Rechtsprechung
   BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 518/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54009
BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 518/16 (https://dejure.org/2017,54009)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2017 - 3 AZR 518/16 (https://dejure.org/2017,54009)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2017 - 3 AZR 518/16 (https://dejure.org/2017,54009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,54009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und der Gleichbehandlungsgrundsatz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 518/16
    Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 22 mwN) .

    Die Besserstellung gegenüber anderen Arbeitnehmern muss nach einem oder mehreren Kriterien vorgenommen werden, die bei allen Begünstigten vorliegen (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 24 mwN) .

    Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichbehandlungsgrundsatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 25 mwN) .

    Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (vgl. dazu etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 26 mwN) .

    Der Eintritt des Versorgungsfalls stellt auch in diesem Fall eine entscheidende Zäsur dar und ist daher ein sachgerechter Anknüpfungspunkt (zum Eintritt des Versorgungsfalls als Zäsur vgl. auch BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 39; 11. August 2009 - 3 AZR 363/08 - Rn. 39 mwN) .

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 518/16
    Sie kann sich vielmehr - wie vorliegend - auch auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 19 mwN, BAGE 141, 259) .

    Der Vorrang der Leistungsklage greift vorliegend schon deshalb nicht ein, weil die Betriebsrente noch nicht zur Zahlung fällig ist (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 779/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 518/16
    Zwar regelt der Sozialplan - entsprechend seiner zukunftsbezogenen Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion - grundsätzlich diejenigen Leistungen, die die voraussichtlich entstehenden wirtschaftlichen Folgen eines durch Betriebsänderung verursachten Arbeitsplatzverlustes ausgleichen oder zumindest abmildern sollen (vgl. etwa BAG 8. Dezember 2015 - 1 AZR 779/14 - Rn. 14) .
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 518/16
    Die Festsetzung eines Stichtags ist als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Zeitpunkts am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 1102/12 - Rn. 42, BAGE 150, 36) .
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 518/16
    Soweit die Stichtagsregelung im Einzelfall zu Härten führen kann, begründet dies nicht ihre Unzulässigkeit (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 114 mwN) .
  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 363/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 518/16
    Der Eintritt des Versorgungsfalls stellt auch in diesem Fall eine entscheidende Zäsur dar und ist daher ein sachgerechter Anknüpfungspunkt (zum Eintritt des Versorgungsfalls als Zäsur vgl. auch BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 39; 11. August 2009 - 3 AZR 363/08 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 518/16
    Es kann dahingestellt bleiben, ob auf eine solche Entscheidung ausnahmsweise der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Anwendung fände, obwohl es bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten weder zum Zeitpunkt der Entscheidung noch zum Stichtag 31. Januar 2011 Versorgungsempfänger gab (vgl. zur unternehmensübergreifenden Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes etwa BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 78, BAGE 131, 113; 21. November 2006 - 3 AZR 309/05 - Rn. 59) .
  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 309/05

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 518/16
    Es kann dahingestellt bleiben, ob auf eine solche Entscheidung ausnahmsweise der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Anwendung fände, obwohl es bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten weder zum Zeitpunkt der Entscheidung noch zum Stichtag 31. Januar 2011 Versorgungsempfänger gab (vgl. zur unternehmensübergreifenden Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes etwa BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 78, BAGE 131, 113; 21. November 2006 - 3 AZR 309/05 - Rn. 59) .
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 518/16
    Mit Eintritt des Versorgungsfalls wird das Schutzbedürfnis der Betroffenen in der Regel größer (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - zu III 1 c der Gründe) .
  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung -

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 518/16
    Allerdings greift er nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (st. Rspr., vgl. etwa BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 509/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht