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   BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20   

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BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20 (https://dejure.org/2021,22590)
BAG, Entscheidung vom 13.07.2021 - 3 AZR 298/20 (https://dejure.org/2021,22590)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 (https://dejure.org/2021,22590)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

  • IWW

    § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § ... 613a Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1 BetrAVG, § 1 Abs. 1 BetrAVG, § 19 Abs. 3 BetrAVG, § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG, § 1b Abs. 4 BetrAVG, § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 328 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 43 Abs. 1, Abs. 2 SGB VI, §§ 43 f. SGB VI, § 43 SGB VI, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 44 ff. SGB V, § 50 Abs. 2 Nr. 2 SGB V, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V, § 307 BGB, § 307 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 102 Abs. 2 SGB VI, § 306 Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 306 Abs. 3 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB, § 1b Abs. 3 Satz 1 BetrAVG, Richtlinie 93/13/EWG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG ? i.d.R. keine Gesamtschuld mit dem Versorgungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Pensionskassen; Gesamtschuld; Invaliditätsversorgung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Leistungsvoraussetzung

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Altersversorgung; Pensionskassen; Gesamtschuld; Invaliditätsversorgung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Leistungsvoraussetzung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung: Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und die Diskriminierung bei der Invaliditätsrente

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Pensionskasse zur betrieblichen Altersversorgung - und die Haftung des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Invalidität in der betrieblichen Altersversorgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 193
  • DB 2021, 2159
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 461/21

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist

    Verbleibt nach der Streichung der unwirksamen Teilregelung und des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, behält diese ihre Gültigkeit - sog. blue-pencil-Test (BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 64; 9. März 2021 - 9 AZR 323/20 - Rn. 25) .
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    Anspruchsgegner ist in einem solchen Fall nach der Rechtsprechung des Senats auch die Unterstützungskasse (BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 24 mwN) .

    Sie ist aus dem arbeitsrechtlichen Grundverhältnis verpflichtet, als Gesamtschuldnerin die geschuldete Versorgung zu leisten (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 17 und 24) .

  • BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 62/22

    Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik - Zulage nach der

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners bewirkt (st. Rspr., BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 47; 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 27).
  • BGH, 01.12.2022 - VII ZR 90/22

    Anspruch eines Architekten auf Gesamtschuldnerausgleich gegen bauausführenden

    Sie fehlt, wenn der Leistungszweck der einen gegenüber der anderen Verpflichtung nachrangig ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 429/19 Rn. 18, NJW 2021, 550; BAG, Urteil vom 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20, NZA 2022, 193, juris Rn. 22; jeweils m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 04.05.2022 - 12 Sa 73/22

    Auslegung einer Ausscheidensklausel in Versorgungszusage; Begriff des

    Unabhängig besteht ein legitimes Interesse der Arbeitgeberseite an Planungssicherheit hinsichtlich des Arbeitsplatzes eines Arbeitnehmers, an den Versorgungsleistungen erbracht werden (vgl. dazu BAG 13.07.2021 - 3 AZR 298/20, juris Rn. 57 f.).

    a)Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13.07.2021 (- 3 AZR 298/20, juris Rn. 46 ff.) im Einzelnen begründet, warum der vollständige Ausschluss einer betrieblichen Invaliditätsrente vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellt.

    Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich unter Berücksichtigung der im Rahmen von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durchzuführenden Abwägung der betroffenen Interessen der Versorgungsberechtigten und der Versorgungsschuldner im Sinne einer praktischen Konkordanz (BAG 13.07.2021 a.a.O. Rn. 55 ff.).

    Dazu kommt, dass die Verknüpfung des Eintritts des Versorgungsfalls "Erwerbsunfähigkeit" mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Druck auf den Arbeitnehmer ausübt, über sein Arbeitsverhältnis bereits zu einem Zeitpunkt verbindlich zu disponieren und dieses ggf. aufzugeben, zu dem noch gar nicht feststeht, ob er überhaupt die Voraussetzung einer Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllen wird und wie lange die Beklagte für eine Entscheidung über die materiellen Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsrente benötigt (BAG 13.07.2021 a.a.O. Rn. 60 f.).

    Eine Verknüpfung des Beginns der Invalidenrente mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist in diesen Fällen nur angemessen, wenn für eine dem Zeitraum einer solchen unangemessenen Verzögerung entsprechende Zeit auch - berechnet vom Ende des Arbeitsverhältnisses - rückwirkend Rentenleistungen erbracht werden (BAG 13.07.2021 a.a.O. Rn. 62).

    Dies folgt aus § 306 Abs. 3 BGB (BAG 13.07.2021 - 3 AZR 298/20, juris Rn. 66 ff.) bzw. bei angemessener Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten i.S.v. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, die auch im unmittelbaren Verhältnis zwischen Kläger und Beklagter aufgrund der erteilten Direktzusage gelten (BAG 13.07.2021 a.a.O. Rn. 69, 71 ff.).

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 254/21

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

    Es muss eine Beeinträchtigung des Gerechtigkeitskerns einer Regelung vorliegen (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 50 mwN) .

    Infolgedessen können die Anspruchsvoraussetzungen einer Hinterbliebenenrente enger als im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht beschrieben werden (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 51 mwN) .

    Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der im Rahmen von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB durchzuführenden umfassenden Abwägung der betroffenen Interessen der Versorgungsberechtigten und der Versorgungsschuldner im Sinne einer praktischen Konkordanz, damit die grundrechtlich geschützten Rechtspositionen für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 55 mwN) .

    Das ist im Charakter der betrieblichen Altersversorgung als Risikoabdeckung angelegt (vgl. dazu BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 41) .

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 123/21

    Rechtskraft - Vorrang einer Einzelabrede - betriebliche Altersversorgung

    bb) Als Ausnahme von einer an sich zugesagten betrieblichen Altersversorgung weicht der Ausschluss für Personen mit eigener Zusage von der gesetzlichen Vertragstypik, nämlich der grundsätzlichen Risikoabdeckung für eine bestimmte Arbeitnehmergruppe ab und ist deshalb uneingeschränkt kontrollfähig (dazu BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 38 mwN) .

    Eine Rückführung auf einen zulässigen Teil - geltungserhaltende Reduktion - ist gesetzlich nicht vorgesehen (BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 64) .

    Das ist die Konsequenz daraus, dass Versorgungsregeln langfristig angelegt sind und spätere Entwicklungen deshalb zu erheblichen Belastungen führen können, die auch unter Berücksichtigung des Schutzzweckes des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu begrenzen sind (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 71 f.) .

    (4) Die danach vorzunehmende ergänzende Vertragsauslegung ergibt - denkt man den Vertrag zu Ende (zu den Kriterien: BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 74) - dass die Beklagte die von ihr wirtschaftlich begründeten Ansprüche des Klägers gegen den BVV auf die zu zahlende Betriebsrente anrechnen darf.

  • BAG, 20.10.2022 - 8 AZR 332/21

    Vertragsstrafe - Weiterbildung zum Facharzt - Allgemeine Geschäftsbedingungen -

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners bewirkt (st. Rspr., BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 47; 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 27) .
  • LAG München, 22.12.2022 - 2 Sa 564/21
    Das ist im Charakter der betrieblichen Altersversorgung als Risikoabdeckung angelegt (vgl. dazu BAG vom 13.07.2021, 3 AZR 298/20, Rn. 41, juris).
  • LAG Düsseldorf, 12.08.2022 - 6 Sa 85/22

    Betriebliche Invaliditätsrente; Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Der Kläger beruft sich insoweit auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.2021 - 3 AZR 298/20 - und meint, die dortigen Ausführungen müssten auch dann gelten, wenn die Versorgungsordnung nicht der AGB-Kontrolle unterliege.

    aaa) Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der vollständige Ausschluss einer betrieblichen Invaliditätsrente vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB darstelle (BAG v. 13.07.2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 46 ff.).

    Zwar beinhalte eine solche Regelung für sich genommen keine Abweichung vom Kernbereich der gesetzlichen Regelung oder ihres Gerechtigkeitskerns (BAG v. 13.07.2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 51 f.).

    Es würden keine wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so eingeschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sei (BAG v. 13.07.2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 53 f.).

    Eine unangemessene Benachteiligung ergäbe sich jedoch unter Berücksichtigung der im Rahmen von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durchzuführenden Abwägung der betroffenen Interessen der Versorgungsberechtigten und der Versorgungsschuldner im Sinne einer praktischen Konkordanz, damit die grundrechtlich geschützten Rechtspositionen für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BAG v. 13.07.2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 55 ff.).

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 256/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19

    Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligungsgesellschaft

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 277/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 374/21

    Betriebliche Altersversorgung - Überschussbeteiligung

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 257/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 13.01.2022 - 3 AZR 212/21
  • LAG Hamm, 17.11.2021 - 4 Sa 280/21

    Betriebliche Altersversorgung; Invalidität; Beendigung Arbeitsverhältnis;

  • LAG Sachsen, 26.11.2021 - 4 Sa 337/20

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht

  • ArbG Köln, 25.08.2021 - 18 Ca 6855/20
  • LAG Köln, 11.08.2021 - 11 Sa 63/21

    Zu lange Bindungsdauer für Rückzahlung von Fortbildungskosten; Unwirksame

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2022 - 5 Sa 168/21

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung -

  • LAG Hamm, 21.09.2022 - 4 Sa 428/22
  • ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21
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