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   BAG, 22.01.1981 - 3 AZR 541/78   

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https://dejure.org/1981,21233
BAG, 22.01.1981 - 3 AZR 541/78 (https://dejure.org/1981,21233)
BAG, Entscheidung vom 22.01.1981 - 3 AZR 541/78 (https://dejure.org/1981,21233)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 1981 - 3 AZR 541/78 (https://dejure.org/1981,21233)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 22.01.1981 - 3 AZR 541/78
    Aus der Anfechtungserklärung muß sich jedoch für den Erklärungsempfänger unzweideutig der Wille erkennen lassen, die anzufechtende Willenserklärung gerade wegen des Willens mangels als nicht existent betrachten zu wollen, sei es von Anfang an, sei es - bei Arbeitsverträgen - für die Zukunft (BAG 5, 159 [161 f.] = AP Nr. 2 zu § 123 BGB [zu I der Gründe]; AP Nr. 32 zu § 63 HGB).
  • RG, 17.01.1908 - II 325/07

    Mangel der Willensübereinstimmung

    Auszug aus BAG, 22.01.1981 - 3 AZR 541/78
    Nach übereinstimmender Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. statt vieler Palandt/Heinrichs, BGB, 40. Aufl., § 143 Anm. 2 m.w.N.i BGH in MDR 1955, 25; RGZ 68, 6 [8]) ist als Anfechtungserklärung jede Willenserklärung anzusehen, die unzweideutig erkennen läßt, daß das Rechtsgeschäft wegen eines Willensmangels nicht gelten soll (vgl. auch RGZ 158" 168; BGH in DB 1971, 2302; ähnlich BGH in NJW 1979, 160 [161]).
  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76

    Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB <Fassung bis

    Auszug aus BAG, 22.01.1981 - 3 AZR 541/78
    Nach übereinstimmender Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. statt vieler Palandt/Heinrichs, BGB, 40. Aufl., § 143 Anm. 2 m.w.N.i BGH in MDR 1955, 25; RGZ 68, 6 [8]) ist als Anfechtungserklärung jede Willenserklärung anzusehen, die unzweideutig erkennen läßt, daß das Rechtsgeschäft wegen eines Willensmangels nicht gelten soll (vgl. auch RGZ 158" 168; BGH in DB 1971, 2302; ähnlich BGH in NJW 1979, 160 [161]).
  • BGH, 07.10.1971 - VII ZR 177/69

    Voraussetzungen für die wirksame Anfechtung eines Werklieferungsvertrags -

    Auszug aus BAG, 22.01.1981 - 3 AZR 541/78
    Nach übereinstimmender Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. statt vieler Palandt/Heinrichs, BGB, 40. Aufl., § 143 Anm. 2 m.w.N.i BGH in MDR 1955, 25; RGZ 68, 6 [8]) ist als Anfechtungserklärung jede Willenserklärung anzusehen, die unzweideutig erkennen läßt, daß das Rechtsgeschäft wegen eines Willensmangels nicht gelten soll (vgl. auch RGZ 158" 168; BGH in DB 1971, 2302; ähnlich BGH in NJW 1979, 160 [161]).
  • RG, 04.06.1901 - II 127/01

    Anfechtung wegen Irrtums; Prozessvollmacht

    Auszug aus BAG, 22.01.1981 - 3 AZR 541/78
    Zwar muß dabei nicht ausdrücklich das Wort "anfechten" gebraucht werden, und nach den Umständen des Einzelfalles kann es sogar genügen, wenn eine nach dem objektiven Erklärungswert der Willenserklärung übernommene Verpflichtung "bestritten", "nicht anerkannt" oder "abgeleugnet" wird (vgl. RGZ 48, 218 [221]; 158, 166 [168]).
  • RG, 03.08.1938 - VI 247/37

    1. Muß aus der Anfechtungserklärung nach § 143 BGB. hervorgehen, daß durch sie

    Auszug aus BAG, 22.01.1981 - 3 AZR 541/78
    Zwar muß dabei nicht ausdrücklich das Wort "anfechten" gebraucht werden, und nach den Umständen des Einzelfalles kann es sogar genügen, wenn eine nach dem objektiven Erklärungswert der Willenserklärung übernommene Verpflichtung "bestritten", "nicht anerkannt" oder "abgeleugnet" wird (vgl. RGZ 48, 218 [221]; 158, 166 [168]).
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17

    Hochschullehrkraft für besondere Aufgaben - konstitutive vertragliche

    Die Teilanfechtung bezöge sich auf einen Kernpunkt des Vertrags und störte das vereinbarte Ordnungs- und Äquivalenzgefüge, was unzulässig ist (vgl. BAG 22. Januar 1981 - 3 AZR 541/78 - zu II 2 a der Gründe; vgl. zur Unzulässigkeit einer Teilkündigung wegen der Störung des vereinbarten Ordnungs- und Äquivalenzgefüges BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 17 mwN, BAGE 159, 148) .
  • BAG, 14.06.2005 - 3 AZR 185/04

    Teilanfechtung - Verzicht auf Versorgungsrechte

    Eine derartige Teilanfechtung setzt jedoch voraus, dass die Parteien den Vertrag auch ohne die angefochtene Erklärung abgeschlossen hätten (BAG 22. Januar 1981 - 3 AZR 541/78 -, zu II 2 a der Gründe).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 94/12

    Unterlassungsklage wegen Besitzstörung: Zulässigkeit einer Widerklage gegenüber

    Das Bundesarbeitsgericht hat (u. a. Urt. vom 22. Januar 1981 - 3 AZR 541/78, zitiert nach juris) für Arbeitsverträge entschieden, dass eine Anfechtung einzelner Arbeitsbedingungen möglich ist, soweit ein Anfechtungsgrund vorliegt und nach dem Wegfall des angefochtenen Teils noch ein in sich sinnvoller und dem Willen der Vertragsparteien bei Vertragsschluss entsprechender Arbeitsvertrag verbleibt.
  • LAG Baden-Württemberg, 02.11.2010 - 15 Sa 95/09

    Ausübung von Aktienoptionen - Zurechnung von Verhaltensweisen einer vom

    Dieses Klarheitsgebot ergibt sich im Übrigen schon aus der Schadensersatzpflicht des Anfechtenden nach § 122 BGB (vgl. BAG 22.01.1981 - 3 AZR 541/78 - Juris Rn. 48).
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