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   BAG, 04.07.1972 - 3 AZR 477/71   

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BAG, 04.07.1972 - 3 AZR 477/71 (https://dejure.org/1972,435)
BAG, Entscheidung vom 04.07.1972 - 3 AZR 477/71 (https://dejure.org/1972,435)
BAG, Entscheidung vom 04. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 (https://dejure.org/1972,435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handelsvertreter - Provision - Provisionsbasis

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Formularvertraglicher Ausschluss von Ansprüchen auf Überhangprovision bei Reisenden, Überhangprovision, AGB, Abdingbarkeit, Provisionsüberhänge, Arbeitsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 65

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 30
  • BB 1972, 1453
  • DB 1972, 2113
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.1960 - VII ZR 225/59

    Entfallen der Provisionspflicht wegen verzögerter Ausführung eines Geschäfts

    Auszug aus BAG, 04.07.1972 - 3 AZR 477/71
    Mit einem Handelsvertreter kann - in Abweichung von § 87 Abs. 1 HGB - vereinbart werden, daß er erarbeitete Provisionen, die erst nach Beendigung des Vertreterverhältnisses fällig werden, nicht erhält (so auch BGH 11.7.1960 - VII ZR 225/59 - BGHZ 33, 92 ff).
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07

    Anspruch auf Überhangprovision

    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war demgegenüber anerkannt, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen iSv. § 59 Satz 1 HGB aus § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB auf Überhangprovision von den Arbeitsvertragsparteien nur dann abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP HGB § 65 Nr. 2; 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP HGB § 65 Nr. 6 = EzA BGB § 315 Nr. 10; 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP HGB § 65 Nr. 7 = EzA HGB § 65 Nr. 1; 26. November 1985 - 3 AZR 214/84 -), und dass der Überhanganspruch des Handlungsgehilfen nach § 87 Abs. 3 HGB nicht abdingbar ist, weil diesem anders als dem selbständigen Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht zusteht (20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 mwN).
  • BGH, 04.12.1981 - I ZR 200/79

    Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter

    Mit Recht ist das Berufungsgericht ferner davon ausgegangen, daß bei einem auf Provisionsbasis tätigen angestellten Vertreter eine Vereinbarung, nach der er - wie hier der Kläger nach § 2 Satz 1 mit Satz 2 des Vertrags - eine bereits erarbeitete, aber erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fällig werdende Provision nicht erhalten soll, nur rechtswirksam ist, wenn der Ausschluß durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (BAG v. 17.5.1962 - 5 AZR 427/61 = AP Nr. 2 zu § 65 HGB; vgl. BAG v. 4.7.1972 - 3 AZR 477/71 = AP Nr. 6 zu § 65 HGB = BB 1972, 1453; v. 20.7.1973 - 3 AZR 359/72 = AP Nr. 7 zu § 65 HGB).
  • BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81

    Folgeprovision bei dynamischer Lebensversicherung

    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden und seine Auffassung gegen Kritik verteidigt, daß nicht ohne sachlichen Grund arbeitsvertraglich vereinbart werden kann, verdiente aber erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig werdende Provisionen sollten entfallen (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB).
  • LAG München, 11.01.1991 - 2 TaBV 57/90

    Einigungsstelle: Vergütung der Beteiligten

    Der Grundsatz, dass jede Arbeit ihres Lohnes wert ist (BAG vom 4.7.1972 - 3 AZR 477/71 -), gilt auch für eine solche, freiwillig übernommene Mitwirkung in einer Einigungsstelle, der Grundsatz § 76 a Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann nicht Über den Gesichtspunkt des Verdienstausfalls in § 76 a Abs. 4 Satz 3 BetrVG hineininterpretiert werden.
  • BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 214/84

    Haftung des Betriebsveräußerers bei Unternehmensteilung - Entstehung und

    Nach den vom Gericht erarbeiteten Rechtsgrundsätzen ist der Ausschluß der sogenannten Überhangprovision nur dann wirksam, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB, Bl. 1 R mit kritischer Anmerkung von Hefermehl; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB, zu III der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Herschel; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB, zu I 2, 11 der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Fenn; Urteil vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 472/81 - AP Nr. 5 zu § 87 HGB, mit Anmerkung von Herschel = BB 1984, 1687).
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  • BGH, 11.07.1960 - VII ZR 225/59

    Entfallen der Provisionspflicht wegen verzögerter Ausführung eines Geschäfts

    Auszug aus BAG, 30.06.1972 - 3 AZR 477/71
    Mit einem Handelsvertreter kann - in Abweichung von HGB § 87 Abs. 1 - vereinbart werden, daß er erarbeitete Provisionen, die erst nach Beendigung des Vertreterverhältnisses fällig werden, nicht erhält (so auch BGH 1960-07-11 VII ZR 225/59 = BGHZ 33, 92 ff).
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