur.de
Hinterbliebenenversorgung; Spätehenklausel
- Bundesarbeitsgericht
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 BetrAVG, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 BGB, § 308 Nr 4 BGB, § 1 AGG
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel - JLaw (App) | www.prinz.law
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
"Spätehenklausel" in Versorgungszusage ist wirksam - Wirkung bei Wiederheirat
- arbeitsrecht-hessen.de
"Spätehenklausel" in Versorgungszusage ist wirksam - Wirkung bei Wiederheirat
- hensche.de
Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente, Diskriminierung: Alter
- Betriebs-Berater
Hinterbliebenenversorgung und Spätehenklausel
- Betriebs-Berater
Hinterbliebenenversorgung und Spätehenklausel
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel
- ra.de
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Altersdiskriminierung durch Versagung der Hinterbliebenenversorgung für nach Eintritt des Versorgungsfalls geschlossene Ehen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hinterbliebenenversorgung einer Unterstützungskasse und die Spätehenklausel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Spätehenklausel in der Versorgungsordnung einer Unterstützungskasse
- lto.de (Kurzinformation)
Zur betrieblichen Witwenrente - Erneute Heirat kann zu spät sein
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Hinterbliebenenversorgung und die Spätehenklausel
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel - erneute Eheschließung mit der früheren Ehefrau nach Eintritt in den Ruhestand
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nicht jede Ehe gilt in der bAV: sog. Spätehenklausel
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Witwenrente bei erneuter Ehe mit der Ex-Ehefrau nach Eintritt in den Ruhestand - Spätehenklausel ist wirksam
- Jurion (Kurzinformation)
So genannte Spätehenklausel bei Hinterbliebenenversorgung wirksam
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zu spät geheiratet - keine Witwenrente
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Hinterbliebenenversorgung und Spätehenklausel - erneute Eheschließung mit der früheren Ehefrau nach Eintritt in den Ruhestand
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Hinterbliebenenversorgung bei erneuter Eheschließung nach Ruhestand
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschließung nach Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Hinterbliebenenversorgung: Wirksame Spätehenklausel in Versorgungsordnungen
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Spätehenklausel einer Unterstützungskasse ist wirksam
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Spätehenklausel
- anwalt.de (Kurzinformation)
Spätehenklausel in der betrieblichen Altersversorgung wegen Diskriminierung unwirksam
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Hinterbliebenenversorgung - Wirksame Spätehenklausel in Versorgungsordnungen
- antidiskriminierungsstelle.de (Kurzinformation)
Keine Altersdiskriminierung nach dem AGG - Hinterbliebenenversorgung - erneute Heirat der früheren Ehefrau nach Eintritt in den Ruhestand - Spätehenklausel
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Betriebliche Versorgungsordnungen können Hinterbliebenenrenten bei Spätehen ausschließen
Verfahrensgang
- ArbG München, 30.06.2010 - 19 Ca 13895/09
- LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10
- BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Papierfundstellen
- BAGE 146, 200
- ZIP 2013, 92
- MDR 2014, 844
- NZA 2014, 1203
- FamRZ 2014, 660
- BB 2014, 1204
- BB 2014, 2619
Wird zitiert von ... (73) Neu Zitiert selbst (28)
- BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08
Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Auf diese Versorgungsrisiken sollen die Leistungspflichten des Arbeitgebers begrenzt werden (vgl. für den Fall einer auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellenden Spätehenklausel BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 73 ff., BAGE 134, 89; vgl. für den Fall einer auf die Vollendung des 50. Lebensjahres abstellenden Spätehenklausel BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - zu II 2 a bb (1) der Gründe, BAGE 115, 317) .Aus diesem Grund ist er grundsätzlich auch berechtigt, die Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen und damit Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 74 mwN, BAGE 134, 89) .
Da Art. 2 der RL 2006/54/EG und Art. 141 EG (nunmehr: Art. 157 AEUV) sowie die das nunmehr in Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegte primärrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters konkretisierende Richtlinie 2000/78/EG durch das AGG in das nationale Recht umgesetzt wurden und die Prüfungsmaßstäbe nach den §§ 7, 3 und 1 AGG die gleichen sind wie bei den unionsrechtlichen Vorgaben (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 82, BAGE 134, 89) , verstößt § 9 Abs. 1 Satz 2 iVm. Abs. 3 VO MBB auch nicht gegen Unionsrecht.
Die Bestimmung schränkt vielmehr von vornherein den Kreis derer, die einen Anspruch auf Witwenversorgung erwerben können, auf diejenigen Personen ein, die die Ehe bereits vor Beginn des Leistungsbezugs des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers geschlossen haben und legt damit den Inhalt der versprochenen Leistung im Hinblick auf den Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten erst fest (vgl. auch BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 58, BAGE 134, 89) .
Soweit der Kläger Ungleichbehandlungen rügt, die an verpönte Merkmale iSd. § 1 AGG anknüpfen, enthält Art. 3 Abs. 1 GG keine weitergehenden Anforderungen als § 3 AGG (BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 84, BAGE 134, 89) .
Das Ausbleiben eines erhofften Vorteils ist kein rechtlicher Nachteil (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 83, BAGE 134, 89) .
- EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Das rechtmäßige Ziel, das über das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung entscheidet, muss jedoch kein legitimes Ziel iSd. Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG sein, sondern schließt auch andere von der Rechtsordnung anerkannte Gründe für die Verwendung des neutralen Kriteriums ein (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 66, Slg. 2009, I-1569; BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - Rn. 21 mwN) .Ebenso ist geklärt, dass diejenigen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die mittelbare Diskriminierungen bewirken können, der Qualifikation als Diskriminierung entgehen, sofern sie durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569) .
Die Frage, ob unter dem legitimen Ziel iSv. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b) der RL 2000/78/EG nur Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung zu verstehen sind, hat der EuGH bereits dahin geklärt, dass Art. 2 Abs. 2 Buchst. b) der RL 2000/78/EG eine solche Einschränkung nicht enthält (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 66, aaO) .
- BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06
Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt keine Pflicht, dem überlebenden Ehegatten einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente einzuräumen (BVerfG 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 - Rn. 18 mwN, BVerfGK 17, 120) .Nur insoweit und nicht darüber hinausgehend unterfällt der Anspruch damit dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfG 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 - Rn. 20, BVerfGK 17, 120 zur berufsständischen Hinterbliebenenrente; 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 - zu C I 2 der Gründe, BVerfGE 97, 271 zur Hinterbliebenenversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung) .
- BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 365/94
Ermessensleistung nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Ob von der in einer Härtefallklausel vorgesehenen Möglichkeit zur Ausnahmeentscheidung Gebrauch gemacht wird, steht nicht im freien Belieben des Verpflichteten, sondern unterliegt als Ermessensentscheidung einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB (vgl. BAG 25. April 1995 - 3 AZR 365/94 - zu II 4 a der Gründe; 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - zu III 1 der Gründe) .Dabei ist das Verhältnis von Regel und Ausnahme zu beachten (BAG 25. April 1995 - 3 AZR 365/94 - zu II 4 a der Gründe mwN) .
- BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Deshalb sind grundsätzlich auch unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung sowie Betriebsrentenansprüche der Versorgungsempfänger eigentumsrechtlich geschützt (BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 22; BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 32 mwN) .Dieser Schutz reicht jedoch nur so weit, wie Ansprüche bereits bestehen; er verschafft diese nicht (BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - aaO) .
- BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96
Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung handelt es sich bei der Versorgungszusage um einen Vertrag zugunsten Dritter (BGH 27. Februar 1961 - II ZR 60/59 - Rn. 11; BAG 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 86, 216; 29. Januar 1991 - 3 AZR 85/90 - zu III 2 der Gründe) .Seine Hinterbliebenen sind lediglich Begünstigte, die erst durch seinen Tod ein Forderungsrecht erwerben (vgl. BAG 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - aaO) .
- BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86
Hinterbliebenenrenten
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Nur insoweit und nicht darüber hinausgehend unterfällt der Anspruch damit dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfG 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 - Rn. 20, BVerfGK 17, 120 zur berufsständischen Hinterbliebenenrente; 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 - zu C I 2 der Gründe, BVerfGE 97, 271 zur Hinterbliebenenversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung) . - BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 333/11
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Zusatzversorgung nach dem …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Derartige Härtefallklauseln sollen verhindern, dass die Anwendung der Ruhegeldregelungen in besonders gelagerten und nicht vorhersehbaren Einzelfällen zu Ergebnissen führt, die unangemessen erscheinen und nicht dem Sinn der Regelung entsprechen (vgl. zu § 28 Satz 1 HmbZVG BAG 20. August 2013 - 3 AZR 333/11 - Rn. 41) . - BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 26/81
Versorgungsordnung - Härteklausel - Versorgungsanwartschaft
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Dabei geht es nur um die Abmilderung der Rechtsfolgen in Grenzfällen (BAG 29. März 1983 - 3 AZR 26/81 - zu I 2 der Gründe) . - BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Zwar schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber Jedermann allgemein wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Ansprüche und sozialversicherungsrechtliche Rentenansprüche und Rentenanwartschaften, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben wurden (vgl. BVerfG 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 - Rn. 41 mwN, BVerfGE 131, 66) . - BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09
Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei …
- BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 10/02
Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge
- BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12
Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem …
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11
Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum
- BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77
Versorgungszusage - Generelle Versorgungsgrundsätze - Inhalt des Arbeitsvertrages …
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des …
- BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99
Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften
- EuGH, 19.01.2010 - C-555/07
DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND …
- BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07
Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner
- LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10
Hinterbliebenenversorgung
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 85/90
Hinterbliebenenrente bei Freitod eines Arbeitnehmers - Voraussetzungen eines …
- BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10
Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung - …
- BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 457/04
Wirksamkeit einer Spätehenklausel
- BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung
- BGH, 27.02.1961 - II ZR 60/59
- BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13
Spätehenklausel - Gleichbehandlung
Dieses Ziel ist zwar ein rechtmäßiges Ziel iSv. § 3 Abs. 2 AGG, das über das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung entscheidet (vgl. etwa BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 36 f.; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 30 f., BAGE 146, 200) .Ob es jedoch ein legitimes Ziel iSv. § 10 Satz 1 AGG ist und damit eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters rechtfertigen kann (vgl. dagegen noch etwa BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 36; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 30, aaO) , ist vor dem Hintergrund auch der angeführten neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht ohne Weiteres eindeutig zu beantworten.
(cc) Die Vollendung des 60. Lebensjahres stellt auch - anders als das Ende des Arbeitsverhältnisses (vgl. hierzu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 38) oder der Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer selbst (vgl. hierzu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 32, BAGE 146, 200) - keine "Zäsur" dar, die es der Rechtsvorgängerin der Beklagten ausnahmsweise hätte gestatten können, in den Bestimmungen über die Witwen-/Witwerversorgung zur Begrenzung des mit der Versorgungszusage verbundenen Risikos und Aufwands hieran anzuknüpfen und die Lebensgestaltung des Arbeitnehmers ab diesem Zeitpunkt bei der Abgrenzung ihrer Leistungspflichten unberücksichtigt zu lassen.
- BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle
Dieser berechtigt den Arbeitnehmer, die Leistungen auch selbst geltend zu machen (§ 335 BGB; vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 146, 200) . - BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 781/16
Diskriminierung wegen des Alters - Späteheklausel
Das Erreichen der festen Altersgrenze nach der Versorgungsordnung stellt - wie der Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer - eine Zäsur dar (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 38; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 32, BAGE 146, 200) .Solche Härtefallklauseln sollen verhindern, dass die Anwendung der Ruhegeldregelungen in besonders gelagerten und nicht vorhersehbaren Einzelfällen zu Ergebnissen führt, die unangemessen erscheinen und nicht dem Sinn der Regelung entsprechen (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 49 mwN, BAGE 146, 200) .
Danach kommt ein Härtefall in Betracht, wenn jemand über das angestrebte Regelungsziel hinausgehend erheblich nachteilig von einer beschränkenden Regelung betroffen wird, weil er aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 49 mwN, BAGE 146, 200) .
Ob von der in einer Härtefallklausel vorgesehenen Möglichkeit zur Ausnahmeentscheidung Gebrauch gemacht wird, steht nicht im freien Belieben des Verpflichteten, sondern unterliegt als Ermessensentscheidung einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 49 mwN, aaO) .
- BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17
Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung
Dieses aktualisiert sich mit Eintritt des Versorgungs- oder Nachversorgungsfalls (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 25, BAGE 146, 200) . - BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder - wie vorliegend - auf bestimmte Verpflichtungen sowie den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 146, 200) . - BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 226/19
Altersdiskriminierung - Verbot geltungserhaltender Reduktion
(1) Der Senat hat bislang danach unterschieden, ob die Ausschlussklausel unmittelbar an ein bestimmtes Lebensalter anknüpft, oder lediglich an den Eintritt eines bestimmten Versorgungsfalls (vgl. für das Anknüpfen an ein Lebensalter BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 198/18 - Rn. 21; im Gegensatz dazu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 28, BAGE 146, 200) .Daher scheidet in diesen Fällen eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters aus (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - aaO) .
- BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte …
Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 14, BAGE 146, 200) . - OLG Hamm, 14.07.2021 - 8 U 119/20
Versorgungszusage; Geschäftsführer; Witwenversorgung; "Spätehenklausel"
Der Senat schließt sich in diesem Zusammenhang, ebenso wie das Landgericht, der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, das sich in mehreren Entscheidungen mit entsprechenden Regelungen in Versorgungsordnungen befasst hat (BAG, Urteile vom 15.10.2013, 3 AZR 294/11, 3 AZR 653/11 und 3 AZR 707/11, juris), wobei das letztgenannte Urteil eine wortgleiche Klausel betrifft.Gerade bei der Hinterbliebenenversorgung hat der Dienstherr ein anerkennenswertes Interesse an einer solchen Begrenzung, da ein derartiges Leistungsversprechen zusätzliche Unwägbarkeiten und Risiken nicht nur in Bezug auf den Zeitpunkt des Leistungsfalls, sondern auch hinsichtlich der Dauer der Leistungserbringung mit sich bringt (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 294/11, Rn. 32, juris; BAG…, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 653/11, Rn. 38, juris; BAG…, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 40, juris; BAG…, Urteil vom 20.02.2018, 3 AZR 43/17, Rn. 28, juris; BAG…, Urteil vom 22.01.2019, 3 AZR 560/17, Rn. 47, juris).
Die Lebensgestaltung des Mitarbeiters ab diesem Zeitpunkt kann der Dienstherrn bei der Abgrenzung seiner Leistungspflichten unberücksichtigt lassen (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 294/11, Rn. 32, juris; BAG…, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 653/11, Rn. 38, juris; BAG…, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 40, juris).
Dabei ist das Verhältnis von Regel und Ausnahme zu beachten (BAG, Urteil vom 25.04.1995, 3 AZR 365/94, juris; BAG…, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 57, juris; BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 294/11, Rn. 49; juris).
- BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 53/20
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
b) Härtefallklauseln in Versorgungsregelungen sollen verhindern, dass die Anwendung der Ruhegeldregelungen in besonders gelagerten und nicht vorhersehbaren Einzelfällen - gerade auch bei Systemwechseln - zu Ergebnissen führt, die unangemessen erscheinen und nicht dem Sinn der Regelung entsprechen (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 49 mwN, BAGE 146, 200) .c) Danach kommt ein Härtefall in Betracht, wenn jemand über das angestrebte Regelungsziel hinaus erheblich nachteilig von einer beschränkenden Regelung betroffen wird (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 49 mwN, BAGE 146, 200) .
Ob von der in einer Härtefallklausel vorgesehenen Möglichkeit zur Ausnahmeentscheidung Gebrauch gemacht wird, steht nicht im freien Belieben des Verpflichteten, sondern unterliegt als Ermessensentscheidung einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB (BAG 14. November 2017 - 3 AZR 781/16 - Rn. 43 f., BAGE 161, 56; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 49 mwN, aaO) .
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13
Ablösung einer Versorgungsordnung
Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 146, 200) . - BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16
Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12
Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"
- LAG Düsseldorf, 05.10.2016 - 12 Sa 238/16
Hinterbliebenenversorgung; Spätehenklausel des Bochumer Verbandes
- BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 293/17
Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze
- BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12
Zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60. …
- BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 560/17
Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze
- LAG Köln, 24.04.2015 - 9 Sa 108/15
Auslegung einer Versorgungszusage in der betrieblichen Altersversorgung …
- LAG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - 17 Sa 7/17
Spätehenklausel - Hinterbliebenenversorgung - Unmittelbare Benachteiligung wegen …
- BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16
Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Tarifauslegung
- LAG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - 21 Sa 25/17
Spätehenklausel - Hinterbliebenenversorgung - unmittelbare Benachteiligung wegen …
- BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13
Änderungsvorbehalt - Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch …
- BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 520/17
Betriebliche Altersversorgung - Altersabstandsklausel
- ArbG Essen, 30.06.2016 - 5 Ca 1100/16
Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung aus der betrieblichen Altersversorgung …
- LAG Köln, 31.05.2017 - 11 Sa 856/16
Betriebliche Altersversorgung; Altersabstandsklausel
- LAG Hessen, 22.06.2016 - 6 Sa 1169/15
Anspruch der Ehefrau eines Flugkapitäns der Lufthansa auf …
- LAG München, 24.02.2017 - 7 Sa 444/16
Betriebliche Altersversorgung; Altersabstandsklausel; gekürzte Witwenrente
- BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11
Ï"¿ï"¿(Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 und Art 3 Abs 1 …
- LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20
Formularmäßige Vereinbarung der Hinterbliebenenversorgung in einer Pensionszusage …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 391/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 390/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- LAG Köln, 01.02.2019 - 10 Sa 557/18
Betriebliche Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 427/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- LAG Hamm, 12.09.2017 - 9 Sa 705/17
Spätehenklausel; Altersdiskriminierung; Hinterbliebenenversorgung; Auslegung
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 17/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 549/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 315/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 317/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 326/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 20/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 29/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 26/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 23/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 22/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 18/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 553/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 551/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 425/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 394/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 318/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 325/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 327/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 393/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 392/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 324/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 28/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 27/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 25/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 21/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 15/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 552/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 550/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 426/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 316/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 319/13
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- LAG Köln, 22.05.2019 - 11 Sa 691/18
Anspruch der Witwe eines Arbeitnehmers auf Auszahlung eines Versorgungsguthabens …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 19/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 16/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 24/14
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 901/12
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
- ArbG Frankfurt/Main, 23.02.2017 - 19 Ca 6984/16
Mindestehedauerklausel, Betriebliche Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung, …
- ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18
- ArbG Essen, 29.04.2015 - 5 Ca 3422/14
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung i.R.d. sozialen …