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   BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15   

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https://dejure.org/2016,33071
BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15 (https://dejure.org/2016,33071)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2016 - 3 AZR 439/15 (https://dejure.org/2016,33071)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 (https://dejure.org/2016,33071)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung - versicherungsmathematische Abschläge - dreistufiges Prüfungsschema - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung - versicherungsmathematische Abschläge - dreistufiges Prüfungsschema - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, § 6 BetrAVG, § 1 AGG
    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung - versicherungsmathematische Abschläge - dreistufiges Prüfungsschema - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Btriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung - versicherungsmathematische Abschläge - dreistufiges Prüfungsschema - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • Wolters Kluwer

    Betriebsrente; versicherungsmathematische Abschläge; Benachteiligung wegen der Behinderung

  • hensche.de

    Schwerbehinderung

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung - versicherungsmathematische Abschläge - dreistufiges Prüfungsschema - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • Betriebs-Berater

    Ablösung einer Versorgungsordnung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung - versicherungsmathematische Abschläge - dreistufiges Prüfungsschema - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung - versicherungsmathematische Abschläge - dreistufiges Prüfungsschema - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrentenabschläge bei früherer Inanspruchnahme - und die Diskriminierung Behinderter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsrente und die Benachteiligung wegen der Behinderung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrente: Benachteiligung wegen der Behinderung?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abschläge bei der Betriebsrente

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung - versicherungsmathematische Abschläge - dreistufiges Prüfungsschema - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kürzung einer vorzeitigen Betriebsrente eines Schwerbehinderten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltung des Gleichbehandlungsgesetzes auch für betriebliche Altersversorgung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht: Hohe Hürden für eine Benachteiligung wegen Diskriminierung Schwerbehinderter bei vorzeitigem Betriebsrentenbezug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abschläge bei Betriebsrente wegen vorzeitigen Ruhestand

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Rentenabschläge: Auch gegenüber schwerbehinderten Mitarbeitern, auch nachträglich

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Eingriffe in Versorgungszusagen leicht gemacht

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Kürzung der Betriebsrente - Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme möglich - Behinderung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung durch Abschläge auf die Betriebsrente

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abschläge bei Betriebsrente wegen vorzeitigen Ruhestand

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente stellen keine unzulässige Benachteiligung wegen Behinderung dar - BAG verneint Verstoß gegen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Betriebsrente

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Rente für Schwerbehinderte und Betriebsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 82
  • BB 2017, 116
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (42)

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Auszug aus BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15
    Deshalb unterliegen Betriebsvereinbarungen, die Versorgungsansprüche aus einer früheren Betriebsvereinbarung einschränken, einer entsprechenden Rechtskontrolle (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 16; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - aaO; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 99, 75) .

    Diese Entscheidung kann in der Revision nur beschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder bei der gebotenen Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder ob das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 33; 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 - Rn. 56 mwN) .

    Zwar liegen in einem solchen Fall weder wirtschaftliche Gründe für den Eingriff noch eine Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung vor (vgl. dazu BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 35 ff., 39) .

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15
    Für solche Änderungen ist unmittelbar auf die dem dreistufigen Prüfungsschema zugrunde liegenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zurückzugreifen (vgl. BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 27 mwN) .

    Soweit der Senat angenommen hat, die Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags könne keinen Eingriff in künftige, dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge darstellen und folglich nicht anhand des dreistufigen Prüfungsschemas überprüft werden (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 47; 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 53) , hält er hieran nicht mehr fest.

    Sie berechnet sich daher ebenfalls entsprechend § 2 Abs. 1 BetrAVG unter Berücksichtigung der Veränderungssperre nach § 2 Abs. 5 BetrAVG zeitanteilig; allerdings greift im Hinblick auf den variablen Berechnungsfaktor der Festschreibeeffekt nach § 2 Abs. 5 BetrAVG nicht ein (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 42; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 42; 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 32) .

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Auszug aus BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15
    Eine solche liegt vor, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund steht und damit kategorial ausschließlich Träger des Diskriminierungsmerkmals trifft (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 43, BAGE 150, 165; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 46, BAGE 147, 60; 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 14; BT-Drs. 16/1780 S. 32; dazu auch BVerfG 28. April 2011 - 1 BvR 1409/10 - Rn. 54, BVerfGK 18, 401; EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 23, Slg. 2010, I-9343) .

    Rechtmäßige Ziele iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG können alle von der Rechtsordnung anerkannten Gründe sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59 ff., Slg. 2009, I-1569; BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 50, BAGE 150, 165; 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 23, BAGE 149, 125) .

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 653/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15
    (1) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 30; 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22, BAGE 125, 133) .

    Das Arbeitsverhältnis des Klägers bestand bei Inkrafttreten des Gesetzes am 18. August 2006 (Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14. August 2006, verkündet am 17. August 2006, BGBl. I S. 1897) ; das führt zur Anwendbarkeit des Gesetzes (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 31; 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 28 und 37) .

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15
    b) Die bei Einschnitten in Betriebsrentenanwartschaften zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesarbeitsgericht durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert (st. Rspr. seit BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 49, 57) .

    (1) Der erdiente Teilbetrag ist - ohne dass es auf die Unverfallbarkeit der Anwartschaft im Zeitpunkt der Ablösung ankäme (BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 517/13 - Rn. 41 mwN)  - nach den Grundsätzen des § 2 BetrAVG zeitanteilig zu berechnen (st. Rspr. seit BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c (1) der Gründe, BAGE 49, 57) .

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15
    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (vgl. etwa BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 25, BAGE 141, 259) .

    c) Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingreift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 26, BAGE 141, 259; 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 36) .

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15
    Danach löst eine neue Betriebsvereinbarung eine ältere grundsätzlich auch dann ab, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist (st. Rspr., vgl. ua. BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 103, 187) .

    Deshalb unterliegen Betriebsvereinbarungen, die Versorgungsansprüche aus einer früheren Betriebsvereinbarung einschränken, einer entsprechenden Rechtskontrolle (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 - Rn. 16; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - aaO; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 99, 75) .

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09

    Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner

    Auszug aus BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15
    Das Arbeitsverhältnis des Klägers bestand bei Inkrafttreten des Gesetzes am 18. August 2006 (Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14. August 2006, verkündet am 17. August 2006, BGBl. I S. 1897) ; das führt zur Anwendbarkeit des Gesetzes (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 31; 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 28 und 37) .
  • EuGH, 12.10.2004 - C-313/02

    Wippel - Richtlinie 97/81/EG - Richtlinie 76/207/EWG - Sozialpolitik -

    Auszug aus BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15
    Da allerdings das Diskriminierungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG der spezifische Ausdruck des allgemeinen Gleichheitssatzes ist und die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung generell verlangen, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine derartige Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. ua. EuGH 20. September 2007 - C-116/06 - [Kiiski] Rn. 54, Slg. 2007, I-7643; 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 28, Slg. 2001, I-4961) , ist auch bei einer mittelbaren Diskriminierung die Frage nach einer "vergleichbaren Situation" bzw. einer "vergleichbaren Lage" von Bedeutung (vgl. ua. EuGH 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] Rn. 39 ff.; 16. Juli 2009 - C-537/07 - [Gómez-Limón] Rn. 54 ff., Slg. 2009, I-6525; 12. Oktober 2004 - C-313/02 - [Wippel] Rn. 56 f., Slg. 2004, I-9483; BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 21) .
  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

    Auszug aus BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15
    Dies ist nicht allgemein und abstrakt, sondern spezifisch und konkret von den nationalen Gerichten im Einzelfall anhand des Zwecks und der Voraussetzungen für die Gewährung der fraglichen Leistungen festzustellen (EuGH 10. Mai 2011 - C-147/08 - [Römer] Rn. 52, Slg. 2011, I-3591) .
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrages - vorgezogenes Altersruhegeld -

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

  • EuGH, 16.07.2009 - C-537/07

    Gómez-Limón Sánchez-Camacho - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

  • EuGH, 28.06.2012 - C-172/11

    Erny - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr.

  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10

    Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 138/12

    Betriebsübergang - Ablösung tariflicher Regelungen - Überleitungsregelungen des

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 1409/10

    Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 517/13

    Ablösung von Versorgungsregelungen - Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit -

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer

  • LAG Hessen, 08.07.2015 - 6 Sa 257/14

    Kürzung einer Betriebsrente um den vorzeitig in Anspruch genommenen Teil

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    a) Die revisionsrechtliche Überprüfung unbestimmter Rechtsbegriffe findet nach der Rechtsprechung aller Senate des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich nur eingeschränkt statt (vgl. zB BAG 5. Juli 2011 - 1 AZR 868/09 - Rn. 14 [allg. zu unbestimmten Rechtsbegriffen in Tarifverträgen]; 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 12 [Sozialwidrigkeit einer Kündigung]; 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 35 ["sachlich-proportionale Gründe"]; 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 24 mwN [allg. zu Rechtsbegriffen bei der Eingruppierung]; 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 14, BAGE 121, 133 ["Zumutbarkeit" bei § 615 Satz 2 BGB]; 20. September 2012 - 6 AZR 483/11 - Rn. 23 [zu § 125 InsO]; 14. Dezember 2016 - 7 ABR 8/15 - Rn. 23 ["Erforderlichkeit"]; 11. August 2016 - 8 AZR 809/14 - Rn. 37 ["unzulässige Rechtsausübung"]; 29. April 2015 - 9 AZR 108/14 - Rn. 13 ["angemessene Vergütung" iSv. § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG]; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 36, BAGE 153, 378 ["angemessen" in § 6 Abs. 5 ArbZG]) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    a) Die revisionsrechtliche Überprüfung unbestimmter Rechtsbegriffe findet nach der Rechtsprechung aller Senate des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich nur eingeschränkt statt (vgl. zB BAG 5. Juli 2011 - 1 AZR 868/09 - Rn. 14 [allg. zu unbestimmten Rechtsbegriffen in Tarifverträgen]; 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 12 [Sozialwidrigkeit einer Kündigung]; 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 35 ["sachlich-proportionale Gründe"]; 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 24 mwN [allg. zu Rechtsbegriffen bei der Eingruppierung]; 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 14, BAGE 121, 133 ["Zumutbarkeit" bei § 615 Satz 2 BGB]; 20. September 2012 - 6 AZR 483/11 - Rn. 23 [zu § 125 InsO]; 14. Dezember 2016 - 7 ABR 8/15 - Rn. 23 ["Erforderlichkeit"]; 11. August 2016 - 8 AZR 809/14 - Rn. 37 ["unzulässige Rechtsausübung"]; 29. April 2015 - 9 AZR 108/14 - Rn. 13 ["angemessene Vergütung" iSv. § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG]; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 36, BAGE 153, 378 ["angemessen" in § 6 Abs. 5 ArbZG]) .
  • LAG Niedersachsen, 17.01.2019 - 7 Sa 490/18

    Arbeitsordnung; Arbeitsunfähigkeit; Behinderung; Benachteiligung; betriebliche

    Dies schließt die Annahme einer vergleichbaren Situation aus (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 68) .
  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

    Regeln mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Betriebsvereinbarungen denselben Gegenstand, gilt das Ablösungsprinzip, wonach eine neuere Betriebsvereinbarung eine ältere grundsätzlich auch dann ablösen kann, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 20; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 103, 187) .

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht die Wirksamkeit der streitgegenständlichen, durch Betriebsvereinbarung erfolgten Ablösungen hinsichtlich der dadurch bedingten Eingriffe in die Höhe von Versorgungsanwartschaften anhand des vom Senat entwickelten dreistufigen Prüfungsschemas überprüft (zum Anwendungsbereich des dreistufigen Prüfungsschemas siehe BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 23 mwN) .

    Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingreift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann vielmehr nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 22 mwN) .

    Häufig kann erst beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bzw. im Versorgungsfall festgestellt werden, ob mit der ablösenden Neuregelung ein Eingriff erfolgt ist, in welche bestehenden Besitzstände eingegriffen wird, welche Versorgungsordnung sich als günstiger erweist und welcher Prüfungsmaßstab anzulegen ist (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 22 mwN) .

    Allerdings greift im Hinblick auf den dynamischen Berechnungsfaktor der Festschreibeeffekt gemäß § 2a Abs. 1 BetrAVG nicht ein (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 27 mwN - dort missverständlich als "variabler" Berechnungsfaktor bezeichnet) .

    Ob eine solche Steigerung tatsächlich erfolgt ist und sich damit die Möglichkeit eines Eingriffs in die erdiente Dynamik realisiert hat, kann erst bei Eintritt des Versorgungsfalls festgestellt werden (bei Endgehaltsbezug vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 22 mwN) .

    Der Dotierungsrahmen muss deshalb im Wesentlichen gleich bleiben (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 52) .

    Neben der Wahrung des Dotierungsrahmens ist es erforderlich, dass die Neuregelung den Arbeitnehmern, in deren künftige dienstzeitabhängige Zuwächse eingegriffen werden soll, zumutbar ist (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 52) .

    Da keine entgegenstehenden Anhaltspunkte, insbesondere eine fehlerhafte oder nicht fundierte Beurteilung dieses Aspekts, erkennbar sind, ist diese Bewertung aufgrund des Beurteilungsspielraums und der Einschätzungsprärogative der Betriebsparteien (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 51) hinzunehmen.

    Sonstige von der Klägerin behauptete Verschlechterungen, die durch die Ablösung aufgrund der GBV 2004 entstanden sein sollen und die nicht am dreistufigen Prüfungsschema, sondern unmittelbar an den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu messen wären (dazu BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 23 mwN) , sind nicht gegeben bzw. gerechtfertigt.

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

    Regeln mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Betriebsvereinbarungen denselben Gegenstand, gilt das Ablösungsprinzip, wonach eine neuere Betriebsvereinbarung eine ältere grundsätzlich auch dann ablösen kann, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 20; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 103, 187) .

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht die Wirksamkeit der streitgegenständlichen, durch Betriebsvereinbarung erfolgten Ablösungen hinsichtlich der dadurch bedingten Eingriffe in die Höhe von Versorgungsanwartschaften anhand des vom Senat entwickelten dreistufigen Prüfungsschemas überprüft (zum Anwendungsbereich des dreistufigen Prüfungsschemas siehe BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 23 mwN) .

    Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingreift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann vielmehr nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 22 mwN) .

    Häufig kann erst beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bzw. im Versorgungsfall festgestellt werden, ob mit der ablösenden Neuregelung ein Eingriff erfolgt ist, in welche bestehenden Besitzstände eingegriffen wird, welche Versorgungsordnung sich als günstiger erweist und welcher Prüfungsmaßstab anzulegen ist (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 22 mwN) .

    Allerdings greift im Hinblick auf den dynamischen Berechnungsfaktor der Festschreibeeffekt gemäß § 2a Abs. 1 BetrAVG nicht ein (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 27 mwN - dort missverständlich als "variabler" Berechnungsfaktor bezeichnet) .

    Ob eine solche Steigerung tatsächlich erfolgt ist und sich damit die Möglichkeit eines Eingriffs in die erdiente Dynamik realisiert hat, kann erst bei Eintritt des Versorgungsfalls festgestellt werden (bei Endgehaltsbezug vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 22 mwN) .

    Der Dotierungsrahmen muss deshalb im Wesentlichen gleich bleiben (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 52) .

    Neben der Wahrung des Dotierungsrahmens ist erforderlich, dass die Neuregelung den Arbeitnehmern, in deren künftige dienstzeitabhängige Zuwächse eingegriffen werden soll, zumutbar ist (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 52) .

    Da keine entgegenstehenden Anhaltspunkte, insbesondere eine fehlerhafte oder nicht fundierte Beurteilung dieses Aspekts, ersichtlich sind, ist diese Bewertung aufgrund des Beurteilungsspielraums und der Einschätzungsprärogative der Betriebsparteien (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 51) hinzunehmen.

    Auch darin liegt ein Eingriff in die Höhe der Versorgung, der am dreistufigen Prüfungsschema zu messen ist (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 23) .

    Sonstige vom Kläger behauptete Verschlechterungen, die durch die Ablösung aufgrund der GBV 2004 entstanden sein sollen und die nicht am dreistufigen Prüfungsschema, sondern unmittelbar an den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu messen wären (dazu BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 23 mwN) , sind nicht gegeben.

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Danach kann eine ältere eine jüngere Betriebsvereinbarung grundsätzlich auch dann ablösen, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist (st. Rspr., vgl. ua. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 20; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 103, 187) .
  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19

    Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung

    Damit scheidet auch ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG aus, der eine Benachteiligung wegen der Behinderung verbietet (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 60) .

    Rechtmäßige Ziele iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG können alle von der Rechtsordnung anerkannten Gründe sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59 ff.; BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 60; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 50, BAGE 150, 165; 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 23, BAGE 149, 125) .

    Angemessen ist die Differenzierung, wenn aufgrund einer Zweck-Mittel-Relation die Schwere des Eingriffs im Verhältnis zur Bedeutung des Ziels zurücktritt (BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 65) .

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Ausgehend von diesem bislang nicht vertieft berücksichtigten und vom Landesarbeitsgericht nicht gewürdigten Umstand, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Betriebsparteien, denen bei der Beurteilung der dem Eingriff zugrunde liegenden tatsächlichen Gegebenheiten und der finanziellen Auswirkungen der ergriffenen Maßnahmen eine Einschätzungsprärogative zusteht und die hinsichtlich der Ausgestaltung des Gesamtkonzepts einen Beurteilungsspielraum haben (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 51 mwN) , vorliegend zulässigerweise eine neue gestaltende Verteilungsentscheidung getroffen haben.

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Dotierungsrahmen im Wesentlichen zumindest gleich hoch bleibt und der Eingriff für die nachteilig betroffene Arbeitnehmergruppe zumutbar ist (BAG 13. Oktober 2019 - 3 AZR 439/15 - Rn. 52) .

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 91/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

    Regeln mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Betriebsvereinbarungen denselben Gegenstand, gilt das Ablösungsprinzip, wonach eine neuere Betriebsvereinbarung eine ältere grundsätzlich auch dann ablösen kann, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 20; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 103, 187) .

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht die Wirksamkeit der streitgegenständlichen, durch Betriebsvereinbarung erfolgten Ablösungen hinsichtlich der dadurch bedingten Eingriffe in die Höhe von Versorgungsanwartschaften anhand des vom Senat entwickelten dreistufigen Prüfungsschemas überprüft (zum Anwendungsbereich des dreistufigen Prüfungsschemas siehe BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 23 mwN) .

    Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingreift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann vielmehr nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 22 mwN) .

    Häufig kann erst beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bzw. im Versorgungsfall festgestellt werden, ob mit der ablösenden Neuregelung ein Eingriff erfolgt ist, in welche bestehenden Besitzstände eingegriffen wird, welche Versorgungsordnung sich als günstiger erweist und welcher Prüfungsmaßstab anzulegen ist (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 22 mwN) .

    Allerdings greift im Hinblick auf den dynamischen Berechnungsfaktor der Festschreibeeffekt gemäß § 2a Abs. 1 BetrAVG nicht ein (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 27 mwN - dort missverständlich als "variabler" Berechnungsfaktor bezeichnet) .

    Ob eine solche Steigerung tatsächlich erfolgt ist und sich damit die Möglichkeit eines Eingriffs in die erdiente Dynamik realisiert hat, kann erst bei Eintritt des Versorgungsfalls festgestellt werden (bei Endgehaltsbezug vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 22 mwN) .

    Der Dotierungsrahmen muss deshalb im Wesentlichen gleich bleiben (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 52) .

    Neben der Wahrung des Dotierungsrahmens ist es erforderlich, dass die Neuregelung den Arbeitnehmern, in deren künftige dienstzeitabhängige Zuwächse eingegriffen werden soll, zumutbar ist (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 52) .

    Da keine entgegenstehenden Anhaltspunkte, insbesondere eine fehlerhafte oder nicht fundierte Beurteilung dieses Aspekts, erkennbar sind, ist diese Bewertung aufgrund des Beurteilungsspielraums und der Einschätzungsprärogative der Betriebsparteien (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 51) hinzunehmen.

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, also noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 226/19

    Altersdiskriminierung - Verbot geltungserhaltender Reduktion

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 173/17

    Freie Fahrt für Ehepartner ist Betriebsrentenleistung

  • BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 405/16

    Tariflicher Sonderkündigungsschutz - Tarifvorrang

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

  • BAG, 20.06.2023 - 3 AZR 231/22

    Teilweise Umstellung laufender Leistungen auf Kapitalleistung

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 601/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • LAG Hamm, 08.10.2023 - 10 Sa 585/23
  • BAG, 20.06.2023 - 3 AZR 208/22

    Teilweise Umstellung laufender Leistungen auf Kapitalleistung

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 332/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung von Vordienstzeiten - Auslegung einer

  • LAG Düsseldorf, 07.07.2017 - 6 Sa 172/17

    Freie Fahrt für Ehepartner von Beschäftigten eines Verkehrsbetriebs?

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 104/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Fortsetzung der Gewährung von kostenlosen

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 167/17

    Betriebliche Übung und betriebliche Altersversorgung Leistungen aus der

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 365/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 162/17

    Betriebliche Übung und betriebliche Altersversorgung Leistungen aus der

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1273/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1326/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1336/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16

    1. Eine Vorruhestandsvereinbarung kann nur dann einer AGB-Kontrolle unterzogen

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1334/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Düsseldorf, 08.06.2022 - 12 Sa 925/21

    Gleichstellungsabrede; Gleichbehandlung; Altersdiskriminierung

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1279/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1327/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1335/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1330/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1292/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1320/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1291/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 26.09.2019 - 7 Sa 337/18

    Betriebsvereinbarung über Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer; Wirkung der

  • LAG Hamburg, 12.04.2018 - 7 Sa 102/17

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer individuellen Zusage

  • LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20

    Bindung des Landesarbeitsgerichts an die rechtliche Beurteilung durch das

  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 7 Ca 1124/20
  • LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 26/20

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 5 Sa 25/20 v. 16.11.2020

  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4 Ca 1656/19
  • ArbG Wuppertal, 11.02.2021 - 5 Ca 2779/20

    Betriebliche Altersversorgung, betriebliche Sozialleistung,

  • LAG Köln, 28.02.2018 - 11 Sa 541/17

    Gesamtzusage; betriebsvereinbarungsoffen; Einzelfall

  • LAG Köln, 28.02.2018 - 11 Sa 732/17

    Gesamtzusage; betriebsvereinbarungsoffen

  • LAG Köln, 21.11.2018 - 11 Sa 297/18

    Gesamtzusage, Kollektiver Bezug

  • LAG Köln, 21.11.2018 - 11 Sa 296/18

    Gesamtzusage, Kollektiver Bezug

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