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   BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20   

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BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20 (https://dejure.org/2021,22590)
BAG, Entscheidung vom 13.07.2021 - 3 AZR 298/20 (https://dejure.org/2021,22590)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 (https://dejure.org/2021,22590)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § ... 613a Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1 BetrAVG, § 1 Abs. 1 BetrAVG, § 19 Abs. 3 BetrAVG, § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG, § 1b Abs. 4 BetrAVG, § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 328 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 43 Abs. 1, Abs. 2 SGB VI, §§ 43 f. SGB VI, § 43 SGB VI, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 44 ff. SGB V, § 50 Abs. 2 Nr. 2 SGB V, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V, § 307 BGB, § 307 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 102 Abs. 2 SGB VI, § 306 Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 306 Abs. 3 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB, § 1b Abs. 3 Satz 1 BetrAVG, Richtlinie 93/13/EWG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG; Unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitgebers durch den Versorgungsberechtigten auch bei mittelbaren Durchführungswegen der Betrieblichen Altersversorgung; Umfassende Inhaltskontrolle der Allgemeinen ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Pensionskassen; Gesamtschuld; Invaliditätsversorgung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Leistungsvoraussetzung

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Altersversorgung; Pensionskassen; Gesamtschuld; Invaliditätsversorgung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Leistungsvoraussetzung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG ? i.d.R. keine Gesamtschuld mit dem Versorgungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung: Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und die Diskriminierung bei der Invaliditätsrente

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Pensionskasse zur betrieblichen Altersversorgung - und die Haftung des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Invalidität in der betrieblichen Altersversorgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1992
  • NZA 2022, 193
  • DB 2021, 2159
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (52)

  • BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 668/15

    Betriebliche Altersversorgung - Loss-of-Licence-Versicherung -

    Auszug aus BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
    Bei der Abgrenzung der vom Betriebsrentenrecht erfassten Risiken knüpft das Gesetz jedoch einerseits an die gesetzliche Rentenversicherung an, verlangt andererseits aber keinen vollen Gleichklang (vgl. BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 19; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 25 f., BAGE 133, 289) .

    Denn der Arbeitgeber ist frei darin, die Voraussetzungen der Invaliditätsversorgung selbst zu bestimmen (vgl. BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 19; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 26, aaO) .

    Entscheidend für die Invaliditätsversorgung nach dem Betriebsrentengesetz ist folglich die Absicherung der an biologische Risiken und die sich daraus ergebenden körperlichen Einschränkungen gebundene Gefahr des Einkommensverlustes (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 35, BAGE 161, 335; 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 21 f.; 19. April 2011 - 3 AZR 350/09 - Rn. 20; 18. September 2007 - 3 AZR 391/06 - Rn. 21) .

    Entscheidet er sich für eine solche Zusage, so ist er nach Betriebsrentenrecht nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 19; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 26, BAGE 133, 289) .

    Infolgedessen können die Anspruchsvoraussetzungen einer Invaliditätsrente enger als im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht beschrieben werden (BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - aaO; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 27 mwN, aaO) .

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
    Abweichungen von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik unterliegen einer uneingeschränkten Inhaltskontrolle (BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 22, BAGE 165, 345; 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30 mwN, BAGE 158, 154) .

    Keiner Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegt dagegen die Höhe der zugesagten Versorgung, da es insofern an rechtlichen Vorgaben fehlt (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 31 mwN, aaO) .

    aa) Eine solche ist jedenfalls dann möglich, wenn ein Festhalten am Vertrag auch für den Verwender eine unzumutbare Härte iSv. § 306 Abs. 3 BGB darstellt (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 44 mwN, BAGE 158, 154) .

    Die ergänzende Vertragsauslegung kann - ebenso wie die Auslegung der Versorgungszusage insgesamt - auch durch das Revisionsgericht vorgenommen werden (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49 mwN, BAGE 158, 154) .

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
    Bei der Abgrenzung der vom Betriebsrentenrecht erfassten Risiken knüpft das Gesetz jedoch einerseits an die gesetzliche Rentenversicherung an, verlangt andererseits aber keinen vollen Gleichklang (vgl. BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 19; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 25 f., BAGE 133, 289) .

    Denn der Arbeitgeber ist frei darin, die Voraussetzungen der Invaliditätsversorgung selbst zu bestimmen (vgl. BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 19; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 26, aaO) .

    Entscheidet er sich für eine solche Zusage, so ist er nach Betriebsrentenrecht nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 19; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 26, BAGE 133, 289) .

    Infolgedessen können die Anspruchsvoraussetzungen einer Invaliditätsrente enger als im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht beschrieben werden (BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - aaO; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 27 mwN, aaO) .

  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 391/06

    Stichtag für Invaliditätsrente

    Auszug aus BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
    Entscheidend für die Invaliditätsversorgung nach dem Betriebsrentengesetz ist folglich die Absicherung der an biologische Risiken und die sich daraus ergebenden körperlichen Einschränkungen gebundene Gefahr des Einkommensverlustes (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 35, BAGE 161, 335; 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 21 f.; 19. April 2011 - 3 AZR 350/09 - Rn. 20; 18. September 2007 - 3 AZR 391/06 - Rn. 21) .

    Dieses Risiko abzusichern, ist vertragstypischer Zweck der Invaliditätsversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (vgl. BAG 19. April 2011 - 3 AZR 350/09 - Rn. 20; 18. September 2007 - 3 AZR 391/06 - Rn. 21) .

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 796/11

    Invaliditätsversorgung - Mindestaltersgrenze

    Auszug aus BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 29; 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 23, BAGE 164, 316; 20. Juni 2017 - 3 AZR 179/16 - Rn. 69; 10. Dezember 2013 - 3 AZR 796/11 - Rn. 41 mwN, BAGE 147, 1) .

    Der Arbeitgeber kann Leistungen der Invaliditätsversorgung versprechen, eine Rechtspflicht hierzu trifft ihn jedoch nicht (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 796/11 - Rn. 28, BAGE 147, 1) .

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
    Abweichungen von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik unterliegen einer uneingeschränkten Inhaltskontrolle (BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 22, BAGE 165, 345; 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30 mwN, BAGE 158, 154) .

    Schränkt der Arbeitgeber die Zusage einer Invaliditätsversorgung abweichend von dieser Vertragstypik zulasten des Versorgungsberechtigten ein, so unterliegt diese Einschränkung der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. für den Fall der Hinterbliebenenversorgung BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 24 mwN, BAGE 165, 345) .

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    Auszug aus BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
    Zu diesen besonderen Rechtsbereichen gehört auch das Recht der betrieblichen Altersversorgung (BAG 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 135, 334) , das - soweit es Arbeitnehmer betrifft - ein Teil des Arbeitsverhältnisses ist.

    (b) Zu den - insoweit einzubeziehenden (BAG 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 135, 334)  - Besonderheiten des Betriebsrentenrechts gehört, dass die Versorgungsleistungen auf einer langfristigen Risikokalkulation beruhen und Erweiterungen der Risikoübernahme zu erheblichen Belastungen führen können.

  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 350/09

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Invaliditätsrente

    Auszug aus BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
    Entscheidend für die Invaliditätsversorgung nach dem Betriebsrentengesetz ist folglich die Absicherung der an biologische Risiken und die sich daraus ergebenden körperlichen Einschränkungen gebundene Gefahr des Einkommensverlustes (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 35, BAGE 161, 335; 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 21 f.; 19. April 2011 - 3 AZR 350/09 - Rn. 20; 18. September 2007 - 3 AZR 391/06 - Rn. 21) .

    Dieses Risiko abzusichern, ist vertragstypischer Zweck der Invaliditätsversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (vgl. BAG 19. April 2011 - 3 AZR 350/09 - Rn. 20; 18. September 2007 - 3 AZR 391/06 - Rn. 21) .

  • BGH, 28.11.2006 - VI ZR 136/05

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Gehilfen eines einen Unfall

    Auszug aus BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
    a) Für die Annahme einer vertraglich nicht vereinbarten und auch gesetzlich nicht ausdrücklich bestimmten Gesamtschuld ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH 28. November 2006 - VI ZR 136/05 - Rn. 17 f.) eine Gleichstufigkeit zwischen den für die Begründung einer Gesamtschuld in Betracht kommenden Verpflichtungen erforderlich (vgl. statt vieler MüKoBGB/Heinemeyer 8. Aufl. § 421 Rn. 12 mwN auch zur Gegenauffassung) .

    Sie fehlt, wenn der Leistungszweck der einen gegenüber der anderen Verpflichtung vorläufig und/oder subsidiär und somit nachrangig ist (vgl. BGH 28. November 2006 - VI ZR 136/05 - Rn. 17; Palandt/Grüneberg 80. Aufl. § 421 Rn. 7) .

  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86

    Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine

    Auszug aus BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
    Diese Bestimmung, die durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) in das Betriebsrentengesetz eingefügt wurde, basiert auf der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach im Betriebsrentenrecht stets zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und den Durchführungswegen zu unterscheiden und der eingeschaltete externe Versorgungsträger seiner Funktion nach nur ein Instrument des Arbeitgebers zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Versorgungspflichten ist (BAG 29. August 2000 - 3 AZR 201/00 - zu II 1 der Gründe; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 713/98 - zu I 1 a bb der Gründe, BAGE 93, 105; 17. April 1996 - 3 AZR 774/94 - zu II 2 a der Gründe; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 79, 236; 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - zu 2 a der Gründe; 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - zu II 2 a der Gründe) .

    Derartige Streitigkeiten dürfen nicht zulasten des Versorgungsberechtigten gehen (vgl. BAG 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 376/82

    Betriebliches Ruhegeld - Ruhegeldordnung - Versorgungsfall - Invalidität -

  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 742/98

    Invaliditätsrente bei dauernder Berufsunfähigkeit

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 21/00

    Betriebliche Invalidenrente und qualifizierte Wartezeit

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 319/88

    Wartezeit bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 795/09

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 454/97

    Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters

  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 582/17

    Saisonarbeitsverhältnis - Beschäftigung während der Badesaison

  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84

    Bevorrechtigung rückständiger Rentenansprüche im Konkurs

  • BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 179/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 137/19

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • EuGH, 04.10.2018 - C-416/17

    Zur Klärung der Frage, ob bei Dividenden, die von einer gebietsfremden

  • BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16

    Invaliditätsrente - Ausscheiden vor dem Versorgungsfall

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die

  • EuGH, 14.03.2019 - C-118/17

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die die rückwirkende Nichtigerklärung eines

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 774/94

    Auswirkung eines Rechtsfehlers im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis auf das

  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 713/98

    Steuerlast bei Nachversicherung einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin

  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 201/00

    Versorgungs-Verschaffungsanspruch nach Austritt aus einer kommunalen

  • LAG München, 29.05.2020 - 3 Sa 10/20

    Dienstunfähigkeitsrente bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, Allgemeine

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 9/18

    Betriebliche Altersversorgung - Berufungsunfähigkeit - Entgeltumwandlung -

  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 356/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 157/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 138/91

    Versorgung durch Unterstützungskasse

  • BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 250/22

    Invaliditätsversorgung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Die Freistellung von der Inhaltskontrolle gilt jedoch nur für Abreden über den unmittelbaren Leistungsgegenstand, während Regelungen, die die Leistungspflicht der Parteien einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren, inhaltlich zu kontrollieren sind (BGH 20. April 2023 - I ZR 113/22 - aaO; 10. Dezember 2013 - X ZR 24/13 - Rn. 16; BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 46 f. mwN; vgl. zur Vertragstypik BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 38, BAGE 176, 1) .

    (1) § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG definiert die konkreten Voraussetzungen einer Invaliditätsversorgung nicht selbst und verlangt von entsprechenden Zusagen keinen Gleichklang mit der gesetzlichen Rentenversicherung (BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 42 f., BAGE 176, 1) .

    Die Aufstellung einer Leistungsvoraussetzung über das biometrische Risiko hinaus ist keine Abweichung vom Kernbereich einer gesetzlichen Regelung oder ihres Gerechtigkeitskerns (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 50, BAGE 176, 1) .

    Die Versorgung wegen Invalidität als Natur des Vertrags wird erst geleistet, wenn ein besonderes Schutzbedürfnis besteht, weil eine Fortsetzung des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses ausscheidet (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 54, BAGE 176, 1) .

    Der zusagende Arbeitgeber hat zudem ein legitimes Interesse an Planungssicherheit für den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers, die durch die rechtliche Beendigung erheblich erhöht wird (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 56 ff., BAGE 176, 1) .

    Am Bestand des Arbeitsverhältnisses haben sie ein besonderes Interesse, wenn die Erwerbsminderungsrente wie im Regelfall nur befristet gewährt wird (§ 102 Abs. 2 SGB VI; vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 59 f., BAGE 176, 1) .

    Sie sind nicht etwa gezwungen, über ihr Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt verbindlich zu disponieren und dieses aufzugeben, zu dem noch gar nicht feststeht, ob die Voraussetzungen für ihr betriebliches Ruhegeld erfüllt sind oder wie lange die Arbeitgeberin für eine Entscheidung über die materiellen Voraussetzungen des Ruhegeldes benötigt (anders BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 61 f., BAGE 176, 1) .

    Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine Zusage, ist er nach Betriebsrentenrecht nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 51, BAGE 176, 1; 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 19) .

    dd) Soweit die Entscheidung des Senats vom 13. Juli 2021 (- 3 AZR 298/20 - BAGE 176, 1) dahin verstanden worden ist, dass jeder Ausschluss einer betrieblichen Invaliditätsrente vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB darstelle, ist auf die zugrunde liegende Fallkonstellation zu verweisen (dazu BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 61 f., aaO) .

    Den Unterschied zeigt auch die im Wege der ergänzenden Auslegung gewonnene Klausel, nach der eine rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht per se unangemessen benachteiligend ist (BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 76, aaO) .

  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 461/21

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist

    Verbleibt nach der Streichung der unwirksamen Teilregelung und des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, behält diese ihre Gültigkeit - sog. blue-pencil-Test (BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 64; 9. März 2021 - 9 AZR 323/20 - Rn. 25) .
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    Anspruchsgegner ist in einem solchen Fall nach der Rechtsprechung des Senats auch die Unterstützungskasse (BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 24 mwN) .

    Sie ist aus dem arbeitsrechtlichen Grundverhältnis verpflichtet, als Gesamtschuldnerin die geschuldete Versorgung zu leisten (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 17 und 24) .

  • BAG, 20.10.2022 - 8 AZR 332/21

    Vertragsstrafe - Weiterbildung zum Facharzt - Allgemeine Geschäftsbedingungen -

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners bewirkt (st. Rspr., BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 47; 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 27) .
  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23

    Betriebliche Altersversorgung - leitender Angestellter

    Es muss eine Beeinträchtigung des Gerechtigkeitskerns einer Regelung vorliegen (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 16, BAGE 176, 319; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 50 mwN, BAGE 176, 1) .

    Infolgedessen können die Anspruchsvoraussetzungen einer Hinterbliebenenrente enger als im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht beschrieben werden (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 17 f., BAGE 176, 319; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 51 mwN, BAGE 176, 1) .

    dd) Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich jedoch unter Berücksichtigung der im Rahmen von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB durchzuführenden umfassenden Abwägung der betroffenen Interessen der Versorgungsberechtigten und der Versorgungsschuldner (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 21, BAGE 176, 319; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 55 mwN, BAGE 176, 1) .

    Das ist im Charakter der betrieblichen Altersversorgung als Risikoabdeckung angelegt (vgl. dazu BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 41, BAGE 176, 1) .

    Die ergänzende Vertragsauslegung kann - ebenso wie die Auslegung der Versorgungszusage insgesamt - auch durch das Revisionsgericht vorgenommen werden (BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 74 mwN, BAGE 176, 1) .

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2022 - 12 Sa 73/22

    Auslegung einer Ausscheidensklausel in Versorgungszusage; Begriff des

    Unabhängig besteht ein legitimes Interesse der Arbeitgeberseite an Planungssicherheit hinsichtlich des Arbeitsplatzes eines Arbeitnehmers, an den Versorgungsleistungen erbracht werden (vgl. dazu BAG 13.07.2021 - 3 AZR 298/20, juris Rn. 57 f.).

    a)Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13.07.2021 (- 3 AZR 298/20, juris Rn. 46 ff.) im Einzelnen begründet, warum der vollständige Ausschluss einer betrieblichen Invaliditätsrente vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellt.

    Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich unter Berücksichtigung der im Rahmen von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durchzuführenden Abwägung der betroffenen Interessen der Versorgungsberechtigten und der Versorgungsschuldner im Sinne einer praktischen Konkordanz (BAG 13.07.2021 a.a.O. Rn. 55 ff.).

    Dazu kommt, dass die Verknüpfung des Eintritts des Versorgungsfalls "Erwerbsunfähigkeit" mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Druck auf den Arbeitnehmer ausübt, über sein Arbeitsverhältnis bereits zu einem Zeitpunkt verbindlich zu disponieren und dieses ggf. aufzugeben, zu dem noch gar nicht feststeht, ob er überhaupt die Voraussetzung einer Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllen wird und wie lange die Beklagte für eine Entscheidung über die materiellen Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsrente benötigt (BAG 13.07.2021 a.a.O. Rn. 60 f.).

    Eine Verknüpfung des Beginns der Invalidenrente mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist in diesen Fällen nur angemessen, wenn für eine dem Zeitraum einer solchen unangemessenen Verzögerung entsprechende Zeit auch - berechnet vom Ende des Arbeitsverhältnisses - rückwirkend Rentenleistungen erbracht werden (BAG 13.07.2021 a.a.O. Rn. 62).

    Dies folgt aus § 306 Abs. 3 BGB (BAG 13.07.2021 - 3 AZR 298/20, juris Rn. 66 ff.) bzw. bei angemessener Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten i.S.v. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, die auch im unmittelbaren Verhältnis zwischen Kläger und Beklagter aufgrund der erteilten Direktzusage gelten (BAG 13.07.2021 a.a.O. Rn. 69, 71 ff.).

  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21

    Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung

    Die besonderen Umstände bei der Zusage von auf lange Frist eingegangenen Versorgungsverpflichtungen stellen insofern eine Besonderheit des Arbeitsrechts iSv. § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB dar (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 123/21 - Rn. 72; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 70) , aufgrund derer für die Zumutbarkeit iSv. § 308 Nr. 4 BGB keine weitere Konkretisierung der Klausel erforderlich ist.

    Darunter fallen auch Verträge über die Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung, die - wie vorliegend - ihre rechtliche Wurzel im Arbeitsvertrag haben (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 72) .

  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23

    Invalidenrente - Ausscheiden aus dem Dienst

    Der eine Invalidenrente zusagende Arbeitgeber hat zudem ein ebenfalls nach Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG geschütztes Interesse an Planungssicherheit für den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers, die erst bei einer rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben ist (vgl. BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 32; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 56 ff., BAGE 176, 1) .

    Am Bestand des Arbeitsverhältnisses haben sie ein besonderes Interesse, wenn die Erwerbsminderungsrente wie im Regelfall nur befristet gewährt wird (§ 102 Abs. 2 SGB VI) (vgl. BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 33; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 59 f., BAGE 176, 1) .

    Sie sind in diesem Fall nicht etwa gezwungen, über ihr Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt verbindlich zu disponieren und dieses aufzugeben, zu dem noch gar nicht feststeht, ob die Voraussetzungen für ihr betriebliches Ruhegeld erfüllt sind oder wie lange die Arbeitgeberin für eine Entscheidung über die materiellen Voraussetzungen des Ruhegelds benötigt (vgl. BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 35; anders BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 61 f., BAGE 176, 1) .

    Entscheidet er sich für eine Zusage, ist er nach Betriebsrentenrecht nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 37; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 51, BAGE 176, 1; 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 19) .

    dd) Soweit Nr. II 5.2.1 Satz 2 VR 1979 für den Fall, dass kein Rentenbescheid ergeht, die Möglichkeit vorsieht, aufgrund einer ärztlichen Gesundheitsprüfung die Invalidität feststellen zu lassen, bedarf keiner Entscheidung, ob in dieser - hier nicht gegebenen - Konstellation das Erfordernis einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Nr. II 5.1.2 VR 1979 einer Überprüfung am Maßstab des § 75 Abs. 1 BetrVG standhielte (zu einer Überprüfung am Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - BAGE 176, 1) .

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 123/21

    Rechtskraft - Vorrang einer Einzelabrede - betriebliche Altersversorgung

    bb) Als Ausnahme von einer an sich zugesagten betrieblichen Altersversorgung weicht der Ausschluss für Personen mit eigener Zusage von der gesetzlichen Vertragstypik, nämlich der grundsätzlichen Risikoabdeckung für eine bestimmte Arbeitnehmergruppe ab und ist deshalb uneingeschränkt kontrollfähig (dazu BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 38 mwN) .

    Eine Rückführung auf einen zulässigen Teil - geltungserhaltende Reduktion - ist gesetzlich nicht vorgesehen (BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 64) .

    Das ist die Konsequenz daraus, dass Versorgungsregeln langfristig angelegt sind und spätere Entwicklungen deshalb zu erheblichen Belastungen führen können, die auch unter Berücksichtigung des Schutzzweckes des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu begrenzen sind (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 71 f.) .

    (4) Die danach vorzunehmende ergänzende Vertragsauslegung ergibt - denkt man den Vertrag zu Ende (zu den Kriterien: BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 74) - dass die Beklagte die von ihr wirtschaftlich begründeten Ansprüche des Klägers gegen den BVV auf die zu zahlende Betriebsrente anrechnen darf.

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 254/21

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

    Es muss eine Beeinträchtigung des Gerechtigkeitskerns einer Regelung vorliegen (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 50 mwN) .

    Infolgedessen können die Anspruchsvoraussetzungen einer Hinterbliebenenrente enger als im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht beschrieben werden (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 51 mwN) .

    Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der im Rahmen von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB durchzuführenden umfassenden Abwägung der betroffenen Interessen der Versorgungsberechtigten und der Versorgungsschuldner im Sinne einer praktischen Konkordanz, damit die grundrechtlich geschützten Rechtspositionen für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 55 mwN) .

    Das ist im Charakter der betrieblichen Altersversorgung als Risikoabdeckung angelegt (vgl. dazu BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 41) .

  • BAG, 24.05.2023 - 7 AZR 169/22

    Verlängerungsklausel im Profifußball - Vertragsanpassung

  • BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 197/22

    Einstandspflicht - Pensionskasse der Caritas

  • LAG Düsseldorf, 12.08.2022 - 6 Sa 85/22

    Betriebliche Invaliditätsrente; Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22

    Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 256/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 176/22

    Einstandspflicht - Pensionskasse der Caritas

  • LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23

    Hinterbliebenenversorgung; Mindestehedauer

  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 374/21

    Betriebliche Altersversorgung - Überschussbeteiligung

  • BGH, 01.12.2022 - VII ZR 90/22

    Anspruch eines Architekten auf Gesamtschuldnerausgleich gegen bauausführenden

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 257/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19

    Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligungsgesellschaft

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 277/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 174/22

    Endgehaltsbezogene Zusage im Betriebsübergang

  • BAG, 20.06.2023 - 3 AZR 231/22

    Teilweise Umstellung laufender Leistungen auf Kapitalleistung

  • BAG, 20.06.2023 - 3 AZR 208/22

    Teilweise Umstellung laufender Leistungen auf Kapitalleistung

  • BAG, 13.01.2022 - 3 AZR 212/21
  • LAG Niedersachsen, 24.04.2023 - 15 Sa 125/22

    Betriebliche Altersversorgung; Einstandspflicht; Verjährung

  • BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 62/22

    Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik - Zulage nach der

  • BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 279/22

    Endgehaltsbezogene Zusage im Betriebsübergang

  • LAG München, 22.12.2022 - 2 Sa 564/21

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

  • BAG, 16.02.2023 - 6 AZR 95/22

    Stufenzuordnung nach Verschmelzung der DHL Delivery Regionalgesellschaften mit

  • LAG Hamm, 21.09.2022 - 4 Sa 428/22

    Betriebliche Invalidenrente bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Sachsen, 26.11.2021 - 4 Sa 337/20

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht

  • LAG Niedersachsen, 20.04.2023 - 3 Sa 88/22

    Parallelentscheidung zu LAG Niedersachsen 3 Sa 86/22 B v. 20.04.2023

  • LAG Niedersachsen, 20.04.2023 - 3 Sa 87/22

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme; Beteiligungsvereinbarung; betriebliche

  • LAG Niedersachsen, 20.04.2023 - 3 Sa 86/22

    Feststellungsinteresse zur Klärung eines (Teil-)Rechtsverhältnisses;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2023 - 7 Sa 423/21

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsordnung - Auslegung - Antrag -

  • LAG Hamm, 17.11.2021 - 4 Sa 280/21

    Betriebliche Altersversorgung; Invalidität; Beendigung Arbeitsverhältnis;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2022 - 5 Sa 168/21

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung -

  • ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21
  • ArbG Köln, 25.08.2021 - 18 Ca 6855/20

    Unwirksame Abrufarbeitsabrede - monatliche Arbeitsverpflichtung

  • LAG Köln, 11.08.2021 - 11 Sa 63/21

    Zu lange Bindungsdauer für Rückzahlung von Fortbildungskosten; Unwirksame

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