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   BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 305/99   

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https://dejure.org/2000,16828
BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 305/99 (https://dejure.org/2000,16828)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2000 - 3 AZR 305/99 (https://dejure.org/2000,16828)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2000 - 3 AZR 305/99 (https://dejure.org/2000,16828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung - Versicherungspflicht der Arbeitsgeber gegenüber dem Arbeitsnehmer - Freiwillige Weiterversicherung - Durch Weiterversicherung erdiente Versorgungsanwartschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94

    Verfassungswidrigkeit von § 2 Versorgungs-TV i.V. mit § 3 Buchst q BAT in der bis

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 305/99
    Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht diese Entscheidung durch Urteil vom 7. März 1995 (- 3 AZR 321/94 -) aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Daß die Klägerin, die in der fraglichen Zeit unterhälftig bzw. mit nicht mehr als 18 Wochenstunden, aber nicht geringfügig beschäftigt war, ab dem 1. März 1993 einen nicht verjährten Anspruch aus § 24 TV Arb auf Verschaffung einer Versorgung hat, als wäre sie von der Beklagten auch in den streitbefangenen Zeiten bei der VAP versichert worden, hat der Senat bereits in seinem in dieser Sache vorangegangenen Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 321/94 - unter I. der Gründe im einzelnen umfangreich begründet und sich dabei ebenso geäußert wie in zahlreichen ähnlich liegenden Sachen (grundlegend BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236 [BAG 07.03.1995 - 3 AZR 282/94]; 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP GG Art. 3 Nr. 222 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 4; 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - AP TV Arb Bundespost § 24 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 11).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 305/99
    Dies ist angesichts der bei der VAP geltenden schwierigen Berechnungsregeln immer dann anzunehmen, wenn die Versorgungspflicht dem Grunde nach streitig ist (BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 239 f. [BAG 07.03.1995 - 3 AZR 282/94], zu A III 2 b der Gründe).

    Daß die Klägerin, die in der fraglichen Zeit unterhälftig bzw. mit nicht mehr als 18 Wochenstunden, aber nicht geringfügig beschäftigt war, ab dem 1. März 1993 einen nicht verjährten Anspruch aus § 24 TV Arb auf Verschaffung einer Versorgung hat, als wäre sie von der Beklagten auch in den streitbefangenen Zeiten bei der VAP versichert worden, hat der Senat bereits in seinem in dieser Sache vorangegangenen Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 321/94 - unter I. der Gründe im einzelnen umfangreich begründet und sich dabei ebenso geäußert wie in zahlreichen ähnlich liegenden Sachen (grundlegend BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236 [BAG 07.03.1995 - 3 AZR 282/94]; 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP GG Art. 3 Nr. 222 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 4; 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - AP TV Arb Bundespost § 24 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 11).

  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96

    Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 305/99
    Der Arbeitgeber hat eine nachprüfbare Rentenberechnung vorzunehmen oder durch die VAP vornehmen zu lassen (BAG 27. Januar 1998 - 3 AZR 415/96 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 45 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 7).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-50/96

    TEILZEITBESCHÄFTIGTE FRAUEN BEI DER DEUTSCHEN BUNDESPOST HABEN ANSPRUCH AUF

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 305/99
    Der Europäische Gerichtshof hat auf mehrere Vorabentscheidungsersuchen von Instanzgerichten die Auffassung des Senats bestätigt, daß die auf die Barber-Entscheidung des Gerichtshofs zurückgehende Protokollerklärung über eine zeitliche Beschränkung der rückwirkenden Aufnahme in betriebliche Versorgungswerke keine Sperrwirkung hat für eine weitergehende Rückwirkung, die auf nationaler Rechtsgrundlage angeordnet wird (EuGH 10. Februar 2000 - Rs. C-50, 234 und 235/96, 270 und 271/97 - "Lilli Schröder", "Agnes Vick, Ute Conze" "Elisabeth Sievers und Brunhilde Schrage" EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 56 ff. = NZA 2000, 313, 317) [EuGH 10.02.2000 - C 50/96].
  • BVerfG, 19.05.1999 - 1 BvR 263/98

    Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird bestätigt, hier:

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 305/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung, sowohl was ihre faktische Rückwirkung, als auch was die Nichtanrufung des Europäischen Gerichtshofs angeht, nicht beanstandet (BVerfG 5. August 1998 - 1 BvR 264/98 - nv.; BVerfG 19. Mai 1999 - 1 BvR 263/98 - NZA 1999, 815, 816).
  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 993/94

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 305/99
    Daß die Klägerin, die in der fraglichen Zeit unterhälftig bzw. mit nicht mehr als 18 Wochenstunden, aber nicht geringfügig beschäftigt war, ab dem 1. März 1993 einen nicht verjährten Anspruch aus § 24 TV Arb auf Verschaffung einer Versorgung hat, als wäre sie von der Beklagten auch in den streitbefangenen Zeiten bei der VAP versichert worden, hat der Senat bereits in seinem in dieser Sache vorangegangenen Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 321/94 - unter I. der Gründe im einzelnen umfangreich begründet und sich dabei ebenso geäußert wie in zahlreichen ähnlich liegenden Sachen (grundlegend BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236 [BAG 07.03.1995 - 3 AZR 282/94]; 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP GG Art. 3 Nr. 222 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 4; 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - AP TV Arb Bundespost § 24 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 11).
  • LAG Bremen, 04.03.1999 - 4 Sa 250/98

    Bindungswirkung einer Entscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 305/99
    Landesarbeitsgerichts Bremen vom 4. März 1999 - 4 Sa 250/98 und 263/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 767/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 305/99
    Daß die Klägerin, die in der fraglichen Zeit unterhälftig bzw. mit nicht mehr als 18 Wochenstunden, aber nicht geringfügig beschäftigt war, ab dem 1. März 1993 einen nicht verjährten Anspruch aus § 24 TV Arb auf Verschaffung einer Versorgung hat, als wäre sie von der Beklagten auch in den streitbefangenen Zeiten bei der VAP versichert worden, hat der Senat bereits in seinem in dieser Sache vorangegangenen Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 321/94 - unter I. der Gründe im einzelnen umfangreich begründet und sich dabei ebenso geäußert wie in zahlreichen ähnlich liegenden Sachen (grundlegend BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236 [BAG 07.03.1995 - 3 AZR 282/94]; 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP GG Art. 3 Nr. 222 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 4; 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - AP TV Arb Bundespost § 24 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 11).
  • BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 305/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung, sowohl was ihre faktische Rückwirkung, als auch was die Nichtanrufung des Europäischen Gerichtshofs angeht, nicht beanstandet (BVerfG 5. August 1998 - 1 BvR 264/98 - nv.; BVerfG 19. Mai 1999 - 1 BvR 263/98 - NZA 1999, 815, 816).
  • LAG Bremen, 05.11.2002 - 1 Sa 98/02

    Geltendmachung von Ansprüchen auf tarifliche Besitzstandszulagen ;

    Nach Meinung des Berufungsgerichts kann deshalb die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von Eingruppierungsfeststellungsklagen im öffentlichen Dienst - auch hinsichtlich der zurückliegenden Zeiträume - entsprechend angewendet werden, zumal nach der Erklärung der Beklagten in dem mündlichen Termin vor dem Arbeitsgericht davon ausgegangen werden kann, dass ein Urteil auf Feststellung geeignet ist, den Streitstoff zwischen den Parteien gänzlich zu bereinigen (vgl. BAG Urteil v. 20.03.1996 Az: 4 AZR 906/94 AP Nr. 36 zu § 23 a BAT; BAG Urteil v. 21.11.2000 Az: 3 AZR 305/99; BAG Urteil v. 26.07.2001 Az: 8 AZR 759/00 BB 2002, 49).
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