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   BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19   

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https://dejure.org/2020,13203
BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19 (https://dejure.org/2020,13203)
BAG, Entscheidung vom 03.06.2020 - 3 AZR 441/19 (https://dejure.org/2020,13203)
BAG, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 3 AZR 441/19 (https://dejure.org/2020,13203)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 268 ZPO, § ... 533 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § 16 Abs. 2 BetrAVG, § 16 BetrAVG, § 19 Abs. 1, Abs. 3 BetrAVG, § 69 Abs. 1 SGB VI, §§ 68, 68a SGB VI, § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG, § 286 Abs. 2 Nr. 1, § 288 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Betriebsrente als Bezugsgröße der Rentenanpassungsüberprüfung; Zielsetzung der Rentenüberprüfungs- und -anpassungspflicht; Differenzierung zwischen gesetzlicher und vertraglicher Rentenüberprüfung

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

  • Betriebs-Berater

    Anpassungsprüfungspflicht in der bAV bezieht sich nur auf die Betriebsrente und nicht auf die Gesamtversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrente als Bezugsgröße der Rentenanpassungsüberprüfung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Betriebsrentenanpassung - und die Klage auf künftige Rentenzahlungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und die Anpassung einer Gesamtversorgung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 1333
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09

    Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19
    Dies ergibt eine Auslegung der gesetzlichen Bestimmung (BAG 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 50 ff.; 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 30) .

    Eine Anknüpfung an andere, dem Versorgungsgläubiger gegenüber Dritten aus einem anderen Rechtsgrund zustehende Leistungen sieht die Bestimmung ebenso wenig vor wie eine Anknüpfung an eine Gesamtversorgung, die sich aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und den nach dem Inhalt der Versorgungszusage ggf. zu berücksichtigenden Leistungen Dritter zusammensetzt (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 31; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 16 Rn. 152) .

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit er nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32; 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 25, BAGE 138, 213) .

    § 16 BetrAVG will damit erkennbar eine Auszehrung der zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls geschuldeten und gezahlten Betriebsrente vermeiden und den realen Wert dieser Betriebsrente erhalten (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 115, 353) , nicht jedoch den Wert anderer Leistungen sichern (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32) .

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19
    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit er nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32; 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 25, BAGE 138, 213) .

    Da die Anpassung jeweils zu einem bestimmten Stichtag zu prüfen und ggf. vorzunehmen ist, kommt es aus Gründen der Rechtssicherheit auf die aktuelle statistische Grundlage an, die zum maßgeblichen Anpassungszeitpunkt vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht war (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 45, BAGE 142, 116; 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 28 f., BAGE 138, 213) .

  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.2019 - 4 Sa 6/19

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung nach § 16 Abs 1 BetrAVG bei

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19
    Auf die Revision der Beklagten und die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. August 2019 - 4 Sa 6/19 - teilweise aufgehoben und insgesamt in der Sache zur Klarstellung wie folgt neugefasst:.
  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 13 mwN, BAGE 165, 345) .
  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 616/17

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - angemessene

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19
    Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassungsprüfung um nicht mehr als sechs Monate verzögern (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 3 AZR 616/17 - Rn. 18; 26. April 2018 - 3 AZR 686/16 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19
    Dies ergibt eine Auslegung der gesetzlichen Bestimmung (BAG 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 50 ff.; 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 30) .
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 686/16

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung -

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19
    Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassungsprüfung um nicht mehr als sechs Monate verzögern (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 3 AZR 616/17 - Rn. 18; 26. April 2018 - 3 AZR 686/16 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19
    Daher hat der Senat in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO in der Revision nicht mehr zu prüfen, ob eine Klageänderung nach § 533 ZPO iVm. § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG vorliegt und ob diese ggf. zulässig ist (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 32 mwN, BAGE 164, 261) .
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19
    § 16 BetrAVG will damit erkennbar eine Auszehrung der zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls geschuldeten und gezahlten Betriebsrente vermeiden und den realen Wert dieser Betriebsrente erhalten (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 115, 353) , nicht jedoch den Wert anderer Leistungen sichern (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32) .
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19
    Da die Anpassung jeweils zu einem bestimmten Stichtag zu prüfen und ggf. vorzunehmen ist, kommt es aus Gründen der Rechtssicherheit auf die aktuelle statistische Grundlage an, die zum maßgeblichen Anpassungszeitpunkt vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht war (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 45, BAGE 142, 116; 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 28 f., BAGE 138, 213) .
  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Da die Anpassung jeweils zu einem bestimmten Stichtag zu prüfen und ggf. vorzunehmen ist, kommt es aus Gründen der Rechtssicherheit auf die aktuelle statistische Grundlage an, die zum maßgeblichen Anpassungszeitpunkt vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht war (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 441/19 - Rn. 36 mwN) .
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    Allerdings hat die Beklagte alle bei ihr anfallenden Prüfungstermine zulässigerweise zum 1. Juli eines Jahrs gebündelt (vgl. hierzu BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 441/19 - Rn. 31; 22. Januar 2019 - 3 AZR 616/17 - Rn. 18) .
  • LAG Hamm, 30.06.2020 - 9 Sa 163/20

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassungsprüfung, Verwirkung

    Die vertragliche Anpassung folgt allein den Regelungen von § 6 AB-BVW (BAG 03. Juni 2020 - 3 AZR 441/19 - Rn. 21) .

    Er erstreckt sich bei der Prüfung gemäß § 16 Abs. 1 und 2 BetrAVG auf die Zeit seit dem Eintritt des Versorgungsfalles bis zum Stichtag der Anpassungsprüfung, wogegen § 6 AB BVW im Grundsatz die jährliche Veränderung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung übernimmt (BAG 03. Juni 2020 - 3 AZR 441/19 - Rn. 23) und damit auch für die Höhe den Anpassung eine grundsätzlich andere Regelung trifft.

    Umgekehrt sehe § 6 AB-BVW keine Regelungen für den davon zu unterscheidenden gesetzlichen Anpassungsprüfungs- und -entscheidungsanspruch vor (BAG 03. Juni 2020 - 3 AZR 441/19 - Rn. 21; BAG 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - NZA 2020, 248, 252 Rn. 54 ff) .

  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 505/21

    Betriebsrentenanpassung - Gewinnabführungsvertrag

    Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassungsprüfung nicht um mehr als sechs Monate verzögern (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 441/19 - Rn. 31 mwN) .
  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 506/21

    Betriebsrentenanpassung; Gewinnabführungsvertrag

    Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassungsprüfung nicht um mehr als sechs Monate verzögern (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 441/19 - Rn. 31 mwN) .
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