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   BAG, 18.10.1976 - 3 AZR 376/75   

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https://dejure.org/1976,832
BAG, 18.10.1976 - 3 AZR 376/75 (https://dejure.org/1976,832)
BAG, Entscheidung vom 18.10.1976 - 3 AZR 376/75 (https://dejure.org/1976,832)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 (https://dejure.org/1976,832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegehalt - Unzulässige Rechtsausübung - Konkurrenzklausel - Gratifikation - Kündigungserschwerung - Karenzentschädigung - Dreizehntes Monatsgehalt - Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung auch bei Kündigung und Ausscheiden aus dem Berufsleben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611; HGB § 74b § 74c
    Wettbewerbsverbot: Berechnung der Karenzentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 775
  • DB 1977, 260
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.11.1973 - 3 AZR 61/73

    Berechnung der Karenzentschädigung - Anrechenbare Leistungen - Gratifikationen -

    Auszug aus BAG, 18.10.1976 - 3 AZR 376/75
    Dazu gehören nach dem Urteil des Senats vom 16.November 1973 (BAG 25, 385 > D89, 390 > AP Nr. 34- zu § 74- HGB [zu I 3 a der Gründe]) zwar auch solche Gratifikationen und Sonderzuwendungen, die unter Ausschluß des Rechtsanspruchs gezahlt worden sind.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 16. November 1973 (BAG 25, 385 C392] = AP Nr. 34- zu § 74- HGB [zu II 2 a der Gründe]) entschieden, daß bei Einmal-Zahlungen, d.h. bei Gratifikationen und ähnlichen Sonderleistungen, für die Berechnung der Karenz ent Schädigung gemäß § 74- b Abs. 2 Satz 1 HGB maßgeblich ist, in welchem Umfang der Arbeitnehmer für die letzte] drei Jahre vor Beendigung des ArbeitsVerhältnisses solche Zuwendungen erhalten hat.

  • BAG, 23.01.1967 - 3 AZR 253/66

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 18.10.1976 - 3 AZR 376/75
    Für das Vorliegen der entsprechenden Tatsachen ist sie aber darlegungs- und beweispflichtig (BAG 19, 194- [205, 206] = AP Nr. 1 zu § 74- c HGB [zu 6 c der Gründe]).
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89

    Karenzentschädigung bei Weiterbeschäftigungsangebot

    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt daher auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus Altersgründen ganz aus dem Arbeitsleben zurückzieht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB; BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - BAGE 47, 130 = AP Nr. 46 zu § 74 HGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).

    Der Senat hat die Ablehnung eines solchen Angebots nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer nicht als böswilliges Unterlassen im Sinne von § 74 c HGB angesehen und die Ablehnungsgründe dabei für unerheblich erklärt (Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB).

  • BAG, 13.02.1996 - 9 AZR 931/94

    Karenzentschädigung bei Aufnahme eines Studiums

    Außer nach § 74 c Abs. 1 Satz 3 HGB ist es gleichgültig, aus welchem Grund der Arbeitnehmer sich der Konkurrenz enthält (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP Nr. 61 zu § 74 HGB; Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB, zu I 2 a der Gründe, m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84

    Anspruch eines Prokuristen auf Karenzentschädigung neben Versorgungsansprüchen -

    Hiervon ist der Senat ständig ausgegangen (BAG, Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB, zu I 2 a der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - zu 2 a der Gründe mit weiterem Nachweis, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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