Rechtsprechung
   BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13849
BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14 (https://dejure.org/2016,13849)
BAG, Entscheidung vom 19.04.2016 - 3 AZR 526/14 (https://dejure.org/2016,13849)
BAG, Entscheidung vom 19. April 2016 - 3 AZR 526/14 (https://dejure.org/2016,13849)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,13849) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter - Diskriminierung wegen des Alters - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter - Diskriminierung wegen des Alters - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG, § 7 Abs 2 AGG
    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter - Diskriminierung wegen des Alters - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 4 Abs. 1 TzBfG, § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, Richtlinie 97/81/EG, § 2 Abs. 1 Satz 3 TzBfG, §§ 1, 3, 7 Abs. 1 AGG (zur Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, § 7 Abs. 1 Halbs. 1 AGG, § 1 AGG, § 3 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 2 AGG, § 75 Abs. 1 BetrVG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 3 AGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 280 BGB, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche Teilzeitbeschäftigter auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter - Diskriminierung wegen des Alters - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Betriebs-Berater

    Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter bei betrieblicher Altersversorgung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter - Diskriminierung wegen des Alters - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter; Diskriminierung wegen des Alters; betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de

    Ansprüche Teilzeitbeschäftigter auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kürzung der Versorgungsleistung nach dem Beschäftigungsgrad bei Teilzeitbeschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und die Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter - Diskriminierung wegen des Alters - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung im Sinne des AGG - Teilzeitbeschäftigung - betriebliche Altersversorgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 820
  • BB 2016, 1524
  • DB 2016, 1882
  • JR 2018, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 266/11

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit und wegen

    Auszug aus BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14
    Diese Regelung beruht auf dem allgemeinen Prinzip, dass die Höhe des Entgelts bei Teilzeitbeschäftigten quantitativ vom Umfang der Beschäftigung abhängt (BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 23 mwN) .

    Eine geringere Arbeitszeit darf daher grundsätzlich auch nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - zu B II 2 a aa der Gründe, BVerfGE 97, 35; BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 23 mwN) .

    Ein Arbeitnehmer, der Teilzeitarbeit leistet, kann nicht die gleiche Vergütung verlangen wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 23 mwN) .

    Teilzeitkräfte können keine gleich hohe betriebliche Altersversorgung fordern wie Vollzeitkräfte; vielmehr ist es zulässig, Altersversorgungsleistungen anteilig nach dem Beschäftigungsumfang im Vergleich zu einem Vollzeitbeschäftigten mit gleicher Dauer der Betriebszugehörigkeit zu erbringen (vgl. BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 24 ff.) .

    Ausschlaggebend für die Vergleichbarkeit ist dann vielmehr, wie der Arbeitgeber selbst die Gruppenbildung vorgenommen hat oder an welche Gesichtspunkte er für die Erbringung der Leistung anknüpft (BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 686/11

    Betriebliche Altersversorgung - Überführung in ein geändertes Versorgungssystem -

    Auszug aus BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14
    (4) Für die Gruppenbildung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist entscheidend, dass den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht nur Entgeltcharakter zukommt, sondern mit ihnen in der Regel - zumindest auch - sowohl bereits erbrachte als auch künftige Betriebszugehörigkeit entlohnt werden soll (vgl. etwa BAG 17. September 2013 - 3 AZR 686/11 - Rn. 24 mwN) .

    Den Betriebsparteien steht bei freiwilligen zusätzlichen Leistungen, zu denen auch Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zählen, ein von den Gerichten zu respektierender Gestaltungs- und Ermessensspielraum zu (vgl. dazu etwa BAG 17. September 2013 - 3 AZR 686/11 - Rn. 23 mwN) .

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14
    Damit geht es um die Klärung des Umfangs der Leistungspflicht der Beklagten (vgl. zur Zulässigkeit derartiger Feststellungsklagen etwa BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 25 mwN) .

    Da die Beklagte die vom Kläger geltend gemachte Berechnungsgrundlage für sein späteres Ruhegeld bestreitet, hat der Kläger auch bereits vor Eintritt des Versorgungsfalls ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung iSd. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. dazu auch BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 26 mwN) .

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 653/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14
    Der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz enthält insoweit keine weiter gehenden Anforderungen als § 3 AGG oder § 4 Abs. 1 TzBfG (vgl. für das AGG BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 43 mwN) .
  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14
    Die vom Senat entwickelten Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit (vgl. etwa BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 20 mwN, BAGE 150, 147) können vorliegend nicht als Prüfungsmaßstab herangezogen werden.
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14
    Eine geringere Arbeitszeit darf daher grundsätzlich auch nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - zu B II 2 a aa der Gründe, BVerfGE 97, 35; BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14
    BV 1992 bewirken auch keine unzulässige Altersdiskriminierung iSd. §§ 1, 3, 7 Abs. 1 AGG (zur Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 16; 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22 ff., BAGE 125, 133) .
  • LAG Düsseldorf, 28.05.2014 - 12 Sa 1475/13

    Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2014 - 12 Sa 1475/13 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 9. Oktober 2013 - 4 Ca 257/13 - stattgegeben hat.
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 356/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Auszug aus BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14
    BV 1992 bewirken auch keine unzulässige Altersdiskriminierung iSd. §§ 1, 3, 7 Abs. 1 AGG (zur Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 16; 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22 ff., BAGE 125, 133) .
  • BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 187/09

    Sozialplan - Gleichbehandlung - Anreize zum Abschluss von Aufhebungsverträgen

    Auszug aus BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14
    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (vgl. etwa BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 187/09 - Rn. 15) .
  • EuGH, 10.06.2010 - C-395/08

    Bruno und Pettini - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit

  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 24/20

    Höhe einer betrieblichen Altersversorgung - Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung

    Ein Arbeitnehmer, der Teilzeitarbeit leistet, kann nicht die gleiche Vergütung verlangen wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 38; 19. April 2016 - 3 AZR 526/14 - Rn. 24 mwN; 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 23 mwN) .

    Vielmehr ist es zulässig, solche Leistungen anteilig nach dem Beschäftigungsumfang im Vergleich zu einem Vollzeitarbeitnehmer mit gleicher Dauer der Betriebszugehörigkeit zu erbringen (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 39; 21. Januar 2020 - 3 AZR 565/18 - Rn. 28; 19. April 2016 - 3 AZR 526/14 - Rn. 25 mwN) .

    Dies erlaubt es, Kürzungen des erreichbaren Versorgungsniveaus nach den Verhältnissen während der Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses vorzunehmen (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 42 mwN; 19. April 2016 - 3 AZR 526/14 - Rn. 41) .

    Deshalb ist die Klägerin nur mit einem Vollzeitbeschäftigten vergleichbar, der - ebenso wie sie - eine Beschäftigungszeit von 38 Jahren und acht Monaten aufweist (vgl. BAG 19. April 2016 - 3 AZR 526/14 - Rn. 26; 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 26) .

    Entscheidend für die Vergleichbarkeit ist dann vielmehr, wie der Arbeitgeber selbst die Gruppenbildung vorgenommen hat oder an welche Gesichtspunkte er für die Erbringung der Leistung anknüpft (BAG 19. April 2016 - 3 AZR 526/14 - Rn. 26; 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Der Kläger hat auch schon vor Eintritt des Versorgungsfalls ein rechtliches Interesse an der Klärung des Umfangs der Leistungspflicht nach Renteneintritt (vgl. BAG 19. April 2016 - 3 AZR 526/14 - Rn. 19) .
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 480/18

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer

    Ein Arbeitnehmer, der Teilzeitarbeit leistet, kann nicht die gleiche Vergütung verlangen wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer ( BAG 19. April 2016 - 3 AZR 526/14 - Rn. 24 mwN; 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11  - Rn. 23 mwN) .

    Vielmehr ist es zulässig, solche Leistungen anteilig nach dem Beschäftigungsumfang im Vergleich zu einem Vollzeitarbeitnehmer mit gleicher Dauer der Betriebszugehörigkeit zu erbringen (vgl. BAG 21. Januar 2020 - 3 AZR 565/18 - Rn. 28; 19. April 2016 - 3 AZR 526/14 - Rn. 25 mwN) .

    Dies erlaubt es, Kürzungen des erreichbaren Versorgungsniveaus nach den Verhältnissen während der Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses vorzunehmen (vgl. BAG 19. April 2016 - 3 AZR 526/14 - Rn. 41; 19. Mai 2015 - 3 AZR 770/13 - Rn. 27) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht