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   BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16   

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BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16 (https://dejure.org/2017,42924)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2017 - 3 AZR 516/16 (https://dejure.org/2017,42924)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 (https://dejure.org/2017,42924)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16
    Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 22 mwN) .

    Die Besserstellung gegenüber anderen Arbeitnehmern muss nach einem oder mehreren Kriterien vorgenommen werden, die bei allen Begünstigten vorliegen (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 24 mwN) .

    Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichbehandlungsgrundsatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 25 mwN) .

    Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (vgl. dazu etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 26 mwN) .

    Der Eintritt des Versorgungsfalls stellt auch in diesem Fall eine entscheidende Zäsur dar und ist daher ein sachgerechter Anknüpfungspunkt (zum Eintritt des Versorgungsfalls als Zäsur vgl. auch BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 39; 11. August 2009 - 3 AZR 363/08 - Rn. 39 mwN) .

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16
    Sie kann sich vielmehr - wie vorliegend - auch auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 19 mwN, BAGE 141, 259) .

    Der Vorrang der Leistungsklage greift vorliegend schon deshalb nicht ein, weil die Betriebsrente noch nicht zur Zahlung fällig ist (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16
    Soweit die Stichtagsregelung im Einzelfall zu Härten führen kann, begründet dies nicht ihre Unzulässigkeit (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 114 mwN) .
  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 363/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16
    Der Eintritt des Versorgungsfalls stellt auch in diesem Fall eine entscheidende Zäsur dar und ist daher ein sachgerechter Anknüpfungspunkt (zum Eintritt des Versorgungsfalls als Zäsur vgl. auch BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 39; 11. August 2009 - 3 AZR 363/08 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16
    Die Festsetzung eines Stichtags ist als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Zeitpunkts am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 1102/12 - Rn. 42, BAGE 150, 36) .
  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 779/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16
    Zwar regelt der Sozialplan - entsprechend seiner zukunftsbezogenen Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion - grundsätzlich diejenigen Leistungen, die die voraussichtlich entstehenden wirtschaftlichen Folgen eines durch Betriebsänderung verursachten Arbeitsplatzverlustes ausgleichen oder zumindest abmildern sollen (vgl. etwa BAG 8. Dezember 2015 - 1 AZR 779/14 - Rn. 14) .
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16
    Mit Eintritt des Versorgungsfalls wird das Schutzbedürfnis der Betroffenen in der Regel größer (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - zu III 1 c der Gründe) .
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16
    Dabei ist nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung unzulässig (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21. August 2007 - 3 AZR 269/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 124, 22) .
  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung -

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16
    Allerdings greift er nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (st. Rspr., vgl. etwa BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16 - Rn. 30 mwN) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 256/15

    Betriebliche Altersversorgung, Gleichbehandlungsgrundsatz, arbeitsrechtlicher

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16
    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Juni 2016 - 5 Sa 256/15 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat.
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (vgl. dazu etwa BAG 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 20; 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 12.06.2019 - 1 AZR 154/17

    Anwendung transformierter Normen bei mehreren Betriebsübergängen

    Der Vorrang der Leistungsklage steht vorliegend schon deshalb nicht entgegen, weil noch kein Versorgungsfall nach der BV 1992 eingetreten ist (vgl. etwa BAG 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17

    Gesamtversorgung - Anrechnung sonstiger Versorgungsbezüge

    aa) Die Auslegung ergibt (zu den Auslegungsgrundsätzen für Klageanträge: vgl. BAG 15. Mai 2018 - 3 AZB 8/18 - Rn. 10; 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 14 mwN) hinsichtlich des Antrags zu 1., dass der Kläger die Zahlung von jeweils 174, 28 Euro für die Monate Januar 2013 bis einschließlich März 2016, mithin für 39 Monate, begehrt, obschon er in seinem Antrag den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis lediglich zum 2. März 2016 angegeben hat.
  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 457/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung (zu Inhalt und Voraussetzungen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes vgl. etwa BAG 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 18 ff. mwN) besteht jedoch schon deshalb nicht, weil der Kläger und seine Ehefrau mit den Ruheständlern und deren Ehefrauen, die von der Beklagten dieses Angebot erhalten haben, nicht vergleichbar sind.

    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung (zu Inhalt und Voraussetzungen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes vgl. etwa BAG 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 18 ff. mwN) besteht jedoch schon deshalb nicht, weil der Kläger mit den Ruheständlern, die von der Beklagten dieses Angebot erhalten haben, nicht vergleichbar ist.

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 731/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (vgl. dazu etwa BAG 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 20; 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 26 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 20.04.2023 - 13 Sa 535/22

    Gewährung von Leistungen ohne nachvollziehbare Kriterien; Gehaltsanpassung bei

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob für die unterschiedliche Behandlung ein hinreichender Sachgrund besteht, ist vor allem der Regelungszweck; dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen; die Gruppenbildung muss einem legitimen Zweck dienen und zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich und angemessen sein (BAG 14.11.2017 - 3 AZR 516/16 - juris RN 20; BAG 12.08.2014 - 3 AZR 764/12 - juris RN 26 mwN).
  • ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23

    Entgelterhöhung - Strukturerhöhung - Inflationsausgleichsprämie -

    Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (vgl. dazu etwa BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 43, juris; BAG 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 20, juris).
  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 456/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung (zu Inhalt und Voraussetzungen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes vgl. etwa BAG 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 18 ff. mwN) besteht jedoch schon deshalb nicht, weil der Kläger mit den Ruheständlern, die von der Beklagten dieses Angebot erhalten haben, nicht vergleichbar ist.
  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 455/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung (zu Inhalt und Voraussetzungen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes vgl. etwa BAG 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 18 ff. mwN) besteht jedoch schon deshalb nicht, weil der Kläger mit den Ruheständlern, die von der Beklagten dieses Angebot erhalten haben, nicht vergleichbar ist.
  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 431/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung (zu Inhalt und Voraussetzungen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes vgl. etwa BAG 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 18 ff. mwN) besteht jedoch schon deshalb nicht, weil der Kläger mit den Ruheständlern, die von der Beklagten dieses Angebot erhalten haben, nicht vergleichbar ist.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2020 - 7 Sa 102/20

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichbehandlung - Grundrechtsbindung der

  • LAG Sachsen, 18.09.2023 - 2 Sa 465/21

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage; Rechtsfolge

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 432/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 235/20

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung und blue-pencil-Test

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20

    Auslegung einer Gesamtzusage - Beihilfeanspruch eines Arbeitnehmers nach

  • LAG Köln, 28.08.2019 - 11 Sa 757/18

    Verhaltensbedingte Kündigung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2021 - 7 Sa 101/20

    Nachtarbeitszuschläge; Bindung der Tarifvertragsparteien an den allg.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2021 - 7 Sa 422/20

    Nachtzuschläge; Bindung der Tarifvertragsparteien an den Gleichheitssatz.

  • LAG München, 23.11.2021 - 6 Sa 534/21

    Anspruch auf Gleichbehandlung eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2021 - 7 Sa 100/20

    Nachtzuschläge; Differenzierung zwischen regelmäßige und nicht regelmäßige

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