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   BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 372/08   

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https://dejure.org/2010,10487
BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 372/08 (https://dejure.org/2010,10487)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2010 - 3 AZR 372/08 (https://dejure.org/2010,10487)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 3 AZR 372/08 (https://dejure.org/2010,10487)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 372/08
    Das ergibt sich nunmehr für Verbraucherverträge aus § 310 Abs. 3 Nr. 2 iVm. § 305c Abs. 2 BGB, galt aber auch bereits vor deren Inkrafttreten aufgrund des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - Rn. 17 ff., AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18).

    Sie galt aber auch bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - Rn. 17 ff., AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 372/08
    Diese Bestimmung weist zwar die den Vertragsschluss begleitenden Umstände der Wirksamkeitsprüfung zu und steht damit ihrer Berücksichtigung bei der Auslegung entgegen (vgl. BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 22, BAGE 116, 267).

    Dabei sind die den Vertragsschluss begleitenden Umstände gem. § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB nicht bei der Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern bei der Prüfung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB zu berücksichtigen (BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 22, BAGE 116, 267).

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 372/08
    Wurde von der DPG bei den Austrittsschreiben hinsichtlich des Weiterbestehens von Ansprüchen auf Beihilfe und Versorgung in drei oder mehr Fällen (dazu BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 30, EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 13) dieselbe Formulierung verwendet, handelt es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung.

    Umstände, die den konkreten Vertragsabschluss im Einzelfall betreffen, sind nur zu berücksichtigen, wenn es darum geht, zu ermitteln, ob im konkreten Einzelfall die Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden haben (vgl. dazu BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 27, EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 13).

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 372/08
    Zwar stellt der Begriff "netto" regelmäßig lediglich auf die Abzüge von Entgeltzahlungen ab (vgl. nur BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - zu A II 2 c aa der Gründe, BAGE 106, 345; 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - zu II 1 a bb der Gründe).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 298/01

    Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 372/08
    Zwar stellt der Begriff "netto" regelmäßig lediglich auf die Abzüge von Entgeltzahlungen ab (vgl. nur BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - zu A II 2 c aa der Gründe, BAGE 106, 345; 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - zu II 1 a bb der Gründe).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 372/08
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Unklarheitenregel nicht (vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 14, BAGE 124, 259).
  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 644/05

    Arbeitsvergütung - Vertragsauslegung - Anschlussberufung

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 372/08
    Dabei geht es um Umstände, die für einen verständigen und redlichen Vertragspartner Anhaltspunkte für eine bestimmte Auslegung des Vertrages gegeben haben (vgl. BAG 6. September 2006 - 5 AZR 644/05 - Rn. 14).
  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 616/08

    Auslegung einer Nettolohnvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 372/08
    Nach den Umständen des Falles können Regelungen, die auf einen Nettobetrag Bezug nehmen, auch anders auszulegen sein (BAG 26. August 2009 - 5 AZR 616/08 - Rn. 17, USK 2009-71).
  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 372/08
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - Rn. 19 mwN, AP BetrAVG § 1b Nr. 9).
  • BGH, 19.05.1983 - V ZB 14/83

    Zulässigkeit einer Berufung ohne Hervorgehen eines Namens des Berufungsführers

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 372/08
    Auch dass der Kläger zugleich Berufungskläger gewesen ist macht keinen Unterschied, denn gerade dies war (anders als im Fall BGH 19. Mai 1983 - V ZB 14/83 - VersR 1983, 778) aus der Berufungsschrift nicht ersichtlich.
  • BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 191/08

    Arbeitgeberdarlehen - Verzicht auf die Verjährungseinrede

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2008 - 25 Sa 866/07

    Abrechnung von Beihilfezahlungen, Ersatz von Steuernachteilen

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00

    Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

  • BAG, 14.06.1989 - 2 AZB 5/89

    Berufung: Rechtsmittelführer - Unklarheit

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BGH, 14.12.2006 - I ZR 34/04

    Archivfotos

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 97/04

    Bindung an die schriftlich erklärte Bereitschaft zur Abstammungsbegutachtung

  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 35/03

    Unzulässigkeit der Berufung wegen teilweiser Berufungsrücknahme;

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