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   BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70   

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https://dejure.org/1970,315
BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70 (https://dejure.org/1970,315)
BAG, Entscheidung vom 22.12.1970 - 3 AZR 52/70 (https://dejure.org/1970,315)
BAG, Entscheidung vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 (https://dejure.org/1970,315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sondervergütung - Billigkeitskontrolle

  • zeit.de (Kurzinformation)

    Gleichheit bei Tantiemen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1971, 523
  • DB 1971, 729
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69

    Sondervergütung: Bestimmungsrecht des Arbeitgebers - Interessenausgleich

    Auszug aus BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70
    Für den Fall der Bestimmung einer vertraglichen Leistung durch eine Vertragspartei wird dies im Gesetz aus drücklich gesagt (§ 315 BGB) Fur den Fall der vertraglichen Einheitsregelung sind die Bindung des Arbeitgebers und die gerichtliche Billigkeitskontrolle - ebenso wie für allgemeine Geschäftsbedingungen - kraft Richterrechts allgemein anerkannt (vgl das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Urteil des Senats AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unters tu tzungskassen [zu 2 b der Gründe mit weiteren Nachweisen], Urteil des Senats vom 19 Juni 1970 - 3 AZR 402/69 - [demnächst] AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 2 b der Gründe] mit Anm von Sollner, aus dem neuesten Schrifttum zu den Geschäftsbedingungen noch Schmidt- Salzer, NJU 1971, 173, Wilh Weber, IB 1971, 129 [132 ff ], zum ganzen auch Manfred Wolf, Rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit und vertraglicher Interessenausgleich, 1970, 3 47 ff , 292 ff , der darauf abstellt, ob die Entscheidungsfreiheit, die "Selbstbestimmung" eines Vertragspartners beeinträchtigt war) Für den Fall der Verteilung freiwilliger Leistungen unter Ausschluß des Rechtsanspruchs muß der Arbeitgeber nach ganz unbestrittener Meinung den Grundsatz der Gleichbehandlung befolgen Das ist in Wahrheit wiederum nichts anderes als das Gebot, nach Billigkeit zu verfahren (Ebenso Urteil des Senats vom 21 Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts vor gesehen ).

    Sie stellen eine nach äußeren Merkmalen abgrenzbare Gruppe innerhalb der Gesamtheit der Prokuristen dar, deren Andersbehandlung gegenüber der Gruppe der Altprokuri sten sachlich zu rechtfertigen ist Diese Palle sind für die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Palle des Klagers ohne Bedeutung, Er kann und braucht sich nur mit der großen Mehrzahl der Altprokuristen (Nr. 1 bis 11 der Liste) zu vergleichen Schließlich ist auch unbeachtlich, daß im Pall Nr. 9 der Liste ebenfalls die Sondervergütung gekürzt worden ist, die Beklagte hat keine Gründe dafür vorgetragen, daß der Klager wie der Pall Nr. 9 behandelt werden müsse 5 Die Beklagte macht weiter geltend, sie habe di&onderzahlungen an den Klager für 1966 bis 1968 nicht willkürlich niedriger bemessen als in den vergleichbaren Fällen der übrigen Altprokuristen Sie habe mehrfachen Anlaß gehabt, die Tätigkeit des Klagers zu beanstanden, daraus will sie her leiten, daß sie nicht unsachlich gehandelt habe, der Gleichbehandlungsgrundsatz sei deshalb nicht verletzt Mit diesem Vortrag kann die Beklagte keinen Erfolg haben a) Der von der Beklagten zu beachtende Grundsatz der Gleichbehandlung verbot ihr nicht ohne uei teres, die Sondervergitungen an die einzelnen Prokuristen in unterschiedlicher Höhe zu gewähren Nur durfte sie dabei nicht nach ihrem Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien verfahren Vielmehr mußte sie, wollte sie diSondervergütungen an die einzelnen Prokuristen in unterschiedlicher Höhe bezahlen, in einer allgemeinen Ordnung die Voraussetzungen 1fest legen, nach denen sich die Verteilung oder Staffelung der Sonden Vergütungen richten sollte Dabei mußte sie Voraussetzungen und Höhe ihrer Zahlungen nach sachgerechten und objektiven Merkmalen bestimmen und abstufen In diesem Rahmen stand ihr in der Auswahl der Bedingungen ein weiter ErmessensSpielraum offen Sie konnte z B die für die dienstliche Leistung des Emofangers der Sonderzahlung maßgeblichen Faktoren (z B seine Beteiligung am geschäftlichen Erfolg u a ) angemessen berücksichtigen Hätte die Beklagte eine solche Regelung getroffen, so ware es ohne rechtliche Bedeutung, ob sich vielleicht aucn Grunde für eine andere Regelung finden ließen b) Wenn es sich bei den von der Beklagten aufgestellten Bedingungen um solche handelte, mit denen die Prokuristen nicht ohne weiteres rechnen konnten, mußte die Beklagte sie in ge- IS i eigneter Weise bekanntgeben Das Gebote in solchen Fallen die Leistungsvoraussetzungen offenzulegen, ergibt sich aus der gerichtlichen Nachprüfbarkeit Werden die Bedingungen dem Arbeitnehmer nicht mitgeteilt.» kann er sich kein Urteil bilden., ob sie gerecht sind oder ob er einen Gerichtsentscheid darüber herbeifuhren soll Er wird in einen Rechtsstreit geradezu hineingedrangt, wei3/fer sich nur dadurch Klarheit verschaffen kann Zudem gerat er in eine ungünstige Prozeßsituations weil er nicht zu übersehen vermag, welchen Sachvortrag und welche Beweismittel er zur Rechtfertigung seines Anspruchs braucht (hierzu vgl das Urteil des Senats 3 AZR 510/69 vom 21 Dezember 1970 [zu XXI 3 b der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlihen Sammlung und im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts vorgesehen) c) Wenn die Beklagte Wert auf vertrauliche Behandlung legte und jedem einzelnen gegenüber die Höhe der Sondervergütung bestimmte, mußte sie die Leistungsbedingungen nach denselben Grundsätzen festlegen.

  • BAG, 19.06.1970 - 3 AZR 402/69

    Ruhegeldordnung - Billigkeitskontrolle

    Auszug aus BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70
    Für den Fall der Bestimmung einer vertraglichen Leistung durch eine Vertragspartei wird dies im Gesetz aus drücklich gesagt (§ 315 BGB) Fur den Fall der vertraglichen Einheitsregelung sind die Bindung des Arbeitgebers und die gerichtliche Billigkeitskontrolle - ebenso wie für allgemeine Geschäftsbedingungen - kraft Richterrechts allgemein anerkannt (vgl das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Urteil des Senats AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unters tu tzungskassen [zu 2 b der Gründe mit weiteren Nachweisen], Urteil des Senats vom 19 Juni 1970 - 3 AZR 402/69 - [demnächst] AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 2 b der Gründe] mit Anm von Sollner, aus dem neuesten Schrifttum zu den Geschäftsbedingungen noch Schmidt- Salzer, NJU 1971, 173, Wilh Weber, IB 1971, 129 [132 ff ], zum ganzen auch Manfred Wolf, Rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit und vertraglicher Interessenausgleich, 1970, 3 47 ff , 292 ff , der darauf abstellt, ob die Entscheidungsfreiheit, die "Selbstbestimmung" eines Vertragspartners beeinträchtigt war) Für den Fall der Verteilung freiwilliger Leistungen unter Ausschluß des Rechtsanspruchs muß der Arbeitgeber nach ganz unbestrittener Meinung den Grundsatz der Gleichbehandlung befolgen Das ist in Wahrheit wiederum nichts anderes als das Gebot, nach Billigkeit zu verfahren (Ebenso Urteil des Senats vom 21 Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts vor gesehen ).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 281/53

    Versorgung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70
    Für den Fall der Bestimmung einer vertraglichen Leistung durch eine Vertragspartei wird dies im Gesetz aus drücklich gesagt (§ 315 BGB) Fur den Fall der vertraglichen Einheitsregelung sind die Bindung des Arbeitgebers und die gerichtliche Billigkeitskontrolle - ebenso wie für allgemeine Geschäftsbedingungen - kraft Richterrechts allgemein anerkannt (vgl das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Urteil des Senats AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unters tu tzungskassen [zu 2 b der Gründe mit weiteren Nachweisen], Urteil des Senats vom 19 Juni 1970 - 3 AZR 402/69 - [demnächst] AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 2 b der Gründe] mit Anm von Sollner, aus dem neuesten Schrifttum zu den Geschäftsbedingungen noch Schmidt- Salzer, NJU 1971, 173, Wilh Weber, IB 1971, 129 [132 ff ], zum ganzen auch Manfred Wolf, Rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit und vertraglicher Interessenausgleich, 1970, 3 47 ff , 292 ff , der darauf abstellt, ob die Entscheidungsfreiheit, die "Selbstbestimmung" eines Vertragspartners beeinträchtigt war) Für den Fall der Verteilung freiwilliger Leistungen unter Ausschluß des Rechtsanspruchs muß der Arbeitgeber nach ganz unbestrittener Meinung den Grundsatz der Gleichbehandlung befolgen Das ist in Wahrheit wiederum nichts anderes als das Gebot, nach Billigkeit zu verfahren (Ebenso Urteil des Senats vom 21 Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts vor gesehen ).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    c) Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass eine widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer nach einem Änderungsangebot des Arbeitgebers gemäß den §§ 133, 157 BGB als konkludente Annahme der Vertragsänderung ausgelegt werden kann, wenn diese sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, nicht hingegen, solange deren Folgen nicht hervortreten (1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293; 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - BAGE 55, 275; 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 4; 17. Juli 1965 - 3 AZR 302/64 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 101).
  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Das Bundesarbeitsgericht tendiert seit einigen Jahren zu einer Verstärkung der richterlichen Billigkeitskontrolle und prüft regelmäßig nicht nur nach, ob ein Widerruf etwa ermessensmißbräuchlich war, sondern darüber hinaus, ob die Änderung billigem Ermessen i.S. des § 315 BGB entspricht (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 315 BGB; AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge Ziff. 3 b; AP Nr. 8 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstverhältnis Ziff. II 2; AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt Ziff. B IV 3, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt Ziff. II 1 b; Urteil vom 21. Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und Urteil vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 -, demnächst AP Nr. 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle sowie Urteil vom 7. Januar 1971 - 5 AZR 92/70 -, demnächst AP Nr. 12 zu § 315 BGB).
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    (1) Dem Arbeitgeber steht bei freiwilligen zusätzlichen Leistungen - wozu Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zählen - ein von den Gerichten zu respektierender Gestaltungs- und Ermessensspielraum zu (vgl. BAG 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 4; 18. September 2001 - 3 AZR 656/00 - zu 2 a der Gründe, BAGE 99, 53; 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - Rn. 23, BAGE 127, 260) .
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