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   BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14   

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BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14 (https://dejure.org/2015,41729)
BAG, Entscheidung vom 10.11.2015 - 3 AZR 393/14 (https://dejure.org/2015,41729)
BAG, Entscheidung vom 10. November 2015 - 3 AZR 393/14 (https://dejure.org/2015,41729)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der sachlich-proportionalen Gründe - Anforderungen an die Substantiierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 S 1 BetrAVG
    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der sachlich-proportionalen Gründe - Anforderungen an die Substantiierung

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 2 ZPO, § 2 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 BetrAVG, § 242 BGB, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § 253 Abs. 1 HGB

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der sachlich-proportionalen Gründe - Anforderungen an die Substantiierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14
    Der erkennende Senat hat zwischenzeitlich mit Urteilen vom 9. Dezember 2014 (- 3 AZR 323/13 - ua.) und vom 16. Juni 2015 (- 3 AZR 390/13 - ua.) den unbestimmten Rechtsbegriff der sachlich-proportionalen Gründe präzisiert und damit seine Rechtsprechung geändert.

    Damit ist sichergestellt, dass dem Kläger im Versorgungsfall mindestens der dynamische Besitzstand auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung seines individuellen ruhegeldfähigen Einkommens und der tatsächlichen Entwicklung seiner gesetzlichen Rente, berechnet nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ohne Festschreibeeffekt nach § 2 Abs. 5 BetrAVG, für die Zeit vom Neuordnungsstichtag 1. Januar 2005 bis zum Eintritt des Versorgungsfalls zusteht (BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 26) .

    Die Ausfüllung des Rechtsbegriffs der sachlich-proportionalen Gründe durch das Landesarbeitsgericht entspricht nicht der Konturierung, die der Senat zwischenzeitlich durch die Urteile vom 9. Dezember 2014 (- 3 AZR 323/13 - ua.) und vom 16. Juni 2015 (- 3 AZR 390/13 - ua.) vorgenommen hat.

    Insoweit gilt (dazu nunmehr BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - ua. und 16. Juni 2015 - 3 AZR 390/13 - ua.) :.

    Im Hinblick auf die vom Senat in den ebenfalls gegen die Beklagte geführten Rechtsstreiten, die ua. mit Urteilen vom 9. Dezember 2014 (- 3 AZR 323/13 -) und vom 16. Juni 2015 (- 3 AZR 390/13 -) vorgenommene Klarstellung und Konkretisierung des Begriffs der sachlich-proportionalen Gründe und des zu ihrer Darlegung notwendigen Vorbringens des Arbeitgebers ist aus Gründen des fairen Verfahrens beiden Parteien Gelegenheit zu weiterem berücksichtigungsfähigen Vortrag zu geben.

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14
    Beruft sich der Arbeitgeber darauf, wirtschaftliche Schwierigkeiten hätten ihn veranlasst, die Kosten zu reduzieren, stehen ihm sachlich-proportionale Gründe zur Seite, wenn die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung in der eingetretenen wirtschaftlichen Situation nicht unverhältnismäßig waren (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) .

    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, müssen einleuchtend sein (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 390/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14
    Der erkennende Senat hat zwischenzeitlich mit Urteilen vom 9. Dezember 2014 (- 3 AZR 323/13 - ua.) und vom 16. Juni 2015 (- 3 AZR 390/13 - ua.) den unbestimmten Rechtsbegriff der sachlich-proportionalen Gründe präzisiert und damit seine Rechtsprechung geändert.

    Die Ausfüllung des Rechtsbegriffs der sachlich-proportionalen Gründe durch das Landesarbeitsgericht entspricht nicht der Konturierung, die der Senat zwischenzeitlich durch die Urteile vom 9. Dezember 2014 (- 3 AZR 323/13 - ua.) und vom 16. Juni 2015 (- 3 AZR 390/13 - ua.) vorgenommen hat.

    Insoweit gilt (dazu nunmehr BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - ua. und 16. Juni 2015 - 3 AZR 390/13 - ua.) :.

    Im Hinblick auf die vom Senat in den ebenfalls gegen die Beklagte geführten Rechtsstreiten, die ua. mit Urteilen vom 9. Dezember 2014 (- 3 AZR 323/13 -) und vom 16. Juni 2015 (- 3 AZR 390/13 -) vorgenommene Klarstellung und Konkretisierung des Begriffs der sachlich-proportionalen Gründe und des zu ihrer Darlegung notwendigen Vorbringens des Arbeitgebers ist aus Gründen des fairen Verfahrens beiden Parteien Gelegenheit zu weiterem berücksichtigungsfähigen Vortrag zu geben.

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 709/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14
    Der Senat hat das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf die Revision der Beklagten mit Urteil vom 15. Januar 2013 (- 3 AZR 709/10 -) aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Dies hat der Senat im Urteil vom 15. Januar 2013 (- 3 AZR 709/10 - Rn. 12 ff.) bereits verbindlich entschieden; die neue Rechtsprechung des Senats betrifft diesen Punkt nicht.

    Die BV Neuordnung lässt den unter Geltung der RO B im Vertrauen auf deren Inhalt bereits erdienten und nach den Grundsätzen des § 2 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 BetrAVG ermittelten Teilbetrag der Versorgungsanwartschaft des Klägers zum Ablösungsstichtag 31. Dezember 2004 unberührt (vgl. ausführlich BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 709/10 - Rn. 23) .

    Die ursprünglich gegebene Zusage eines Ruhegeldes, das zusammen mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Gesamtversorgung iHv. 75 vH des letzten ruhegeldfähigen Einkommens erreicht, besteht damit nicht mehr (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 709/10 - Rn. 25) .

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14
    Zur Rechtfertigung des Eingriffs in die betriebliche Altersversorgung bedarf es auch nicht der Feststellung einer insolvenznahen Lage (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 61, BAGE 133, 181) .

    Eines ausgewogenen, die Sanierungslasten angemessen verteilenden Sanierungsplans bedarf es nicht (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 61, BAGE 133, 181) .

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14
    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14
    Danach löst eine neue Betriebsvereinbarung eine ältere grundsätzlich auch dann ab, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist (st. Rspr., vgl. ua. BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 103, 187) .

    Deshalb unterliegen Betriebsvereinbarungen, die Versorgungsansprüche aus einer früheren Betriebsvereinbarung einschränken, einer entsprechenden Rechtskontrolle (vgl. BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - aaO; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 99, 75) .

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14
    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (vgl. etwa BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 25, BAGE 141, 259) .

    b) Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingreift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 26, BAGE 141, 259; 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 36) .

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14
    Entscheidend ist, ob wirtschaftliche Schwierigkeiten vorliegen, auf die ein vernünftiger Unternehmer reagieren darf (vgl. BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu III 2 c der Gründe) .
  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 468/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14
    Anderweitige Maßnahmen zur Kosteneinsparung müssen nicht ausgeschöpft sein, bevor Eingriffe in künftige Zuwächse vorgenommen werden (vgl. BAG 19. April 2005 - 3 AZR 468/04 - zu B II 2 b dd der Gründe) .
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09

    Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 77/02

    Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils - Verwendung als

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZN 404/09

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen LAG-Entscheidung nach Zurückverweisung

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2014 - 14 Sa 37/13
  • BAG, 12.06.2019 - 1 AZR 154/17

    Anwendung transformierter Normen bei mehreren Betriebsübergängen

    Soweit das Landesarbeitsgericht angenommen hat, der durch die GBV 2008 erfolgte Eingriff in die weiteren noch nicht erfolgten Zuwächse des Klägers nach der BV 1992 sei aufgrund des - in § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB angelegten - Interesses eines Betriebserwerbers an einer Vereinheitlichung der Versorgungsbedingungen gerechtfertigt, ist diese vom Senat nur eingeschränkt überprüfbare Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der sachlich-proportionalen Gründe (vgl. dazu etwa BAG 10. November 2015 - 3 AZR 393/14 - Rn. 33 mwN) revisionsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden.
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    a) Für das Geschäftsjahr 2010 war die DV AT-Vergütung 2010 maßgeblich, die die zuvor geltenden Dienstvereinbarungen abgelöst hat (zum Ablösungsprinzip BAG 10. November 2015 - 3 AZR 393/14 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

    aa) Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Senats eine Fehlentwicklung in der betrieblichen Altersversorgung einen sachlich-proportionalen Grund darstellen (ausführlich hierzu vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 393/14 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 123/21

    Rechtskraft - Vorrang einer Einzelabrede - betriebliche Altersversorgung

    aa) Sollte die VO 1995 insoweit nicht schon nach § 613a Abs. 1 BGB oder wegen fortbestehender Betriebsidentität normativ fortgelten (vgl. BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 39/18 - Rn. 35, BAGE 170, 41) , kann sich die Beklagte jedenfalls wegen ihres Schreibens vom Januar 1996 und des Grundsatzes des Verbots widersprüchlichen Verhaltens nicht auf das Fehlen einer solchen Geltung berufen (§ 242 BGB; vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 393/14 - Rn. 22; 19. Januar 2011 - 3 AZR 111/09 - Rn. 36) .
  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im

    Unter sachlich-proportionalen Gründen, die einen Eingriff auf der dritten Besitzstandsstufe rechtfertigen, sind nachvollziehbare, anerkennenswerte und damit willkürfreie Gründe zu verstehen (st. Rspr., vgl. nur BAG v. 10.11.2015 - 3 AZR 393/14 - Rn. 25).
  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 91/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

    aa) Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Senats eine Fehlentwicklung in der betrieblichen Altersversorgung einen sachlich-proportionalen Grund darstellen (ausführlich hierzu vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 393/14 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

    aa) Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Senats eine Fehlentwicklung in der betrieblichen Altersversorgung einen sachlich-proportionalen Grund darstellen (ausführlich hierzu vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 393/14 - Rn. 39 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1273/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

    Diese können auf einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung oder einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens beruhen (BAG 10.11.2015 - 3 AZR 393/14 - Rn. 25).
  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

    Diese können auf einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung oder einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens beruhen (BAG 10.11.2015 - 3 AZR 393/14 - Rn. 25).
  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1326/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

    Diese können auf einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung oder einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens beruhen (BAG 10.11.2015 - 3 AZR 393/14 - Rn. 25).
  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1336/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1334/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1279/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1327/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1335/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1330/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1320/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1291/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1292/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

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