Rechtsprechung
BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 616/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
§ 16 Abs. 1 BetrAVG, § 266 Abs. 3 Buchst. A HGB, § 253 Abs. 2 HGB, § 16 BetrAVG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 559 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - angemessene Eigenkapitalrendite - Umstrukturierungsmaßnahmen
- rechtsprechung-im-internet.de
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - angemessene Eigenkapitalrendite - Umstrukturierungsmaßnahmen
- juris.de
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - angemessene Eigenkapitalrendite - Umstrukturierungsmaßnahmen
- Betriebs-Berater
Anpassung betrieblicher Altersversorgung durch Umlaufrenditen
- rewis.io
- bag-urteil.com
Angemessene Eigenkapitalrendite, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrentenanpassung, Umstrukturierungsmaßnahmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 16 Abs. 1
Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; angemessene Eigenkapitalrendite; Umstrukturierungsmaßnahmen - rechtsportal.de
HGB § 253 Abs. 2 ; HGB § 266 Abs. 3
Drei-Jahres-Rhythmus der Betriebsrentenanpassung - datenbank.nwb.de
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - angemessene Eigenkapitalrendite - Umstrukturierungsmaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - angemessene Eigenkapitalrendite - Umstrukturierungen im Unternehmen
Besprechungen u.ä.
- deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)
Anpassung(sprüfung) von Rentenleistungen aus Direktzusagen nach § 16 BetrAVG
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 06.12.2016 - 16 Ca 3035/16
- LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 3/17
- BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 616/17
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 166/19
Betriebliche Altersversorgung - Wiedereinsetzung - Pensionskassenrente - …
Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die spätere Entwicklung der wirtschaftlichen Lage zu berechtigten Zweifeln an der Vertretbarkeit der Prognose des Arbeitgebers führt (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 3 AZR 616/17 - Rn. 22 mwN) .Spätere unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 3 AZR 616/17 - Rn. 23 mwN) .
Nach der Rechtsprechung des Senats wird die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet, wenn keine angemessene Eigenkapitalverzinsung erwirtschaftet wird oder wenn das Unternehmen nicht mehr über genügend Eigenkapital verfügt (vgl. ausführlicher BAG 22. Januar 2019 - 3 AZR 616/17 - Rn. 24 ff. mwN) .
Die Beklagte, die darzulegen und zu beweisen hat, dass ihre Anpassungsentscheidung billigem Ermessen entsprach und sich in den Grenzen des § 16 BetrAVG hält (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 3 AZR 616/17 - Rn. 35 mwN) , dürfte nach ihrem bisherigen Sachvortrag zum hier maßgeblichen Anpassungsstichtag 1. April 2012 nicht davon ausgehen, dass ihr in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag - 1. April 2015 - die für eine Betriebsrentenanpassung erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gefehlt hätte.
- BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung
Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassungsprüfung um nicht mehr als sechs Monate verzögern (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 3 AZR 616/17 - Rn. 18; 26. April 2018 - 3 AZR 686/16 - Rn. 17 mwN) . - BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 492/18
Anpassung - institutionelle Zuwendungsempfänger
Dies soll durch § 16 Abs. 1 BetrAVG jedoch gerade ausgeschlossen sein (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 3 AZR 616/17 - Rn. 24) . - LAG Baden-Württemberg, 07.08.2019 - 4 Sa 6/19
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung nach § 16 Abs 1 BetrAVG bei …
Eine Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen Jahrestermin ist zulässig (BAG 22. Januar 2019 - 3 AZR 616/17).Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die spätere Entwicklung der wirtschaftlichen Lage zu berechtigten Zweifeln an der Vertretbarkeit der Prognose des Arbeitgebers führt (BAG 22. Januar 2019 - 3 AZR 616/17).
- LAG Düsseldorf, 18.07.2019 - 13 Sa 1170/18
Scheinarbeitsverhältnis
Der Lebenssachverhalt umfasst das Ganze, dem Klageantrag zugrunde liegende tatsächliche Geschehen, das bei natürlicher, vom Standpunkt der Parteien ausgehender Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der Klägerin zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehört oder gehört hätte (BAG 22.01.2019 - 3 AZR 616/17 - juris RN 56).