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   BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14   

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https://dejure.org/2015,32620
BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14 (https://dejure.org/2015,32620)
BAG, Entscheidung vom 10.11.2015 - 3 AZR 575/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14 (https://dejure.org/2015,32620)
BAG, Entscheidung vom 10. November 2015 - 3 AZR 575/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14, 3 AZR 576/14, 3 AZR 574/14 (https://dejure.org/2015,32620)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - Höhe der Betriebsrente

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 1 TVG
    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - Höhe der Betriebsrente

  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte; Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der betrieblichen Altersversorgung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Arbeiter und Angestellte - Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Arbeiter und Angestellte - Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • Betriebs-Berater

    Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte bei betrieblicher Altersversorgung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - Höhe der Betriebsrente

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten kann sachlich gerechtfertigt sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeiter und Angestellte - und ihre Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und die Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Betriebsrente kann rechtmäßig sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Betriebsrente? Es kommt darauf an...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der bAV

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Es kommt auf die Umstände an - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    BAG erlaubt Unterschiede bei Arbeitern und Angestellten

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei betrieblicher Altersversorgung kann zulässig sein - Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht ersichtlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der betrieblichen Altersversorgung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten bei betrieblicher Altersvorsorge kann gerechtfertigt sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 98
  • NZA 2016, 656
  • BB 2016, 564
  • BB 2016, 637
  • DB 2016, 659
  • NZA-RR 2016, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 757/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - arbeitsrechtlicher

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14
    Das ist am Regelungszweck und dem aus ihm folgenden Differenzierungsgrund zu messen (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 757/12 - Rn. 24 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 559/13

    Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Mai 2014 - 6 Sa 559/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14
    Vielmehr durften sie im Rahmen des ihnen zustehenden Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums bei der Normsetzung typisieren und pauschalieren (vgl. dazu nur BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 34, BAGE 133, 158; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 23 mwN; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 a der Gründe, BAGE 114, 179) .
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14
    Vielmehr durften sie im Rahmen des ihnen zustehenden Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums bei der Normsetzung typisieren und pauschalieren (vgl. dazu nur BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 34, BAGE 133, 158; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 23 mwN; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 a der Gründe, BAGE 114, 179) .
  • BAG, 30.09.2014 - 1 AZR 1083/12

    Dienstkleidung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14
    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. etwa BAG 30. September 2014 - 1 AZR 1083/12 - Rn. 15 mwN, BAGE 149, 195) .
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14
    Vielmehr durften sie im Rahmen des ihnen zustehenden Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums bei der Normsetzung typisieren und pauschalieren (vgl. dazu nur BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 34, BAGE 133, 158; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 23 mwN; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 a der Gründe, BAGE 114, 179) .
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20

    Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinhaftung

    Dies gilt insbesondere, wenn - wie vorliegend - gruppenspezifisch unterschiedlich ausgestaltete Vergütungssysteme bestehen und damit auf einen Lebenssachverhalt abgestellt wird, der geeignet ist, eine unterschiedliche Behandlung sachlich zu rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.2015 - 3 AZR 575/14 - Juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 2 Sa 1383/16

    Gleichbehandlungsgrundsatz - gewerbliche und kaufmännische Angestellte -

    Sind für verschiedene Arbeitnehmergruppen unterschiedliche Rechte oder Pflichten vorgesehen, verlangt der Gleichheitssatz, dass diese Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist (BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris) .

    Die daran anknüpfende Unterscheidung beruht für sich genommen nicht auf sachgerechten Erwägungen (BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 757/12 -, Rn. 24, juris; BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 13; BAG, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 -, BAGE 104, 205-219, Rn. 51) .

    Das ist am Regelungszweck und dem aus ihm folgenden Differenzierungsgrund zu messen (BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 2 Sa 1294/16

    Gleichbehandlungsgrundsatz - gewerbliche und kaufmännische Angestellte -

    Sind für verschiedene Arbeitnehmergruppen unterschiedliche Rechte oder Pflichten vorgesehen, verlangt der Gleichheitssatz, dass diese Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist (BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris) .

    Die daran anknüpfende Unterscheidung beruht für sich genommen nicht auf sachgerechten Erwägungen (BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 757/12 -, Rn. 24, juris; BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 13; BAG, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 -, BAGE 104, 205-219, Rn. 51) .

    Das ist am Regelungszweck und dem aus ihm folgenden Differenzierungsgrund zu messen (BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris) .

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