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   BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09   

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https://dejure.org/2011,4460
BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09 (https://dejure.org/2011,4460)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2011 - 3 AZR 54/09 (https://dejure.org/2011,4460)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09 (https://dejure.org/2011,4460)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 3 BetrAVG, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 77 Abs 4 S 1 BetrVG, § 1 TVG
    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 3 BetrAVG, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 77 Abs 4 S 1 BetrVG, § 1 TVG
    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einschränkungen bei dynamischer Verweisung auf tarifliche Regelungen nach Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Betriebserwerber; Erfüllung einer Versorgungszusage; Erfüllungspflicht für den Betriebserwerber durch gleichwertige Leistungen

  • Betriebs-Berater

    Versorgungszusage bei Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung

  • rewis.io

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 3; BetrVG § 77
    Erfüllung der Versorgungszusage; Einschränkungen bei dynamischer Verweisung auf tarifliche Regelungen nach Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Betriebserwerber; Erfüllungspflicht für den Betriebserwerber durch gleichwertiger Leistungen

  • datenbank.nwb.de

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 928
  • BB 2011, 1908
  • BB 2011, 2941
  • NZG 2011, 944
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
    Die Betriebsparteien können individualrechtliche Rechtspositionen der Arbeitnehmer nicht beseitigen und sie nicht wirksam verschlechtern (BAG 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 23, BAGE 124, 323) .

    Günstigere einzelvertragliche Vereinbarungen sind gegenüber belastenden Regelungen einer Betriebsvereinbarung hingegen vorrangig (BAG 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 25 ff., aaO) .

    Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn vertragliche Ansprüche auf bestimmte Sozialleistungen auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehen und die Neuregelung insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger ist (BAG 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 23, aaO; 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C der Gründe, BAGE 53, 42) .

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32 und 50 f., EzA BGB 2002 § 310 Nr. 9) .

    Das gilt auch hinsichtlich der Frage, ob mit ihnen überhaupt eine rechtsgeschäftliche Bindung eingegangen werden soll (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, EzA BGB 2002 § 310 Nr. 9) .

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06

    Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine nach einem

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
    Sie bewirkt die individualrechtliche Geltung der in Bezug genommenen Tarifnormen als vertragliche Regelungen iSd. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 125, 1) .

    Die sich aus der Versorgungszusage ergebende Einstandspflicht (nunmehr § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) bleibt auch erhalten, wenn die Abwicklung über den vorgesehenen Durchführungsweg nicht mehr möglich ist (vgl. dazu BAG 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 24, BAGE 125, 1; 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 99, 92; 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 6) .

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
    Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn vertragliche Ansprüche auf bestimmte Sozialleistungen auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehen und die Neuregelung insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger ist (BAG 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 23, aaO; 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C der Gründe, BAGE 53, 42) .
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 271/07

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
    aa) Es handelt sich insoweit von beiden Seiten um typische Erklärungen und Handlungen, deren Erklärungswert das Revisionsgericht selbst ermitteln kann (vgl. BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 271/07 - Rn. 18, AP BGB § 305 Nr. 13) .
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
    Um die Verwirklichung dieses Regelungszweckes kann es hier nicht gehen: Zum einen diente die Absprache gerade der Anpassung der vertraglichen Bestimmungen im Rahmen des Möglichen an die im öffentlichen Dienst geltenden Regelungen, zum anderen unterlag der Beklagte zu 1. als privatrechtlicher Verein nicht der Dienstaufsicht (vgl. hierzu BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - zu B IV 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1) .
  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06

    Änderung einer Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 953/06 - Rn. 20 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 37 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 22) .
  • BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
    Die günstigere Regelung in der Betriebsvereinbarung führt allerdings nicht zur Unwirksamkeit oder endgültigen Ablösung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung (vgl. hierzu BAG 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 94, 179) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 19 Sa 678/08

    Vertraglicher Verschaffungsanspruch des Arbeitnehmers aus formularvertraglicher

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
    Die Revision der Beklagten zu 2. gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. November 2008 - 19 Sa 678/08 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 27/06

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Bestellers auf Feststellung der

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
    Dies ist in der Revisionsinstanz in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO nicht mehr zu überprüfen (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 15, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 53; BGH 25. Oktober 2007 - VII ZR 27/06 - Rn. 9, NJW-RR 2008, 262) .
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 586/92

    ZVK-Leistungen nach Ausscheiden aus fachlichem Geltungsbereich

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 391/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Betriebsübergang

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00

    Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    Da die Betriebsparteien individualrechtliche Rechtspositionen der Arbeitnehmer nicht wirksam beseitigen oder verschlechtern können (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 54; 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 23, BAGE 124, 323) , führt die Regelung in der Betriebsvereinbarung weder zur Unwirksamkeit noch zur endgültigen Ablösung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 54; 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 94, 179) .

    Vielmehr kommt die nicht günstigere individualvertragliche Vereinbarung lediglich für die Dauer der Geltung der Betriebsvereinbarung nicht zur Anwendung, da die Normen der Betriebsvereinbarung sie für die Zeit ihrer Wirkung verdrängen (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 54; 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 62, 360) .

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18

    Konzernbetriebsvereinbarung - Share Deal

    Für deren Bestand spielt es keine Rolle, ob sich der Arbeitgeber verpflichtet, die Versorgungsleistungen selbst zu erbringen oder ob er sich hierzu eines rechtlich selbständigen Versorgungsträgers bedient (vgl. etwa BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (vgl. BAG 23. August 2011 - 3 AZR 627/09 - Rn. 18; 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 33).
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 267/20

    Zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag - Auslegung - Bezugnahmeklausel - betriebliche

    Die vom Kläger angezogene Entscheidung des Senats vom 15. Februar 2011 (- 3 AZR 54/09 -) steht dieser Annahme ebenfalls nicht entgegen, da der Wechsel zur ZVK W durch die vertragliche Verweisung auf den ATV-K gedeckt war und deshalb der Versorgungszusage entsprach.

    Damit war eine entsprechende Vertragsänderung jedenfalls nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB möglich, da die Einführung weit nach Ablauf der einjährigen Schutzfrist anwendbar war, wenn es um die Ablösung nach dem Betriebsübergang in den Arbeitsvertrag transformierter kollektivrechtlicher Normen ginge (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 45) .

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 803/09

    Betriebliche Altersversorgung - ergänzende Vertragsauslegung - Anpassung einer

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 33, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 52; 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32 und 50 f., BAGE 134, 269) .
  • ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17

    Fortgeltung Konzernbetriebsvereinbarung

    Die sich aus der Versorgungszusage ergebende Einstandspflicht (nunmehr § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) bleibt auch erhalten, wenn die Abwicklung über den vorgesehenen Durchführungsweg nicht mehr möglich ist (BAG, Urteil vom 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09).

    (BAG, Urteil vom 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09).

  • LAG Hamm, 10.11.2015 - 9 Sa 797/15

    Auslegung einer Versorgungszusage in der betrieblichen Altersvorsorge

    (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 803/09 - Rn. 36; BAG 15.02.2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 33).
  • LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14

    Auslegung einer Versorgungszusage hinsichtlich Eigenbeiträgen des Arbeitnehmers

    (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 803/09 - Rn. 36; BAG 15.02.2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 33).
  • LAG München, 12.11.2013 - 6 Sa 508/13

    Einstandspflicht des Arbeitgebers für eine Pensionskassenversorgung

    Diese erfasst vielmehr auch zum Zeitpunkt der Schaffung der Einstandspflicht des Arbeitgebers bestandene Altersversorgungsvereinbarungen (vgl. BAG v. 15.2. 2011 - 3 AZR 54/09, NZA 2011, 928, das eine Einstandsverpflichtung nach dieser Norm hinsichtlich einer bereits 1995 begründeten Altersversorgungszusage angenommen hatte.).
  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 627/09

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32 und 50 f., AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 9; 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 33) .
  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 92/11

    Auslegung einer Versorgungsordnung

  • LAG Niedersachsen, 07.07.2011 - 5 TaBV 26/09

    Der Betriebsrat kann durch arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren keinen Einfluss

  • LAG Hamm, 28.05.2013 - 9 Sa 1237/12
  • LAG Hamm, 15.05.2012 - 9 Sa 1907/11

    Auslegung einer Versorgungszusage hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die

  • ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18

    Versorgungszusage KZVK

  • LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1055/13

    Höhe von Versorgungsanwartschaften

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