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   BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 502/04 (A)   

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https://dejure.org/2005,3372
BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 502/04 (A) (https://dejure.org/2005,3372)
BAG, Entscheidung vom 19.07.2005 - 3 AZR 502/04 (A) (https://dejure.org/2005,3372)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 3 AZR 502/04 (A) (https://dejure.org/2005,3372)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung der Altersversorgung über eine Direktversicherung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Recht des Arbeitnehmers zur Wahl des Versicherungsträgers bei Entgeltumwandlung für betriebliche Altersvorsorge

  • Judicialis

    BetrAVG § 1a

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entgeltumwandlung: Recht des Arbeitgebers zur Auswahl des Versicherungsträgers ? Bedenken, ob Verträge mit garantierter Mindestlaufzeit betriebliche Altersversorgung sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1a
    Begriff der Betrieblichen Altersversorgung; Wahl des Versicherungsträgers bei Entgeltumwandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Wahl des Versicherungsunternehmens obliegt Arbeitgeber

  • IWW (Kurzinformation)

    Wahl des Versicherungsunternehmens obliegt Arbeitgeber

  • IWW (Kurzinformation)

    Direktversicherung - Wahl des Versicherers obliegt Arbeitgeber

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Wahl des Versicherungsunternehmens obliegt dem Arbeitgeber

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anspruch des AN auf Auswahl des Versicherers, Direktversicherer, Direktversicherung, Entgeltumwandlung

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf entscheiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1982
  • DB 2005, 2252
  • NZA-RR 2006, 372
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 807/11

    Entgeltumwandlung - Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

    Deshalb ergibt sich entgegen der Rechtsauffassung des Klägers aus dem Umstand, dass nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber den konkreten Versorgungsträger auswählen darf (vgl. hierzu BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 14/06 - Rn. 25 mwN, BAGE 123, 72; 19. Juli 2005 - 3 AZR 502/04 (A) - zu II 1 der Gründe) , nicht, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von sich aus auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung hinweisen muss.
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06

    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit

    Die Nennung eines Versicherungsträgers ist nicht erforderlich, da dessen Auswahl dem Arbeitgeber obliegt (BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 502/04 (A) - EzA BetrAVG § 1a Nr. 1; BT-Drucks. 14/4595 S. 67).

    Hinzu kommt, dass es grundsätzlich das Recht des Arbeitgebers ist, den Versicherungsträger auszuwählen (BT-Drucks. 14/4595 S. 67; BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 502/04 (A) - EzA BetrAVG § 1a Nr. 1).

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