Rechtsprechung
BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 S 3 BetrAVG, § 235 Abs 1 S 1 SGB 6, § 235 Abs 2 SGB 6, § 305 Abs 1 BGB, § 37 Abs 1 TVöD
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - IWW
§ 235 Abs. 2 SGB VI, § ... 235 Abs. 1 Satz 1 SGB VI, § 99 Abs. 1 SGB VI, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § 305 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Buchst. c BAT, § 1 BAT, § 37 Abs. 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, § 37 Abs. 1 TVöD, § 70 BAT, § 91 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Haftung des Arbeitgebers für zugesagte Versorgungsleistungen; Verschuldensunabhängiger Erfüllungsanspruch des Versorgungsberechtigten aus der Einstandspflicht des Arbeitgebers aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG; Reichweite tariflicher Ausschlussklauseln
- bag-urteil.com
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers
- rewis.io
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebliche Altersversorgung; Einstandspflicht des Arbeitgebers
- rechtsportal.de
Haftung des Arbeitgebers für zugesagte Versorgungsleistungen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung des Arbeitgebers für zugesagte Versorgungsleistungen
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 03.06.2014 - 5 Ca 48/14
- LAG Hessen, 29.04.2015 - 6 Sa 1014/14
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 508/13
Betriebliche Altersversorgung - Verschaffung einer Zusatzversorgung - …
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG führt damit nicht zu verschuldensabhängigem Schadensersatz, sondern zu verschuldensunabhängigen Erfüllungsansprüchen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer (vgl. etwa BAG 4. August 2015 - 3 AZR 508/13 - Rn. 28 mwN) .Durch die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG wird sichergestellt, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg im Versorgungsfall gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (vgl. BAG 4. August 2015 - 3 AZR 508/13 - Rn. 28 mwN) .
- BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
Sie sollen die kurzfristige Abwicklung von Ansprüchen sicherstellen, nicht aber Ansprüche beschneiden, die - wie Betriebsrentenansprüche - erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Eintritt eines Versorgungsfalls entstehen (vgl etwa BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 72; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 123, 82) .Eine am Zweck tariflicher Ausschlussfristen orientierte Auslegung ergibt daher regelmäßig, dass sie auf Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung keine Anwendung findet (vgl. BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 40, BAGE 138, 332; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - aaO) .
- LAG Hessen, 29.04.2015 - 6 Sa 1014/14
Verpflichtung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Verschaffung einer …
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. April 2015 - 6 Sa 1014/14 - aufgehoben.
- BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12
Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung - …
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
Allerdings bedarf er der Auslegung (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 92/12 - Rn. 27) . - BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - …
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
Da die Beklagte selbst niemals normativ an die von der VKA abgeschlossenen Tarifverträge gebunden war, dient die Regelung in § 2 des Arbeitsvertrags - anders als von der Beklagten angenommen - nicht lediglich der Gleichstellung des Klägers mit den normativ an diese Tarifverträge gebundenen Arbeitnehmern (vgl. für Verträge, die - wie hier - vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, am 1. Januar 2002 geschlossen wurden etwa BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 29 f.) . - BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85
BAT - Zusatzversorgung - Zusatzversorgungskasse - Arbeitsvertrag - …
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
e) Aus der Entscheidung des Senats vom 29. Juli 1986 (- 3 AZR 71/85 -) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten herleiten. - BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 594/13
Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente - …
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. etwa BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 594/13 - Rn. 12) . - BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Spiegelstrich 1 TVÜ-VKA wurde ab diesem Zeitpunkt der BAT für den Bereich der VKA durch den TVöD ersetzt und trat damit grundsätzlich an dessen Stelle (vgl. dazu ausführlich BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 22 ff., BAGE 130, 286) . - BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
Diese kann vom Senat selbständig ausgelegt werden (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. etwa BAG 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12 - Rn. 24, BAGE 150, 262) . - BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
Bereits die wortlautidentische Vorgängerregelung des § 70 BAT erfasste nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keine Ansprüche der Arbeitnehmer auf Verschaffung einer Zusatzversorgung (vgl. etwa BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B V 1 b der Gründe mwN, BAGE 79, 236) . - BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09
Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung
- BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte …
- BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19
Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"
Eine am Zweck tariflicher Ausschlussfristen orientierte Auslegung ergibt daher regelmäßig, dass sie auf Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung keine Anwendung findet (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 30 mwN; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 123, 82) . - BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17
Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches …
Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen anhand dieser Grundsätze kann durch das Revisionsgericht selbst erfolgen (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 19) . - BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 668/15
Betriebliche Altersversorgung - Loss-of-Licence-Versicherung - …
Notfalls hat sie im Versorgungsfall dem Kläger die Versorgungsleistungen durch Eigenleistung zu verschaffen (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 17 mwN) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2018 - 7 Sa 1076/17
Ablösende Betriebsvereinbarung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel Auslegung …
Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG führt damit nicht zu verschuldensabhängigem Schadensersatz, sondern zu verschuldensunabhängigen Erfüllungsansprüchen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer (vgl. BAG 20. September 2015 - 3 AZR 302/15 - Rn. 17;… 4. August 2015 - 3 AZR 508/13 - Rn. 28 mwN, vgl. im Übrigen auch BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - Rn. 17ff., BAGE 99, 92).Durch die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG wird sichergestellt, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg im Versorgungsfall gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (vgl. BAG 20. September 2015 - 3 AZR 302/15 - Rn. 17;… 4. August 2015 - 3 AZR 508/13 - Rn. 28 mwN).
- LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber
Durch die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG wird sichergestellt, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg im Versorgungsfall gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (BAG 20.09.2016 - 3 AZR 302/15, juris Rn. 17). - BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 267/20
Zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag - Auslegung - Bezugnahmeklausel - betriebliche …
Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA iVm. § 1 Abs. 1 TVöD-S (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 29) . - BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 401/15
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in An-spruch …
Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. etwa BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 15; 14. Juli 2015 - 3 AZR 594/13 - Rn. 12 mwN) . - BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 432/19
Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"
Eine am Zweck tariflicher Ausschlussfristen orientierte Auslegung ergibt daher regelmäßig, dass sie auf Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung keine Anwendung findet (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 30 mwN; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 123, 82) . - BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 376/15
Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente
Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. etwa BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 15; 14. Juli 2015 - 3 AZR 594/13 - Rn. 12 mwN) .