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   BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15   

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BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15 (https://dejure.org/2016,42887)
BAG, Entscheidung vom 30.08.2016 - 3 AZR 362/15 (https://dejure.org/2016,42887)
BAG, Entscheidung vom 30. August 2016 - 3 AZR 362/15 (https://dejure.org/2016,42887)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 7 Abs. 1 GBV, § 15 Abs. 2 Unterabs. 1 GBV, § 15 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 1 GBV, § 16 GBV, § 15 Abs. 1 GBV, § 15 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 2 GBV, § 15 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 3 GBV, § 7 GBV, § 15 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 4 GBV, § 15 Abs. 2 GBV, § 7 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 1 bis 3 GBV, § 15 Abs. 3 Unterabs. 2 GBV, § 15 Abs. 2 Unterabs. 2 GBV, § 12 Abs. 2 GBV, § 15 GBV, § 12 Abs. 1 GBV, § 16 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 2 GBV, § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG, § 1 Abs. 6 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 2, § 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, §§ 138 ff., §§ 232 ff., §§ 236 ff., §§ 294 ff. VAG, § 15 Abs. 2 Spielbankgesetz NRW, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 2 Abs. 5a BetrAVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Umwandlung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15
    Die beitragsorientierte Leistungszusage unterscheidet sich dabei von einer reinen Beitragszusage; eine solche ist rechtlich zulässig, unterfällt aber nicht dem Betriebsrentengesetz (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 28 mwN) .

    Der Arbeitnehmer trägt dabei das volle Anlage- und Insolvenzrisiko (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 28 mwN) .

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15
    ee) Aus den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit (vgl. nur BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 35 mwN) kann die Klägerin ebenfalls nichts für ihr Klagebegehren ableiten.
  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 69/97

    Zulässigkeit von Vorwegentnahmen aus dem Spielbanktronc

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15
    Das macht sie aber nicht zu eigenen Einnahmen der Arbeitnehmer (vgl. BAG 14. August 2002 - 7 ABR 29/01 - zu B II 1 a aa der Gründe, BAGE 102, 182; 11. März 1998 - 5 AZR 69/97 - zu B II 2 c der Gründe) .
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 17/09

    Entgeltumwandung - gezillmerter Versicherungstarif

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15
    (1) Die Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG enthält nicht lediglich eine Definition für den Begriff der beitragsorientierten Leistungszusage, sondern stellt - trotz ihres missverständlichen Wortlauts - auch inhaltliche Anforderungen an diese auf (vgl. ebenso für § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG BAG 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 - Rn. 26 ff., BAGE 132, 100) .
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 711/08

    Betriebsrente - Entgeltentwicklung - Ausgangsrente

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15
    Ansonsten ist eine Verringerung der Betriebsrente, soweit dies in der Versorgungsordnung vorgesehen ist, nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 711/08 - BAGE 136, 85) .
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15
    a) Die Auslegung der GBV 2004 ergibt, dass die korrigierten Basisansprüche im Vergleich zu den Vorjahren nicht nur steigen, sondern auch sinken können (zu den Auslegungsgrundsätzen für Betriebsvereinbarungen BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 267/14 - Rn. 22) .
  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 15/85

    Streitigkeit über die Behandlung von Überschussanteilen aus dem Deckungskapital

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15
    Soweit nach der Rechtsprechung des Senats auch außerhalb dieser Durchführungswege eine Direktzusage für zulässig angesehen wird, deren Leistungen vollständig durch eine Rückdeckungsversicherung finanziert werden und die eine Beteiligung der Arbeitnehmer an den erzielten Überschüssen vorsieht (vgl. dazu BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 - BAGE 52, 287) , ergibt sich hieraus nichts anderes.
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15
    ee) Auch der Grundsatz, wonach die Betriebsparteien - ebenso wie die Tarifparteien (dazu BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - zu III 2 der Gründe, BAGE 87, 234) - im Zweifel Regelungen treffen wollen, die nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, gebietet keine andere Auslegung.
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 260/10

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15
    Es muss also eine künftige Versorgungsleistung zugesagt sein, die ein im Betriebsrentengesetz angesprochenes biometrisches Risiko zumindest teilweise abdeckt (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 260/10 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06

    Überschussbeteiligung - Pensionskasse

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15
    Zwar zeigen diese Regelungen, dass die Höhe der Versorgung auch von Überschüssen abhängig sein kann (vgl. auch BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 31) .
  • BAG, 14.08.2002 - 7 ABR 29/01

    Troncverwendung - Sachmittelkosten des Betriebsrats

  • LAG Köln, 11.05.2015 - 2 Sa 233/15

    Auslegung der VO 2004 der westdeutschen Spielbanken

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Rechtsprechung
   BSG - 3 AZR 362/15   

Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,13293
BSG - 3 AZR 362/15 (https://dejure.org/9999,13293)
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