Rechtsprechung
   BAG, 22.05.2001 - 3 AZR 491/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3540
BAG, 22.05.2001 - 3 AZR 491/00 (https://dejure.org/2001,3540)
BAG, Entscheidung vom 22.05.2001 - 3 AZR 491/00 (https://dejure.org/2001,3540)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 3 AZR 491/00 (https://dejure.org/2001,3540)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3540) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung; Kürzung der Beiträge unter Anrechnung von Leistungen eines Versorgungswerks; Normative Wirkung von Betriebsvereinbarungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 (Auslegung)
    Auslegung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 408 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG München, 14.03.2000 - 8 Sa 1023/99

    Berechnung einer betrieblichen Rente; Anrechnung von Leistungen des

    Auszug aus BAG, 22.05.2001 - 3 AZR 491/00
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. März 2000 - 8 Sa 1023/99 - aufgehoben.
  • BAG, 17.08.1999 - 3 AZR 526/97

    Verspätete Urteilsabsetzung - Unterschriftsersetzung durch Verhinderungsvermerk

    Auszug aus BAG, 22.05.2001 - 3 AZR 491/00
    Auf die Revision der Beklagten ist dieses Urteil durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. August 1999 (- 3 AZR 526/97 -) aus formellen Gründen aufgehoben und zur anderweiten Verhandlung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden.
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 22.05.2001 - 3 AZR 491/00
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364, 368 f. mwN).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2014 - 11 Sa 533/13

    Offene und verdeckte Teilklage

    Der Ermittlung des in der Norm objektivierten Willens der Betriebspartner dienen als gleichrangige Auslegungsmittel der Gesamtzusammenhang, der Sinn und Zweck der Regelung (vgl. BAG vom 13.03.2007 - 1 AZR 262/06 a.a.O.; BAG vom 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 a.a.O.; LAG Baden-Württemberg vom 17.12.2007 - 4 TaBV 3 /07 a.a.O.; Kreuz GK-BetrVG § 77 Rdnr. 65; Fitting § 77 BetrVG Rdnr. 15), die Entstehungsgeschichte der Norm (vgl. BAG vom 25.03.2003 - 1 AZR 335/02 in NZA 2004, 64; BAG vom 21.01.2003 - 1 ABR 5 /02 a.a.O.) und der Umstand, wie die Betriebsvereinbarung in der Praxis gehandhabt worden ist (vgl. BAG vom 22.05.2001 - 3 AZR 491/00 in NZA 2002, 408; Fitting § 77 BetrVG Rdnr. 15).
  • ArbG Herne, 10.07.2007 - 3 Ca 3124/06

    Betriebliche Altersversorgung, Auslegung

    Betriebsvereinbarungen wirken wie Tarifverträge normativ (§ 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG) und sind deshalb wie diese und wie Gesetze objektiv auszulegen (BAG, Urteil vom 15.02.2005, 3 AZR 237/04, AP Nr. 30 zu § 1 BetrAVG Berechnung; BAG, Urteil vom 22.05.2001, 3 AZR 491/00, EzA § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung Nr. 3).

    Dabei können Sitzungsniederschriften, Protokollnotizen oder gemeinsame, sogar nachträgliche Erklärungen der Betriebspartner von Bedeutung sein (BAG, Urteil vom 22.05.2001, 3 AZR 491/00, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 02.11.2005 - 1 Sa 876/05

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    a) Die Auslegung einer Betriebsvereinbarung richtet sich nach den für die Auslegung von Tarifverträgen geltenden Regeln (BAG Beschluss vom 22.05.2001 - 3 AZR 491/00 - EzA § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung Nr. 3).
  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 272/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

    Dieser berücksichtigungsfähigen durchgängigen betrieblichen Praxis bei der Umsetzung der Versorgungsordnung (vgl. hierzu: BAG, Urt. v. 22.05.2001 - 3 AZR 491/00 - ) ist der Kläger nicht, erst Recht nicht im Einzelnen, entgegen getreten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006 - 1 Sa 82/06

    Bestimmung des Auszahlungstages einer tariflichen Sonderzahlung durch

    Dabei können Sitzungsniederschriften, Protokollnotizen oder gemeinsame, sogar nachträgliche Erklärungen der Betriebspartner von Bedeutung sein sowie der Umstand, wie die Betriebsvereinbarung im Betrieb über längere Zeit hin tatsächlich gehandhabt worden ist (vgl. nur BAG, Urteil vom 22.05.2001 - 3 AZR 491/00 - EZA § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung Nr. 3 m.w.N.).
  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 271/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

    Dieser berücksichtigungsfähigen durchgängigen betrieblichen Praxis bei der Umsetzung der Versorgungsordnung (vgl. hierzu: BAG, Urt. v. 22.05.2001 - 3 AZR 491/00 - ) ist der Kläger nicht, erst Recht nicht im Einzelnen, entgegen getreten.
  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 273/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

    Dieser berücksichtigungsfähigen durchgängigen betrieblichen Praxis bei der Umsetzung der Versorgungsordnung (vgl. hierzu: BAG, Urt. v. 22.05.2001 - 3 AZR 491/00 - ) ist der Kläger nicht, erst Recht nicht im Einzelnen, entgegen getreten.
  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 274/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

    Dieser berücksichtigungsfähigen durchgängigen betrieblichen Praxis bei der Umsetzung der Versorgungsordnung (vgl. hierzu: BAG, Urt. v. 22.05.2001 - 3 AZR 491/00 - ) ist der Kläger nicht, erst Recht nicht im Einzelnen, entgegen getreten.
  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 1209/15

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

    Dieser berücksichtigungsfähigen durchgängigen betrieblichen Praxis bei der Umsetzung der Versorgungsordnung (vgl. hierzu: BAG, Urt. v. 22.05.2001 - 3 AZR 491/00 -) ist der Kläger nicht, erst Recht nicht im Einzelnen, entgegen getreten.
  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 295/16

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

    Dieser berücksichtigungsfähigen durchgängigen betrieblichen Praxis bei der Umsetzung der Versorgungsordnung (vgl. hierzu: BAG, Urt. v. 22.05.2001 - 3 AZR 491/00 - ) ist der Kläger nicht, erst Recht nicht im Einzelnen, entgegen getreten.
  • LAG Köln, 26.10.2016 - 11 Sa 1210/15

    Betriebsvereinbarung; Auslegung; pensionsfähiges Einkommen; Grundgehalt;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2011 - 2 Sa 183/11

    Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung bei Wechsel von

  • ArbG Freiburg, 12.04.2011 - 5 Ca 113/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht