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BAG, 22.08.1995 - 3 AZR 42/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Wolters Kluwer
Feiertagszuschlag - Freizeitausgleich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitzuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
TVG § 1; Tarifvertrag über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes § 14 Abs. 5, § 15, § 17 Abs. 4, § 39 Abs. 2
Zeitzuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 23.02.1994 - 7 Ca 1206/93
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.1994 - 1 Sa 377/94
- BAG, 22.08.1995 - 3 AZR 42/95
Papierfundstellen
- NZA 1996, 392 (Ls.)
- BB 1995, 2224
- DB 1996, 2630
- NZA-RR 1996, 38
Wird zitiert von ... (17)
- LAG Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 Sa 149/97
Arbeitsentgelt: Vergütung von Feiertagsarbeit
Der Beklagte meint, für die Zuschlagsregelung des § 39 Abs. 1 Satz 2 d ...-TV genüge die in § 15 Abs. 2 ...-TV vorgeschriebene Freizeitgewährung, während der Kläger gestützt auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) die gegenteilige Auffassung vertritt.Auf der anderen Seite verkennt der Kläger den maßgeblichen Unterschied zwischen dem vorliegenden Fall und dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.1995 (3 AZR 42/95, a.a.O.) zugrundeliegenden Fall.
Der DRK-TV hat die Sonn- und Feiertagsarbeit aber nur bei der Verteilung der Arbeitszeit gleichgestellt, dagegen nicht bei der Zuschlagsregelung des § 39 (BAG Urteil vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95, a.a.O.).
Es ist nämlich, was der Kläger übersehen hat, zu beachten, daß die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95, a.a.O. einen Fall betraf, bei dem der dortige Kläger im Stundenlohn arbeitete, während vorliegend ein festes Bruttomonatsgehalt vereinbart ist.
Bei Anlegen der vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 22.08.1995 (3 AZR 42/94, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) aufgestellten Grundsätze ergibt sich, daß der Kläger für die Arbeit am 03.10.1995 bezahlten Freizeitausgleich erhalten hat und ihm deshalb nur ein Zuschlag in Höhe von 35 % gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 d bb ...-TV zusteht.
bb) Hier zeigt sich nun auch ein wesentlicher Unterschied zu dem vom BAG im Urteil vom 22.08.1995 (3 AZR 42/94, AP Nr. 4 zu § TVG Tarifverträge ... = ZTR 1995, 558 = NZA-RR 1996, 38 ) entschiedenen Fall.
- BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 1030/94
Arbeitszeitverlängerung für Rettungssanitäter
Im Zweifel wollen die Tarifvertragsparteien jedoch keine praktisch bedeutungslose Regelung schaffen (vgl. BAG Urteil vom 22. August 1995 - 3 AZR 42/95 - ZTR 1995, 558 f., zu II 3 der Gründe). - BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 593/95
Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit
Insoweit steht der Auslegung der tariflichen Bestimmungen des AnTV-DR nicht das Urteil des Dritten Senats vom 22. August 1995 (- 3 AZR 42/95 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: DRK) zur Auslegung der die Zeitzuschläge an Wochenfeiertagen regelnden tariflichen Bestimmungen des Tarifvertrages über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes entgegen.
- BFH, 07.07.2005 - IX R 56/04
Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Feiertagsarbeit
Diese Tarifbestimmung begründet keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung für dienstplanmäßige Feiertagsarbeit (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 22. August 1995 3 AZR 42/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge DRK, NZA-RR 1996, 38; zur vergleichbaren Tarifbestimmung in § 15 Abs. 2 BMT-G II auch BAG-Urteil vom 27. Mai 2004 6 AZR 299/03, AP Nr. 3 zu § 15 BMT-G II, ZTR 2005, 88). - LAG Sachsen-Anhalt, 22.03.2016 - 6 TaBV 39/14
Mitbestimmung
Entsprechend habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 22.08.1995 (3 AZR 42/95) § 39 DRK-TV ausgelegt. - BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 53/99
Zeitzuschläge für Schichtarbeit an Wochenfeiertagen sowie am Ostersonntag und am …
Entgegen der Revision steht diesem Auslegungsergebnis nicht das Urteil des Dritten Senats vom 22. August 1995 (- 3 AZR 42/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 4 = EzA TVG § 4 Rotes Kreuz Nr. 1) zu den die Zeitzuschläge an Wochenfeiertagen regelnden tariflichen Bestimmungen des TV über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes entgegen. - LAG Niedersachsen, 29.09.1998 - 12 Sa 2544/97
Zeitzuschläge für Arbeit an Feiertagen
Der Kläger könne sich insoweit auch nicht auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 1995 - 3 AZR 42/95 - berufen. - FG Niedersachsen, 10.06.2004 - 11 K 408/02
Lohnsteuerbefreiung für Zeitzuschläge an Arbeitnehmer; Ausgleich von …
Deshalb kann der Arbeitgeber - im konkreten Fall der Kläger - einseitig bestimmen, welche Form des Ausgleichs er wählt (BAG, Urteil vom 22. August 1995 3 AZR 42/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge DRK). - BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 341/99
Arbeitsentgelt: Vergütung von Feiertagsarbeit
Dabei kommt der Entscheidung des Dritten Senats vom 22. August 1995 (- 3 AZR 42/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 4) keine Bedeutung zu. - LAG Köln, 12.05.2006 - 11 Sa 132/06
Tarifvertrag; Auslegung; Zeitzuschlag
Dass eine solche Erläuterung notwendig ist, zeigt ein vom BAG entschiedener Fall, bei dem es um eine ähnliche Regelung ging und dort sogar vertreten wurde, dass es sich bei dem Freizeitausgleich um un bezahlte Freizeit handeln kann (vgl. BAG Urteil vom 22.08.1995 - 3 AZR 42/95 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge DRK). - LAG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 3 Sa 72/12
Arbeitszeit, Rettungsassistent, Wochenendfeiertage, Arbeitszeitkonto, …
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.1998 - PL 15 S 232/96
Umwandlung der Betriebsform eines Kreiskrankenhauses in einen Eigenbetrieb; …
- BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 230/96
Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit - Streit über die Höhe von Zeitzuschlägen für …
- LAG Schleswig-Holstein, 01.12.1997 - 5 Sa 175/97
Ausgleichstag für Arbeit am Pfingstsonntag
- BAG, 22.08.1995 - 3 AZR 40/95
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 R 3054/09
- LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2003 - 3 Sa 481/02
Seesonntagsarbeit, Hafendiensttage, Überstunden, Freizeitausgleich, regelmäßige …