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   BAG, 20.07.1973 - 3 AZR 359/72   

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https://dejure.org/1973,576
BAG, 20.07.1973 - 3 AZR 359/72 (https://dejure.org/1973,576)
BAG, Entscheidung vom 20.07.1973 - 3 AZR 359/72 (https://dejure.org/1973,576)
BAG, Entscheidung vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 (https://dejure.org/1973,576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Billigkeitskontrolle - Vertreter - Provisionsbasis - Vereinbarung - Ausschluß der Provision - Rationalisierung - Abrechnungsverfahrens - Ausgleich - Provisionsgarantie - Überhangprovision

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Überhangprovision, Abdingbarkeit, formularmäßiger Ausschluss von Ansprüchen auf Überhangprovision in Verträgen mit Reisenden, Abbedingung von Provisionsansprüchen in AGB, Arbeitsvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM IV 1974, 140
  • DB 1973, 2405
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.05.1962 - 5 AZR 427/61

    Handelsvertreter und Provision - Unabdingbarkeit

    Auszug aus BAG, 20.07.1973 - 3 AZR 359/72
    Eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem auf Provisionsbasis tätigen angestellten Vertreter, durch die diesem bereits erarbeitete, aber erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällige Provisionen abgeschnitten werden, ist nur rechtswirksam, wenn der Ausschluß der Provision durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (Bestätigung von BAG 17.5.1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB und BAG 4, 7.1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB).
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07

    Anspruch auf Überhangprovision

    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war demgegenüber anerkannt, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen iSv. § 59 Satz 1 HGB aus § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB auf Überhangprovision von den Arbeitsvertragsparteien nur dann abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP HGB § 65 Nr. 2; 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP HGB § 65 Nr. 6 = EzA BGB § 315 Nr. 10; 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP HGB § 65 Nr. 7 = EzA HGB § 65 Nr. 1; 26. November 1985 - 3 AZR 214/84 -), und dass der Überhanganspruch des Handlungsgehilfen nach § 87 Abs. 3 HGB nicht abdingbar ist, weil diesem anders als dem selbständigen Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht zusteht (20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 mwN).
  • BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87

    Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers

    Das Gericht kann unentschieden lassen, ob dieser Ausschluß rechtswirksam ist (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB, zu I der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95

    Provisionsanspruch bei unterjähriger Beschäftigung

    Deshalb ist der Überhanganspruch des Arbeitnehmers nach § 87 Abs. 3 HGB nicht abdingbar (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB, m. w. N.).
  • BGH, 04.12.1981 - I ZR 200/79

    Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter

    Mit Recht ist das Berufungsgericht ferner davon ausgegangen, daß bei einem auf Provisionsbasis tätigen angestellten Vertreter eine Vereinbarung, nach der er - wie hier der Kläger nach § 2 Satz 1 mit Satz 2 des Vertrags - eine bereits erarbeitete, aber erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fällig werdende Provision nicht erhalten soll, nur rechtswirksam ist, wenn der Ausschluß durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (BAG v. 17.5.1962 - 5 AZR 427/61 = AP Nr. 2 zu § 65 HGB; vgl. BAG v. 4.7.1972 - 3 AZR 477/71 = AP Nr. 6 zu § 65 HGB = BB 1972, 1453; v. 20.7.1973 - 3 AZR 359/72 = AP Nr. 7 zu § 65 HGB).

    Ein solcher Grund kann z.B. darin liegen, daß von dem ausscheidenden Angestellten erarbeitete Provisionen seinem Nachfolger deshalb überlassen werden müssen, weil er bei seinem Eintritt in das Arbeitsverhältnis von seinem Vorgänger ebenso begünstigt wurde (vgl. BAG v. 4.7.1972 und 20.7.1973 aaO).

  • BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81

    Folgeprovision bei dynamischer Lebensversicherung

    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden und seine Auffassung gegen Kritik verteidigt, daß nicht ohne sachlichen Grund arbeitsvertraglich vereinbart werden kann, verdiente aber erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig werdende Provisionen sollten entfallen (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2007 - 5 Sa 107/06

    Kein Anspruch auf Provision bei den Abschluss und die Betreuung der Kunden

    Der Kläger kann seinen Anspruch dennoch nicht auf diese Norm stützen, da § 87 HGB zum dispositiven Recht zählt (vgl. nur BGH 11.07.1960 - VII ZR 225/59 - BGHZ 33, 92 = NJW 1960, 1996; BAG 20.07.1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB) und daher die hier vorliegenden abweichenden vertraglichen Regelungen vorgehen.
  • BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 214/84

    Haftung des Betriebsveräußerers bei Unternehmensteilung - Entstehung und

    Nach den vom Gericht erarbeiteten Rechtsgrundsätzen ist der Ausschluß der sogenannten Überhangprovision nur dann wirksam, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB, Bl. 1 R mit kritischer Anmerkung von Hefermehl; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB, zu III der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Herschel; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB, zu I 2, 11 der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Fenn; Urteil vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 472/81 - AP Nr. 5 zu § 87 HGB, mit Anmerkung von Herschel = BB 1984, 1687).
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