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   BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 406/21   

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https://dejure.org/2022,797
BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 406/21 (https://dejure.org/2022,797)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2022 - 3 AZR 406/21 (https://dejure.org/2022,797)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - 3 AZR 406/21 (https://dejure.org/2022,797)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 BetrVG, § 74 Abs 4 S 1 BetrVG, § 256 Abs 1 ZPO
    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung - ruhegeldfähiges Einkommen

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 257 ff. ZPO, § 258 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, §§ 65, 87a, 87c HGB, §§ 6 ff. ArbNErfG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • bag-urteil.com
  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung - ruhegeldfähiges Einkommen

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung - ruhegeldfähiges Einkommen

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung - ruhegeldfähiges Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsklage und Zinsforderungen auf fällige Rentenleistungen; Auslegung von Betriebsvereinbarungen; Ruhegeldfähiges monatliches Bruttoentgelt; Zulässige Differenzierung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der Ruhegeldfähigkeit bestimmter Entgeltbestandteil in ...

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung - ruhegeldfähiges Einkommen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 792
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 09.12.2022 - 13 Sa 754/22

    Jubiläumzuwendung; Dienstjubiläum

    a) Betriebsvereinbarungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (s. statt vieler jüngst BAG, Urteil vom 25. Januar 2022 - 3 AZR 406/21 -, Rn. 33, juris; Urteil vom 23. März 2021 - 3 AZR 24/20 - Rn. 30) nach den für Gesetze und für Tarifverträge geltenden Grundsätzen auszulegen.
  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 48/22

    Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

    b) Der grundsätzliche Vorrang der Leistungsklage greift nicht, weil durch die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache und auf den Streit der Parteien über die Auslegung des § 3 Nr. 3 Abs. 2 TV Kurzarbeit konzentrierte Klärung ermöglicht wird (vgl. BAG 25. Januar 2022 - 3 AZR 406/21 - Rn. 26 mwN) .
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