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   BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 612/83   

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BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 612/83 (https://dejure.org/1985,802)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1985 - 3 AZR 612/83 (https://dejure.org/1985,802)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 (https://dejure.org/1985,802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes zur Information über Zusatzversorgungsmöglichkeiten - Möglichkeit einer rückwirkenden Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - Verteilung der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 611; TVG § 8; VBL § 21; VBL § 28; VBL § 37; VBL § 41

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers: Aushändigung der Satzung der VBL, Hinweispflicht, Schadensursächlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 360 (Ls.)
  • VersR 1986, 691
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.09.1981 - IVa ZR 288/80

    Positive Vertragsverletzung durch Nichtvorlage eines Liquiditätsplans und

    Auszug aus BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 612/83
    Für eine abweichende Beurteilung ist der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig (BGH Urteil vom 5. Juli 1973 - VII ZR 12/73 - NJW 1973, 1688; Urteil vom 30. September 1981 - IV a ZR 288/80 - ZIP 1981, 1213).

    Allerdings trifft regelmäßig den Schädiger die Beweislast dafür, daß der Schaden auch bei vertragsgemäßer Aufklärung eingetreten wäre, weil der Geschädigte sich über dabei hervortretende Bedenken hinweggesetzt haben würde (vgl. BGH, ZIP 1981, 1213, 1215).

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 612/83
    Für eine abweichende Beurteilung ist der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig (BGH Urteil vom 5. Juli 1973 - VII ZR 12/73 - NJW 1973, 1688; Urteil vom 30. September 1981 - IV a ZR 288/80 - ZIP 1981, 1213).
  • BAG, 24.05.1963 - 1 AZR 66/62

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Fürsorgepflicht -

    Auszug aus BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 612/83
    Unter Umständen bedarf es einer Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei wem und in welcher Form sowie für welche Zeit Zusatzversorgungsansprüche begründet werden können (BAG 14, 193, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu I der Gründe; Urteil vom 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 383/81

    Betriebliche Altersversorgung: Wahl zwischen Zusatzversorgung oder

    Auszug aus BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 612/83
    Wenn der Arbeitgeber jedoch auf Verlangen des Arbeitnehmers oder aus eigenem Antrieb Ratschläge zur Versorgungsplanung erteilt, so müssen diese sachlich richtig, eindeutig und vollständig sein (BAG Urteil vom 24. Mai 1974 - 3 AZR 422/73 - AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 17. April 1984 - 3 AZR 383/81 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 168/82

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Belehrungspflicht über die

    Auszug aus BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 612/83
    Ursächlich ist das Unterbleiben einer hinreichenden Belehrung dann, wenn diese nicht hinzugedacht werden kann, ohne daß auch das schädigende Verhalten entfällt (Urteil des Senats vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 -, zu 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Münchner Kommentar- Grunsky, BGB, vor § 249 Rz 92 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.05.1974 - 3 AZR 422/73

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 612/83
    Wenn der Arbeitgeber jedoch auf Verlangen des Arbeitnehmers oder aus eigenem Antrieb Ratschläge zur Versorgungsplanung erteilt, so müssen diese sachlich richtig, eindeutig und vollständig sein (BAG Urteil vom 24. Mai 1974 - 3 AZR 422/73 - AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 17. April 1984 - 3 AZR 383/81 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 22.11.1963 - 1 AZR 17/63

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Schuldhaftes Unterlassen - Hinweis auf

    Auszug aus BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 612/83
    Unter Umständen bedarf es einer Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei wem und in welcher Form sowie für welche Zeit Zusatzversorgungsansprüche begründet werden können (BAG 14, 193, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu I der Gründe; Urteil vom 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Derjenige, der vertragliche Aufklärungspflichten verletzt, ist dafür beweispflichtig, daß der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten und den Geschädigten ausreichend aufgeklärt hätte (vgl. ua. BAG 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 12 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 41, zu III 1 der Gründe; BGH 16. November 1993 - XI ZR 214/92 - BGHZ 124, 151, 159 mwN).
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

    Auch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Richtigkeit von Auskünften in Versorgungsfällen betrafen falsche Antworten auf Nachfragen (BAG 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - zu I der Gründe; 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - zu 1 a der Gründe; 13. November 1984 - 3 AZR 255/84 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 47, 169; 17. April 1984 - 3 AZR 383/81 - zu II 1 der Gründe; 24. Mai 1974 - 3 AZR 422/73 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 69/99

    Versorgungsschaden durch Verletzung der Hinweispflicht

    Für eine abweichende Beurteilung ist der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig (BAG 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 12 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 41).
  • LAG Saarland, 22.08.2001 - 2 Sa 4/00

    Aufklärungspflicht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst hinsichtlich

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes in seinen Entscheidungen (vom 15.10.1985, Aktenzeichen 3 AZR 612/83, vom 13.12.1988, Aktenzeichen 3 AZR 252/87 und vom 17.12.1991, Aktenzeichen 3 AZR 44/91) sei ausdrücklich festgehalten, dass der Dienstherr dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet sei, laufende Fristen für Versorgungsmöglichkeiten zu überwachen und ihm die notwendigen Druckschriften der Versorgungsanstalt zur Verfügung zu stellen.

    Auch habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 15.10.1985 - 3 AZR 612/83 - auf die Pflicht hingewiesen, Druckschriften der Versorgungsanstalt regelmäßig zur Verfügung zu stellen.

    Die Versorgungsplanung und ihre zweckmäßige Auswahl muss grundsätzlich der Arbeitnehmer selbst verantworten (vgl. hierzu Urteil des BAG vom 15.10.1985 Aktenzeichen 3 AZR 612/83 in AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG " Zusatzversorgungskassen ").

    Im übrigen sind vom BAG in seinen Entscheidungen vom 15.10.1985 - 3 AZR 612/83 (AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen); vom 13.12.1988 - 3 AZR 252/87 - (AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) und vom 17.12.1991 - 3 AZR 44/91 - (NZA 1992 S. 973-974) bereits zu der Frage der Hinweispflicht auf Zusatzversorgungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst entwickelte Grundsätze angewandt worden unter Beachtung der Entscheidungslinie des LAG Saarland in seinem Urteil vom 08.04.1987 - 2 Sa 2/86 (vgl. Bl.117-129 d.A.).

  • BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Dieser Hinweis- und Aufklärungspflicht wird der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in der Regel dadurch genügen, daß er die Vorschriften der Versorgungsregelung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer zur Kenntnis bringt, insbesondere ihm ein entsprechendes Satzungsexemplar aushändigt (BAG vom 15.10.1985 - 3 AZR 612/83 = VersR 86, 691 = AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG - Zusatzversorgungskassen - zu II 2b der Gründe).

    Dieser Hinweis- und Aufklärungspflicht wird der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in der Regel dadurch genügen, daß er die Vorschriften der Versorgungsregelung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer zur Kenntnis bringt, insbesondere ihm ein entsprechendes Satzungsexemplar aushändigt (BAG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 2 b der Gründe).

  • LAG Hamm, 04.10.2005 - 6 Sa 2398/04

    Unbegründete Schadensersatzklage wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei

    Ursächlich ist das Unterbleiben einer hinreichenden Belehrung dann, wenn diese nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass auch das schädigende Verhalten entfällt (BAG 18.12.1984 - 3 AZR 168/82; BAG 15.10.1985 - 3 AZR 612/83).

    Insoweit wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig unterstellt, dass jedermann bei ausreichender Information sein Eigeninteresse in vernünftiger Weise wahrt (Vermutung beratungsgerechten oder aufklärungsrichtigen Verhaltens: vgl. BAG 15.10.1985 - 3 AZR 612/83; BGH 05.07.1973 - VII ZR 12/73; BGH 30.09.1981 - IV a 288/80; BGH 16.11.1993 - XI ZR 214/92).

    Hingegen ist kein Raum für die Heranziehung dieser Regel, wenn der andere Teil mehrere sinnvolle Handlungsalternativen hatte, da dann offen ist, wie er sich auf eine ordnungsgemäße Beratung hin verhalten hätte (BAG 15.10.1985 - 3 AZR 612/83).

  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 28/89

    Schadenersatz wegen unzureichender Aufklärung über die Möglichkeit einer

    Dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes obliegt die vertragliche Nebenpflicht, den Arbeitnehmer bei Begründung des Arbeitsverhältnisses über die bestehenden Zusatzversorgungsmöglichkeiten und die Mittel und Wege zu ihrer Ausschöpfung zu belehren (Urteil des Senats vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).

    Seine Entscheidung hängt überdies oft von individuellen Verhältnissen ab, deren Kenntnis sich der Arbeitgeber nicht zu verschaffen braucht (Urteil des Senats vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - aaO, zu I der Gründe).

    Ist aber die Zweckmäßigkeit eines unterlassenen Versicherungsantrags zu einem Zeitpunkt, als er hätte gestellt werden müssen, auch für einen Sachkundigen zweifelhaft, so ist eine mögliche Pflichtverletzung nicht ursächlich für den Versorgungsschaden (Urteil des Senats vom 15. Oktober 1985, aaO).

  • BAG, 13.12.1988 - 3 AZR 252/87

    Hinweispflicht auf Möglichkeit des rückwirkenden Abschlusses einer

    Nur so kann der Arbeitgeber seine Verpflichtung erfüllen, dem Arbeitnehmer eine möglichst vollständige Zusatzversorgung zu verschaffen (vgl. BAGE 14, 193, 195 [BAG 24.05.1963 - 1 AZR 66/62] = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu I der Gründe; Urteil vom 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst; Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskasse, zu 1a der Gründe; Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - AP Nr. 12, aaO, zu I der Gründe).

    Hätte die Beklagte dies bestreiten wollen, hätte sie die Gründe dafür darlegen und beweisen müssen (BAG Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu 2 der Gründe; Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - AP Nr. 12, aaO, zu III 1 der Gründe; BGH NJW 1973, 1688; 1984, 1397, 1399).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2008 - 2 Sa 78/08

    Zusatzversorgungsrente - Altersvorsorge-TV-Kommunal - Ausschlussfrist -

    Im Unterschied zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.10.1985 - 3 AZR 612/83 -, in welcher eine Schadensersatzverpflichtung deswegen begründet sein konnte, dass der Arbeitgeber die Satzung der Versorgungseinrichtung dem Arbeitnehmer nicht ausgehändigt hat, kann aus der unstreitig nicht vorgenommenen Übergabe der Satzung eine Schadenersatzverpflichtung des Beklagten nicht hergeleitet werden.

    Die Bestimmung, wonach die Beschäftigten der Mitglieder über die Druckschriften verfügen müssen und gegebenenfalls Erläuterungen erhalten müssen, begründet nicht nur eine Pflicht des Arbeitgebers gegenüber der Zusatzversorgungsanstalt, sondern auch gegenüber den Arbeitnehmern (vgl. BAG 15.10.1985 - 3 AZR 612/83 - unter II. 2 b).

  • BAG, 23.05.1989 - 3 AZR 257/88

    Betriebliche Altersversorgung: Belehrung durch den Arbeitgeber bei Kündigung

    Sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Zweckmäßigkeit der Versorgungswege belehrt, muss die Information richtig, eindeutig und vollständig sein (BAGE 14, 193, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu I der Gründe; Urteil vom 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu 4 der Gründe; Urteil vom 17. April 1984 - 3 AZR 383/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 168/82 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu 1 a der Gründe; BAGE 47, 169, 172 f. = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu 1 der Gründe; Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I der Gründe; Urteil vom 13. Dezember 1988 - 3 AZR 252/87 -, zu 1 a bb der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteil vom 13. Dezember 1988 - 3 AZR 322/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hessen, 18.11.1998 - 2 Sa 2172/96
  • BAG, 13.12.1988 - 3 AZR 322/87

    Aufklärung über Rentenansprüche vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages -

  • LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99

    Schadensersatzanspruches daus positiver Forderungsverletzung wegen Verletzung

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 81/91

    Versorgungsschaden wegen verspäteter Anmeldung

  • LAG Hamm, 05.09.1996 - 4 Sa 2282/95

    Streitigkeit über einen Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Vergütung;

  • LAG Hessen, 23.10.1992 - 9 Sa 57/92

    Schadenersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht; Internationale Zuständigkeit

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1652/96

    Eingruppierungsprozess im öffentlichen Dienst ; Mitbestimmungsrechte des

  • LAG Köln, 29.10.2009 - 13 Sa 634/09

    Schadensersatz wegen Versorgungsschaden bei unzureichender Belehrung durch

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1507/96

    Voraussetzungen für die Eingruppierung in eine höhere BAT- Vergütungsgruppe;

  • BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 354/90

    Schadenersatz wegen falscher oder unterlassener Beratung bei der Wahl der

  • LAG Hamburg, 06.12.1990 - 7 Sa 37/90

    Betriebsrente; Pensionskasse; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Fürsorgepflicht;

  • LAG Niedersachsen, 19.11.2007 - 9 Sa 228/07

    Altersteilzeitvertrag; Aufklärungs- und Hinweispflicht; Aufklärungsflicht;

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