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   BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88   

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BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88 (https://dejure.org/1990,1641)
BAG, Entscheidung vom 08.05.1990 - 3 AZR 341/88 (https://dejure.org/1990,1641)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 (https://dejure.org/1990,1641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel - Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung - Beachtung einer Obergrenze bei der Berechnung der Betriebsrente zur Vermeidung einer Überversorgung

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 6; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 6; BGB §§ 133, 157, 242
    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 6; BGB §§ 133, 157, 242
    Betriebliche Altersversorgung: Berechnung der vorzeitigen Betriebsrente bei Höchstbegrenzungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 15
  • VersR 1990, 1411
  • BB 1990, 2052
  • DB 1991, 99
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Auszug aus BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88
    Eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung ist im Zweifel dahin auszulegen, daß Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind und, daß diese Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (Bestätigung von BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] - AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; BAG vom 24.6.1986 - 3 AZR 630/84 = VersR 87, 367 = AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG).

    Ist das, wie hier, unterblieben, so sind die Rentenhöhe und die Berechnungsweise durch Auslegung zu ermitteln und im Zweifel eine Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 30, 333 [BAG 01.06.1978 - 3 AZR 216/77] = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, mit zustimmender Anmerkung von Ahrend/Förster/Rößler; Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG; ferner Blomever/Otto, BetrAVG, § 6 Rz 91 bis 93 und 159).

    Eine solche Gestaltung ist vertraglich möglich (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, unter II 2a der Gründe).

    Sie ist dann auch erst anzuwenden, wenn nach einer ratierlichen Kürzung eine Überversorgung bleibt (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, unter II 2a der Gründe; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; zustimmend im Ergebnis auch Hilger, Anm. zur letzten Entscheidung in: ARBl, Teil D, Betriebliche Altersversorgung, Entscheidung 138).

    Es ist nicht schon deswegen unbillig oder gar gleichheitswidrig, sondern durch sachliche Gründe gerechtfertigt (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 2c der Gründe).

  • BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

    Auszug aus BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88
    Diese Anrechnung der Sozialversicherungsrente des Klägers im Rahmen der Limitierungsklausel verstieße nicht gegen § 45 Abs. 1 SchwbG bzw. § 42 Abs. 1 SchwbG a.F. Auch Altersrentenbezüge aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft sind nach § 5 Abs. 2 BetrAVG jedenfalls seit der Neufassung des Schwerbehindertengesetzes seit dem 1. Januar 1982 anrechenbar (vgl. BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG, mit zustimmender Anmerkung Gitter; bestätigt in BAGE 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; vgl. Wilrodt/Neumann, Schwerbehindertengesetz, 6. Aufl., § 42 Rz 4 a.E.; Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. 1, 2. Aufl., § 5 Rz 22; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 5 Rz 145).

    Sie ist dann auch erst anzuwenden, wenn nach einer ratierlichen Kürzung eine Überversorgung bleibt (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, unter II 2a der Gründe; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; zustimmend im Ergebnis auch Hilger, Anm. zur letzten Entscheidung in: ARBl, Teil D, Betriebliche Altersversorgung, Entscheidung 138).

  • BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 411/81

    Anteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

    Auszug aus BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88
    Eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung ist im Zweifel dahin auszulegen, daß Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind und, daß diese Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (Bestätigung von BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] - AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; BAG vom 24.6.1986 - 3 AZR 630/84 = VersR 87, 367 = AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG).

    Sie ist dann auch erst anzuwenden, wenn nach einer ratierlichen Kürzung eine Überversorgung bleibt (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, unter II 2a der Gründe; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; zustimmend im Ergebnis auch Hilger, Anm. zur letzten Entscheidung in: ARBl, Teil D, Betriebliche Altersversorgung, Entscheidung 138).

  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 216/77

    Betriebliche Altersruhegeld - Versorgungsregelung - Ausmaß der Kürzung -

    Auszug aus BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88
    Ist das, wie hier, unterblieben, so sind die Rentenhöhe und die Berechnungsweise durch Auslegung zu ermitteln und im Zweifel eine Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 30, 333 [BAG 01.06.1978 - 3 AZR 216/77] = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, mit zustimmender Anmerkung von Ahrend/Förster/Rößler; Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG; ferner Blomever/Otto, BetrAVG, § 6 Rz 91 bis 93 und 159).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81

    Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf

    Auszug aus BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88
    Diese Anrechnung der Sozialversicherungsrente des Klägers im Rahmen der Limitierungsklausel verstieße nicht gegen § 45 Abs. 1 SchwbG bzw. § 42 Abs. 1 SchwbG a.F. Auch Altersrentenbezüge aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft sind nach § 5 Abs. 2 BetrAVG jedenfalls seit der Neufassung des Schwerbehindertengesetzes seit dem 1. Januar 1982 anrechenbar (vgl. BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG, mit zustimmender Anmerkung Gitter; bestätigt in BAGE 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; vgl. Wilrodt/Neumann, Schwerbehindertengesetz, 6. Aufl., § 42 Rz 4 a.E.; Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. 1, 2. Aufl., § 5 Rz 22; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 5 Rz 145).
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    An der zu § 6 BetrAVG entwickelten Auslegungsregel, dass Höchstbegrenzungsklauseln im Zweifel erst auf den zeitanteilig gekürzten Betrag anzuwenden sind, hält der Senat nicht mehr fest (Aufgabe von Senat 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -).

    In seiner älteren Rechtsprechung hatte der Senat zu § 6 BetrAVG folgende Auslegungsregel entwickelt: Eine Höchstbegrenzungsklausel ist im Zweifel so auszulegen, dass die fiktive Vollrente nach Erreichen der festen Altersgrenze zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und die so ermittelte Rente erst bei Überschreiten der Höchstgrenze zu kürzen ist (8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -AP BetrAVG § 6 Nr. 18 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 14, zu I 2 b der Gründe; 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Der Senat hat zwar folgende Auslegungsregel entwickelt: Eine Höchstbegrenzungsklausel ist im Zweifel so auszulegen, daß Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind und die so ermittelten Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90

    Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten

    Die Berücksichtigung dieser Renten ist in zwei Formen möglich: Pensionszusagen sehen häufig eine volle oder teilweise Anrechnung der Sozialversicherungsrenten auf die betrieblichen Renten oder eine Begrenzung der Gesamtversorgung aus betrieblichen Renten und Sozialversicherungsrenten vor (vgl. BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAGE 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Zwar hat die Rechtsprechung des Senats bei der Rentenberechnung zwischen beiden Fallgestaltungen - Anrechnung der Sozialversicherungsrente auf eine Betriebsrente oder eine Obergrenze zur Vermeidung einer Überversorgung unterschieden und eine Auslegungsregel entwickelt: Eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung sei im Zweifel dahin auszulegen, daß Volloder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind, und daß die Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (vgl. Urteil des Senats vom 8. Mai 1990, aaO, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94

    Höhe der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG )

    Die Auslegungsregeln, die der Senat für die Berechnung einer nach § 6 BetrAVG vorzeitig in Anspruch genommenen Betriebsrente und die Behandlung einer in einer Versorgungsordnung enthaltenen Höchstbegrenzungsklausel aufgestellt hat (vgl. zuletzt Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 12. November 1991, BAGE 69, 19, 25 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3b der Gründe), gelten nur insoweit, wie die betriebliche Versorgungsregelung keine eigene billigenswerte Bestimmung getroffen hat.

    Hiernach ist eine solche Klausel im Zweifel dahin auszulegen, daß die Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind; erst dann, wenn die so berechneten Renten die Höchstgrenze überschreiten, können sie gekürzt werden (BAGE 45, 1, 4 f. [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG, zu 11, 111 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; Urteil vom 19. Mai 1987 - 3 AZR 513/85 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG, zu I 2, 3 der Gründe).

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 891/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 770/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 103/13

    Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung - Reihenfolge

    Für die hier streitige Auslegungsfrage war das Bundesarbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, dass eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahingehend auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind, und diese Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (BAG 24.06.1986 - 3 AZR 630/84, NZA 1987, 200; BAG 08.05.1990 - 3 AZR 341/88, DB 1991, 99).
  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 892/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 184/13

    Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung - Reihenfolge Höchstbegrenzung

    3.Für die hier streitige Auslegungsfrage war das Bundesarbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, dass eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahingehend auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind, und diese Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (BAG 24.06.1986 - 3 AZR 630/84, NZA 1987, 200; BAG 08.05.1990 - 3 AZR 341/88, DB 1991, 99).
  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 134/96

    Berechnung der Teilrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Inanspruchnahme nach § 6

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 982/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 769/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 510/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 894/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99

    Höchstbegrenzungsklausel und zeitratierliche Kürzung

  • LAG Düsseldorf, 08.11.2013 - 12 Sa 651/13

    Auslegung einer Betriebsrentenregelung

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 517/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 440/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 161/13

    Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 143/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 77/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12

    Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens bei gleichzeitiger

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 3774/10

    Geltendmachung von Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 74/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 251/13

    Betriebsrente - bezifferte Höchstbegrenzungsklausel - vorzeitiges Ausscheiden -

  • LAG Köln, 04.10.2017 - 11 Sa 29/17

    Betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung

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