Rechtsprechung
BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter Vergütungsbestandteile bei der Berechnung der Betriebsrente
- openjur.de
Auslegung einer Versorgungsordnung; Berücksichtigung bestimmter Vergütungsbestandteile bei der Berechnung der Betriebsrente
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 BetrVG, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 Buchst b ZPO
Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter Vergütungsbestandteile bei der Berechnung der Betriebsrente
- IWW
BetrAVG § 1 (Auslegung) ZPO § 551 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Buchst. b
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
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Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter Vergütungsbestandteile bei der Berechnung der Betriebsrente
- Bundesarbeitsgericht
(Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter Vergütungsbestandteile bei der Berechnung der Betriebsrente)
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Ermittlung der Grundlage für die Berechnung von Ruhestandsbezügen aufgrund einer Versorgungsordnung; Berücksichtigung vermögenswirksamer Leistungen und der Privatnutzung des Dienstwagens
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 03.11.2009 - 10 Ca 5405/09
- LAG Düsseldorf, 25.06.2010 - 10 Sa 273/10
- BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10
Wird zitiert von ... (71)
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11
Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung - …
Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auch auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 17; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 19) .Die Parteien haben ein rechtliches Interesse daran, Meinungsverschiedenheiten über den Bestand und die Ausgestaltung der Versorgungsrechte möglichst vor Eintritt des Versorgungsfalls klären zu lassen (vgl. etwa BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 18) .
Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch umfasst das Bruttomonatsgehalt nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen (BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 22; 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - zu 5 a der Gründe) .
Damit wird vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass beim ruhegeldfähigen Monatsgehalt die Steuern und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht abgezogen werden (BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 22 mwN) .
Der Begriff Bruttomonatsgehalt bezieht sich auf die Zahlungsweise und den Abrechnungszeitraum (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 23; 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - zu I 1 der Gründe) .
Auch die früher von der Rechtsvorgängerin der Beklagten gewährten Gratifikationen, die durch den Zielbonus ersetzt wurden, waren - wie Nr. 1.7.7 BV Versorgung zeigt - nicht Teil des Bruttomonatsgehalts iSd. Nr. 1.4.1 BV Versorgung, da sie nicht auf den Monat, sondern auf das Jahr bezogen zu zahlen waren (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 27) .
Damit sind auch die Abschlagszahlungen Teil einer jahresbezogenen Leistung (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 27).
Eine betriebliche Übung scheidet als Anspruchsgrundlage aus, wenn für den Anspruch eine andere kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage besteht (vgl. etwa BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - aaO; 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 62; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - zu II 3 c bb (3) der Gründe, BAGE 113, 29) .
Vermögenswirksame Leistungen werden jedoch nicht als Bestandteil des Monatsgehalts verstanden, sondern stellen einen weiteren Vergütungsbestandteil dar, der durch das Fünfte Vermögensbildungsgesetz Einschränkungen in seiner konkreten Verwendung unterliegt (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 28) , insbesondere muss die Anlage der Beträge durch den Arbeitgeber erfolgen (vgl. § 2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz).
Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur Privatnutzung ist ein Sachbezug und wird deshalb nicht vom Begriff des Bruttomonatsgehalts umfasst (BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 29 mwN).
Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch wird unter einer Zulage eine Geldzahlung verstanden, die zweckgebunden zum Ausgleich besonderer Belastungen oder Leistungen dient (BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 30) .
Bei der Rüge einer unterlassenen Beweiserhebung muss bestimmt angegeben werden, über welches Thema Beweis hätte erhoben werden müssen, in welchem Schriftsatz das entsprechende Beweisangebot gemacht worden ist, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 32 mwN).
Wird ein Beweis angeboten, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt, und sollen durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden, ist der Beweisantritt unzulässig und unbeachtlich (BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - aaO).
Ein Beweisantritt kann nicht den Vortrag von Tatsachen ersetzen oder ergänzen (BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - aaO).
Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung aufgrund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantritts zu unterbleiben (BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - aaO).
Eine unsubstantiierte, nicht durch Einzeltatsachen belegte allgemeine Behauptung einer Verfahrensweise wird nicht durch einen Beweisantritt zu einem schlüssigen Vortrag (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 33).
Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 36 mwN).
Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet sowohl die sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage als auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - aaO).
Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (st. Rspr., vgl. etwa BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 37 mwN).
Stellt der Arbeitgeber hingegen nur einzelne Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen in Einzelfällen besser, können sich andere Arbeitnehmer hierauf zur Begründung gleichartiger Ansprüche nicht berufen (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - aaO).
Ein abstraktes Differenzierungsmerkmal ist damit nicht erkennbar (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 38 mwN) .
- LAG Niedersachsen, 16.01.2019 - 2 Sa 567/18
Schadensersatz wegen Verfalls des Zusatzurlaubes für Schwerbehinderte
Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung aufgrund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantrittes zu unterbleiben (…BAG, 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 46; BAG, 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 32).Die unsubstantiierten Behauptungen der Klägerin werden nicht durch einen Beweisantritt zu einem rechtlich erheblichen Vortrag (BAG, 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 33).
- BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19
Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"
Der Kläger hat ein rechtliches Interesse daran, Meinungsverschiedenheiten über den Bestand und die Ausgestaltung der Versorgungsrechte möglichst vor Eintritt des Versorgungsfalls klären zu lassen (vgl. etwa BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 25 f.; 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 18) .
- BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14
Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung
Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Parteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 20 mwN) . - LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14
Anfechtung - dreiseitiger Vertrag - arglistige Täuschung - …
Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung aufgrund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantrittes zu unterbleiben (BAG, 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - juris; BAG, 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - juris).Die unsubstantiierten Behauptungen der klagenden Partei werden nicht durch einen Beweisantritt zu einem rechtlich erheblichen Vortrag (BAG, 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 33).
- BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11
Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener …
Vermögenswirksame Leistungen werden jedoch nicht als Bestandteil des Monatsgehalts verstanden, sondern stellen einen weiteren Vergütungsbestandteil dar, dessen Verwendung durch das Fünfte Vermögensbildungsgesetz Einschränkungen in seiner konkreten Verwendung unterliegt, insbesondere muss die Anlage der Beträge durch den Arbeitgeber erfolgen (vgl. § 2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz; vgl. auch BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 28) . - BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18
Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung
Aus dem Wortbestandteil "Tarifgehalt" folgt gerade nicht, dass alle zu versteuernden Vergütungsbestandteile zu berücksichtigen sind (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 22 mwN) ; vielmehr folgt daraus und aus der Verknüpfung des Wortbestandteils "zuletzt bezogen" mit dem weiteren Wortbestandteil "tariflichen Bezügen" sowie der konkretisierenden Erläuterung "bestehend aus Tarifgehalt", dass das monatlich bezogene Tarifgehalt und nicht alle Einkommensbestandteile des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis gemeint sind.(4) Hätten variable Bezüge durch die Richtlinie einbezogen werden sollen, hätte es schließlich zur Vermeidung von Zufallsergebnissen einer Durchschnittsberechnung über einen repräsentativen Referenzzeitraum bedurft (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 23) .
Vermögenswirksame Leistungen stellen jedoch einen weiteren Vergütungsbestandteil dar, der durch das Fünfte Vermögensbildungsgesetz Einschränkungen in seiner konkreten Verwendung unterliegt, insbesondere muss die Anlage der Beträge durch den Arbeitgeber erfolgen (vgl. § 2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz; BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 28) .
- BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 81/16
Berücksichtigung einer Tantieme- bzw. Bonuszahlung bei der Berechnung des …
Der Begriff Bruttomonatsentgelt bezieht sich auf die Zahlungsweise und den Abrechnungszeitraum (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 23) .Daraus ergibt sich, dass auf das Jahr bezogene Vergütungsbestandteile für die Berechnung des Vorruhestandsgelds unbeachtlich sein sollen (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 23) .
Hätten auf das Jahr bezogene (variable) Entgeltbestandteile erfasst werden sollen, so hätte es zur Vermeidung von Zufallsergebnissen einer Durchschnittsberechnung über den Jahreszeitraum bedurft (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 23) .
Damit sind auch die monatlichen Raten Teil einer jahresbezogenen Leistung (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 27) .
- BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16
Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz
Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auch auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 25 mwN; 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 17) . - BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12
Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"
(1) Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts kann die "Haupternährerklausel" in § 6 Satz 1 Halbs. 2 der Pensionszusage nicht dahin ausgelegt werden, dass mit ihr an die Regelungen in § 43 Abs. 1 Angestelltenversicherungsgesetz in der bis zum 31. Dezember 1985 geltenden Fassung (im Folgenden: AVG aF) sowie in § 1266 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung in der bis zum 31. Dezember 1985 geltenden Fassung (im Folgenden: RVO aF) und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden sollte (zu den Auslegungsgrundsätzen bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen vgl. etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 796/11 - Rn. 11; 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 20) . - BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 796/11
Invaliditätsversorgung - Mindestaltersgrenze
- BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 480/18
Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer
- LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im …
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung …
- BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 135/14
Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung
- BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 707/11
Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschließung nach …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 5 Sa 63/14
Außerordentliche Kündigung - Verletzung der Anzeigepflichten bei …
- BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 406/21
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung - …
- BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 345/21
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 401/13
Auslegung eines Versorgungsplans - Berücksichtigung einer tariflichen Nachtzulage …
- LAG Düsseldorf, 08.04.2011 - 10 Sa 930/10
Berechnungsgrundlage der Betriebsrente einer Spezialbank für Objektfinanzierung; …
- BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 433/14
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungsplans - …
- LAG Düsseldorf, 14.07.2017 - 6 Sa 132/16
Geltung einer neuen Versorgungsordnung; Stichtagsregelung
- LAG Düsseldorf, 05.07.2013 - 6 Sa 1744/12
Ruhegehaltsfähigkeit einer arbeitsvertraglichen Funktionszulage; Beschränkung der …
- BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 357/21
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Arbeitnehmeranteil zur …
- LAG Düsseldorf, 25.06.2021 - 6 Sa 843/20
Betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Versorgungsordnung
- LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 844/20
Betriebliche Altersversorgung; Bemessungsgrundlage
- BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 375/21
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung Arbeitnehmeranteil zur …
- LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 869/20
Betriebliche Altersversorgung - Bemessungsgrundlage
- LAG München, 19.11.2019 - 6 Sa 370/19
Mehrflugdienststundenvergütung
- BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 877/16
Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz
- BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 432/19
Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"
- LAG Köln, 22.01.2013 - 11 Sa 783/12
Unentschuldigtes Fehlen einer Auszubildenden - Kündigung kurz vor …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 183/15
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
- BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 358/21
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Arbeitnehmeranteil zur …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2021 - 2 Sa 434/19
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 535/15
Verneinung eines Schmerzensgeldanspruchs wegen Zuweisung eines mängelbehafteten …
- BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 764/14
Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 10 Sa 277/13
Nettolohnklage - Zulässigkeit und Darlegungsanforderungen - Ausforschungsbeweis - …
- ArbG München, 29.05.2019 - 12 Ca 13601/18
Mehrflugdienststundenvergütung - Ungleichbehandlung eines Teilzeitbeschäftigten …
- ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4662/15
Berechnung des pensionsfähigen Einkommens zur Ermittlung der Höhe der …
- ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4661/15
Berechnung des pensionsfähigen Einkommens zur Ermittlung der Höhe der …
- ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4658/15
Bestimmung der Höhe der Betriebsrente; Zugrundelegung von zwölf Gehältern zur …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2021 - 2 Sa 170/20
Altersteilzeit im Blockmodell - Freistellungsphase - Insolvenzplan - tarifliches …
- ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4657/15
Gehalt bei Vollzeitbeschäftigung als Grundlage für die Berechnung des …
- BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 428/14
Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung
- LAG Köln, 28.01.2015 - 11 Sa 42/14
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung …
- LAG Köln, 27.11.2013 - 11 Sa 407/13
Verhaltensbedingter wichtiger Kündigungsgrund
- ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4659/15
Bestimmung der Höhe der Betriebsrente; Zugrundelegung von zwölf Gehältern zur …
- BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 762/14
Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung
- BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 760/14
Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung
- BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 763/14
Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung
- BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 761/14
Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung
- ArbG Essen, 24.11.2020 - 2 Ca 1827/20
- LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18
Berechnung der Betriebsrente eines außertariflichen Mitarbeiters
- LAG Düsseldorf, 16.06.2021 - 12 Sa 19/21
Betriebliche Altersversorgung; Bemessungsgrundlage; Verzugszinsen
- ArbG Duisburg, 22.10.2020 - 3 Ca 730/20
- ArbG Gießen, 06.05.2014 - 9 Ca 206/13
- ArbG Duisburg, 08.10.2020 - 1 Ca 732/20
- LAG München, 09.04.2014 - 11 Sa 905/13
Rentenbeiträge; Lohnerhöhungen; Altersversorgung
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 578/15
Betriebsbedingte Kündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit - …
- LAG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 17 Sa 33/15
Allgemeiner Feststellungsantrag; Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses …
- LAG Köln, 15.04.2015 - 11 Sa 118/15
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Annahmeverzugslohn wegen Nichtableistung der …
- LAG Köln, 09.07.2013 - 11 Sa 48/13
Ordnungsgemäße Begründung einer Berufung
- ArbG Düsseldorf, 24.01.2018 - 3 Ca 4849/17
Auslegung eines Sozialplans
- LAG Hamm, 11.05.2017 - 11 Sa 1059/15
Steinkohlenbergbau; betrieblicher Zuschuss zum Anpassungsgeld
- LG Frankfurt/Main, 08.04.2013 - 15 O 95/12
- LAG Köln, 12.05.2021 - 11 Sa 561/20
Berücksichtigung des Wertes der Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs bei Höhe der …
- ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4660/15
Berechnung des pensionsfähigen Einkommens zur Ermittlung der Höhe der …
- ArbG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4 Ca 1196/20
- ArbG München, 15.09.2015 - 13 Ca 12671/14
Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten nach Vollendung des 60. …