Rechtsprechung
   BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47930
BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12 (https://dejure.org/2014,47930)
BAG, Entscheidung vom 30.09.2014 - 3 AZR 613/12 (https://dejure.org/2014,47930)
BAG, Entscheidung vom 30. September 2014 - 3 AZR 613/12 (https://dejure.org/2014,47930)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,47930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • openjur.de

    Betriebsrente; regulierte Pensionskasse; Einstandspflicht; Anpassungsprüfung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 3 BetrAVG, § 1 Abs 2 Nr 1 BetrAVG, § 1 Abs 2 Nr 2 BetrAVG, § 1b Abs 2 BetrAVG, § 1b Abs 3 BetrAVG
    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • IWW
  • IWW

    § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § ... 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, § 16 BetrAVG, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § 1 BetrAVG, § 1b Abs. 3 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, § 1b BetrAVG, § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG, § 1b Abs. 4 BetrAVG, Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 286 Abs. 1, § 288 BGB, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 1b Abs. 2 BetrAVG, § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a VAG, § 30c Abs. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG, § 2 DeckRV, § 2 Abs. 1 DeckRV, § 1 Abs. 2 der DeckRV, § 3 DeckRV, § 118b VAG, § 156a Abs. 3 Satz 5 VAG, § 5 Abs. 3 Nr. 2 Halbs. 2 VAG, § 2 Abs. 3 BetrAVG, § 1 DeckRV, § 6 Abs. 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes (im Folgenden: StiftG HE), § 12 Abs. 2 StiftG HE, § 7 StiftG HE, § 72 Abs. 5 ArbGG, §§ 556, 534, 295 ZPO, § 295 ZPO, § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, § 30c Abs. 4 BetrAVG, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrente; regulierte Pensionskasse; Einstandspflicht; Anpassungsprüfung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (56)

  • LAG Hessen, 03.03.2010 - 8 Sa 53/09

    Betriebliche Altersversorgung - Herabsetzung der Leistung durch die Pensionskasse

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12
    an den Kläger ab dem 1. April 2011 über den vom Hessischen Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 3. März 2010 (- 8 Sa 53/09 -) zuerkannten Betrag iHv. monatlich 122, 06 Euro hinaus weitere 59, 03 Euro brutto monatlich zuzüglich Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

    Das Hessische Landesarbeitsgericht gab der Klage mit Urteil vom 3. März 2010 (- 8 Sa 53/09 -) statt und verurteilte die Beklagte, an den Kläger rückständige Betriebsrente iHv. insgesamt 3.535,48 Euro brutto sowie ab dem 1. März 2009 eine zusätzliche monatliche Betriebsrente iHv. 122, 06 Euro brutto zu zahlen.

    die Beklagte zu verurteilen, an ihn ab dem 1. April 2011 eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung iHv. 183, 61 Euro brutto monatlich abzüglich bereits aufgrund des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. März 2010 - 8 Sa 53/09 - gezahlter 122, 06 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Beginn des jeweiligen Folgemonats zu zahlen.

    Diese ergibt, dass der Kläger die Verurteilung der Beklagten erstrebt, an ihn ab dem 1. April 2011 über den vom Hessischen Landesarbeitsgericht im Vorprozess mit Urteil vom 3. März 2010 (- 8 Sa 53/09 -) zuerkannten Betrag iHv. monatlich 122, 06 Euro brutto hinaus monatlich weitere 61, 55 Euro brutto zu zahlen.

    Mit dem Klageantrag zu 2. begehrt der Kläger zwar ausdrücklich die Zahlung einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung iHv. monatlich 183, 61 Euro brutto abzüglich bereits aufgrund des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. März 2010 (- 8 Sa 53/09 -) gezahlter 122, 06 Euro brutto.

    Mit diesem Abzug will der Kläger aber erkennbar nur dem Umstand Rechnung tragen, dass das Hessische Landesarbeitsgericht mit rechtskräftigem Urteil vom 3. März 2010 (- 8 Sa 53/09 -) über seine Ansprüche gegen die Beklagte auf Ausgleich der Beträge, um die die PKDW seine auf den Beiträgen der Beklagten beruhende Pensionskassenrente in der Zeit von 2003 bis 2008 herabgesetzt hat, sowie auf Anpassung seiner Betriebsrente nach § 16 BetrAVG zum Anpassungsstichtag 1. Juli 2006 bereits entschieden und die Beklagte verurteilt hat, an ihn ab dem 1. März 2009 eine zusätzliche monatliche Betriebsrente iHv. 122, 06 Euro brutto zu zahlen.

    Ab dem 1. April 2011 stehen dem Kläger über den vom Hessischen Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 3. März 2010 (- 8 Sa 53/09 -) ausgeurteilten Betrag iHv. monatlich 122, 06 Euro brutto monatlich weitere 19, 51 Euro brutto zu.

    Da der Kläger am 1. Januar 2009 von der PKDW eine monatliche Pensionskassenrente iHv. 763, 88 Euro brutto erhielt und die Beklagte aufgrund des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. März 2010 (- 8 Sa 53/09 -) verpflichtet ist, an den Kläger monatlich weitere 122, 06 Euro brutto zu zahlen, beläuft sich sein aus der Anpassungsverpflichtung der Beklagten resultierender Zahlungsanspruch für die Zeit ab dem 1. Januar 2009 auf monatlich 39, 52 Euro brutto (= 925,46 Euro abzüglich 885, 94 Euro [ = 763,88 Euro + 122, 06 Euro]).

    Ab dem 1. April 2011 stehen dem Kläger über den vom Hessischen Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 3. März 2010 (- 8 Sa 53/09 -) ausgeurteilten Betrag iHv. monatlich 122, 06 Euro brutto hinaus weitere 39, 52 Euro brutto monatlich zu.

    Nach alledem kann der Kläger von der Beklagten verlangen, dass diese an ihn rückständige Betriebsrente für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. März 2011 iHv. insgesamt 1.362,75 Euro brutto und für die Zeit ab 1. April 2011 über den vom Hessischen Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 3. März 2010 (- 8 Sa 53/09 -) zuerkannten Betrag iHv. monatlich 122, 06 Euro brutto hinaus monatlich weitere 59, 03 Euro brutto zahlt.

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12
    Auch kann es erforderlich sein, der Partei, die ihrer Darlegungslast nur genügen kann, indem sie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Preis gibt, die Gelegenheit zu geben, den für die Beurteilung der Streitsache erforderlichen Sachvortrag unter Wahrung der Vertraulichkeit leisten zu können (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284; vgl. auch BGH 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 - Rn. 47, BGHZ 178, 362) .

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Gericht selbst die Befürchtungen der Partei, es müssten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren sein, als berechtigt anerkannt hat, oder die Partei, die sich auf den Geheimnisschutz beruft, Vortrag geleistet hat, aufgrund dessen ihre Befürchtung als berechtigt anzuerkennen wäre (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - zu I 2 der Gründe, aaO; vgl. BGH 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 - aaO) .

    Zwar können nach der Rechtsprechung bei erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und damit auch Jahresabschlüsse eines Unternehmens Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse enthalten (vgl. BVerfG 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 - Rn. 87, BVerfGE 115, 205; BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - zu I 2 der Gründe, BAGE 48, 284; BGH 21. Januar 2014 - EnVR 12/12 - Rn. 76) .

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 615/10

    Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers -

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12
    Spätere unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 41 mwN) .

    Dies ist im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Arbeitgeber (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 50 mwN) .

    Die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse bieten den geeigneten Einstieg für die Feststellung sowohl der erzielten Betriebsergebnisse als auch des vorhandenen Eigenkapitals (vgl. etwa BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 42 mwN) .

  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10

    Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12
    Das Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG schützt durch die Rechtsordnung anerkannte einzelne Vermögensrechte, nicht aber das Vermögen als solches (vgl. etwa BVerfG 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 - zu III 2 a aa der Gründe mwN).

    Die Verurteilung zur Zahlung ist auch kein Eingriff in ein (etwaiges) Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; daher kann offenbleiben, ob sich der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG darauf erstreckt (vgl. etwa BVerfG 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 - zu III 2 a aa der Gründe mwN).

    Eine entsprechende Verpflichtung hat nicht regelmäßig zur Folge, dass eine Fortführung eines Unternehmens finanziell unmöglich wird (vgl. etwa BVerfG 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 - zu III 2 a bb der Gründe mwN).

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12
    a) Diese Bestimmung, die durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) in das Betriebsrentengesetz eingefügt wurde, basiert auf der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach im Betriebsrentenrecht stets zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und den Durchführungswegen zu unterscheiden und der eingeschaltete externe Versorgungsträger seiner Funktion nach nur ein Instrument des Arbeitgebers zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Versorgungsverpflichtungen ist (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - Rn. 36 mwN, BAGE 142, 72) .

    Ihn trifft insoweit vielmehr eine Einstandspflicht, nach der er dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall die zugesagten Leistungen gegebenenfalls zu verschaffen hat (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - aaO) .

    Von dieser Einstandspflicht kann der Arbeitgeber sich - wie sich aus § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG ergibt - durch vertragliche Abreden nicht zulasten der Arbeitnehmer befreien (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - Rn. 44, BAGE 142, 72) .

  • BAG, 27.06.1969 - 3 AZR 297/68

    Zusage einer Altersversorgung - Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung -

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12
    ff) Auch aus den Entscheidungen des Senats vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - BAGE 22, 92) , 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Zwar hat der Senat sowohl in seinem Urteil vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - zu I 1 der Gründe, aaO) , als auch in seinem Urteil vom 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 - zu 2 a der Gründe) ausgeführt, der Arbeitgeber, der eine Altersversorgung zusage, die über eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung erbracht werden soll, verspreche dem Arbeitnehmer lediglich eine Versorgung nach Maßgabe der in der Satzung oder in den Versorgungsrichtlinien des Versorgungsträgers gegebenen Möglichkeiten.

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12
    ff) Auch aus den Entscheidungen des Senats vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - BAGE 22, 92) , 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Zwar hat der Senat sowohl in seinem Urteil vom 27. Juni 1969 (3 AZR 297/68 - zu I 1 der Gründe, aaO) , als auch in seinem Urteil vom 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 - zu 2 a der Gründe) ausgeführt, der Arbeitgeber, der eine Altersversorgung zusage, die über eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung erbracht werden soll, verspreche dem Arbeitnehmer lediglich eine Versorgung nach Maßgabe der in der Satzung oder in den Versorgungsrichtlinien des Versorgungsträgers gegebenen Möglichkeiten.

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03

    Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12
    ff) Auch aus den Entscheidungen des Senats vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - BAGE 22, 92) , 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 112, 1) ausgeführt hat, die Versorgungszusage der dortigen Beklagten werde durch die Regelungen der Pensionskasse ausgefüllt, aus denen sich ergebe, dass dem dortigen Kläger eine beitragsorientierte Leistungszusage iSv. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG erteilt worden sei, stützt auch dies die Rechtsauffassung der Beklagten nicht.

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12
    Auch kann es erforderlich sein, der Partei, die ihrer Darlegungslast nur genügen kann, indem sie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Preis gibt, die Gelegenheit zu geben, den für die Beurteilung der Streitsache erforderlichen Sachvortrag unter Wahrung der Vertraulichkeit leisten zu können (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284; vgl. auch BGH 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 - Rn. 47, BGHZ 178, 362) .

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Gericht selbst die Befürchtungen der Partei, es müssten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren sein, als berechtigt anerkannt hat, oder die Partei, die sich auf den Geheimnisschutz beruft, Vortrag geleistet hat, aufgrund dessen ihre Befürchtung als berechtigt anzuerkennen wäre (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - zu I 2 der Gründe, aaO; vgl. BGH 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 - aaO) .

  • BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 484/96

    Kein Anspruch auf sachliche Prüfung von Satzungsbestimmungen der VBL vor den

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12
    (1) § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG beruht auf der Erwägung, dass im Betriebsrentenrecht von jeher zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und dem Durchführungsweg zu unterscheiden (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - zu II 1 der Gründe) und der eingeschaltete externe Versorgungsträger nur ein Instrument des Arbeitgebers ist, mit dem dieser sein im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis erteiltes Versorgungsversprechen erfüllt.

    wenn der externe Versorgungsträger nicht leistet, dem Versorgungsberechtigten die Leistungen zu verschaffen, die er ihm zugesagt hat (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - aaO) .

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06

    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 248/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09

    Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 125/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 16/04

    Wohnmobile von Schaustellern steuerfrei

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 177/03

    Berechnung der Kappungsgrenze

  • BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (unzureichende Beweiswürdigung;

  • BGH, 21.01.2014 - EnVR 12/12

    Stadtwerke Konstanz GmbH - Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze:

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

  • BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09

    Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

  • OLG Frankfurt, 28.10.1994 - 2 U 27/94
  • OLG Koblenz, 18.03.1980 - 15 UF 675/79

    Unterhalt; Verzugszinsen; Unterhaltsanspuch; Künftig

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 638/10

    Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff

  • LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1509/11

    Betriebliche Altersversorgung - Herabsetzung der Leistung durch die Pensionskasse

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
  • LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14

    Auslegung einer Versorgungszusage hinsichtlich Eigenbeiträgen des Arbeitnehmers

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAG - 3 AZR 613/12 - 30. September 2014 zu A. I. 2. der Gründe; BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - Rn. 15).

    Ihn trifft insoweit vielmehr eine Einstandspflicht, nach der er dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall die zugesagten Leistungen ggf. zu verschaffen hat (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 613/12 Rn. 25; BAG 19 Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 9).

    Sie dient nicht der Ausfüllung der Versorgungszusage der Beklagten, sondern regelt nur, ob und in welchem Umfang die PKDW gegenüber dem Kläger als Versichertem zu einer Leistungsherabsetzung befugt ist und betrifft damit lediglich die Ausgestaltung des Durchführungsverhältnisses (hierzu ausführlich BAG 30. September 2014 - 3 AZR 613/12 - Rn 30 ff; ebenso die Parallelentscheidungen des BAG vom selben Tag: 3 AZR 624/12, 3 AZR 615/12, 3 AZR 616/12, 3 AZR 619/12 und 3 AZR 620/12).

    Daraus, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 30. September 2014, Az. 3 AZR 613/12, Rn. 50, die Forderung auf den aus Arbeitgeberbeiträgen resultierenden Anspruch bezieht, ergibt sich für den Streitfall ebenfalls kein anspruchseinschränkender Inhalt.

    Auch für diese hat die Beklagte einzustehen (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 613/12, Rn. 42).

    Insoweit könnte allenfalls Klage gemäß § 259 ZPO erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis begründet wäre, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 613/12, Rn. 51 m. w. Nachw.).

  • LAG Köln, 02.10.2015 - 10 Sa 4/15

    Betriebliche Altersversorgung

    Nach dieser Vorschrift hat der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann einzustehen, wenn die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung nicht unmittelbar über ihm erfolgt (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 30.09.2014 - 3 AZR 613/12, zitiert nach juris).

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in einem insoweit vergleichbar liegenden Fall durch Urteil vom 30.09.2014 (3 AZR 613/12, zitiert nach juris) ausgeurteilt, dass die Parteien im Arbeitsvertrag zwar keine ausdrückliche Vereinbarung darüber getroffen haben, unter welchen Voraussetzungen, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt der Kläger Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu beanspruchen habe.

    Insoweit erstreckt sich die Weisung auf den Durchführungsweg nicht auf Satzungsbestimmungen, die ausschließlich die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung betreffen und regeln, unter welchen Voraussetzungen ein sich aus der Satzung und den Versorgungsrichtlinien der Versorgungseinrichtung ergebender Anspruch auf laufende Versorgungsleistungen durch den externen Versorgungsträger eingeschränkt werden kann - wie etwa § 22 Abs. 4 der Satzung 2002 der P (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 30.09.2014 - 3 AZR 613/12, zitiert nach juris).

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18

    Konzernbetriebsvereinbarung - Share Deal

    Die gesetzliche Einstandspflicht führt entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde nicht lediglich zu (verschuldensabhängigen) Schadensersatz-, sondern zu verschuldensunabhängigen Erfüllungsansprüchen der unter den Geltungsbereich der M-LO fallenden und damit versorgungsberechtigten Arbeitnehmer (vgl. dazu auch BAG 30. September 2014 - 3 AZR 613/12 - Rn. 25) .
  • LAG Hamm, 10.11.2015 - 9 Sa 797/15

    Auslegung einer Versorgungszusage in der betrieblichen Altersvorsorge

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAG - 3 AZR 613/12 - 30. September 2014 zu A. I. 2. der Gründe; BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - Rn. 15).

    Ihn trifft insoweit vielmehr eine Einstandspflicht, nach der er dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall die zugesagten Leistungen gegebenenfalls zu verschaffen hat (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 613/12 Rn. 25; BAG 19 Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 9).

    Sie dient nicht der Ausfüllung der Versorgungszusage der Beklagten, sondern regelt nur, ob und in welchem Umfang die PKDW gegenüber dem Kläger als Versichertem zu einer Leistungsherabsetzung befugt ist und betrifft damit lediglich die Ausgestaltung des Durchführungsverhältnisses (hierzu ausführlich BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - NZA 2015, 544, 548f., Rn. 39 ff; BAG 3 AZR 613/12 - Rn. 30 ff; ebenso die weiteren Parallelentscheidungen des BAG vom selben Tag: 3 AZR 624/12, 3 AZR 615/12, 3 AZR 616/12, 3 AZR 619/12 und 3 AZR 620/12).

    Daraus, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 30. September 2014 - 3 AZR 613/12, Rn. 50, die Forderung auf den aus Arbeitgeberbeiträgen resultierenden Anspruch bezieht, ergibt sich für den Streitfall ebenfalls kein anspruchseinschränkender Inhalt.

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 166/19

    Betriebliche Altersversorgung - Wiedereinsetzung - Pensionskassenrente -

    Diese Bestimmung gilt für alle Arbeitgeber, die laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt haben (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 613/12 - Rn. 53 f.) .
  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZN 809/18

    Auskunftserteilung und Schadensersatz im Zusammenhang mit der Weitergabe von

    Es reicht allerdings nicht aus, dass etwas nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten Willen des "Betriebsinhabers" (vgl. BAG 15. Dezember 1987 - 3 AZR 517/87 - zu B I 2 a der Gründe) geheim gehalten werden soll (vgl. BAG 30. September 2014 - 3 AZR 613/12 - Rn. 93) .

    Weitere Voraussetzung ist, dass der "Betriebsinhaber" an der Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (vgl. etwa BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 25, BAGE 129, 364; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 121, 139) , etwa weil die Aufdeckung der Tatsache(n) dazu geeignet wäre, ihm Schaden zuzufügen (vgl. etwa BAG 30. September 2014 - 3 AZR 613/12 - Rn. 93; BGH 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - Rn. 21) .

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 18 Sa 47/14

    Wiedereinsetzung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - Leistungskürzung durch die

    Der Inhalt der Zusage nach § 15a AVB (später § 15b AVB) beinhaltet dann auch die unbefristeten Gewinnanteile (ebenso BAG - 3 AZR 613/12 - juris).

    Zutreffend hat das Arbeitsgericht auch erkannt, dass der Kläger Zinsen nur für bereits fällige Zahlungsrückstände, nicht aber pauschal für jede zukünftige Leistung verlangen kann, da er insoweit die Voraussetzungen des § 259 ZPO nicht dargelegt hat (dazu siehe auch BAG - 3 AZR 613/12 - Rn. 51).

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 TaBV 4/18

    Fortgeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung nach Ausscheiden des Unternehmens

    Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG hat der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann einzustehen, wenn die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung nicht unmittelbar über ihn erfolgt (BAG v. 30.09.2014 - 3 AZr 613/12 - Rn. 24).
  • ArbG Gießen, 13.05.2016 - 3 Ca 12/16

    Enthält eine durch Tarifvertrag geregelte Versorgungsordnung der

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAG, Urteil vom 30. September 2014 - 3 AZR 613/12 - Rn. 22, juris).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2020 - 6 Sa 360/18

    Bestimmtheit des Urteilstenors

    Es reicht allerdings nicht aus, dass etwas nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten Willen des "Betriebsinhabers" geheim gehalten werden soll (BAG v. 16.05.2019 - 8 AZN 809/18 - Rn. 17; vgl. auch BAG v. 30.09.2014 - 3 AZR 613/12 - Rn. 93).
  • LAG Hessen, 29.04.2015 - 6 Sa 1014/14

    Verpflichtung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Verschaffung einer

  • ArbG Hamburg, 12.10.2016 - 22 Ca 109/16

    Entscheidung nach einer Betriebsvereinbarung zur Anpassung einer

  • ArbG Hamburg, 22.03.2017 - 22 Ca 347/16

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Anpassung von Bezügen der betrieblichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht