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   BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97   

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BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97 (https://dejure.org/1998,337)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1998 - 3 AZR 432/97 (https://dejure.org/1998,337)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1998 - 3 AZR 432/97 (https://dejure.org/1998,337)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Gleichbehandlung; ; GG Art. 3; ; Versorgungstarifvertrag für das Zweite Deutsche Fernsehen § 7

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; GG Art. 3
    Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrags einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 999
  • VersR 1999, 1042
  • BB 1999, 1334
  • DB 1998, 2425
  • DB 1999, 1809
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.1997 - 6 Sa 631/96

    Streit über die Höhe einer betrieblichen Altersversorgung; Berücksichtigung des

    Auszug aus BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 6 Sa 631/96 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Mai 1997 - 6 Sa 631/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 297/81

    Versorgungsordnung - Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97
    Die Tarifvertragsparteien hätten auch auf den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang der letzten fünf Jahre (so BAG Urteil vom 27. September 1983 - 3 AZR 297/81 - AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG) oder der letzten zehn Jahre abstellen können.

    Die Tarifvertragsparteien gingen offenbar aufgrund der Senatsrechtsprechung vom 27. September 1983 (- 3 AZR 297/81 - aaO) davon aus, die Handhabung durch die Beklagten entspreche der materiellen Rechtslage.

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 616/90

    Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

    Auszug aus BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97
    Die Gerichte für Arbeitssachen sind hiervon ausgeschlossen (vgl. hierzu insgesamt BAG Urteil vom 13. Juni 1973 - 4 AZR 445/72 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 21. März 1991 - 2 AZR 616/90 - AP Nr. 31 zu § 622 BGB; ähnlich auch Wank, RdA 1998, 71, 85; zurückhaltender Kempen/Zachert, aaO, Rz 335 ff.).
  • BAG, 13.06.1973 - 4 AZR 445/72

    Auslegung von Tarifverträgen - Regelungslücken

    Auszug aus BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97
    Die Gerichte für Arbeitssachen sind hiervon ausgeschlossen (vgl. hierzu insgesamt BAG Urteil vom 13. Juni 1973 - 4 AZR 445/72 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 21. März 1991 - 2 AZR 616/90 - AP Nr. 31 zu § 622 BGB; ähnlich auch Wank, RdA 1998, 71, 85; zurückhaltender Kempen/Zachert, aaO, Rz 335 ff.).
  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

    Auszug aus BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97
    Die Tarifvertragsparteien hätten auch auf den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang der letzten fünf Jahre (so BAG Urteil vom 27. September 1983 - 3 AZR 297/81 - AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG) oder der letzten zehn Jahre abstellen können.
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Bei bewussten Regelungslücken ist eine ergänzende richterliche Auslegung des Tarifvertrages in der Regel ausgeschlossen (vgl. BAGE 36, 218, 224 f.; 40, 345, 352; 57, 334, 342; 77, 94, 98, 101; 91, 358, 367; 97, 251, 259; BAG NZA 1999, 999, 1000).
  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 280/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung von Altersteilzeitarbeit

    Eine solche Regelung ist, wie der Senat bereits entschieden hat, zulässig (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 41 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 31) .
  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98

    Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

    Dieser hat in seinen Urteilen vom 27. September 1983 (- 3 AZR 297/81 - AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG) und vom 3. November 1998 (- 3 AZR 432/97 - zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, daß dann, wenn eine Versorgungsordnung die Höhe der Betriebsrente von den letzten Bezügen des Versorgungsberechtigten abhängig macht, auch der Fall geregelt sein muß, daß ein Arbeitnehmer in den Jahren vor dem Ruhestand zwischen Voll- und Teilzeitarbeit gewechselt hat.

    Eine Anwendung dieser Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall scheidet schon deshalb aus, weil der Zweck der betrieblichen Altersversorgung die Sicherung des Lebensstandards des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers ist, den sich dieser während seines Arbeitsverhältnisses erarbeitet hat (BAG Urteil vom 27. September 1983, aaO), und weil betriebliche Versorgungsleistungen, die Entgeltcharakter haben, sich an dem im Arbeitsleben Verdienten ausrichten (BAG Urteil vom 3. November 1998, aaO).

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    bb) Voraussetzung einer ergänzenden Auslegung ist, dass entweder eine unbewusste Regelungslücke vorliegt (BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358) oder nachträglich eine Regelung lückenhaft geworden ist (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 41 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 31).

    In diesem Fall haben die Gerichte grundsätzlich die Möglichkeit und die Pflicht (BAG 23. Januar 1980 - 4 AZR 105/78 - BAGE 32, 364, 369) diese zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334; 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 - BAGE 54, 30, 35; 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - aaO, zu I 2 a der Gründe, jeweils mwN).

  • LAG Düsseldorf, 26.02.2003 - 12 Sa 1585/02

    Berechnung der Betriebsrente - Wechsel zwischen Voll- und Teilzeittätigkeit

    Die lückenhafte Versorgungsordnung ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung regelmäßig dergestalt zu schließen, dass der für den Vollzeitbeschäftigten ermittelte Rentenbetrag entsprechend der Teilzeitquote (i. e. der persönliche Beschäftigungsgrad des auch oder nur in Teilzeit arbeitenden Arbeitnehmers im Verhältnis zur Arbeitszeit des in Vollzeit tätigen Arbeitnehmers) umzurechnen ist (vgl. BAG, Urteil vom 03.11.1998, 3 AZR 432/97, AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).

    Die Vorinstanz hat unter Diskussion der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 27.09.1983 (3 AZR 297/81, AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG) und vom 03.11.1998 (3 AZR 432/97, AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) angenommen, dass der Versorgungsplan durch den in § 2 Abs. 12 festgelegten Bezugszeitraum von drei Jahren den Wechsel zwischen Voll- und Teilzeittätigkeit erfasse und daher, weil nicht lückenhaft, einer ergänzende Vertragsauslegung nicht zugänglich sei.

    Vielmehr hebt er zum einen den Entgeltcharakter der Versorgungsleistung besonders dadurch hervor, dass er die Altersrente an dem im aktiven Arbeitsverhältnis erzielten Verdienst ausrichtet (vgl. BAG, Urteil vom 03.11.1998, a.a.O.) und die jahres-gehaltsabhängige Erhebung von "Teilnehmerbeiträgen" vorsieht (§ 4 Abs. 1 des Versorgungsordnung).

    Arbeitnehmer, die während ihres gesamten Berufslebens als Vollzeitkraft tätig waren und nur zuletzt etwa, aus Gesundheitsgründen, in Teilzeitarbeit wechseln mussten, würden nur entsprechend dem Umfang der letzten Beschäftigungszeit versorgt; Arbeitnehmer, die nur in der letzten Zeit des Beschäftigungsverhältnisses als Vollzeitkräfte und vorher längere Zeit als Teilzeitkräfte tätig waren, erhielten an dem Gesamtumfang ihrer Tätigkeit gemessen eine unverhältnismäßig hohe Altersversorgung" (BAG, Urteil vom 03.11.1998, a.a.O.).

    Diese Rechtsfolge lässt sich indessen nicht aus dem Versorgungsplan herleiten, wenn dessen Auslegung gerade eine Regelungslücke für den Fall des Wechsels zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit ergibt und die ergänzende Auslegung die Bildung einer Teilzeitquote für alle Art von Wechselfällen, also sowohl in der von der Klägerin eingeschlagenen als auch in der umgekehrten Richtung, nahe legt (BAG, Urteil vom 03.11.1998, a.a.O.).

  • LAG München, 17.03.2022 - 7 Sa 588/21

    Betriebliche Altersversorgung

    Mit dieser Regelung werde für die Ermittlung des Geldfaktors bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ein repräsentativer Zeitraum festgelegt und eine solche Regelung sei nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.11.1998 - 3 AZR 432/97 zulässig, denn es sei grundsätzlich nicht sachwidrig, auf den Beschäftigungsumfang während der letzten zehn Jahre des Arbeitsverhältnisses abzustellen, denn dies sei ein Zeitraum, in dem sich der durch den Arbeitsverdienst geprägte Lebensstandard verfestigt habe.

    Das Arbeitsgericht stelle in zutreffender Weise auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.11.1998 - 3 AZR 432/97 - und vom 17.04.2012 - 3 AZR 280/10 - ab.

    Dass dabei auf die letzten 10 Jahre der Beschäftigungszeit abgestellt wird mit der Folge, dass vorherige Zeiten ggf. einer Vollzeitbeschäftigung unberücksichtigt bleiben, ist grundsätzlich zulässig, denn das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es nicht sachwidrig ist, wenn bei der Berechnung des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades nur die letzten 120 Kalendermonate berücksichtigt werden (vgl. BAG, 17.04 2012 - 3 AZR 280/10; 03.11.1998 - 3 AZR 432/97).

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Im Falle einer unbewußten Regelungslücke haben die Gerichte hingegen grundsätzlich die Möglichkeit und Pflicht (vgl. insoweit BAG 23. Januar 1980 - 4 AZR 105/78 - BAGE 32, 364, 369), diese zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (BAG 24. Februar 1988, aaO; 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 - BAGE 54, 30, 35; 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - ZTR 1999, 375, zu I 2 a der Gründe, jeweils mwN).

    Diese Möglichkeit scheidet allerdings dann aus, wenn zur Schließung der Lücke verschiedene Möglichkeiten bestehen und es deshalb aufgrund der bestehenden Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben muß, für welche Lösungsmöglichkeit sie sich entscheiden wollen (BAG 10. Dezember 1986, aaO; BAG 3. November 1998, aaO; Wiedemann, TVG, 6. Aufl., § 1 Rn. 817; restriktiver Löwisch/Rieble, TVG, § 1 Rn. 424 ff., 428).

  • ArbG Lübeck, 08.12.2020 - 3 Ca 1941/20

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des Teilzeitfaktors - Widerruflichkeit

    Die Berücksichtigung lediglich eines Fünfjahreszeitraums zur Berechnung des Teilzeitfaktors der betrieblichen Altersversorgung ist jedenfalls dann gleichheitswidrig, wenn im Rahmen der Gesamtversorgung keine auf den Teilzeitfaktor angepasste Berechnung der abzuziehenden gesetzlichen oder anderweitigen Altersrente erfolgt (entgegen BAG 27. September 1983 - 3 AZR 297/81 - unter II.3. der Gründe; vgl. aber BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 39 ff. sowie 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - unter I.2.b) 2. Absatz der Gründe)(unter A.II.1.b) der Gründe).(Rn.42).

    Die Vorgehensweise sei auch bestätigt durch das Bundesarbeitsgericht vom 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 -.

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Übrigen diese Entscheidung bereits mit seiner Entscheidung vom 3. November 1998 (- 3 AZR 432/97 - unter I.2.b 2. Absatz der Gründe, juris) wieder eingeschränkt.

    (cc) Möglicherweise kommt - wie in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1998 (vgl. BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - unter I.2.b 2. Absatz der Gründe, juris) - ein Zehn-Jahres-Zeitraum in Betracht.

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Fehlt es hieran, kommt eine Lückenschließung nur dann in Betracht, wenn eine bestimmte Regelung nach objektiver Betrachtung zwingend geboten ist (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - zu I 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 41 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 31; 12. Juli 1989 - 5 AZR 494/88 - zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 23/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

    Voraussetzung für eine ergänzende Auslegung ist, dass entweder eine unbewusste Regelungslücke vorliegt (BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 91, 358) oder eine Regelung nachträglich lückenhaft geworden ist (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 41 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 31) .
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 423/09

    Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung

  • LAG Düsseldorf, 24.09.2007 - 17 Sa 967/07

    Berücksichtigung des Ehegattenanteils des Ortszuschlages bei der Überleitung vom

  • BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 347/99

    Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale

  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzrente bei späterer Änderung der

  • LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16

    Tarifsukzession

  • LAG Hessen, 14.03.2007 - 8 Sa 906/06

    Zur Berechnung der Betriebsrente nach der Pensionsordnung der Allgemeinen

  • LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst -

  • BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 520/04

    Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 525/99

    Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale

  • LAG Hamm, 04.01.2007 - 17 Sa 1275/06

    Berechnung des Vergleichsentgelts nach § 5 TVÜ-VKA unter Berücksichtigung des

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 489/99

    Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale

  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 449/99

    Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 488/99

    Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale

  • LAG Niedersachsen, 18.02.2000 - 16 Sa 922/99

    Tarifgerechte Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin; Anspruch auf

  • BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 64/99

    Pauschale Reisekostenvergütung eines Kolonnenarbeiters - Dynamische Verweisung

  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 373/01

    Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe; Tarifliche Ausschlußfrist

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 161/00

    Tariflicher Sonderkündigungsschutz

  • LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12

    Strukturausgleich

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 432/09

    Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 433/09

    Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung

  • LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 173/07

    Beschäftigte, die sich im September 2005 in Elternzeit befanden, haben bei

  • LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 1485/16

    Keine ergänzende Tarifauslegung, da keine planwidrige Regelungslücke jedenfalls

  • LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 Sa 156/15

    Haftung für Gerichtskosten bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • LAG Hamm, 03.05.2007 - 17 Sa 1647/06

    Berechnung von Kranken- und Urlaubsvergütung bei angestellten Tierärzten der

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 24/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

  • LAG Nürnberg, 15.03.2005 - 6 Sa 486/02

    Anspruch auf Eingruppierung in eine andere Lohngruppe auf Grund eines

  • ArbG Mannheim, 02.12.2021 - 8 Ca 178/21

    Erschwerniszuschläge an Theatern und Bühnen - Tragen von Instrumenten -

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2021 - 1 Sa 22/21

    Betriebliche Altersversorgung, Gesamtversorgung, Näherungsverfahren,

  • LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage bei Elternzeit

  • LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 344/13

    Unbewusste Regelungslücke - Tarifauslegung

  • LAG Hamburg, 12.12.2007 - 5 Sa 38/07

    Zur Berücksichtigung der Altersteilzeit bei der Berechnung der Betriebsrente

  • LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 416/07

    Anspruch eines sich in einem unbezahlten Sonderurlaub befindlichen Arbeitnehmers

  • LAG Köln, 16.10.2007 - 9 TaBV 52/07

    Einigungsstelle - offensichtlich unzuständig - Zusatzurlaub - Nachtarbeit

  • LAG Hamm, 13.09.2007 - 17 Sa 765/07

    Höhe des Ortszuschlages der bei der Arbeiterwohlfahrt beschäftigten

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 213/00

    Tarifliche Versorgungsankündigung oder Blankettzusage

  • LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 948/14

    Diskriminierung wegen Behinderung durch Begrenzung der Übergangsversorgung nach

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2011 - 5 Sa 106/10

    Auslegung eines Konzerntarifvertrages - Eingruppierung von Pflegehelfern -

  • LAG Hamm, 24.03.2011 - 17 Sa 2265/10

    Ruhen tariflicher Ausgleichszahlung bei Bezug befristeter

  • LAG Nürnberg, 19.08.2003 - 6 Sa 709/02

    Tarifliche Jahresleistung, Fälligkeit einer anteiligen Leistung bei Ausscheiden

  • LAG Düsseldorf, 03.06.2009 - 12 Sa 1601/08

    Auslegung einer Versorgungszusage - Wechsel von Vollzeit in (Alters)Teilzeit

  • LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12

    Gleichheitswidrige Abschaffung der Hinterbliebenenrente für nach altem

  • LAG Hamm, 03.12.1999 - 15 Sa 784/99

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verstoß gegen die vereinbarten Formvorschriften;

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 344/02

    Überbrückungsbeihilfe - Rentenversicherungsbeiträge

  • LAG Niedersachsen, 06.12.2012 - 4 Sa 454/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel bei

  • ArbG Dortmund, 22.01.2009 - 6 Ca 2696/08

    Kein Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Leistungszulage gem. § 18 TVöD-VKA i.

  • LAG Bremen, 09.05.2000 - 1 Sa 274/99

    Streit über die Berechnung von Mehrarbeitszuschläge i.R.d. Beschäftigung eines

  • LAG Hamm, 17.11.1999 - 18 Sa 1009/99

    Sozialwiridgkeit der Kündigung; Abgrenzung zwischen ordentlicher und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2016 - L 2 R 56/16
  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 229/98

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzversorgung nach tariflicher Anpassung -

  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 523/98
  • LAG Hessen, 07.09.2001 - 2 Sa 1776/00

    Anerkennung von bei der Bundeswehr absolvierten Beschäftigungszeiten bei Aufnahme

  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 524/98
  • LAG Berlin, 10.01.2001 - 17 Sa 2218/00
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