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   BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 317/08   

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https://dejure.org/2010,645
BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 317/08 (https://dejure.org/2010,645)
BAG, Entscheidung vom 27.07.2010 - 3 AZR 317/08 (https://dejure.org/2010,645)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 3 AZR 317/08 (https://dejure.org/2010,645)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    Anlernvertrag - faktisches Arbeitsverhältnis - Entgelt

  • openjur.de

    Anlernvertrag; faktisches Arbeitsverhältnis; Entgelt

  • Bundesarbeitsgericht

    Anlernvertrag - faktisches Arbeitsverhältnis - Entgelt

Kurzfassungen/Presse (26)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Anlernvertrag"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Anlernvertrag" für einen anerkannten Ausbildungsberuf

  • lto.de (Kurzinformation)

    Umgehung von Tarifvertragslöhnen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines "Anlernvertrags" für einen anerkannten Ausbildungsberuf

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Umgehung eines Ausbildungsverhältnisses

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Anlernvertrag" beim Malermeister - Ausbildung muss prinzipiell im "Berufsausbildungsverhältnis" stattfinden!

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines "Anlernvertrags für einen anerkannten Ausbildungsberuf

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Angemessener Lohn für Auszubildende

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Faktisches Vertragsverhältnis bei Anlernvertrag

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines "Anlernvertrags"

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Nichtigkeit von Anlernverträgen für anerkannte Ausbildungsberufe

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Nichtigkeit eines "Anlernvertrags"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn bei "Anlernverträgen"

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tariflohn ist trotz anders lautendem "Anlernvertrag" einklagbar

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsvertrag

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Tariflohn ist trotz anders lautendem Anlernvertrag einklagbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angemessener Lohn für Auszubildende

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anlernvertrag unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafter Anlernvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines "Anlernvertrags" für einen anerkannten Ausbildungsberuf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tariflohn ist trotz anders lautendem Anlernvertrag einklagbar

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Nichtiges Anlernverhältnis ist als faktischer Arbeitsvertrag zu behandeln mit der Pflicht zur Zahlung der üblichen Vergütung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Wirksamkeit eines "Anlernvertrags" für einen anerkannten Ausbildungsberuf - Verträge sind wegen des Gesetzesverstoßes insgesamt nach § 134 BGB nichtig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.7.2010)

    "Anlernvertrag" ist nichtig // Entweder Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines Ausbildungsvertrages

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Was ist bei Berufsausbildungsverträgen zu beachten?

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umgehung von Tarifvertragslöhnen - Wer den Anlernvertrag abschließt, braucht für den Tariflohn nicht zu sorgen (RA Christian Oberwetter)

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Vertragsgestaltung zur Berufsausbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 187
  • MDR 2011, 432
  • BB 2010, 3147
  • BB 2011, 572
  • DB 2011, 943
  • JR 2011, 414
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 636/98

    Doppelte Haushaltsführung von Nichtverheirateten

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 317/08
    Denn bei der Auslegung von Tarifverträgen ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien einen Rechtsbegriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden wollen (vgl. nur BAG 30. März 2000 - 6 AZR 636/98 - zu II 1 der Gründe, ZTR 2001, 73).
  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 592/03

    Nichtiger Arbeitsvertrag - Rückabwicklung

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 317/08
    Ein fehlerhaftes Arbeitsverhältnis wird für den Zeitraum, in dem es trotz der ihm anhaftenden Mängel in Vollzug gesetzt war, wie ein fehlerfrei zustande gekommenes Arbeitsverhältnis behandelt (vgl. BAG 3. November 2004 - 5 AZR 592/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 112, 299).
  • LAG Niedersachsen, 21.02.2008 - 7 Sa 659/07

    Notwendigkeit der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach der

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 317/08
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. Februar 2008 - 7 Sa 659/07 - teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99

    Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 317/08
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob allgemein bei der Geltendmachung des an einem TV orientierten üblichen Entgelts iSd. § 612 Abs. 2 BGB tarifliche Ausschlussfristen gewahrt werden müssen (vgl. dazu BAG 8. April 1992 - 5 AZR 166/91 - zu II der Gründe einerseits und 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 97, 350 andererseits).
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 317/08
    Ein Rechtsmittelverzicht ist nur anzunehmen, wenn in der Erklärung klar und eindeutig der Wille zum Ausdruck gebracht wird, das Urteil endgültig hinzunehmen und es nicht anfechten zu wollen (vgl. BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - zu A I 1 der Gründe mwN, BAGE 110, 45).
  • BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 166/91

    Klage einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin auf Zahlung nach

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 317/08
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob allgemein bei der Geltendmachung des an einem TV orientierten üblichen Entgelts iSd. § 612 Abs. 2 BGB tarifliche Ausschlussfristen gewahrt werden müssen (vgl. dazu BAG 8. April 1992 - 5 AZR 166/91 - zu II der Gründe einerseits und 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 97, 350 andererseits).
  • BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 108/14

    Angemessene Ausbildungsvergütung - Verkehrsanschauung

    Die zur Bestimmung des üblichen Entgelts iSv. § 612 Abs. 2 BGB durch einen Mindestentgelttarifvertrag aufgestellten Grundsätze (vgl. BAG 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 22, BAGE 137, 375; 27. Juli 2010 - 3 AZR 317/08 - Rn. 33, BAGE 135, 187) lassen sich auf § 17 BBiG und die Ausbildungsvergütung nach den Tarifverträgen der bayerischen Metall- und Elektroindustrie nicht übertragen.
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 844/14

    Praktikum - Berufsausbildung - Probezeitkündigung

    (b) Für die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf untersagt § 4 Abs. 2 BBiG, wonach nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden darf, hingegen die Vereinbarung eines anderen Vertragsverhältnisses nach § 26 BBiG (BAG 27. Juli 2010 - 3 AZR 317/08 - Rn. 23, BAGE 135, 187; kritisch Benecke NZA 2012, 646) .
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

    Lediglich wenn das übliche Entgelt iSv. § 612 Abs. 2 BGB durch einen Mindestentgelttarifvertrag bestimmt wird, ist eine in demselben Tarifvertrag geregelte Ausschlussfrist als Teil des üblichen Entgelts anzusehen (BAG 27. Juli 2010 - 3 AZR 317/08 - Rn. 33, BAGE 135, 187; 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 22 ff., BAGE 137, 375) .
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10

    Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche

    Unbeschadet der Erstreckung der §§ 1 - 3 TV Mindestlohn ab dem 1. September 2005 auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 29. August 2005 (BAnz. Nr. 164 vom 31. August 2005 S. 13199) , folgt dies schon daraus, dass sich der TV Mindestlohn auf alle Arbeitsverhältnisse erstreckt und damit im Rahmen seines fachlichen Anwendungsbereichs faktisch angewandt wurde (vgl. - zum Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk - BAG 27. Juli 2010 - 3 AZR 317/08 - Rn. 30, EzA BBiG 2005 § 4 Nr. 1) .

    Die Ausschlussfrist ist als Teil des üblichen Entgelts anzusehen (BAG 27. Juli 2010 - 3 AZR 317/08 - Rn. 33, EzA BBiG 2005 § 4 Nr. 1, insoweit zust. Sagan BB 2011, 572, 574) .

  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 377/16

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung - Verkehrsanschauung - durch Spenden

    Die zur Bestimmung der üblichen Vergütung iSv. § 612 Abs. 2 BGB durch einen Mindestentgelttarifvertrag aufgestellten Grundsätze (vgl. BAG 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 22, BAGE 137, 375; 27. Juli 2010 - 3 AZR 317/08 - Rn. 33, BAGE 135, 187) lassen sich auf § 17 Abs. 1 BBiG und die Ausbildungsvergütung nach den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie in Thüringen nicht übertragen.
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 630/10

    Lohnwucher - auffälliges Missverhältnis - maßgeblicher Wirtschaftszweig

    Ob der objektive Wert der Arbeitsleistung der Kläger sich nach dem TV Mindestlohn Briefdienstleistungen bemisst (zur Bestimmung der üblichen Vergütung iSv. § 612 Abs. 2 BGB durch einen Mindestentgelttarifvertrag vgl. BAG 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 18, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 333 = EzA BGB 2002 § 612 Nr. 9; 27. Juli 2010 - 3 AZR 317/08 - Rn. 30, BAGE 135, 187) , braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BAG, 18.02.2016 - 8 AZR 426/14

    Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der

    Im Gegenteil unterliegt die Annahme eines Rechtsmittelverzichts strengen Anforderungen; darauf kann nur geschlossen werden, wenn in der Erklärung klar und eindeutig der Wille zum Ausdruck gebracht wird, das Urteil insoweit endgültig hinzunehmen und nicht anfechten zu wollen (vgl. ua. BAG 27. Juli 2010 - 3 AZR 317/08 - Rn. 16, BAGE 135, 187; 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - zu A I 1 der Gründe mwN, BAGE 110, 45; BGH 5. September 2006 - VI ZB 65/05 - Rn. 8 mwN; 6. März 1985 - VIII ZR 123/84 - zu 2 b der Gründe; 27. Oktober 1983 - VII ZR 41/83 - aaO) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

    aa) Nach den Grundsätzen des fehlerhaften oder faktischen Arbeitsverhältnisses wird ein Arbeitsverhältnis, für das von vornherein keine wirksame vertragliche Grundlage bestand oder dessen vertragliche Grundlage nachträglich weggefallen ist, für die Dauer, für die es vollzogen worden ist, grundsätzlich wie ein fehlerfrei zustande gekommenes Arbeitsverhältnis behandelt (BAG vom 27.07.2010 - 3 AZR 317/08 -, AP Nr. 3 zu § 4 BBiG 2005 Nr. 1 Rz. 26; vom 03.11.2004 - 5 AZR 592/03 -, AP Nr. 25 zu § 134 BGB Rz. 17 zitiert nach juris; Schaub-Linck, § 36 Rn. 49; Küttner-Röller, Arbeitsvertrag Rn. 77; ErfK-Preis, § 611 BGB Rn. 145, 147 u. 367), es sei denn, es handelt sich um einen besonders schwerwiegenden Mangel (BAG vom 03.11.2004 - 5 AZR 592/03 -, a. a. O.; Schaub-Linck, § 36 Rn. 52).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 5/14

    Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendare

    Diese Grundsätze kommen vorliegend schon deshalb nicht zur Anwendung, weil hier ein Mangel vorliegt, der dazu zwingt, das "Arbeits"- bzw. "Ausbildungsverhältnis" als nichtig zu behandeln (vgl. BAG, Urteil v. 27. Juli 2010 - 3 AZR 317/08 -, juris, RdNr. 26; Palandt, BGB, 2013, § 134 Anmerk. 13).

    Zudem ist die Gestaltung der Ausbildung gemäß § 40 JAPrVO - im Gegensatz zu dem vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 27. Juli 2010, a. a. O.) entschiedenen Fall - nicht darauf ausgerichtet, dem Rechtsreferendar Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die ihm eine juristische Tätigkeit in Form der Befähigung zum Richteramt, zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst und für die Rechtsanwaltschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 JAG LSA auch ohne zweite juristische Staatsprüfung ermöglichen kann.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 960/13

    Ansprüche gegen den Betriebserwerber nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den

    aa) Nach den Grundsätzen des fehlerhaften oder faktischen Arbeitsverhältnisses wird ein Arbeitsverhältnis, für das von vornherein keine wirksame vertragliche Grundlage bestand oder dessen vertragliche Grundlage nachträglich weggefallen ist, für die Dauer, für die es vollzogen worden ist, grundsätzlich wie ein fehlerfrei zustande gekommenes Arbeitsverhältnis behandelt (BAG vom 27.07.2010 - 3 AZR 317/08 -, AP Nr. 3 zu § 4 BBiG 2005 Nr. 1 Rz. 26; vom 03.11.2004 - 5 AZR 592/03 -, AP Nr. 25 zu § 134 BGB Rz. 17 zitiert nach juris; Schaub-Linck, § 36 Rn. 49; Küttner-Röller, Arbeitsvertrag Rn. 77; ErfK-Preis, § 611 BGB Rn. 145, 147 u. 367), es sei denn, es handelt sich um einen besonders schwerwiegenden Mangel (BAG vom 03.11.2004 - 5 AZR 592/03 -, a. a. O.; Schaub-Linck, § 36 Rn. 52).
  • LAG Nürnberg, 04.09.2013 - 7 Sa 374/13

    Ausbildungsverhältnis - Ausschlussfrist

  • ArbG Osnabrück, 11.03.2015 - 2 Ca 431/14

    Nichtigkeit eines Ausbildungsvertrages zur FN-geprüften Pferdepflegerin

  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2016 - 6 Ca 4912/15

    Annahmeverzug; Annahmeverzugslohn; Vergleich über Weiterbeschäftigungsantrag

  • ArbG Offenbach, 25.09.2019 - 4 Ca 206/19
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