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   BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 473/84   

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https://dejure.org/1986,2012
BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 473/84 (https://dejure.org/1986,2012)
BAG, Entscheidung vom 14.01.1986 - 3 AZR 473/84 (https://dejure.org/1986,2012)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - 3 AZR 473/84 (https://dejure.org/1986,2012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsrente gegen den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung - Eintritt des Versicherungsfalls vor Ablauf der 20jährigen Wartezeit - Bestehen einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft auf Altersrente im Zeitpunkt der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 7 Abs. 2 S. 1 und 2; BGB § 242; BGB § 133; BGB § 157

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1986, 1485
  • NZA 1986, 782 (Ls.)
  • VersR 1987, 83
  • BB 1986, 2340
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1955 - VI ZR 118/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 473/84
    Die ergänzende Vertragsauslegung, die auch noch vom Revisionsgericht vorgenommen werden kann, hat in der Weise zu erfolgen, daß unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu ermitteln ist, wie die Beteiligten bei redlichem Verhalten die versäumte Regelung getroffen hätten, wenn ihr Fehlen erkannt worden wäre (BAG Urteil vom 2. September 1956 - 5 AZR 24/65 - AP Nr. 4 zu § 128 ZP0, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 AZR 606/75 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Wertsicherung, zu 3 der Gründe; BGH Urteil vom 21. September 1955 - VI ZR 118/54 - LM BGB § 157 (D) Nr. 5; ähnlich Urteil vom 12. Dezember 1952 - V ZR 99/51 - Nr. 1, aa0 und Urteil vom 11. Juni 1958 - V ZR 277/56 - Nr. 10; MünchKomm-Mayer-Maly, BGB, 2. Aufl., § 157 Rz 39 mit weiterem Nachweis).
  • BGH, 12.12.1952 - V ZR 99/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 473/84
    Die ergänzende Vertragsauslegung, die auch noch vom Revisionsgericht vorgenommen werden kann, hat in der Weise zu erfolgen, daß unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu ermitteln ist, wie die Beteiligten bei redlichem Verhalten die versäumte Regelung getroffen hätten, wenn ihr Fehlen erkannt worden wäre (BAG Urteil vom 2. September 1956 - 5 AZR 24/65 - AP Nr. 4 zu § 128 ZP0, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 AZR 606/75 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Wertsicherung, zu 3 der Gründe; BGH Urteil vom 21. September 1955 - VI ZR 118/54 - LM BGB § 157 (D) Nr. 5; ähnlich Urteil vom 12. Dezember 1952 - V ZR 99/51 - Nr. 1, aa0 und Urteil vom 11. Juni 1958 - V ZR 277/56 - Nr. 10; MünchKomm-Mayer-Maly, BGB, 2. Aufl., § 157 Rz 39 mit weiterem Nachweis).
  • BGH, 11.06.1958 - V ZR 277/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 473/84
    Die ergänzende Vertragsauslegung, die auch noch vom Revisionsgericht vorgenommen werden kann, hat in der Weise zu erfolgen, daß unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu ermitteln ist, wie die Beteiligten bei redlichem Verhalten die versäumte Regelung getroffen hätten, wenn ihr Fehlen erkannt worden wäre (BAG Urteil vom 2. September 1956 - 5 AZR 24/65 - AP Nr. 4 zu § 128 ZP0, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 AZR 606/75 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Wertsicherung, zu 3 der Gründe; BGH Urteil vom 21. September 1955 - VI ZR 118/54 - LM BGB § 157 (D) Nr. 5; ähnlich Urteil vom 12. Dezember 1952 - V ZR 99/51 - Nr. 1, aa0 und Urteil vom 11. Juni 1958 - V ZR 277/56 - Nr. 10; MünchKomm-Mayer-Maly, BGB, 2. Aufl., § 157 Rz 39 mit weiterem Nachweis).
  • BAG, 13.10.1976 - 3 AZR 606/75

    Betriebliche Altersversorgung: Wertsicherung, Inbezugnahme einer bestimmten

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 473/84
    Die ergänzende Vertragsauslegung, die auch noch vom Revisionsgericht vorgenommen werden kann, hat in der Weise zu erfolgen, daß unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu ermitteln ist, wie die Beteiligten bei redlichem Verhalten die versäumte Regelung getroffen hätten, wenn ihr Fehlen erkannt worden wäre (BAG Urteil vom 2. September 1956 - 5 AZR 24/65 - AP Nr. 4 zu § 128 ZP0, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 AZR 606/75 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Wertsicherung, zu 3 der Gründe; BGH Urteil vom 21. September 1955 - VI ZR 118/54 - LM BGB § 157 (D) Nr. 5; ähnlich Urteil vom 12. Dezember 1952 - V ZR 99/51 - Nr. 1, aa0 und Urteil vom 11. Juni 1958 - V ZR 277/56 - Nr. 10; MünchKomm-Mayer-Maly, BGB, 2. Aufl., § 157 Rz 39 mit weiterem Nachweis).
  • BAG, 02.09.1965 - 5 AZR 24/65

    Zulässigkeit der Bekanntmachung eines Urteils durch Zustellung im schriftlichen

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 473/84
    Die ergänzende Vertragsauslegung, die auch noch vom Revisionsgericht vorgenommen werden kann, hat in der Weise zu erfolgen, daß unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu ermitteln ist, wie die Beteiligten bei redlichem Verhalten die versäumte Regelung getroffen hätten, wenn ihr Fehlen erkannt worden wäre (BAG Urteil vom 2. September 1956 - 5 AZR 24/65 - AP Nr. 4 zu § 128 ZP0, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 AZR 606/75 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Wertsicherung, zu 3 der Gründe; BGH Urteil vom 21. September 1955 - VI ZR 118/54 - LM BGB § 157 (D) Nr. 5; ähnlich Urteil vom 12. Dezember 1952 - V ZR 99/51 - Nr. 1, aa0 und Urteil vom 11. Juni 1958 - V ZR 277/56 - Nr. 10; MünchKomm-Mayer-Maly, BGB, 2. Aufl., § 157 Rz 39 mit weiterem Nachweis).
  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 794/14

    Berufsunfähigkeitsrente - versicherungsförmige Lösung

    Der Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles muss auch nicht zwingend mit dem Zeitpunkt übereinstimmen, der im Bescheid des Sozialversicherungsträgers angegeben ist, sondern kann im Wege der Vertragsfreiheit auch anderweitig festgelegt werden (vgl. etwa BAG 14. Januar 1986 - 3 AZR 473/84 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 83/09

    Betriebliche Altersversorgung - Invalidenrente

    Zwar muss der Versorgungsfall nicht stets zwingend mit dem Zeitpunkt übereinstimmen, an dem ausweislich des Bescheids des Sozialversicherungsträgers die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllt sind, sondern kann im Wege der Vertragsfreiheit auch anderweitig festgelegt werden (vgl. zB BAG 14. Januar 1986 - 3 AZR 473/84 - zu II 1 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 6 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 36) .
  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15

    Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer

    dahin auch bereits BAG 14.1.1986 - 3 AZR 474/84 - AP § 1 BetrAVG Invaliditätsrente Nr. 6 = EzA § 1 BetrAVG Nr. 36 = ZIP 1986, 1485 [II.1 b. - "Juris"-Rn. 20]: "Hinzu kommt weiter, dass mit Aufnahme der Rentenzahlungen der Arbeitnehmer im allgemeinen kein Interesse mehr an dem Bestand des Arbeitsverhältnisses haben wird.

    Sein Lebensunterhalt ist jetzt durch seine Sozialversicherung gewährleistet".S. dahin auch bereits BAG 14.1.1986 - 3 AZR 474/84 - AP § 1 BetrAVG Invaliditätsrente Nr. 6 = EzA § 1 BetrAVG Nr. 36 = ZIP 1986, 1485 [II.1 b. - "Juris"-Rn. 20]: "Hinzu kommt weiter, dass mit Aufnahme der Rentenzahlungen der Arbeitnehmer im allgemeinen kein Interesse mehr an dem Bestand des Arbeitsverhältnisses haben wird.

    90) S. dahin auch bereits BAG 14.1.1986 - 3 AZR 474/84 - AP § 1 BetrAVG Invaliditätsrente Nr. 6 = EzA § 1 BetrAVG Nr. 36 = ZIP 1986, 1485 [II.1 b. - "Juris"-Rn. 20]: "Hinzu kommt weiter, dass mit Aufnahme der Rentenzahlungen der Arbeitnehmer im allgemeinen kein Interesse mehr an dem Bestand des Arbeitsverhältnisses haben wird.

  • BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 288/97

    Unverfallbarkeit einer Invaliditätsrente

    Bei redlichem Verhalten (Urteil des Senats vom 14. Januar 1986 - 3 AZR 473/84 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente, zu II 1 b der Gründe, m.w.N.) hätten die Parteien den Beginn der Zahlung, wie in § 3 vorgesehen, auf den Beginn des Monats festgelegt, der dem Eintritt der Berufsunfähigkeit folgt.
  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 795/09

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Der Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls muss auch nicht zwingend mit dem Zeitpunkt übereinstimmen, der im Bescheid des Sozialversicherungsträgers angegeben ist, sondern kann im Wege der Vertragsfreiheit auch anderweitig festgelegt werden (vgl. etwa BAG 14. Januar 1986 - 3 AZR 473/84 - zu II 1 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 6 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 36: Versorgungsfall erst mit Zahlungsbeginn der gesetzlichen Rente) .
  • LAG Düsseldorf, 03.06.2009 - 12 Sa 1601/08

    Auslegung einer Versorgungszusage - Wechsel von Vollzeit in (Alters)Teilzeit

    Für die interpretative Ergänzung der Lücke ist darauf abzustellen, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen und als redliche Vertragspartner zur Schließung der Lücke selbst unternommen hätten [hypothetischer rechtsgeschäftlicher Wille] (vgl. BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 473/84 - Juris Rn. 19, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90 - Juris Rn. 31 ff., BGH 10.02.2009 - VI ZR 28/08 - Rn. 23 ff.).
  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 319/88

    Wartezeit bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit

    Eine Auslegung der Versorgungsordnung dahin, daß für den Lauf der Wartezeit auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses abgestellt wird, ist entgegen der Auffassung der Revision auch durchaus sachgemäß (BAG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 93/84 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente; Urteil vom 14. Januar 1986 - 3 AZR 473/84 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente).
  • BAG, 17.02.1987 - 3 AZR 312/85

    Anforderungen an den Eintritt des Versorgungsfalls im Rahmen einer betrieblichen

    Der Arbeitgeber will bei einer solchen vertraglichen Regelung im allgemeinen erst dann die Versorgung Berufs- und Erwerbsunfähiger übernehmen, wenn die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erschöpft sind und das Arbeitsverhältnis in ein Ruhestandsverhältnis umgewandelt worden ist (BAG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 93/84 - zu 2 der Gründe; Urteil vom 14. Januar 1986 - 3 AZR 473/84 - zu II der Gründe; beide Urteile zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
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