Rechtsprechung
BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Streichung des Sicherungsfalls "Wirtschaftliche Notlage" - Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Übergangsfällen
- openjur.de
Entscheidung ohne Gründe; Streichung des Sicherungsfalls "Wirtschaftliche Notlage"; Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Übergangsfällen; Auswirkung einer Verletzung des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs 1 Nr 8 BetrVG auf Betriebsrentner
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausscheiden der Streichung des Sicherungsfalls "Wirtschaftliche Notlage" und des Widerrufs von Leistungen einer Unterstützungskasse in Übergangsfällen nach Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)
- Betriebs-Berater
Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Übergangsfällen
- Judicialis
BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 (a.F.)
Ausscheiden der Streichung des Sicherungsfalls "Wirtschaftliche Notlage" und des Widerrufs von Leistungen einer Unterstützungskasse in Übergangsfällen nach Änderung des BetrAVG - rechtsportal.de
BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 (a.F.)
Ausscheiden der Streichung des Sicherungsfalls "Wirtschaftliche Notlage" und des Widerrufs von Leistungen einer Unterstützungskasse in Übergangsfällen nach Änderung des BetrAVG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Übergangsfällen
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 21.12.2005 - 6 Ca 4074/04
- LAG München, 09.01.2007 - 6 Sa 189/06
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07
Papierfundstellen
- NZA 2009, 1112 (Ls.)
- DB 2009, 1079
- JR 2009, 484
Wird zitiert von ... (34)
- BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10
Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall …
Das Arbeitsgericht hat der Klage unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil des 3. Senats vom 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 -, AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG Widerruf, B II 3 b bb 7;… Urteil des 3. Senats vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 -, AP Nr. 27 zu § 7 BetrAVG Widerruf, Rn. 30 f.; Urteil des 3. Senats vom 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 -, juris, Rn. 29 f.) stattgegeben.Das Bundesarbeitsgericht hat das Vorliegen einer unechten Rückwirkung jedenfalls erkannt und geprüft (BAG, Urteil des 3. Senats vom 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 -, AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG Widerruf, B II 3 b bb 7;… Urteil des 3. Senats vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 -, AP Nr. 27 zu § 7 BetrAVG Widerruf, Rn. 30 f.; Urteil des 3. Senats vom 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 -, juris, Rn. 29 f.).
Diese Grundsätze hat das Bundesarbeitsgericht gesehen, seiner Prüfung zugrunde gelegt und dabei insbesondere den gebotenen Ausgleich zwischen allen an einem Arbeitsverhältnis Beteiligten in nachvollziehbarer Weise bejaht (…vgl. BAG, Urteil des 3. Senats vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 -, AP Nr. 27 zu § 7 BetrAVG Widerruf, Rn. 30 f.; Urteil des 3. Senats vom 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 -, juris, Rn. 29 f.).
Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber den Sicherungsfall in § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG a.F. gestrichen (…BAG, Urteil des 3. Senats vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 -, AP Nr. 27 zu § 7 BetrAVG, Rn. 37; Urteil des 3. Senats vom 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 -, juris, Rn. 33;… a.A. Boemke, in: RdA 2010, S. 10 ).
- ArbG Köln, 10.04.2015 - 1 Ca 5536/14
Weitergewährung einer Betriebsrente wegen voller Erwerbsminderung
Daher ist die Beklagte zu 2. Anspruchsgegnerin (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, zu B. I. der Gründe, zitiert nach juris ).Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, hat der Arbeitgeber für Leistungen aus Versorgungszusagen, die über eine Unterstützungskasse abgewickelt werden, jedenfalls dann einzustehen, wenn - wie hier - die Unterstützungskasse sich weigert, diese weiterhin zu erbringen (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, zu B. I. der Gründe, zitiert nach juris ; ähnlich BAG, Urteil vom 16.02.2010 - 3 AZR 216/09, Leitsatz 2 und zu B. II. 1. der Gründe, zitiert nach juris ).
Es ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit Langem anerkannt, dass der Ausschluss des Rechtsanspruchs in Satzungen und Versorgungsplänen von Unterstützungskassen nur ein Widerrufsrecht begründet, das an sachliche Gründe gebunden ist (siehe statt vieler BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, zu B. II. 1. der Gründe m. zahlr. Nachw., zitiert nach juris ).
Selbst wenn hier zu Gunsten der Beklagten unterstellt würde, dass der Kläger im Zusammenhang mit der Abwicklung seiner Betriebsrente eine solche Erklärung abgegeben hätte, kann nicht angenommen werden, dass er den Beklagten hiermit mehr Rechte einräumen wollte, als betriebsrentenrechtlich üblich (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, zu B. II. 2. der Gründe m.w. Nachw., zitiert nach juris ).
Deshalb kann in einer wirtschaftlichen Notlage auch kein sachlicher Grund mehr für einen Widerruf gesehen werden (BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, zu B. II. 3. a) der Gründe m.w. Nachw., zitiert nach juris ).
Dies ergibt sich, wie das Bundesarbeitsgericht bereits in den Entscheidungen vom 17.06.2003 (- 3 AZR 396/02, AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B. II. 3. der Gründe) und 31.07.2007 (- 3 AZR 373/06, AP Nr. 27 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B. II. 1. c) aa) der Gründe) ausführlich begründet und in der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 18.11.2008 (- 3 AZR 417/07, zu B. II. 3. a) der Gründe, zitiert nach juris ) ausdrücklich bestätigt hat, aus der Rechtsentwicklung, nämlich der Streichung des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG.
Die mit der Streichung des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG a.F. verbundene Rückwirkung ist, wie das Bundesarbeitsgericht ebenfalls im Urteil vom 31.07.2007 (- 3 AZR 373/06, AP Nr. 27 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B. II. 1. c) bb) der Gründe) ausführlich begründet und woran es in der Entscheidung vom 18.11.2008 (- 3 AZR 417/07, zu B. II. 3. a) der Gründe, zitiert nach juris ) ausdrücklich festgehalten hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Wegen der wechselseitigen Abhängigkeit von Widerrufs- und Kürzungsmöglichkeiten auf der einen und der Sicherung des Ausfalls durch den Pensions-Sicherungs-Verein auf der anderen Seite kann damit auch ein Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in sog. Übergangsfällen nicht mehr auf triftige wirtschaftliche Gründe gestützt werden (BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, zu B. II. 3. b) der Gründe, zitiert nach juris ).
- BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers
Hinsichtlich gesetzlich unverfallbarer Anwartschaften ist ein Widerruf der Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage von vornherein unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt ausgeschlossen (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 26 ff. mwN, EzA BetrAVG § 7 Nr. 74) .
- BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 410/19
Ruhegeld - Ablösung - Überversorgung
Auch stellte dies eine gleichheitswidrige Behandlung der Betriebsrentner dar (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 37; 28. Juli 1998 - 3 AZR 357/97 - zu I 5 der Gründe, BAGE 89, 279) . - BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 849/11
Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem …
Auf die Verfahrensrüge der Beklagten, es liege ein Urteil ohne Gründe vor (§ 547 Nr. 6 ZPO) , kommt es nicht an, da der Rechtsstreit ohnehin zugunsten der Beklagten entscheidungsreif ist (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 19) . - BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 481/11
Internationale Zuständigkeit - gewöhnlicher Arbeitsort - …
Dies kann bei leeren Redensarten oder der bloßen Wiedergabe des Gesetzes der Fall sein (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 16, EzA BetrAVG § 7 Nr. 74) . - BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch …
Gründe im Rechtssinn fehlen, wenn die Ausführungen des Urteils gänzlich unverständlich sind, so dass sie die für die Entscheidung maßgeblichen Überlegungen nicht erkennen lassen, so etwa bei leeren Redensarten oder der bloßen Wiedergabe des Gesetzes (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 16; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - Rn. 22 mwN) . - ArbG Köln, 06.05.2015 - 9 Ca 5030/14
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer monatlichen Betriebsrente
Daher ist die Beklagte zu 2. Anspruchsgegnerin ( vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, juris ).Es ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit Langem anerkannt, dass der Ausschluss des Rechtsanspruchs in Satzungen und Versorgungsplänen von Unterstützungskassen nur ein Widerrufsrecht begründet, das an sachliche Gründe gebunden ist ( vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, m. zahlr. w. Nachw., juris ).
Es kann nicht angenommen werden, dass der Kläger im Zusammenhang mit der Abwicklung seiner Betriebsrente mit einer solchen Erklärung den Beklagten mehr Rechte einräumen wollte, als betriebsrentenrechtlich üblich ( vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, juris ; BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 373/06 -, BAGE 123, 307-318 ).
Deshalb kann in einer wirtschaftlichen Notlage auch kein sachlicher Grund mehr für einen Widerruf gesehen werden ( BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, m.w. N., zitiert nach juris ).
Wegen der wechselseitigen Abhängigkeit von Widerrufs- und Kürzungsmöglichkeiten auf der einen und der Sicherung des Ausfalls durch den Pensions-Sicherungs-Verein auf der anderen Seite kann damit auch ein Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in sog. Übergangsfällen nicht mehr auf triftige wirtschaftliche Gründe gestützt werden ( BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07, juris ).
- BAG, 23.06.2020 - 3 AZN 442/20
Betriebliche Altersversorgung - Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage - …
Das Landesarbeitsgericht hat sich dabei auf die Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 17. Juni 2003 (- 3 AZR 396/02 - BAGE 106, 327) , vom 31. Juli 2007 (- 3 AZR 373/06 - BAGE 123, 307) und vom 18. November 2008 (- 3 AZR 417/07 -) berufen, die allerdings nur laufende Betriebsrenten betrafen und sich ansonsten auf - gesetzlich - unverfallbare Anwartschaften, nicht jedoch auf künftige Zuwächse bezogen (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 27 f.;… 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 - Rn. 29, aaO) . - LAG Köln, 21.09.2016 - 11 Sa 513/16
Widerruf; Unterstützungsleistung; Einzelfall
Diese Verpflichtung des Arbeitgebers folgt aus dem arbeitsrechtlichen Grundverhältnis (BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07 - m. w. N.).Auch wenn nach dem Wortlaut der Versorgungssatzung kein Rechtsanspruch auf die Leistungen der Unterstützungskasse gegeben sein soll, vielmehr die Leistungen freiwillig mit der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs erbracht werden sollen, begründet dies nur ein Widerrufsrecht, das an sachliche Gründe gebunden ist (vgl. etwa: BAG, Urteil vom 05.07.1979 - 3 AZR 197/78 -, BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07 - m. w. N.).
Die Abschaffung des bis zum 31. Dezember 1998 im Betriebsrentengesetz vorgesehenen Sicherungsfalls der Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage hat zur Folge, dass eine Versorgungszusage nicht mehr wegen wirtschaftlicher Notlage widerrufen werden kann (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 373/06 - BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 417/07 - m. w. N.).
- LAG Köln, 21.09.2016 - 11 Sa 395/16
Kündigung; Unterstützungsleistung; Einzelfall
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2020 - 6 Sa 101/19
Betriebliche Altersversorgung - Teilwiderruf von Leistungen - wirtschaftliche …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2020 - 6 Sa 181/19
Betriebliche Altersversorgung - Teilwiderruf von Leistungen - wirtschaftliche …
- ArbG Köln, 20.04.2016 - 20 Ca 891/16
Klagen der Betriebsrentner der Zanders GmbH erfolgreich
- LAG Köln, 21.09.2016 - 11 Sa 167/16
Widerruf; Unterstützungsleistung; Einzelfall
- LAG Köln, 21.09.2016 - 11 Sa 427/16
Widerruf; Unterstützungsleistung
- LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1173/17
Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Hausbrandkohlen; Umstellung der …
- LAG Köln, 22.02.2017 - 11 Sa 724/16
Versorgungszusage; Teilwiderruf; Sanierung
- LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1477/17
Ruhrbergbau; Angestellter; Hausbrandkohlen; Tonne auf Attest; Umstellung auf …
- LAG Köln, 04.10.2017 - 11 Sa 244/16
Betriebliche Altersversorgung; Widerruf
- LAG Hamm, 13.06.2019 - 9 Sa 1260/17
Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig
- LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1449/17
Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig
- ArbG Gießen, 03.05.2011 - 4 Ca 14/11
- LAG Köln, 26.07.2016 - 12 Sa 942/15
Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen …
- LAG Köln, 26.07.2016 - 12 Sa 943/15
Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche durch den …
- LAG Köln, 26.07.2016 - 12 Sa 89/16
Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen …
- ArbG Siegburg, 26.04.2017 - 4 Ca 1436/16
Anpassung der Betriebsrente
- LAG Köln, 26.07.2016 - 12 Sa 91/16
Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen …
- LAG Köln, 26.07.2016 - 12 Sa 90/16
Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen …
- ArbG Köln, 23.06.2016 - 11 Ca 1040/16
Kürzung der Zahlung einer Betriebsrente; Wegfall des bisherigen Sicherungsfalls …
- ArbG Köln, 20.04.2016 - 20 Ca 1212/16
Betriebsrentenkürzung
- LAG Hessen, 14.12.2011 - 8 Sa 777/11
Betriebliche Altersversorgung - Gründung einer Unterstützungskasse - …
- ArbG Aachen, 19.01.2017 - 2 Ca 2792/16
Betriebsrente, Erhöhung, Auslegung
- ArbG Köln, 20.04.2016 - 20 Ca 1913/16
Betriebsrentenkürzung