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   BAG, 22.08.1995 - 3 AZR 42/95   

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https://dejure.org/1995,1714
BAG, 22.08.1995 - 3 AZR 42/95 (https://dejure.org/1995,1714)
BAG, Entscheidung vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95 (https://dejure.org/1995,1714)
BAG, Entscheidung vom 22. August 1995 - 3 AZR 42/95 (https://dejure.org/1995,1714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feiertagszuschlag - Freizeitausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitzuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Tarifvertrag über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes § 14 Abs. 5, § 15, § 17 Abs. 4, § 39 Abs. 2
    Zeitzuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 392 (Ls.)
  • BB 1995, 2224
  • DB 1996, 2630
  • NZA-RR 1996, 38
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97

    Arbeitsentgelt: Vergütung von Feiertagsarbeit

    Der Beklagte meint, für die Zuschlagsregelung des § 39 Abs. 1 Satz 2 d ...-TV genüge die in § 15 Abs. 2 ...-TV vorgeschriebene Freizeitgewährung, während der Kläger gestützt auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) die gegenteilige Auffassung vertritt.

    Auf der anderen Seite verkennt der Kläger den maßgeblichen Unterschied zwischen dem vorliegenden Fall und dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.1995 (3 AZR 42/95, a.a.O.) zugrundeliegenden Fall.

    Der DRK-TV hat die Sonn- und Feiertagsarbeit aber nur bei der Verteilung der Arbeitszeit gleichgestellt, dagegen nicht bei der Zuschlagsregelung des § 39 (BAG Urteil vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95, a.a.O.).

    Es ist nämlich, was der Kläger übersehen hat, zu beachten, daß die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95, a.a.O. einen Fall betraf, bei dem der dortige Kläger im Stundenlohn arbeitete, während vorliegend ein festes Bruttomonatsgehalt vereinbart ist.

    Bei Anlegen der vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 22.08.1995 (3 AZR 42/94, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) aufgestellten Grundsätze ergibt sich, daß der Kläger für die Arbeit am 03.10.1995 bezahlten Freizeitausgleich erhalten hat und ihm deshalb nur ein Zuschlag in Höhe von 35 % gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 d bb ...-TV zusteht.

    bb) Hier zeigt sich nun auch ein wesentlicher Unterschied zu dem vom BAG im Urteil vom 22.08.1995 (3 AZR 42/94, AP Nr. 4 zu § TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) entschiedenen Fall.

  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 1030/94

    Arbeitszeitverlängerung für Rettungssanitäter

    Im Zweifel wollen die Tarifvertragsparteien jedoch keine praktisch bedeutungslose Regelung schaffen (vgl. BAG Urteil vom 22. August 1995 - 3 AZR 42/95 - ZTR 1995, 558 f., zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 593/95

    Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit

    Insoweit steht der Auslegung der tariflichen Bestimmungen des AnTV-DR nicht das Urteil des Dritten Senats vom 22. August 1995 (- 3 AZR 42/95 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: DRK) zur Auslegung der die Zeitzuschläge an Wochenfeiertagen regelnden tariflichen Bestimmungen des Tarifvertrages über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes entgegen.
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