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   BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14   

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https://dejure.org/2015,6949
BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14 (https://dejure.org/2015,6949)
BAG, Entscheidung vom 10.03.2015 - 3 AZR 36/14 (https://dejure.org/2015,6949)
BAG, Entscheidung vom 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 (https://dejure.org/2015,6949)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Anrechnung der gesetzlichen Rente

  • openjur.de

    Berechnung eines Versorgungszuschusses; Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen; Anrechnung der gesetzlichen Rente

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Anrechnung der gesetzlichen Rente

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 4 Abs 3 BeamtVG, § 14 BeamtVG, § 55 BeamtVG, § 85 BeamtVG
    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Anrechnung der gesetzlichen Rente

  • IWW

    § 55 BeamtVG, § 4 Abs. 3 BeamtVG, § 14 BeamtVG, § 85 BeamtVG, § 321 ZPO, § 321 Abs. 1 ZPO, § 321 Abs. 2 ZPO, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Dienstvereinbarung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung

  • bag-urteil.com

    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Anrechnung der gesetzlichen Rente

  • rewis.io

    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Anrechnung der gesetzlichen Rente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Dienstvereinbarung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der im Urteil übergangene Klageanspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - und die Berechnung des Versorgungszuschusses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 83/12 - Rn. 12 mwN) .

    Es sollen daher nicht sämtliche Bestimmungen des Beamtenversorgungsrechts für den Versorgungszuschuss maßgeblich sein; vielmehr soll sich die Versorgung der unter die DV Nr. 1 fallenden Beschäftigten unter Berücksichtigung der in der DV Nr. 1 getroffenen Vorgaben an den grundlegenden Prinzipien orientieren, nach denen sich die Versorgung der Beamten richtet (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 83/12 - Rn. 14) .

    Die Gesamtversorgung soll daher in Abhängigkeit von der zuletzt bezogenen Vergütung und den anrechenbaren Dienstjahren (§ 4 Abs. 3 BeamtVG) festgelegt werden, von der anschließend die nach § 7 DV Nr. 1 anzurechnenden Versorgungsleistungen in Abzug gebracht werden (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 83/12 - Rn. 15) .

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14
    Der nunmehr wieder in den Rechtsstreit eingeführte Streitgegenstand stützt sich auf einen anderen Lebenssachverhalt als die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung der DV Nr. 1 und stellt damit einen anderen Streitgegenstand dar (vgl. BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 22) .
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 527/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14
    Solche können von einem Revisionsgericht aus prozessualen Gründen nicht getroffen werden (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 527/11 - Rn. 38; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 14) .
  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14
    Solche können von einem Revisionsgericht aus prozessualen Gründen nicht getroffen werden (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 527/11 - Rn. 38; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 14) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - 3 Sa 234/13

    Betriebliche Altersversorgung, Versorgungszuschuss, Berechnung, Anrechnung,

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. November 2013 - 3 Sa 234/13 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 252/86

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Seerechtlichen

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14
    Mit dem Ende der Berufungsverhandlung wird die Urteilsgrundlage abgeschlossen (BGH 25. April 1988 - II ZR 252/86 - zu 7 a der Gründe, BGHZ 104, 215) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 421/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14
    Eine Versorgung erfolgt nach den Grundsätzen des Beamtenversorgungsrechts und ist deshalb beamtenmäßig, wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit orientierte Versorgung mit einem dem Beamtenversorgungsrecht entsprechenden Versorgungsgrad handelt (vgl. etwa BAG 17. September 2013 - 3 AZR 421/11 - Rn. 33; 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 40; 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 29) .
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 315/04

    Betriebsübergang - ver. di - Gründung - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14
    Der Lebenssachverhalt umfasst das ganze dem Klageantrag zugrunde liegende tatsächliche Geschehen, das bei natürlicher, vom Standpunkt der Parteien ausgehender Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag des Klägers zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehört oder gehört hätte (BAG 11. Mai 2005 - 4 AZR 315/04 - zu I 4 a der Gründe, BAGE 114, 332) .
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14
    Der Streitgegenstand wird bestimmt durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und durch den zugehörigen Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 400/00 - zu II 1 der Gründe; 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 95, 47) .
  • BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14
    a) Dienstvereinbarungen sind wegen ihres normativen Charakters wie Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Gesetze auszulegen (BVerwG 3. Dezember 2001 - 6 P 12.00 - zu II 1 b aa der Gründe) .
  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06

    Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage - Beamtenrechtliche Grundsätze

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06

    Ermittlung des Klagezieles - Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage -

  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00

    Beamtenförmige Versorgung - veränderter Versorgungssatz

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 400/00

    Eingruppierung - Rechtskraft

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

    Hierin liegt keine in der Revisionsinstanz nach § 559 Abs. 1 ZPO grundsätzlich unzulässige Klageänderung (vgl. hierzu BAG 16. April 2015 - 6 AZR 352/14 - Rn. 20; 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 21) .
  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Mitgliedschaft in einer

    Hat das LSG den Aufhebungsantrag des Klägers versehentlich übergangen, ist mit Ablauf der Frist des § 140 Abs. 1 S 2 SGG die Rechtshängigkeit der Klage gegen den hier streitgegenständlichen Bescheid vom 8.8.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2013 entfallen ( vgl BVerwG Beschluss vom 16.8.1995 - 1 B 25/95 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 9 mwN ; BGH Urteil vom 16.2.2005 - VIII ZR 133/04 - Juris LZ 1 und RdNr 19; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 4 S 15; BAG Urteil vom 10.3.2015 - 3 AZR 36/14 - Juris RdNr 20; Clausing/Kimmel in Schoch/Schneider/Bier, VwGO , § 120 RdNr 7 - Stand Februar 2016; Keller, aaO , § 140 RdNr 3 mwN ) und dieser in Bestandskraft (§ 77 SGG ) erwachsen ( BVerwG Beschluss vom 16.8.1995 - 1 B 25/95 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 9 mwN ; BSG Urteil vom 9.12.2016 - B 8 SO 1/15 R - Juris RdNr 16) .
  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 539/15

    Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsänderungen

    Eine Klageerweiterung, mit der ein neuer Streitgegenstand eingeführt wird, ist deshalb in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht möglich (vgl. etwa BAG 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 07.06.2016 - 3 AZR 193/15

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung laufender Leistungen - wirtschaftliche

    Zwar kann ein übergangener Anspruch, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO entfallen ist, grundsätzlich in der nächsten Instanz durch Klageerweiterung wieder neu in den Prozess eingeführt werden (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 20 mwN) .

    In der Revisionsinstanz ist die Einführung neuer Ansprüche im Wege der Klageerweiterung allerdings wegen § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 21 mwN) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 6 Sa 30/15

    Altersversorgung, Versorgungszuschuss, Versorgungsordnung, Auslegung, Rente ,

    Im Anschluss an die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 07.09.2014 (- 3 AZR 517/03 -) und 10.03.2015 (- 3 AZR 36/14 -) geht die Berufungskammer von folgenden Rechenschritten aus:.

    Der Versorgungszuschuss nach der Dienstvereinbarung Nr. 1 berechnet sich so, dass zunächst eine Versorgungshöhe nach beamtenrechtlichen Grundsätzen als Gesamtversorgungsobergrenze zu ermitteln ist (vgl. BAG 10.03.2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 10).

    Dienstvereinbarungen sind wegen ihres normativen Charakters wie Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Gesetze auszulegen (BVerwG 03.12.2001 - 6 P 12.00 - BAG 10.03.2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 11).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 15.04.2014 - 3 AZR 83/12 - Rn. 12; 10.03.2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 11).

    Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 10.03.2015 (3 AZR 36/14, Rn. 10) ausdrücklich betont, dass die Anrechnung anderer Versorgungsleistung auf die Gesamtversorgung in § 7 Dienstvereinbarung Nr. 1 abweichend von den beamtenrechtlichen Grundsätzen geregelt ist.

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 273/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösender Tarifvertrag - Verschlechterung einer

    Eine Klageerweiterung, mit der ein neuer Streitgegenstand eingeführt wird, ist deshalb in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht möglich (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 21) .
  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 616/17

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - angemessene

    Soweit der Kläger erstmals in der Revision seinen Anspruch jedenfalls hilfsweise damit begründet, die Einbeziehung der Beklagten in das sog. Kommissionärsmodell berge die Gefahr eines Missbrauchs, weil mit der Festlegung der Höhe der Kommissionsrate die Vermeidung einer Betriebsrentenanpassung bezweckt werde, handelt es sich um eine in der Revision unzulässige Klageerweiterung (ausführlich hierzu vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 20 bis 22 mwN) .
  • BAG, 28.09.2016 - 5 AZR 219/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Führt die Klägerin nunmehr mit der Revisionsbegründung diesen Streitgegenstand neuerlich in den Rechtsstreit ein, handelt es sich um eine in der Revision unzulässige Klageerweiterung (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 182/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

    Solche können von einem Revisionsgericht aus prozessualen Gründen nicht getroffen werden (vgl. etwa BAG 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 21 mwN) .

    Der Lebenssachverhalt umfasst das ganze dem Klageantrag zugrunde liegende tatsächliche Geschehen, das bei natürlicher, vom Standpunkt der Parteien ausgehender Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der Klägerin zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehört oder gehört hätte (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 22 mwN; 11. Mai 2005 - 4 AZR 315/04 - zu I 4 a der Gründe, BAGE 114, 332) .

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 184/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

    Solche können von einem Revisionsgericht aus prozessualen Gründen nicht getroffen werden (vgl. etwa BAG 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 21 mwN) .

    Der Lebenssachverhalt umfasst das ganze dem Klageantrag zugrunde liegende tatsächliche Geschehen, das bei natürlicher, vom Standpunkt der Parteien ausgehender Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der Klägerin zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehört oder gehört hätte (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 22 mwN; 11. Mai 2005 - 4 AZR 315/04 - zu I 4 a der Gründe, BAGE 114, 332) .

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 183/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Tarifauslegung

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 438/15

    Betriebliche Altersversorgung - Öffentlicher Dienst - vorzeitiges Ausscheiden -

  • LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17

    Die ULAK ist grundsätzlich berechtigt, bei Beantragung eines Mahnbescheids auf

  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 489/17

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - angemessene

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 662/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 668/16

    Jahresfestgehalt, Versorgungsfähigkeit, Versorgungsvertrag, Auslegung,

  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17

    Die Herstellung und anschließende Montage sog. "Schornsteinstülpköpfe" ist keine

  • LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17

    Beruft sich der Kläger in der Berufungsinstanz erstmals auf das SokaSiG, handelt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16

    Auflösungsantrag - Ergänzungsurteil

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 323/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 322/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 254/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff. 2 a Teil

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 252/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff. 2 a Teil

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 324/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 255/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff. 2 a Teil

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 253/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff. 2 a Teil

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 251/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff. 2 a Teil

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 250/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff. 2 a Teil

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 247/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

  • ArbG Münster, 05.03.2021 - 4 Ca 1647/20
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