Weitere Entscheidung unten: BAG, 30.11.2010

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   BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 747/08   

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BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 747/08 (https://dejure.org/2010,4432)
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BAG, Entscheidung vom 30. November 2010 - 3 AZR 747/08 (https://dejure.org/2010,4432)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Rente ist auf Betriebsrente anzurechnen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Berechnung Betriebsrente bei vorzeitiger Altersrente

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente zulässig - Zur Frage in welcher Höhe die gesetzliche Rente für Mitarbeiter, die vorzeitig in den Ruhestand eintreten, auf betriebliches Ruhegeld anzurechnen ist

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06

    Änderung einer Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 747/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. nur BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 953/06 - Rn. 20 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 37 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 22) .
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 747/08
    Der Vorrang der Leistungsklage steht der Zulässigkeit hier nicht entgegen, da die Feststellungsklage zu einer prozesswirtschaftlich sinnvollen Erledigung des zwischen den Parteien bestehenden Streitpunkts führt (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu A III 2 b der Gründe, BAGE 79, 236) .
  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 747/08
    Der Senat hat bislang grundsätzlich einen versicherungsmathematischen Abschlag von 0, 5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente gebilligt (vgl. nur BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - Rn. 66 f., AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5) .
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 747/08
    Zum anderen ergibt sich eine Verschiebung des in der Versorgungsordnung festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung daraus, dass er die erdiente Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. dazu für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens vor Eintritt in den Ruhestand und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente vor Erreichen der festen Altersgrenze BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 30, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) .
  • LAG Köln, 23.06.2008 - 5 Sa 438/08

    Teilweise Anrechnung der Sozialversicherungsrente auf das betriebliche Ruhegeld

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 747/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. Juni 2008 - 5 Sa 438/08 - aufgehoben.
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1035/08

    Arzthelferin in der Funktionsdiagnostik - Zulage

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 747/08
    Auf die Entstehungsgeschichte der Norm kann zurückgegriffen werden, wenn nach Wortlaut, Wortsinn und Gesamtzusammenhang der Betriebsvereinbarung Zweifel an dem Inhalt und dem wirklichen Willen der Betriebsparteien bestehen (vgl. für Tarifverträge BAG 24. Februar 2010 - 10 AZR 1035/08 - Rn. 29 ff., ZTR 2010, 361) .
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 747/08
    Eine Feststellungsklage muss sich nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen beschränken (BAG 27. März 2007 - 3 AZR 299/06 - Rn. 20, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 68) .
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 103/13

    Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung - Reihenfolge

    a)Zunächst ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Frage durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur vorliegenden Versorgungsordnung nicht durch die Urteile vom 30.11.2010 (- 3 AZR 475/09, NZA 2011, 748; - 3 AZR 747/08, juris und - 3 AZR 475/09, juris) entschieden worden ist.
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 184/13

    Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung - Reihenfolge Höchstbegrenzung

    a)Zunächst ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Frage durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur vorliegenden Versorgungsordnung nicht durch die Urteile vom 30.11.2010 (- 3 AZR 475/09, NZA 2011, 748; - 3 AZR 747/08, juris und - 3 AZR 475/09, juris) entschieden worden ist.
  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 510/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

    a)Zunächst ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Frage durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur vorliegenden Versorgungsordnung nicht durch die Urteile vom 30.11.2010 (- 3 AZR 475/09, NZA 2011, 748; - 3 AZR 747/08, juris und - 3 AZR 475/09, juris) entschieden worden ist.
  • LAG Düsseldorf, 08.11.2013 - 12 Sa 651/13

    Auslegung einer Betriebsrentenregelung

    a)Zunächst ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Frage durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur vorliegenden Versorgungsordnung nicht durch die Urteile vom 30.11.2010 (- 3 AZR 475/09, NZA 2011, 748; - 3 AZR 747/08, juris und - 3 AZR 475/09, juris) entschieden worden ist.
  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 517/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

    a)Zunächst ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Frage durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur vorliegenden Versorgungsordnung nicht durch die Urteile vom 30.11.2010 (- 3 AZR 475/09, NZA 2011, 748; - 3 AZR 747/08, juris und - 3 AZR 475/09, juris) entschieden worden ist.
  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 440/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

    a)Zunächst ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Frage durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur vorliegenden Versorgungsordnung nicht durch die Urteile vom 30.11.2010 (- 3 AZR 475/09, NZA 2011, 748; - 3 AZR 747/08, juris und - 3 AZR 475/09, juris) entschieden worden ist.
  • LAG Köln, 23.01.2009 - 11 Sa 1056/08

    Teilweise Anrechnung Sozialversicherungsrente auf betriebliches Ruhegeld

    Die erkennende Kammer schließt sich ohne Einschränkungen der Auffassung der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln an, die betreffend eines parallel gelagerten Sachverhalts erkannt hat, dass nach § 6 Abs. 2 der Ruhegeldrichtlinien nur 50 % der tatsächlich gezahlten Sozialversicherungsrente auf das betriebliche Ruhegeld angerechnet werden können (LAG Köln, Urt. v. 23.06.2008 - 5 Sa 438/08 -, Revision eingelegt unter Az. 3 AZR 747/08).
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 161/13

    Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung

    a)Zunächst ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Frage durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur vorliegenden Versorgungsordnung nicht durch die Urteile vom 30.11.2010 (- 3 AZR 475/09, NZA 2011, 748; - 3 AZR 747/08, juris und - 3 AZR 475/09, juris) entschieden worden ist.
  • LAG Köln, 23.01.2009 - 11 Sa 1332/08

    Teilweise Anrechnung Sozialversicherungsrente auf betriebliches Ruhegeld

    Die erkennende Kammer schließt sich ohne Einschränkungen der Auffassung der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln an, die betreffend eines gleich gelagerten Sachverhalts erkannt hat, dass nach § 6 Abs. 2 der Ruhegeldrichtlinien nur 50 % der tatsächlich gezahlten Sozialversicherungsrente aus das betriebliche Ruhegeld angerechnet werden können (LAG Köln, Urt. v. 23.06.2008 - 5 Sa 438/08 -, Revision eingelegt unter Az. 3 AZR 747/08).
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Rechtsprechung
   BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 475/09   

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https://dejure.org/2010,9857
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BAG, Entscheidung vom 30. November 2010 - 3 AZR 475/09 (https://dejure.org/2010,9857)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 748
  • BB 2011, 819
  • DB 2011, 828
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Köln, 23.01.2009 - 11 Sa 1056/08

    Teilweise Anrechnung Sozialversicherungsrente auf betriebliches Ruhegeld

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 475/09
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. Januar 2009 - 11 Sa 1056/08 - aufgehoben.
  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06

    Änderung einer Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 475/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. nur BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 953/06 - Rn. 20 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 37 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 22) .
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 475/09
    Der Vorrang der Leistungsklage steht der Zulässigkeit hier nicht entgegen, da die Feststellungsklage zu einer prozesswirtschaftlich sinnvollen Erledigung des zwischen den Parteien bestehenden Streitpunkts führt (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu A III 2 b der Gründe, BAGE 79, 236) .
  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 475/09
    Der Senat hat bislang grundsätzlich einen versicherungsmathematischen Abschlag von 0, 5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente gebilligt (vgl. nur BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - Rn. 66 f., AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5) .
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 475/09
    Zum anderen ergibt sich eine Verschiebung des in der Versorgungsordnung festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung daraus, dass er die erdiente Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. dazu für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens vor Eintritt in den Ruhestand und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente vor Erreichen der festen Altersgrenze BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 30, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) .
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1035/08

    Arzthelferin in der Funktionsdiagnostik - Zulage

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 475/09
    Auf die Entstehungsgeschichte der Norm kann zurückgegriffen werden, wenn nach Wortlaut, Wortsinn und Gesamtzusammenhang der Betriebsvereinbarung Zweifel an dem Inhalt und dem wirklichen Willen der Betriebsparteien bestehen (vgl. für Tarifverträge BAG 24. Februar 2010 - 10 AZR 1035/08 - Rn. 29 ff., ZTR 2010, 361) .
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 475/09
    Eine Feststellungsklage muss sich nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen beschränken (BAG 27. März 2007 - 3 AZR 299/06 - Rn. 20, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 68) .
  • ArbG Köln, 26.05.2008 - 15 Ca 10454/07

    Kläger hat Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente bei Abzug der Hälfte der

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 475/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26. Mai 2008 - 15 Ca 10454/07 - abgeändert:.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 189/15

    Schadenersatz wegen Mobbing

    betroffen ist, gelten die auch für die Auslegung von Gesetzen und Tarifverträgen anzuwendenden Auslegungsregeln (ständige Rechtsprechung, vergleiche nur BAG, Urteil vom 30.11.2010, 3 AZR 475/09, juris m.w.N.).
  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 1/23

    Betriebsrente - Anhebung der Regelaltersgrenze

    a) Die Regelungen zur Berechnung des Ruhegeldes in §§ 4 ff. RL 1989 sehen einen versicherungsmathematischen Abschlag bei vorgezogener Inanspruchnahme des Ruhegeldes weder für bis dahin betriebstreue Arbeitnehmer noch für den Fall des vorherigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis vor (ausdrücklich zu den RL 1989 BAG 30. November 2010 - 3 AZR 475/09 - Rn. 31).

    Diese Vorschrift berechtigt die Beklagte nur, die in § 6 Abs. 2 RL 1989 vorgesehene Minderung um die Hälfte der gesetzlichen Rente in der Weise vorzunehmen, dass Abschläge bei der gesetzlichen Rente durch einen verringerten Zugangsfaktor nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI wegen vorzeitiger Inanspruchnahme unberücksichtigt bleiben (BAG 30. November 2010 - 3 AZR 475/09 - aaO).

  • ArbG Essen, 08.03.2022 - 2 Ca 1927/21
    Hierfür ist jedoch Voraussetzung, dass die Versorgungsordnung einen solchen Abschlag vorsieht (vgl. BAG vom 30.11.2010, 3 AZR 475/09) bzw. jedenfalls nicht ausschließt (vgl. BAG vom 19.06.2012, 3 AZR 289/10).

    Zu der RL 02/89 der Beklagten hat das BAG jedoch bereits entschieden, dass diese keinen kein versicherungsmathematischer Abschlag vorsieht, sondern nur durch die Regelung des § 7 Abs. 2 RL 02/98 eine Kürzung der Betriebsrente erfolgt (vgl. BAG vom 30.11.2010, 3 AZR 475/09).

    Denn aus der Versorgungsordnung wird hinreichend deutlich, dass eine Kürzung der Betriebsrente bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme nur dadurch erfolgen soll, dass eine Kürzung der gesetzlichen Rente gemäß § 7 Abs. 2 RL 02/89 voll zu Lasten des Mitarbeiters gehen soll (vgl. BAG vom 30.11.2010, 3 AZR 475/09).

    Die Beklagte hätte diesen zusätzlich in die Versorgungsordnung aufnehmen können, hat darauf aber verzichtet (vgl. BAG vom 30.11.2010, 3 AZR 475/09), mit der Folge, dass auch kein untechnischer versicherungsmathematischer Abschlag erfolgen darf.

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