Rechtsprechung
   BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29435
BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15 (https://dejure.org/2016,29435)
BAG, Entscheidung vom 20.09.2016 - 3 AZR 411/15 (https://dejure.org/2016,29435)
BAG, Entscheidung vom 20. September 2016 - 3 AZR 411/15 (https://dejure.org/2016,29435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,29435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 7 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 7 Abs 1a BetrAVG, § 7 Abs 2 BetrAVG, § 288 Abs 1 BGB
    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzsicherung bei Kapitalleistungen; Reichweite von § 7 Abs. 1a Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG); Insovenzsicherung durch den PSV auch für bereirts entstandene Versorgungsansprüche; Kein rückwirkender Insolvenzschutz aus § 7 Abs. 1 a Satz 3 BetrAVG bei ...

  • bag-urteil.com

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • Betriebs-Berater

    Kapitalleistung als betriebliche Altersversorgung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Insolvenzsicherung von Kapitalleistung als betriebliche Altersversorgung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstandspflicht des PSV für vor dem Sicherungsfall entstandene Ansprüche auf Kapitalleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzsicherung der Betriebsrente bei Kapitalleistungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Insolvenzsicherung bei Kapitalleistungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung: Für Kapitalleistungen gilt eine nur eingeschränkte Insolvenzsicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Haftung eines Pensions-Sicherungs-Vereins

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Insolvenzsicherung bei Kapitalleistungen - Reichweite von § 7 Abs. 1a Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht zu: "Insolvenzsicherung bei Kapitalleistungen"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schutzlücke der betrieblichen Altersversorgung in der Unternehmensinsolvenz

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Insolvenzsicherung bei betrieblicher Altersversorgung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verlust betrieblicher Altersversorgung nach Firmenpleite?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Insolvenzsicherung bei Kapitalleistungen - Reichweite von § 7 Abs. 1a Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Insolvenzsicherung bei Kapitalleistungen - Reichweite von § 7 Abs. 1a Satz 3 Betriebsrentengesetz ( BetrAVG )

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Insolvenzsicherung bei Kapitalleistungen - Reichweite von § 7 Abs. 1a Satz 3 Betriebsrentengesetz ( BetrAVG )

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 156, 196
  • ZIP 2016, 73
  • ZIP 2017, 246
  • MDR 2016, 14
  • NZA 2017, 258
  • BB 2016, 3123
  • BB 2017, 185
  • DB 2017, 495
  • JR 2018, 415
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 106/79

    Insolvenzsicherung von Pensionsrückständen

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
    Entscheidend ist nicht der tatsächliche Zahlungsbeginn, sondern die bestehende Versorgungsberechtigung (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Sowohl das Ausbleiben künftiger als auch rückständiger Versorgungsleistungen hat im Insolvenzfall seinen Grund regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Insolvenzeröffnung ihrerseits beruht (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73; ebenso wohl BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    Diese Ausführungen sprechen gegen die Annahme, das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung für rückständige Leistungen in § 7 Abs. 1 BetrAVG solle zum Ausdruck bringen, dass Rückstände durch diese Vorschrift nicht gesichert seien (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Das Betriebsrentengesetz will Versorgungsempfänger insgesamt gegen Ausfälle infolge wirtschaftlicher Schwäche ihres früheren Arbeitgebers schützen (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 4 der Gründe, aaO) .

    Er hat vielmehr durch das Betriebsrentengesetz die Lücke, die im Insolvenzschutz für Betriebsrentner noch bestand, durch eine weitgehend anders gestaltete Regelung geschlossen, die der besonderen Lage gerade dieses Personenkreises angepasst ist und grundsätzlich sowohl künftige als auch rückständige Versorgungsleistungen erfasst (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105) .

    c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    In der damit angesprochenen Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof die Haftung des Trägers der Insolvenzsicherung für rückständige Versorgungsleistungen auf sechs Monate begrenzt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - BGHZ 78, 73) .

    Er ist deshalb nicht eintrittspflichtig, wenn die entscheidende Ursache für den Zahlungsausfall in anderen Gründen liegt (BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 78, 37) .

  • EuGH, 25.04.2013 - C-398/11

    Hogan u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Rechtsangleichung -

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
    Da Art. 8 RL 2008/94/EG lediglich allgemein den Erlass der notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Betroffenen vorschreibt, räumt er den Mitgliedstaaten insoweit einen weiten Ermessensspielraum hinsichtlich der Festlegung des Schutzniveaus ein, der eine Pflicht zur vollständigen Absicherung ausschließt (so zur inhaltsgleichen Regelung in Art. 8 RL 80/987/EWG EuGH 25. Januar 2007 - C-278/05 [Robins ua.] - Rn. 42 ff.; bestätigt durch EuGH 25. April 2013 - C-398/11 [Hogan ua.] - Rn. 41 ff.) .

    Die Rechtslage hinsichtlich Art. 8 RL 2008/94/EG ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (25. Januar 2007 - C-278/05 [Robins ua.] -; 25. April 2013 - C-398/11 [Hogan ua.] -) ausreichend geklärt (zu den Vorlagepflichten EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415) .

  • EuGH, 25.01.2007 - C-278/05

    DIE MITGLIEDSTAATEN SIND NICHT VERPFLICHTET, BEI ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT DES

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
    Da Art. 8 RL 2008/94/EG lediglich allgemein den Erlass der notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Betroffenen vorschreibt, räumt er den Mitgliedstaaten insoweit einen weiten Ermessensspielraum hinsichtlich der Festlegung des Schutzniveaus ein, der eine Pflicht zur vollständigen Absicherung ausschließt (so zur inhaltsgleichen Regelung in Art. 8 RL 80/987/EWG EuGH 25. Januar 2007 - C-278/05 [Robins ua.] - Rn. 42 ff.; bestätigt durch EuGH 25. April 2013 - C-398/11 [Hogan ua.] - Rn. 41 ff.) .

    Die Rechtslage hinsichtlich Art. 8 RL 2008/94/EG ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (25. Januar 2007 - C-278/05 [Robins ua.] -; 25. April 2013 - C-398/11 [Hogan ua.] -) ausreichend geklärt (zu den Vorlagepflichten EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415) .

  • BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79

    Betriebsrenten - Gewinnbeteiligung - Betriebliche Altersversorgung - Gutschrift -

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
    Sowohl das Ausbleiben künftiger als auch rückständiger Versorgungsleistungen hat im Insolvenzfall seinen Grund regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Insolvenzeröffnung ihrerseits beruht (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73; ebenso wohl BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99

    Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
    Sollte das Landesarbeitsgericht im neuerlichen Berufungsverfahren einen solchen Zusammenhang bejahen, wird es zu beachten haben, dass ein Zinsanspruch nach § 291 Satz 1, § 288 Abs. 1 BGB erst ab dem Tag nach Zustellung der Klage bestünde (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14 - Rn. 36, BAGE 151, 331; 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 228) und deshalb Zinsen erst ab dem 15. April 2014 zuzusprechen wären.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
    Die Rechtslage hinsichtlich Art. 8 RL 2008/94/EG ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (25. Januar 2007 - C-278/05 [Robins ua.] -; 25. April 2013 - C-398/11 [Hogan ua.] -) ausreichend geklärt (zu den Vorlagepflichten EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415) .
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
    Sollte das Landesarbeitsgericht im neuerlichen Berufungsverfahren einen solchen Zusammenhang bejahen, wird es zu beachten haben, dass ein Zinsanspruch nach § 291 Satz 1, § 288 Abs. 1 BGB erst ab dem Tag nach Zustellung der Klage bestünde (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14 - Rn. 36, BAGE 151, 331; 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 228) und deshalb Zinsen erst ab dem 15. April 2014 zuzusprechen wären.
  • BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10

    Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. statt vieler nur BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 40) .
  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
    Daneben kann der Versorgungsempfänger, der als Insolvenzgläubiger zu behandeln ist, ein Einsichtsrecht in die Akten des Insolvenzgerichts nach § 4 InsO iVm. § 299 Abs. 1 ZPO geltend machen (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 36) und sich so die für die notwendigen Darlegungen erforderlichen Informationen verschaffen.
  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85

    Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
    Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAG 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - zu I 3 a der Gründe; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131) .
  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14

    Umfang der Insolvenzsicherung hinsichtlich Zusagen auf Kapitalleistungen in der

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

  • BGH, 09.06.1980 - II ZR 255/78

    Schutz des Betriebsrentengesetzes für Gesellschafter-Geschäftsführer

  • BAG, 04.07.1969 - 3 AZR 212/68

    Rückständige betriebliche Versorgungsleistungen - Konkurs des früheren

  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

    Zinsen sind ab dem 4. November 2016 zuzusprechen, da der Zinsanspruch nach § 291 Satz 1, § 288 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach Zustellung der Klage besteht (vgl. etwa BAG 20. September 2016 - 3 AZR 411/15 - Rn. 60, BAGE 156, 196) .
  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Der Zinsanspruch des Klägers besteht nach § 291 iVm. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB erst ab dem Tag nach der am 20. Mai 2015 erfolgten Zustellung der Klage (BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 377/16 - Rn. 40; 20. September 2016 - 3 AZR 411/15 - Rn. 60, BAGE 156, 196) .
  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 277/16

    Übergangszuschuss - Leistung der betrieblichen Altersversorgung

    Es genügt, dass der Versorgungszweck die Leistung und deren Regelung prägt (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 411/15 - Rn. 15 mwN, BAGE 156, 196) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht