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   BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86   

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BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86 (https://dejure.org/1988,4025)
BAG, Entscheidung vom 12.07.1988 - 3 AZR 569/86 (https://dejure.org/1988,4025)
BAG, Entscheidung vom 12. Juli 1988 - 3 AZR 569/86 (https://dejure.org/1988,4025)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Mindestentgelten an Heimarbeiterinnen bei Ausführung von Schreibarbeiten in Wohnungen - Vorliegen eines Heimarbeitsverhältnisses - Ersetzung des Merkmals "gewerblich" durch "erwerbsmäßig" durch das Heimarbeitsänderungsgesetz - Dauer,Umfang der Tätigkeit und ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HAG § 1 Abs. 1 Buchst. a, § 2 Abs. 1, §§ 19, 25
    Heimarbeit geringfügig Beschäftigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 141
  • BB 1988, 2392
  • DB 1989, 1426
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86
    Die gesetzliche Einschränkung der Vertragsfreiheit und der mit ihr verfolgte arbeitsrechtliche Schutz kann nicht dadurch umgangen werden, daß ein tatsächlich bestehendes und vom Gesetzgeber als Heimarbeitsverhältnis gekennzeichnetes Rechtsverhältnis anders bezeichnet oder in seinen Rechtsfolgen abbedungen wird (vgl. BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe).
  • BAG, 10.07.1963 - 4 AZR 273/62

    Gewerbebetrieb - Handwerk - Industrie - Handel - Bestreitung des Lebensunterhalts

    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86
    Bereits zu diesem Merkmal haben das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 10. Juli 1963 - 4 AZR 273/62 - BAGE 14, 245 = AP Nr. 3 zu § 2 HAG mit Anmerkung von Maus) und das Bundessozialgericht (BSG Urteil vom 22. Oktober 1971 - 7 RAr 61/69 - AP Nr. 7 zu § 2 HAG) entschieden, daß es ausreicht, wenn die Tätigkeit auf eine gewisse Dauer angelegt und auf Bestreitung des Lebensunterhalts ausgerichtet ist.
  • LAG München, 30.11.1984 - 4 TaBV 14/84

    Heimangestellten; Angestelltentätigkeiten; Selbständiges Schreibbüro;

    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86
    Auch nach Inkrafttreten des Heimarbeitsänderungsgesetzes sind die Arbeits- und Sozialgerichte davon ausgegangen, daß es für die Annahme der Heimarbeit weder auf die Dauer und den Umfang der Tätigkeit noch auf die Höhe der erzielten Einkünfte ankommt (BSG Urteil vom 10. September 1987 - 12 RK 13/85 - BB 1988, 210; LAG München, Beschluß vom 31. Oktober 1984 - 4 TaBV 14/84 - LAGE § 6 BetrVG 1972 Nr. 2; LAG Frankfurt, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 Sa 724/82 - AP Nr. 9 zu § 2 HAG).
  • BSG, 18.12.1969 - 2 RU 241/65

    Gesetzliche Unfallversicherung - Heimarbeiter - Begriffsbestimmung

    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86
    Auf die Höhe des Entgelts und den zeitlichen Aufwand komme es nicht an; auch eine geringfügig und unregelmäßig ausgeübte Tätigkeit könne Heimarbeit sein (BSG Urteil vom 18. Dezember 1969 - 2 RU 241/65 - BB 1970, 1399).
  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 13/85

    Zweitbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86
    Auch nach Inkrafttreten des Heimarbeitsänderungsgesetzes sind die Arbeits- und Sozialgerichte davon ausgegangen, daß es für die Annahme der Heimarbeit weder auf die Dauer und den Umfang der Tätigkeit noch auf die Höhe der erzielten Einkünfte ankommt (BSG Urteil vom 10. September 1987 - 12 RK 13/85 - BB 1988, 210; LAG München, Beschluß vom 31. Oktober 1984 - 4 TaBV 14/84 - LAGE § 6 BetrVG 1972 Nr. 2; LAG Frankfurt, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 Sa 724/82 - AP Nr. 9 zu § 2 HAG).
  • LAG Hessen, 14.10.1982 - 3 Sa 724/82
    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86
    Auch nach Inkrafttreten des Heimarbeitsänderungsgesetzes sind die Arbeits- und Sozialgerichte davon ausgegangen, daß es für die Annahme der Heimarbeit weder auf die Dauer und den Umfang der Tätigkeit noch auf die Höhe der erzielten Einkünfte ankommt (BSG Urteil vom 10. September 1987 - 12 RK 13/85 - BB 1988, 210; LAG München, Beschluß vom 31. Oktober 1984 - 4 TaBV 14/84 - LAGE § 6 BetrVG 1972 Nr. 2; LAG Frankfurt, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 Sa 724/82 - AP Nr. 9 zu § 2 HAG).
  • BSG, 22.10.1971 - 7 RAr 61/69
    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86
    Bereits zu diesem Merkmal haben das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 10. Juli 1963 - 4 AZR 273/62 - BAGE 14, 245 = AP Nr. 3 zu § 2 HAG mit Anmerkung von Maus) und das Bundessozialgericht (BSG Urteil vom 22. Oktober 1971 - 7 RAr 61/69 - AP Nr. 7 zu § 2 HAG) entschieden, daß es ausreicht, wenn die Tätigkeit auf eine gewisse Dauer angelegt und auf Bestreitung des Lebensunterhalts ausgerichtet ist.
  • BVerfG, 18.09.1978 - 1 BvR 638/78
    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat diese Auffassung gebilligt (BVerfG, Beschluß vom 18. September 1978 - 1 BvR 638/78 - SozR 4100 § 186 b Nr. 2).
  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15

    Home-Office - Heimarbeit - Programmierer

    (1) Der Heimarbeiter arbeitet erwerbsmäßig, wenn die Heimarbeit auf gewisse Dauer angelegt ist und zum Lebensunterhalt beitragen soll (vgl. BAG 12. Juli 1988 - 3 AZR 569/86 - zu I 2 a der Gründe; ebenso MüArbR/Heenen 3. Aufl. Bd. 2 § 315 Rn. 6) .

    (4) Unerheblich ist auch der zeitliche Umfang der Tätigkeit, die Höhe des Verdiensts und ob der Lebensunterhalt überwiegend mit Heimarbeit verdient wird (vgl. BAG 12. Juli 1988 - 3 AZR 569/86 - zu I 2 a der Gründe; ErfK/Koch 16. Aufl. § 5 BetrVG Rn. 8; BeckOK ArbR/Besgen Stand 1. Juni 2016 BetrVG § 5 Rn. 22; Fitting 28. Aufl. § 5 Rn. 312; Fenski Außerbetriebliche Arbeitsverhältnisse 2. Aufl. Rn. 21; Schmidt/Koberski/Tiemann/Wascher HAG 4. Aufl. § 2 Rn. 12) .

  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 409/01

    Mithaftung für Entgeltansprüche von Heimarbeitern

    Die Arbeit ist schon erwerbsmäßig, wenn die Tätigkeit auf eine gewisse Dauer angelegt und auf Bestreitung des Lebensunterhaltes ausgerichtet ist (BAG 12. Juli 1988 - 3 AZR 569/86 - AP HAG § 2 Nr. 10).
  • LAG Hamm, 05.08.2003 - 2 Ta 733/02

    Rechtsweg bei Entgeltklage bei Überlassung einer 0190iger-Telefonnummer nebst

    Es ist nicht erforderlich, dass mit den erzielten Einkünften der Lebensunterhalt des Beschäftigten bestritten wird (BAG vom 12.07.1988 - 3 AZR 569/86 - AP Nr. 10 zu § 2 HAG).
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