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   BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15   

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https://dejure.org/2016,41803
BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15 (https://dejure.org/2016,41803)
BAG, Entscheidung vom 20.09.2016 - 3 AZR 302/15 (https://dejure.org/2016,41803)
BAG, Entscheidung vom 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 (https://dejure.org/2016,41803)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 3 BetrAVG, § 235 Abs 1 S 1 SGB 6, § 235 Abs 2 SGB 6, § 305 Abs 1 BGB, § 37 Abs 1 TVöD
    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • IWW

    § 235 Abs. 2 SGB VI, § ... 235 Abs. 1 Satz 1 SGB VI, § 99 Abs. 1 SGB VI, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § 305 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Buchst. c BAT, § 1 BAT, § 37 Abs. 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, § 37 Abs. 1 TVöD, § 70 BAT, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Arbeitgebers für zugesagte Versorgungsleistungen; Verschuldensunabhängiger Erfüllungsanspruch des Versorgungsberechtigten aus der Einstandspflicht des Arbeitgebers aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG; Reichweite tariflicher Ausschlussklauseln

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    Haftung des Arbeitgebers für zugesagte Versorgungsleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Arbeitgebers für zugesagte Versorgungsleistungen

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 508/13

    Betriebliche Altersversorgung - Verschaffung einer Zusatzversorgung -

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
    Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG führt damit nicht zu verschuldensabhängigem Schadensersatz, sondern zu verschuldensunabhängigen Erfüllungsansprüchen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer (vgl. etwa BAG 4. August 2015 - 3 AZR 508/13 - Rn. 28 mwN) .

    Durch die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG wird sichergestellt, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg im Versorgungsfall gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (vgl. BAG 4. August 2015 - 3 AZR 508/13 - Rn. 28 mwN) .

  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
    Sie sollen die kurzfristige Abwicklung von Ansprüchen sicherstellen, nicht aber Ansprüche beschneiden, die - wie Betriebsrentenansprüche - erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Eintritt eines Versorgungsfalls entstehen (vgl etwa BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 72; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 123, 82) .

    Eine am Zweck tariflicher Ausschlussfristen orientierte Auslegung ergibt daher regelmäßig, dass sie auf Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung keine Anwendung findet (vgl. BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 40, BAGE 138, 332; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - aaO) .

  • LAG Hessen, 29.04.2015 - 6 Sa 1014/14

    Verpflichtung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Verschaffung einer

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. April 2015 - 6 Sa 1014/14 - aufgehoben.
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
    Allerdings bedarf er der Auslegung (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 92/12 - Rn. 27) .
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
    Da die Beklagte selbst niemals normativ an die von der VKA abgeschlossenen Tarifverträge gebunden war, dient die Regelung in § 2 des Arbeitsvertrags - anders als von der Beklagten angenommen - nicht lediglich der Gleichstellung des Klägers mit den normativ an diese Tarifverträge gebundenen Arbeitnehmern (vgl. für Verträge, die - wie hier - vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, am 1. Januar 2002 geschlossen wurden etwa BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 29 f.) .
  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85

    BAT - Zusatzversorgung - Zusatzversorgungskasse - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
    e) Aus der Entscheidung des Senats vom 29. Juli 1986 (- 3 AZR 71/85 -) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten herleiten.
  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 594/13

    Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente -

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. etwa BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 594/13 - Rn. 12) .
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
    Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Spiegelstrich 1 TVÜ-VKA wurde ab diesem Zeitpunkt der BAT für den Bereich der VKA durch den TVöD ersetzt und trat damit grundsätzlich an dessen Stelle (vgl. dazu ausführlich BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 22 ff., BAGE 130, 286) .
  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
    Diese kann vom Senat selbständig ausgelegt werden (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. etwa BAG 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12 - Rn. 24, BAGE 150, 262) .
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
    Bereits die wortlautidentische Vorgängerregelung des § 70 BAT erfasste nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keine Ansprüche der Arbeitnehmer auf Verschaffung einer Zusatzversorgung (vgl. etwa BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B V 1 b der Gründe mwN, BAGE 79, 236) .
  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09

    Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    Eine am Zweck tariflicher Ausschlussfristen orientierte Auslegung ergibt daher regelmäßig, dass sie auf Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung keine Anwendung findet (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 30 mwN; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 123, 82) .
  • BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17

    Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen anhand dieser Grundsätze kann durch das Revisionsgericht selbst erfolgen (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 19) .
  • BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 668/15

    Betriebliche Altersversorgung - Loss-of-Licence-Versicherung -

    Notfalls hat sie im Versorgungsfall dem Kläger die Versorgungsleistungen durch Eigenleistung zu verschaffen (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 17 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2018 - 7 Sa 1076/17

    Ablösende Betriebsvereinbarung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel Auslegung

    Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG führt damit nicht zu verschuldensabhängigem Schadensersatz, sondern zu verschuldensunabhängigen Erfüllungsansprüchen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer (vgl. BAG 20. September 2015 - 3 AZR 302/15 - Rn. 17; 4. August 2015 - 3 AZR 508/13 - Rn. 28 mwN, vgl. im Übrigen auch BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - Rn. 17ff., BAGE 99, 92).

    Durch die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG wird sichergestellt, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg im Versorgungsfall gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (vgl. BAG 20. September 2015 - 3 AZR 302/15 - Rn. 17; 4. August 2015 - 3 AZR 508/13 - Rn. 28 mwN).

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19

    Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber

    Durch die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG wird sichergestellt, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg im Versorgungsfall gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (BAG 20.09.2016 - 3 AZR 302/15, juris Rn. 17).
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 267/20

    Zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag - Auslegung - Bezugnahmeklausel - betriebliche

    Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA iVm. § 1 Abs. 1 TVöD-S (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 29) .
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 401/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in An-spruch

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. etwa BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 15; 14. Juli 2015 - 3 AZR 594/13 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 432/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    Eine am Zweck tariflicher Ausschlussfristen orientierte Auslegung ergibt daher regelmäßig, dass sie auf Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung keine Anwendung findet (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 30 mwN; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 123, 82) .
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 376/15

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. etwa BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 15; 14. Juli 2015 - 3 AZR 594/13 - Rn. 12 mwN) .
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