Rechtsprechung
BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente
- openjur.de
Gesamtversorgung; fiktive Sozialversicherungsrente
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berechnung der Betriebsrente eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers; Kriterien für die Berechnung der Höhe einer Betriebsrente; Berücksichtigung der Gesamtversorgungsobergrenze bei der Berechnung ...
- Judicialis
BetrAVG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; BetrAVG § 2 Abs. 4; ; BetrAVG § 2 Abs. 5
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Gesamtversorgung bei vorzeitigem Ausscheiden ? Aufgabe der Rechtsprechung, nach der Höchstbegrenzungsklauseln im Zweifel erst auf den zeitanteilig gekürzten Betrag anzuwenden sind ? Kriterien für Berechnung der Versorgungsleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 4, 5
Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden - Berücksichtigung einer Gesamtversorgungsobergrenze bereits bei der Errechnung der fiktiven Vollrente - fiktive Berechnung der Sozialversicherungsrente - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 29.10.2004 - 13 Ca 318/04
- LAG Niedersachsen, 10.06.2005 - 10 Sa 185/05
- BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05
- LAG Niedersachsen, 05.05.2009 - 11 Sa 1504/06
Papierfundstellen
- BAGE 117, 268
- NZA 2006, 1220
- NZA 2006, 1221
- DB 2006, 2354
Wird zitiert von ... (67)
- BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11
Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener …
(a) Bei der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist im Rahmen der Gesamtversorgung die fiktiv auf die feste Altersgrenze hochgerechnete Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen (vgl. ausführlich BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 28, BAGE 117, 268; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 30) .Bei Gesamtversorgungsregelungen kann dies sachgerecht nur dadurch geschehen, dass auch die anzurechnende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Zeitpunkt der festen Altersgrenze hochgerechnet wird (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - aaO) .
Zugrunde zu legen ist deshalb das letzte Bruttomonatsgehalt vor dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 36 f., BAGE 117, 268) .
bb) Unerheblich ist auch, dass sich die Beklagte im vorliegenden Rechtsstreit darauf berufen hat, ihre Berechnungsweise habe im Einklang mit der früheren Rechtsprechung des Senats gestanden, die dieser durch die Urteile vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - BAGE 117, 268) geändert habe.
Die Praxis der Beklagten bei der Berechnung der vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers entsprach nicht der früheren Rechtsprechung des Senats vor den Urteilen vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - aaO) .
Ebenso unzutreffend ist die Auffassung der Beklagten, der Senat habe im Urteil vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - BAGE 117, 268) bei vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmern erstmals angenommen, die im Rahmen einer Gesamtversorgung anzurechnende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sei auf die feste Altersgrenze von 65 Jahren hochzurechnen.
- BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 849/11
Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem …
(aa) Bei der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist im Rahmen der Gesamtversorgung die fiktiv auf die feste Altersgrenze hochgerechnete Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen (vgl. ausführlich BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 28, BAGE 117, 268; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 30) .Bei Gesamtversorgungsregelungen kann dies sachgerecht nur dadurch geschehen, dass auch die anzurechnende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Zeitpunkt der festen Altersgrenze hochgerechnet wird (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - aaO) .
Zugrunde zu legen ist deshalb das letzte Bruttomonatsgehalt vor dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 36 f., BAGE 117, 268) .
cc) Unerheblich ist auch, dass sich die Beklagte darauf berufen hat, ihre Berechnungsweise habe im Einklang mit der früheren Rechtsprechung des Senats gestanden, die dieser durch die Urteile vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - BAGE 117, 268) geändert habe (vgl. dazu bereits BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 66 ff.) .
Die Praxis der Beklagten bei der Berechnung der vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers entsprach nicht der früheren Rechtsprechung des Senats vor den Urteilen vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - aaO) .
- LAG Düsseldorf, 13.10.2009 - 17 Sa 469/09
Berechnung der Betriebsrente/Auslegung einer Betriebsvereinbarung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 23.01.2001 - 3 AZR 164/00 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe; BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - EzA § 6 BetrAVG Nr. 25 zu B II 1 und 2 der Gründe; BAG 18.11.2003 - 3 AZR 517/02 - EzA § 6 BetrAVG Nr. 26 zu II der Gründe; BAG 23.03.2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28, zu III der Gründe; BAG 07.09.2004 - 3 AZR 524/03 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 27, zu B III der Gründe; BAG 21.03.2006- 3 AZR 374/05- EzA § 2 BetrAVG Nr. 24; BAG 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06- EzA § 2 BetrAVG Nr. 31) ist die vorgezogene Betriebsrente (§ 6 BetrAVG) des vorzeitig mit einer unverfallbaren Anwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers unter Rückgriff auf die Grundsätze des Betriebsrentengesetzes zu errechnen.Auszugehen ist von einem unveränderten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und der Bemessungsgrundlagen (BAG 22.11.1994 - 3 AZR 767/93 - zu I 1 der Gründe, EzA § 7 BetrAVG Nr. 50; BAG 21.03.2006 - 3 AZR 374/05 - EzA § 2 BetrAVG Nr. 24; BAG 11.12.2007 - 3 AZR 127/07 - AP BetrAVG § 1 Nr. 51, zu II 1 der Gründe; BAG 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06- EzA § 2 BetrAVG Nr. 31).
Das Bundesarbeitsgericht hat im Übrigen in der Entscheidung vom 21.03.2006 - 3 AZR 374/05 - (EzA § 2 BetrAVG Nr. 24) ebenfalls bei Vorliegen einer Gesamtversorgungsregelung und der Anrechnung der gesetzlichen Renten eine zeitratierliche Kürzung unter Berücksichtigung einer Hochrechnung bis zur festen Altersgrenze (65. Lebensjahr) vorgenommen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21.03.2006 - 3 AZR 374/05 - EzA § 2 BetrAVG Nr. 24 m.w.N.) sind, soweit bei der Berechnung der Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen ist, Zeiten bis zum Ausscheiden nach der tatsächlichen Rentenbiografie und fiktive Zeiten bis zur festen Altersgrenze nach dem letzten Einkommen beim Ausscheiden zu rechnen.
Davon geht auch § 2 Abs. 5 S. 2 BetrAVG aus, dessen Berechnungsregeln lediglich bei der Errechnung einer fiktiven Vollrente Sinn machen (BAG 21.03.2006 a.a.O).
Nicht angezeigt ist es dagegen, erst die durch die zeitratierliche Kürzung ermittelte Teilrente zu kürzen, wenn durch sie die Gesamtversorgungsobergrenze überschritten wird (BAG - 3 AZR 374/05 - a.a.O).
Bei derartigen Fallgestaltungen ist unter Zugrundelegung der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles, gegebenenfalls durch Heranziehung angemessener Durchschnittswerte, festzustellen, welches Einkommen typisch und damit auch für die Zukunft maßgeblich ist (BAG 21.03.2006 a.a.O).
Es gilt die individuelle Berechnungsmethode (BAG 21.03.2006 a.a.O).
- BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 82/12
Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem …
(aa) Bei der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist im Rahmen der Gesamtversorgung die fiktiv auf die feste Altersgrenze hochgerechnete Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen (vgl. ausführlich BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 28, BAGE 117, 268; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 30) .Bei Gesamtversorgungsregelungen kann dies sachgerecht nur dadurch geschehen, dass auch die anzurechnende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Zeitpunkt der festen Altersgrenze hochgerechnet wird (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - aaO) .
Zugrunde zu legen ist deshalb das letzte Bruttomonatsgehalt vor dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 36 f., BAGE 117, 268) .
bb) Unerheblich ist, dass sich die Beklagte darauf berufen hat, ihre Berechnungsweise habe im Einklang mit der früheren Rechtsprechung des Senats gestanden, die dieser durch die Urteile vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - BAGE 117, 268) geändert habe.
Die Praxis der Beklagten bei der Berechnung der vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers entsprach nicht der früheren Rechtsprechung des Senats vor den Urteilen vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - aaO) .
- BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07
Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost
Dort ist das letzte Gehalt fortzuschreiben, da ein "Wechsel" auf ein niedrigeres Gehalt in aller Regel nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - zu II 2 c cc (4) der Gründe, BAGE 117, 268). - BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 131/15
Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer Betriebsrente - Auslegung - …
Zugrunde zu legen ist deshalb das letzte Bruttomonatsgehalt vor dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, sofern dieses nicht ausnahmsweise für das sozialversicherungspflichtige Entgelt des Arbeitnehmers untypisch ist (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 849/11 - Rn. 44; 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 37, BAGE 117, 268) . - BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz
Es ist auch nicht zu beanstanden, dass im Rahmen der Berechnung der fiktiven Vollrente der auf die Gesamtversorgung anzurechnende Sozialversicherungsanspruch durch Fortschreibung auf der Basis des zum Ablösungsstichtag geltenden Rentenrechts errechnet wurde (vgl. BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - zu II 2 c cc der Gründe, BAGE 117, 268). - BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 194/12
Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem …
(aa) Bei der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist im Rahmen der Gesamtversorgung die fiktiv auf die feste Altersgrenze hochgerechnete Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen (vgl. ausführlich BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 28, BAGE 117, 268; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 30) .Bei Gesamtversorgungsregelungen kann dies sachgerecht nur dadurch geschehen, dass auch die anzurechnende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Zeitpunkt der festen Altersgrenze hochgerechnet wird (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - aaO) .
Zugrunde zu legen ist deshalb das letzte Bruttomonatsgehalt vor dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 36 f., BAGE 117, 268) .
dd) Unerheblich ist auch, dass sich die Beklagte darauf berufen hat, ihre Berechnungsweise habe im Einklang mit der früheren Rechtsprechung des Senats gestanden, die dieser durch die Urteile vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - BAGE 117, 268) geändert habe.
Die Praxis der Beklagten bei der Berechnung der vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers entsprach nicht der früheren Rechtsprechung des Senats vor den Urteilen vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - aaO) .
- LAG Köln, 07.07.2015 - 12 Sa 697/13
Abänderungsklage, Berücksichtigung von Überstunden nach Änderung der …
Darüber hinaus folge aus der Entscheidung des BAG vom 21. März 2006 (3 AZR 374/05), dass die Sozialversicherungsrente fiktiv auf die feste Altersgrenze von 65 Jahren hochzurechnen sei.Darüber hinaus folge aus der Entscheidung des BAG vom 21. März 2006 (3 AZR 374/05), dass die Sozialversicherungsrente fiktiv auf die feste Altersgrenze von 65 Jahren hochzurechnen sei.
Die darüber hinaus auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - sowie 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - gestützte Abänderung des Urteils ist nicht begründet.
Dies sei nun durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den Entscheidungen vom 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - sowie 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - abgeändert worden.
Die Praxis der Klägerin bei der Berechnung der vorgezogenen in Anspruch genommen Altersrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers entsprach nicht der früheren Rechtsprechung des Senats vor den Urteilen des 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) sowie vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 -).
Ebenso unzutreffend ist die Auffassung der Beklagten, der Senat habe im Urteil vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 -) bei vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmern erstmals angenommen, die im Rahmen einer Gesamtversorgung anzurechnende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sei auf die feste Altersgrenze von 65 Jahren hochzurechnen.
- BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden
Demgemäß sind zunächst alle in der Versorgungsordnung vorgegebenen Berechnungsschritte zur Ermittlung der fiktiven Vollrente durchzuführen und erst im Anschluss daran ist die zeitratierliche Kürzung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG vorzunehmen (vgl. bereits BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) .Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( - 3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
Sofern die Entscheidung des Senats vom 21. März 2006 ( - 3 AZR 374/05 - aaO) dahin zu verstehen sein sollte, dass die Frage, ob eine Gesamtversorgungsobergrenze bereits bei der Ermittlung der fiktiven Vollrente nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zu berücksichtigen ist, davon abhängt, welcher Zweck mit der Höchstbegrenzungsklausel verfolgt wird, insbesondere, ob durch diese auch eine Überversorgung verhindert werden soll, hält der Senat hieran nicht weiter fest.
- BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05
Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2014 - 2 Sa 97/14
Gesamtversorgung - Höchstbegrenzungsklausel - Veränderungssperre
- BAG, 24.10.2006 - 3 AZR 362/05
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Betriebsrente einer auf Grund …
- BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 438/15
Betriebliche Altersversorgung - Öffentlicher Dienst - vorzeitiges Ausscheiden - …
- BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09
Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - …
- BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09
Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden
- BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 891/13
Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden
- BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 770/13
Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden
- BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 127/07
Betriebliche Altersversorgung - Festschreibeeffekt
- BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 892/13
Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden
- LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 103/13
Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung - Reihenfolge …
- LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 184/13
Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung - Reihenfolge Höchstbegrenzung …
- BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 280/06
Prozessualer Rechtsmissbrauch - Unverfallbare Betriebsrente
- BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 328/21
Gesamtversorgung - Nachversicherung - Anrechnung
- BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 769/13
Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden
- BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 982/13
Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden
- LAG Düsseldorf, 08.11.2013 - 12 Sa 651/13
Auslegung einer Betriebsrentenregelung
- LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 510/13
Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst …
- BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 894/13
Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden
- LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 440/13
Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst …
- LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 517/13
Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst …
- LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 161/13
Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung
- LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 251/13
Betriebsrente - bezifferte Höchstbegrenzungsklausel - vorzeitiges Ausscheiden - …
- ArbG Essen, 10.04.2014 - 4 Ca 467/12
Quotierung einer Betriebsrente wegen der Inanspruchnahme vorgezogenen …
- ArbG Köln, 16.08.2011 - 14 Ca 10177/10
Berechnung einer Betriebsrente; Kürzung der im Versorgungsfall erreichbaren …
- ArbG Essen, 15.01.2013 - 2 Ca 4839/09
Quotierung einer Betriebsrente wegen der Inanspruchnahme vorgezogenen …
- LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11
Betriebliche Altersversorgung; Altersdiskriminierung; Beschäftigungsbeginn; …
- LAG Niedersachsen, 05.05.2009 - 11 Sa 1504/06
Anrechnung der fiktiven Sozialversicherungsrente auf Altersversorgung - …
- LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 334/13
Betriebliche Altersversorgung - Ausscheiden mit 63 - versicherungsmathematischer …
- ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09
Berechnung der Betriebsrente hinsichtlich Vornahme der Quotierung des Ruhegeldes …
- LAG Köln, 12.04.2013 - 9 Sa 465/12
Streit über Betriebsrente
- LAG Köln, 06.12.2012 - 13 Sa 484/12
Betriebsrente; CFK
- ArbG Köln, 11.02.2014 - 11 Ca 9976/12
Feststellung einer zukünftigen Betriebsrente; Fiktive Hochrechnung auf die feste …
- ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4853/09
Änderung des Durchführungsweges einer betrieblichen Altersvorsorge; Verschaffung …
- ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12
Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens bei gleichzeitiger …
- LAG München, 21.01.2021 - 8 Sa 853/19
Anrechnungen bei der Berechnung von Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung
- ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 3774/10
Geltendmachung von Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens …
- ArbG Essen, 18.12.2012 - 7 Ca 4859/09
Zahlungsansprüche wegen einer behaupteten fehlerhaften Erstberechnung der …
- LAG Köln, 04.10.2017 - 11 Sa 29/17
Betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung
- LAG Köln, 12.10.2011 - 9 Sa 1459/10
Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - ratierliche Kürzung - Verwirkung
- LAG Köln, 15.06.2011 - 3 Sa 1558/10
Betriebsrente, Auslegung Versorgungsordnung, Gesamtversorgung, Quotierung, …
- LAG Köln, 10.06.2011 - 10 Sa 1352/10
Betriebsübliche Rentenzahlung bei lückenhaften Versorgungsrichtlinien zur …
- LAG Köln, 25.11.2011 - 4 Sa 1258/10
Berichtigung einer Rentenberechnung durch Arbeitgeberin; unbegründete …
- LAG Köln, 10.06.2011 - 10 Sa 1309/10
Betriebsübliche Rentenzahlung bei lückenhaften Versorgungsrichtlinien zur …
- LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11
Berechnung vorzeitiger Betriebsrente aufgrund betrieblicher Übung
- LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 1287/10
Feststellungs- und Zahlungsklage auf Fortzahlung der Betriebsrente; Anspruch auf …
- LAG München, 22.01.2021 - 8 Sa 853/19
Gesamtversorgung, Nachversicherung eines "versorgten" Arbeitnehmers, Anrechnung …
- LAG Köln, 15.06.2011 - 3 Sa 1357/10
Betriebsrente bei Gesamtversorgungssystem; Berechnung der anzurechnenden …
- LAG Köln, 03.08.2011 - 3 Sa 1301/10
Betriebsrente bei Gesamtversorgungssystem; Berechnung der anzurechnenden …
- LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 469/14
Höhe einer Betriebsrente
- LAG Nürnberg, 18.03.2009 - 3 Sa 587/07
Betriebliche Altersversorgung - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene …
- LAG Köln, 18.01.2007 - 10 Sa 937/05
Besitzstandsrente; Ablösung; vorzeitiges Ausscheiden; vorgezogenes Ruhegeld
- LAG Schleswig-Holstein, 22.08.2017 - 1 Sa 116/16
Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente, Quotierung, …
- LAG Köln, 22.10.2014 - 11 Sa 315/14
Anwartschaftsberechnung, Näherungsverfahren
- ArbG Köln, 01.06.2012 - 19 Ca 10572/10
Neuberechnung einer Betriebsrente; Ansprüche eines Arbeitnehmers auf vorzeitige …
- LAG Nürnberg, 06.12.2013 - 3 Sa 633/12
Betriebliche Altersversorgung - Zusatzversorgungskasse - Anpassung - Ausschluss
- ArbG München, 07.08.2019 - 14 Ca 9199/18
Berücksichtigung von in berufsständischem Versorgungswerk erworbenen …