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   BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10   

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BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10 (https://dejure.org/2012,46011)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2012 - 3 AZR 611/10 (https://dejure.org/2012,46011)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 (https://dejure.org/2012,46011)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

  • openjur.de

    Hochschullehrer; Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10
    Die Auslegung des Dienstvertrags durch das Landesarbeitsgericht unterliegt daher der vollen Überprüfung im Revisionsverfahren (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 29, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 65; 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, BAGE 134, 269) .

    Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 43, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 65; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 32 f., BAGE 130, 202) .

    Der "Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe" (im Folgenden: Versorgungs-TV) war in der vor dem 1. Januar 1997 geltenden Fassung nach seinem § 2 Abs. 1 in den Ländern für alle Arbeitnehmer im Geltungsbereich des BAT anwendbar, nicht jedoch für diejenigen im Geltungsbereich des BAT-O (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 46, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 65) .

    Diese von Verfassungs wegen vorgesehenen Möglichkeiten schließen es aus, solche Regeln des Beamtenrechts, die sich aus den Strukturprinzipien gerade des Beamtenrechts ergeben, als Prüfungsmaßstab für die Arbeitsbedingungen der im öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmer - selbst wenn sie Beamtentätigkeiten ausüben - heranzuziehen (BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 52, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 65) .

    Ob diese Ungleichbehandlung rechtlich angreifbar ist oder nicht, ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 64, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 65) .

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09

    Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10
    Er zwingt deshalb nicht zur Gleichbehandlung von beamteten und nicht beamteten im öffentlichen Dienst tätigen Personen (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 356/08 - Rn. 22 ff., AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 63 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 36; gegen die Übertragbarkeit von Differenzierungen, die nur im Beamtenrecht zulässig sind, auf das Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst: BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 48 f., AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzA AGG § 2 Nr. 5) .

    Somit sind § 1 und § 7 Abs. 1 AGG, die die Benachteiligung wegen des Alters verbieten, nicht anwendbar (vgl. BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 37, AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzA AGG § 2 Nr. 5) .

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10
    Ziel war es, den Berechtigten - abweichend von der allgemeinen Rechtslage - einen den Lebensstandard sichernden Anteil ihres letzten Erwerbseinkommens zu erhalten (BVerfG 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 ua. - zu A I 1 der Gründe, BVerfGE 100, 1) .

    Die vom Gesetzgeber vorgenommene Systementscheidung zur Überführung der Zusatzversorgungssysteme in die gesetzliche Rentenversicherung hat das Bundesverfassungsgericht gebilligt (28. April 1999 - 1 BvL 32/95 ua. - BVerfGE 100, 1) .

  • EuGH, 01.03.2012 - C-393/10

    'O''Brien' - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10
    Diese grundsätzliche Unterschiedlichkeit der Versorgungssysteme der Beamten einerseits und der Angestellten andererseits wird entgegen der Auffassung der Revision nicht durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (1. März 2012 - C-393/10 - [O´Brien] NZA 2012, 313 und 18. Oktober 2012 - C-302/11 - [Valenza] ABl. EU C 379 vom 8. Dezember 2012 S. 9) in Frage gestellt.

    Dieser Unterschied wird auch durch die Rechtsprechung des EuGH (1. März 2012 - C-393/10 - [O´Brien] NZA 2012, 313) nicht in Frage gestellt.

  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10
    a) Im Revisionsverfahren können zwar neue prozessuale Ansprüche grundsätzlich nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (st. Rspr., vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - Rn. 52 mwN, EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18) .

    Klageänderungen und Klageerweiterungen sind in der Revisionsinstanz allerdings aus prozessökonomischen Gründen ausnahmsweise zulässig, wenn der neue Sachantrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Lebenssachverhalt und den unstreitigen Parteivortrag stützt (BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - aaO) .

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10
    Der Arbeitgeber darf allerdings weder durch das Bestehen noch durch den Inhalt der arbeitsvertraglichen Informationspflicht überfordert werden (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07 - Rn. 26 ff., AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 7) .
  • BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09

    Zur Vereinbarkeit der Kürzung von Versorgungsbezügen bei (unfreiwilliger)

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10
    Es gehört zu den grundsätzlichen Unterschieden zwischen dem Beamten- und dem Arbeitsrecht, dass sich die Absicherung von Beamten im Alter nach dem Status des letzten Amtes zu richten hat und vom Dienstherrn zu leisten ist (zur Herleitung dieser Grundsätze aus dem Kernbestand der Strukturprinzipien, welche die Institution des Berufsbeamtentums tragen: BVerfG 27. Juli 2010 - 2 BvR 616/09 - Rn. 7 f., ZTR 2010, 552) , während die Altersversorgung von Arbeitnehmern im Grundsatz durch die gesetzliche Sozialversicherung als Basis und die lediglich staatlich geförderte Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung und der Eigenvorsorge geprägt ist, wie sich aus der dem Altersvermögensgesetz zugrunde liegenden Konzeption ergibt (Gesetz vom 26. Juni 2001, BGBl. I S. 1310; vgl. BT-Drucks. 14/4595 S. 1) .
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10
    Auch die Tarifvertragsparteien sind - zumindest aus der Schutzfunktion der Grundrechte - an den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II, III der Gründe, BAGE 111, 8; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 24, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) .
  • BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 340/98

    Tarifgeltung und Vergütung nach Rückkehr in das Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10
    Die Zugehörigkeit zum Tarifgebiet West oder zum Tarifgebiet Ost richtet sich nämlich danach, ob das Arbeitsverhältnis in den neuen Ländern oder im östlichen Teil Berlins begründet wurde oder nicht (vgl. nur BAG 9. Dezember 1999 - 6 AZR 340/98 - zu 1 b der Gründe mwN) .
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10
    Auch die Tarifvertragsparteien sind - zumindest aus der Schutzfunktion der Grundrechte - an den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II, III der Gründe, BAGE 111, 8; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 24, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) .
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

  • BGH, 11.02.2004 - IV ZR 52/02

    Berücksichtigung von in der ehemaligen DDR zurückgelegten Dienstzeiten in der

  • BVerfG, 09.08.2000 - 1 BvR 514/00

    Anwendung von BAT-Ost in Berlin noch verfassungsrechtlich unbedenklich

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 356/08

    Altersversorgung - Bahnprivatisierung - Gleichbehandlung

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

  • EuGH, 18.10.2012 - C-302/11

    Das Unionsrecht steht einer "Stabilisierung" des Arbeitsverhältnisses befristet

  • BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88

    Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 252/86

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Seerechtlichen

  • LAG Thüringen, 19.07.2010 - 6 Sa 18/10
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 206/18

    Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers - Schadensersatz

    Der Arbeitgeber darf allerdings weder durch das Bestehen noch durch den Inhalt der arbeitsvertraglichen Informationspflicht überfordert werden (vgl. etwa BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 69 mwN) .
  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an

    Die Vereinbarung eines bestimmten Arbeitsentgelts umfasst nicht die Verpflichtung zur Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 26) .

    Dies gilt auch für die ergänzenden Regelungen über die VBL-Versorgung (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 34; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 45) .

    Der Versorgungs-TV war in der vor dem 1. Januar 1997 geltenden Fassung nach seinem § 2 Abs. 1 in den Ländern für alle Arbeitnehmer im Geltungsbereich des BAT anwendbar, nicht jedoch für diejenigen im Geltungsbereich des BAT-O (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 35; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 46) .

    Ab 1993 fanden entsprechende Verhandlungen statt (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 36; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 47) .

    Diese von Verfassungs wegen vorgesehenen Möglichkeiten schließen es aus, solche Regeln des Beamtenrechts, die sich aus den Strukturprinzipien gerade des Beamtenrechts ergeben, als Prüfungsmaßstab für die Arbeitsbedingungen der im öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmer - selbst wenn sie Beamtentätigkeiten ausüben - heranzuziehen (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 40; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 52) .

    Er zwingt deshalb nicht zur Gleichbehandlung von verbeamteten und nicht verbeamteten im öffentlichen Dienst tätigen Personen (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 41 mwN; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 53 mwN) .

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist der Unterschied zwischen Beamten und Arbeitnehmern deshalb nicht lediglich ein formaler, sondern aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben ein materieller (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 42 mwN; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 54) .

    Der Kläger hat vom Beklagten keine Verbeamtung verlangt (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 49; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 64) .

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Sie sind allerdings aus prozessökonomischen Gründen ausnahmsweise zulässig, wenn der neue Sachantrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Lebenssachverhalt und den unstreitigen Parteivortrag stützt (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 266/11

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit und wegen

    a) Im Revisionsverfahren können neue prozessuale Ansprüche grundsätzlich nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 14; 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - Rn. 52 mwN) .

    Mit dem Ende der Berufungsverhandlung wird die Urteilsgrundlage abgeschlossen (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 14; BGH 25. April 1988 - II ZR 252/86 - zu 7 a der Gründe mwN, BGHZ 104, 215) .

    Solche können von einem Revisionsgericht aus prozessualen Gründen nicht getroffen werden (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 14) .

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 10/12

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters

    Im Revisionsverfahren können neue prozessuale Ansprüche grundsätzlich nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 14; 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - Rn. 52 mwN) .

    Mit dem Ende der Berufungsverhandlung wird die Urteilsgrundlage abgeschlossen (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 14; BGH 25. April 1988 - II ZR 252/86 - zu 7 a der Gründe mwN, BGHZ 104, 215) .

    Solche können von einem Revisionsgericht aus prozessualen Gründen nicht getroffen werden (vgl. BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 17; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 14) .

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    Mit dem Ende der Berufungsverhandlung wird die Urteilsgrundlage abgeschlossen (BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 14; BGH 25. April 1988 - II ZR 252/86 - zu 7 a der Gründe mwN, BGHZ 104, 215) .
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und

    Eine in der Revision grundsätzlich unzulässige Klageerweiterung (vgl. dazu BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 14) liegt nicht vor.
  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 707/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschließung nach

    Planwidrig ist die Regelungslücke dann, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 32; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 43) .
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14

    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen

    Solche können von einem Revisionsgericht aus prozessualen Gründen nicht getroffen werden (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 527/11 - Rn. 38; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 14) .
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 527/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Solche können von einem Revisionsgericht aus prozessualen Gründen nicht getroffen werden (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 14) .
  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 319/17

    Betriebliche Altersversorgung - Dienstordnungs-Angestellter - Statusänderung

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 386/13

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16

    Kinderbezogene Besitzstandszulage - Reduzierung der Wochenarbeitszeit nach

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