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   BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10   

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https://dejure.org/2012,39381
BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10 (https://dejure.org/2012,39381)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2012 - 3 AZR 415/10 (https://dejure.org/2012,39381)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 (https://dejure.org/2012,39381)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Änderung einer Anpassungsregelung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 BetrAVG, § 16 Abs 3 Nr 1 BetrAVG, § 17 Abs 3 BetrAVG, § 30c Abs 1 BetrAVG, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Anpassung einer Betriebsrente; Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Regelung zur Altersversorgung im Hinblick auf das Transparenzgebot i.S.d. §§ 307, 308 BGB

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Maßgeblichkeit der Versorgungsordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zulässiger Vorbehalt von Änderungen der betrieblichen Versorgungsordnung durch sog. Jeweiligkeitsklausel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 90
  • ZIP 2013, 188 (Ls.)
  • MDR 2013, 230
  • NZA 2013, 210
  • BB 2013, 51
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis ist jedoch auch der von den Vertragsparteien verfolgte typische und von redlichen Geschäftspartnern angestrebte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 24, BAGE 143, 90) .
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Allerdings kann der Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass er für die von ihm erbrachten Vorleistungen durch Betriebstreue, die er nur einmal erbringen kann, auch die ihm versprochene Gegenleistung erhält, soweit dem nicht Gründe auf Seiten des Arbeitgebers entgegenstehen, die seine schützenswerten Interessen überwiegen (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 33, BAGE 143, 90) .
  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit dürfen nicht verletzt werden (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 34, BAGE 143, 90) .

    Da davon auszugehen ist, dass sich der Arbeitgeber mit einer Gesamtzusage, die Änderungsmöglichkeiten eröffnet, nur die Änderungen vorbehalten will, die den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entsprechen, ist - sofern keine Anhaltspunkte für eine gegenteilige Auslegung bestehen - anzunehmen, dass sich der Arbeitgeber lediglich die in diesem Rahmen zulässigen Änderungen vorbehält; denn nur dann entspricht der Änderungsvorbehalt auch den Vorgaben von § 308 Nr. 4 BGB (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - aaO) .

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