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   BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69   

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BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69 (https://dejure.org/1970,1218)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1970 - 3 AZR 324/69 (https://dejure.org/1970,1218)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 (https://dejure.org/1970,1218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Filialleiter - Auflösungsschaden - Vorteilsausgleichung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung eines Filialleiters wegen Vorbereitung späterer eigener Geschäfte mit Kunden seines AG, wichtiger Grund bei Vorbereitung nachvertraglicher Konkurrenztätigkeit, Wettbewerb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1970, 1050
  • DB 1970, 1645
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67

    Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der

    Auszug aus BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69
    So hat die durch eine unerlaubte Handlung körperlich verletzte Ehefrau einen Schadenersatzanspruch wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts, und es kommt nicht darauf an, ob der Ehemann oder andere Familienmitglieder durch eigene Arbeit oder durch Stellen einer Ersatzkraft für Ausgleich gesorgt haben (BGHZ 38, 55 /59 foT"; 50, 304 /GSZ/ = AP Nr. .1 'zu § 84-5 BGB; 51, 109 /Tll7).
  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung

    Auszug aus BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69
    So hat die durch eine unerlaubte Handlung körperlich verletzte Ehefrau einen Schadenersatzanspruch wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts, und es kommt nicht darauf an, ob der Ehemann oder andere Familienmitglieder durch eigene Arbeit oder durch Stellen einer Ersatzkraft für Ausgleich gesorgt haben (BGHZ 38, 55 /59 foT"; 50, 304 /GSZ/ = AP Nr. .1 'zu § 84-5 BGB; 51, 109 /Tll7).
  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69
    Er darf deshalb, solange das Arbeitsverhältnis besteht, keine Konkurrenztätigkeit ausüben (BAG, Urteil vom 17° Oktober 1969 - 3 AZR 44-2/68 - /aemnächst/ AP Nr» 7 zu § 611 BGB freuepflicht /zu III 3 a der Gründe/; AP Nr. 1 zu § 306 BGB /zu I 5 der Gründe/) ".
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69
    Beschädigung eines Kraftfahrzeuges nicht schon dann, wenn der Geschädigte sich für die Dauer der Gebrauchsunfähigkeit keinen Ersatzwagen beschafft, sondern auf den Gebrauch verzichtet hat (BGHZ 40, 345 = AP Nr. 1 zu § 249 BGB; 45, 212 - AP Hr, 6 zu § 249 BGB)» Nicht anders ist es im Fall der Beklagten» Mußten einige ihrer leitenden Angestellten sich in Hamburg aufhalten, um einen durch das vertragswidrige Verhalten des Klägers oder durch die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses verursachten Schaden zu mindern oder abzuwenden, so stand deren Arbeitskraft für ihre vertragsgemäßen eigentlichen Aufgaben nicht zur Verfügung» Dadurch ist die Beklagte geschädigt, einerlei ob die Arbeitdieser Angestellten von anderen übernommen, ob sie von den Angestellten selbst später nachgeholt worden oder ob sie liegen geblieben ist» Dieser Ausgleich ist allein Sache der Beklagten und der betroffenen Angestellten; der Kläger kann sich darauf nicht berufen» 12.
  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51

    Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur

    Auszug aus BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69
    Ebenso entgeht derjenige, der einen Arbeitnehmer verletzt, seiner Schadenersatzpflicht nicht deshalb, weil der Arbeitgeber für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsentge11 weitergezahlt hat (BGHZ 7, 30; 21, 112 = AP Nr. 6 zu § 616 BGB; 42, 76 /ßO fJ = AP Nr. 2 zu § 249 BGB; 43, 378 /581J = AP Nr. 3 zu § 249 BGB)o Schließlich entfällt der Anspruch auf Schadenersatz wegen.
  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Unfall eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69
    Ebenso entgeht derjenige, der einen Arbeitnehmer verletzt, seiner Schadenersatzpflicht nicht deshalb, weil der Arbeitgeber für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsentge11 weitergezahlt hat (BGHZ 7, 30; 21, 112 = AP Nr. 6 zu § 616 BGB; 42, 76 /ßO fJ = AP Nr. 2 zu § 249 BGB; 43, 378 /581J = AP Nr. 3 zu § 249 BGB)o Schließlich entfällt der Anspruch auf Schadenersatz wegen.
  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62

    Handlungsgehilfe - Handelsgewerbe - Handelsvertreter - Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69
    1» Diesen Anspruch kann die Beklagte nach ihrem bisherigen Vortrag möglicherweise nicht aus § 60 Abs» 1 HGB herleiten; denn sie hat nicht geltend gemacht, daß sie die Angestellten deshalb nach Hamburg schicken mußte, um den Kläger daran zu hindern, noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses weiter für sein Konkurrenzunternehmen zu werben» Sie hat im Gegenteil behauptet, sobald ihr das vertragswidrige Verhalten des Klägers zu Ohren gekommen sei, habe sie das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt» Sie hat bisher auch nicht substantiiert vorgetragen, daß ihre nach Hamburg entsendeten Angestellten etwa abtrünnige Kunden oder Frachtführer für sie zurückgewinnen mußten» 2» Insoweit kommt aber ein Schadenersatzanspruch nach §§ 70 Abs» 2, 72 Abs» 1 Nr» 1 HOB (in der bis zum Inkrafttreten des Ersten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetzes am Io September 1969 geltenden Fassung) in Betracht» Nach § 72 Abs» 1 Nr» 1 HGB durfte die Beklagte dem Kläger wegen Verletzung seiner Vertragspflichten aus § 60 Abs» 1 HGB fristlos kündigen» Der Beklagten war nicht zuzumuten, daß sie ihren Filialleiter, noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in ihren Diensten behielt, der seine Stellung dazu ausnutzte, die Abwerbung von Kunden und Frachtführern vorzuberciten» Besondere Umstände, die es der Beklagten zumutbar erscheinen lassen könnten, trotz seines vertragswidrigen Verhaltens von der fristlosen Kündigung abzusehen (BAG 14, 72 /787= AP Nr» 3 zu § 60 HGB /zu I b , cc der Gründe/), hat der Kläger nicht vorgetragen» Folglich muß der Kläger nach § 70 Abs» 2 HGB der Beklagten den Schaden ersetzen, der ihr durch die vorzeitige' Auflösung des Arbeitsverhältnisses entstanden ist».
  • BGH, 30.06.1964 - VI ZR 81/63

    Verdienstausfall eines Beamten

    Auszug aus BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69
    Ebenso entgeht derjenige, der einen Arbeitnehmer verletzt, seiner Schadenersatzpflicht nicht deshalb, weil der Arbeitgeber für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsentge11 weitergezahlt hat (BGHZ 7, 30; 21, 112 = AP Nr. 6 zu § 616 BGB; 42, 76 /ßO fJ = AP Nr. 2 zu § 249 BGB; 43, 378 /581J = AP Nr. 3 zu § 249 BGB)o Schließlich entfällt der Anspruch auf Schadenersatz wegen.
  • BGH, 27.04.1965 - VI ZR 124/64

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens eines vorübergehend

    Auszug aus BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69
    Ebenso entgeht derjenige, der einen Arbeitnehmer verletzt, seiner Schadenersatzpflicht nicht deshalb, weil der Arbeitgeber für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsentge11 weitergezahlt hat (BGHZ 7, 30; 21, 112 = AP Nr. 6 zu § 616 BGB; 42, 76 /ßO fJ = AP Nr. 2 zu § 249 BGB; 43, 378 /581J = AP Nr. 3 zu § 249 BGB)o Schließlich entfällt der Anspruch auf Schadenersatz wegen.
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69
    Beschädigung eines Kraftfahrzeuges nicht schon dann, wenn der Geschädigte sich für die Dauer der Gebrauchsunfähigkeit keinen Ersatzwagen beschafft, sondern auf den Gebrauch verzichtet hat (BGHZ 40, 345 = AP Nr. 1 zu § 249 BGB; 45, 212 - AP Hr, 6 zu § 249 BGB)» Nicht anders ist es im Fall der Beklagten» Mußten einige ihrer leitenden Angestellten sich in Hamburg aufhalten, um einen durch das vertragswidrige Verhalten des Klägers oder durch die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses verursachten Schaden zu mindern oder abzuwenden, so stand deren Arbeitskraft für ihre vertragsgemäßen eigentlichen Aufgaben nicht zur Verfügung» Dadurch ist die Beklagte geschädigt, einerlei ob die Arbeitdieser Angestellten von anderen übernommen, ob sie von den Angestellten selbst später nachgeholt worden oder ob sie liegen geblieben ist» Dieser Ausgleich ist allein Sache der Beklagten und der betroffenen Angestellten; der Kläger kann sich darauf nicht berufen» 12.
  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 189/67

    Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs wegen Tötung der Ehefrau

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    aa) "Geschäfte machen" iSd. Norm ist eine, wenn auch nur spekulative, auf Gewinn gerichtete Teilnahme am Geschäftsverkehr (BAG 11. August 1987 - 8 AZR 609/84 - zu II 3 c der Gründe, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 90 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 43; 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 - zu I 1 b der Gründe, AP HGB § 60 Nr. 5 = EzA HGB § 60 Nr. 3) .
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    Bereits das "Vorfühlen" bei potenziellen Kunden kann eine unzulässige Wettbewerbshandlung sein, selbst wenn noch keine Geschäfte abgeschlossen werden (vgl. BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 355/94 - zu II 2 a der Gründe; 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 - zu I 1 c und d der Gründe; ErfK/Oetker 19. Aufl. § 60 HGB Rn. 8; zu der Eignung als Kündigungsgrund KR/Fischermeier 12. Aufl. § 626 BGB Rn. 479 mwN) .
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Solange er arbeitsvertraglich gebunden sei, müsse ein solcher Angestellter deshalb vermeiden, mit den Kunden seines Arbeitgebers im Interesse eines eigenen konkurrierenden Geschäfts Verbindung aufzunehmen (BAG 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 - zu I 1 d der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines

    Aus diesem Grund darf ein Angestellter, solange er vertraglich gebunden ist, seine Stellung nicht dazu missbrauchen, um bei Kunden bzw. Mandanten seines Arbeitgebers für eigene Zwecke oder Zwecke Dritter zu werben (vgl. zu Kundenbeziehungen außerhalb der freien Berufe BAG 24.04.1970 - 3 AZR 324/69 - AP HGB § 60 Nr. 5, zu I 1 a bis e, insbesondere I 1 c der Gründe; zu der Abgrenzung von erlaubter Vorbereitungshandlung und Wettbewerbsverstoß auf der Basis von § 60 Abs. 1 Alt. 2 HGB z. B. auch MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene 2. Auflage § 60 Rn. 45 und ErfK/Schaub 7. Auflage § 60 HGB Rn. 14) .

    In diesem Fall hätte das Verhalten des Beklagten § 60 Abs. 1 Alt. 1 HGB verletzt, der es dem Handlungsgehilfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses untersagt, Kunden oder Mandanten des Arbeitgebers für eigene Zwecke abzuwerben (BAG 24.04.1970 - 3 AZR 324/69 - AP HGB § 60 Nr. 5, zu I 1 a der Gründe; die Entscheidung behandelt die zweite Alternative des § 60 Abs. 1 HGB gewissermaßen als Auffangtatbestand gegenüber der ersten Alternative und lässt deswegen im Einzelfall konsequenterweise offen, ob der Arbeitnehmer selbst ein Handelsgewerbe betrieb; verallgemeinernd zu beiden Tatbeständen des § 60 Abs. 1 HGB BAG 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 - AP HGB § 60 Nr. 9, zu II 2 der Gründe) .

  • BGH, 29.04.1977 - V ZR 236/74

    Vertrauen auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages über ein Grundstück;

    Der hier vertretenen Auffassung steht auch nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in JZ 71, 380 = WM 1970, 1200 entgegen.
  • LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06

    Kündigung, Wettbewerbsverbot, Kündigungsschutzklage, Interessenabwägung

    Das gilt jedoch in dieser Allgemeinheit zunächst nur für die Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses (so bereits BAG, Urteil vom 24.04.1970 - 3 AZR 324/69 - AP Nr. 5 zu § 60 HGB).
  • LAG Hamm, 19.03.2001 - 16 Sa 322/01

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassen von Wettbewerb im bestehenden

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  • BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 6.78
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat die Lehre vom normativen Schadensbegriff verwertet, und zwar zugunsten eines Arbeitgebers, der die Arbeitskraft von Mitarbeitern, die einen wegen Vertragsbrüchigkeit entlassenen Angestellten vorübergehend ersetzen mußten, zwar nutzte, aber nicht in der Weise nutzen konnte, die ohne die Vertragsbrüchigkeit möglich gewesen wäre (Urteil vom 24. April 1970 [JZ 1971, 380 [BAG 24.04.1970 - 3 AZR 324/69]]).
  • BVerwG, 07.05.1990 - 6 C 40.88

    Pflichtwidrige Inanspruchnahme der Dienste eines Soldaten durch einen

    Dies hat sich dadurch konkret zum Nachteil der Beklagten ausgewirkt, daß sie insoweit für nicht geleistete Dienste an den Gefreiten St. Dienstbezüge gezahlt hat, wozu sie rechtlich nicht verpflichtet war (vgl. in diesem Sinne Lavenz, Anm. zu BAG, AP § 249 BGB Nr. 7; BAG, JZ 1971, 380).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 43.85

    Beamter - Schadensersatz - Pflichtwidrigkeit - Arbeitskraft - Unterstelltes

    (Vgl. auch BAG, Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 - , und BGH, Urteil vom 19. September 1978 - VI ZR 201/77 - <VersR 1979, 179>, die jeweils im Hinblick auf private, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen schadensrechtlich davon ausgehen, durch die Zweckentfremdung der Arbeitskraft ihrer Arbeitnehmer - jedenfalls wenn sie nicht nur ganz kurz und vorübergehend sei - entstehe ein entsprechender finanzieller Verlust; das läßt sich zwar in dieser Form auf Stellen der öffentlichen Verwaltung, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist, nicht anwenden, weist aber doch in die gleiche Richtung.) Im übrigen bedarf es, wie in bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, so auch hier keines abschließenden Eingehens auf die Frage einer Übernahme des im privaten Schadensersatzrecht entwickelten "normativen" Schadensbegriffs für das Recht des öffentlichen Dienstes (vgl. dazu BVerwGE 56, 315 und das dort angeführte Urteil des Senats vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 21.76 - ; BVerwGE 69, 331 ).
  • BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 609/84

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Untreuehandlung des Arbeitnehmers

  • BGH, 19.09.1978 - VI ZR 201/77

    Entschädigungsanspruch wegen Entzug einer Fahrerlaubnis - Richtigkeit einer

  • BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84

    Fristlose Kündigung eines angestellten Rechtsanwaltes wegen versuchter

  • OVG Hamburg, 27.05.1988 - Bf I 82/87

    Schadensersatz; Berufssoldat; Dienstpflicht; Schadensbegriff

  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2000 - 12 Sa 51/99

    Zur außerordentlichen hilfsweise ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • BGH, 09.05.1974 - VII ZR 34/72

    Vorliegen einer Umsatzminderung aufgrund einer verbotenen Konkurrenztätigkeit im

  • ArbG Düsseldorf, 21.01.2000 - 1 Ga 99/99

    Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung; Treuepflicht des Arbeitnehmers;

  • VG Koblenz, 28.01.1977 - 6 K 88/76

    Arbeitsverhältnis als studentischer Referent beim Studentenwerk; Erfüllung der

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