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   BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09   

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https://dejure.org/2011,23624
BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 (https://dejure.org/2011,23624)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 (https://dejure.org/2011,23624)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 (https://dejure.org/2011,23624)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen Ermessens

  • openjur.de

    Betriebsrentenanpassung; Ermittlung des Kaufkraftverlusts; Grenzen des billigen Ermessens

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen Ermessens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 3 BetrAVG, § 16 Abs 2 BetrAVG, § 16 Abs 1 BetrAVG, § 30c Abs 4 BetrAVG, § 315 BGB
    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen Ermessens

  • IWW

    BetrAVG § 16 Abs. 1 BetrAVG § 16 Abs. 2 BetrAVG § 16 Abs. 3 BetrAVG § 30c Abs. 4 BGB § 315

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; Ermittlung des Kaufkraftverlusts; Grenzen des billigen Ermessens

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen Ermessens

  • rewis.io

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen Ermessens

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen Ermessens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; Ermittlung des Kaufkraftverlusts; Grenzen des billigen Ermessens

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anpassung der Betriebsrente: Verpflichtung zur Erhaltung des realen Werts der Rente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermittlung des Kaufkraftverlusts bei der Betriebsrentenanpassung

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Ermittlung des Kaufkraftverlusts für die Betriebsrentenanpassung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 252
  • ZIP 2012, 1831 (Ls.)
  • NZA 2012, 454
  • BB 2012, 767
  • DB 2012, 809
  • JR 2013, 242
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09
    Spätere, unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (vgl. BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 52, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57) .

    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (vgl. BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 53, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57) .

    Dazu zählen nicht nur das gezeichnete Kapital (Stammkapital) und die Kapitalrücklage, sondern auch Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvorträge und Jahresüberschüsse/Jahresfehl- beträge (BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 55, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57) .

    Etwas anderes gilt nur, wenn außerordentliche Erträge oder Verluste auch der Höhe nach eine ausreichende Kontinuität aufweisen (BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 56, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57) .

    Das Eigenkapital zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres sind zu addieren und anschließend zu halbieren (BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 57, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57) .

    Der Risikozuschlag beträgt einheitlich 2 % (BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 58, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57) .

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09
    Da die Anpassung jeweils zu einem bestimmten Stichtag zu prüfen und ggf. vorzunehmen ist, kommt es aus Gründen der Rechtssicherheit auf die aktuelle statistische Grundlage an, die zum maßgeblichen Anpassungszeitpunkt vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht ist (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 28 und 29, NZA 2011, 1285) .

    Darauf, ob die in § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG vorgesehene Anpassung nach dem 31. Dezember 1998 vereinbart wurde, kommt es demgegenüber nicht an (vgl. ausführlich BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 14 ff., NZA 2011, 1285) .

    Dazu gehören auch die aufgrund einer Anpassungsentscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG zu gewährenden Leistungen (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 32, NZA 2011, 1285) .

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09
    Durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag darf sich die erste Anpassung allerdings um höchstens sechs Monate verzögern (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 115, 353) .

    Auch insoweit hat der Gesetzgeber in § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG nF im Wesentlichen die Rechtsprechung des Senats übernommen (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu III 2 der Gründe mwN, BAGE 115, 353) .

    Allerdings muss seine Entscheidung insgesamt billigem Ermessen entsprechen (zur ergebnisorientierten Betrachtungsweise vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 2 der Gründe mwN, BAGE 115, 353) .

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09
    Der gesetzlich vorgeschriebene Dreijahresturnus zwingt aber nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen; die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen Jahrestermin ist zulässig (vgl. BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 23, AP BetrAVG § 16 Nr. 71 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 56) .

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 28, AP BetrAVG § 16 Nr. 71 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 56) .

    Beide Bemessungsgrundlagen sind - jedenfalls für die hier interessierende Zeit vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes - ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen zu bestimmen (BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 31, AP BetrAVG § 16 Nr. 71 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 56) .

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09
    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es um besondere Interessen einer Partei oder deren Vermögensverhältnisse geht (vgl. BAG 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 53, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) .

    Dabei steht ihm zwar ein Beurteilungsspielraum zu, für seine Einschätzung der künftigen Entwicklung muss aber eine durch Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeit sprechen (vgl. BAG 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 54, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) .

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09
    Dies folgt aus § 30c Abs. 4 BetrAVG (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 13, BAGE 123, 319) .

    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Einschätzung trotzdem nicht zu beanstanden ist (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 22, BAGE 123, 319) .

  • BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 184/87

    Mißbrauch - Insolvenzsicherung - Rentenerhöhung - Anpassung - Wegfall des

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09
    Das Gesetz räumt ihm deshalb über den Beurteilungsspielraum hinaus einen zusätzlichen Ermessensspielraum ein (vgl. BAG 29. November 1988 - 3 AZR 184/87 - zu 2 der Gründe, BAGE 60, 228) .
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09
    Deshalb ist die Anpassung der Regelfall; die Nichtanpassung ist die Ausnahme (vgl. BAG 29. September 2010 - 3 AZR 427/08 - Rn. 23, EzA BetrAVG § 16 Nr. 55) .
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09
    Bei Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist zu beachten, dass nach einer Anpassungsentscheidung die Rentenerhöhungen den steuerpflichtigen Gewinn verringern (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 e der Gründe, BAGE 83, 1) .
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09
    Insoweit sind diese wirtschaftlichen Daten bis zur letzten Tatsachenverhandlung zu berücksichtigen (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c bb der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38) .
  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06

    Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage - Beamtenrechtliche Grundsätze

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

  • LAG Hamm, 03.02.2009 - 4 Sa 972/08

    Betriebsrente; Anpassung; Garantieanpassung; Prognoseentscheidung

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • ArbG Dortmund, 19.04.2008 - 7 Ca 5877/07

    Betriebliche Altersrente, Garantieanpassung, individuelle Anpassung,

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

  • BAG, 29.04.2008 - 3 AZR 266/06

    Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 13 mwN, EzA BetrAVG § 16 Nr. 62) .

    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 33 mwN, EzA BetrAVG § 16 Nr. 62) .

  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - 20 Sa 40/12

    Betriebsrente; Anpassungsüberprüfung; wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers;

    Liegt dadurch der Erstanpassungszeitpunkt mehr als 3 1/2 Jahre nach dem individuellen Rentenbeginn - im entschiedenen Fall 3 Jahre und 10 Monate -, kann der Betriebsrentner gleichwohl im daran anknüpfenden Dreijahres-Turnus die Anpassungsüberprüfung verlangen und die Versagung der Rentenerhöhung angreifen (Abgrenzung zu BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 18, juris).

    Dies musste er nicht ausdrücklich in den Klageantrag aufnehmen (BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn 19, 20, Juris ; BAG 10. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn 13, 14, Juris jeweils mwN).

    Aus dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht abgeleitet, durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag dürfe sich die erste Anpassung um nicht mehr als sechs Monate verzögern (25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn 50, Juris; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn 49, Juris; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 18 Juris).

    Er besteht in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 10. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn 21, Juris; ausführlich BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - Rn 18, 21 bis 23, Juris, jeweils mwN).

    Ihre Ausführungen zur unterlassenen Gehaltserhöhung im Jahre 2009, zur Kürzung der variablen Vergütung für die Mitarbeiter und zu Verschiebungen von Festbezügen zu variablen Bezügen hin und zur Reduzierung der variablen Bezüge dienen dazu, die wirtschaftliche Lage zu verdeutlichen, in welche sie geraten sei (vgl. auch BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn 28 bis 30, Juris).

    Spätere unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 Rn 51 ff, Juris; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn 32, Juris; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - Rn 17, Juris; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - Rn 35, Juris).

    Nur der Arbeitgeber kennt die wirtschaftliche Situation seines Unternehmens im Einzelnen, während den Versorgungsempfängern im Allgemeinen ausreichende Kenntnisse hierüber fehlen (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn 26, Juris; 10. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn 39, Juris jeweils mwN).

    In der Regel sind außerordentliche Erträge oder Verluste aus den der Prognose zugrunde gelegten früheren Jahresabschlüssen herauszurechnen, sofern sie nicht eine ausreichende Kontinuität aufweisen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn 33 bis 38, Juris; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn 53 bis 58, Juris; 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn 30 bis 36, Juris; 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - Rn 29 bis 31, Juris, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung sowie zuletzt BAG 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 - Rn 34 - 37, Juris).

    Sie zählen zudem zu den außergewöhnlichen, nicht absehbaren Entwicklungen, die sich nicht als Prognosegrundlage eignen (BAG 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 - Rn 43 bis 45, Juris; BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn 36, Juris).

    Dafür spricht auch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (beispielsweise vom 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn 33, Juris), wonach die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers die Ablehnung einer Betriebsrentenanpassung insoweit rechtfertigt, als das Unternehmen dadurch übermäßig belastet wird und seine Wettbewerbsfähigkeit gefährdet würde.

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Der sich danach ergebende Wert ist sodann in einem dritten Rechenschritt ins Verhältnis zu setzen zum Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat vor dem Anpassungsstichtag (vgl. BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 25, BAGE 139, 252) .
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